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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Was das Seitengewehr anlangt, so trägt der Kürassier, was ja für Gesell¬
schaften wenigstens gestattet ist, mit Vorliebe statt des schönen Pallaschs den Degen,
der Infanterist dagegen kann den Säbel nicht lang genug schleppen lassen, und die
übrigen berittenen Waffengattungen gefallen sich mit möglichst feinen, schmalen
Säbelchen, die oft zu der Gestalt des Trägers in gar keinem Verhältnis stehen.

In der That, angesichts dieser Wandlungen mußte eingeschritten werden.
Denn es handelt sich hier nicht darum, dein Lieutenant ein Vergnügen zu nehmen,
sondern die Sache liegt ernster. Wie soll der Offizier den Untergebnen zu pein¬
licher Sorgfalt und Einhaltung vorschriftsmäßiger Bekleidung erziehen, wenn er
selbst in so krasser Weise dagegen fehlt? Schließlich kann man ja auch mit weißem
Kragen, ohne Kravatte und in Gigerlhosen ein tapfrer Soldat sein. Aber viele
unsrer Vorschriften, ja man könnte wohl sagen, alle verfolgen doch den Zweck,
deu Soldaten zum Gehorsam zu erziehen. Das läßt sich aber nicht durch einfaches
Befehlen erreichen, sondern der Gehorsam muß in Fleisch und Blut übergehe", und
das wird wesentlich und vorzugsweise durch das Beispiel der Vorgesetzten erreicht.
Die Vorschriften sind bald gemacht, aber -- auf die Befolgung kommt es an.
Wenn der Soldat seine Offiziere auch bei der Übung in leidlich vorschriftsmäßigen
Anzüge sieht und begegnet ihnen nachher im Gigerlanznge, was soll er denken?
Und wie kann der Offizier, selbst gänzlich unvorschriftsmäßig angezogen, einen
Mann auf der Straße stellen, der z. B. seine Uhrkette sichtbar trägt, oder einen
weißen Vorstoß um der Kravatte hat, um sich für seinen Schatz fein zu machen?
Gewiß, der Untergebne hat kein Recht auf Straflosigkeit, wenn sich der Vorgesetzte
des gleichen Vergehens schuldig macht. Aber niemand wird bestreiten, daß ein
solches Verhältnis die Disziplin schädigt. Was befohlen ist, muß befolgt werden,
und zwar vor allem von den Vorgesetzten. Aber wenn der Vorgesetzte morgens
seinen Untergebnen eine Vorschrift einschärft, z. B. gegen das Hnzardspiel, und
abends nach zehn Uhr selbst anthut, sich mit Blüchers oder Goebens Beispiel
tröstend, so wird er nichts erreichen mit der Disziplin, ganz abgesehen davon,
daß nicht jeder Spielfreuud ein Blücher oder Goeben wird. Ebenso gefährlich ist es,
wenn der Vorgesetzte einen Unterschied macht zwischen "im Dienste" und "außer
Dienst" und z. B. einen vorschriftsmäßigen Anzug nnr im Dienste trägt, anßer
Dienst aber womöglich selbst den Elegant herausbeißt. Aber da kann nur das
Beispiel der Vorgesetzten und -- der Kameraden helfen, ich erinnere nur an den
Einfluß eines tüchtigen Tischältcsten auf die jüngern Kameraden. Die gedruckte
L, v, H. Vorschrift allein thut es nicht.


Romeo und Julie auf dem Dorfe.

Das Leipziger Tageblatt hat vor
wenigen Tagen (26. September) seine Leser durch den Nachweis überrascht, daß
Gottfried Keller die Veranlassung zu seiner köstlichen Erzählung "Romeo und Julie
auf dein Dorfe" durch ein Ereignis erhalten hat, das sich im August 1847 in
einem Dorfe bei Leipzig -- heute gehört es zu Leipzig -- zugetragen hat. Die
Züricher Freitagszeitnng berichtete in ihrer Nummer vom 3. September 1847:
"Im Dorfe Altsellerhauseu bei Leipzig liebten sich ein Jüngling von neunzehn
Jahren und ein Mädchen von siebzehn Jahren, beide Kinder armer Leute, die aber
in eiuer tödlichen Feindschaft lebten und nicht in eine Vereinigung des Paares
willigen wollten. Am 15. August begaben sich die Verliebten in eine Wirtschaft,
wo sich arme Leute vergnügten, tanzten daselbst bis nachts ein Uhr und entfernten
sich hierauf. Am Morgen fand man die Leichen beider Liebenden auf dem Felde
liegen: sie hatten sich dnrch den Kopf geschossen." Jakob BNchtold, der Bio-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Was das Seitengewehr anlangt, so trägt der Kürassier, was ja für Gesell¬
schaften wenigstens gestattet ist, mit Vorliebe statt des schönen Pallaschs den Degen,
der Infanterist dagegen kann den Säbel nicht lang genug schleppen lassen, und die
übrigen berittenen Waffengattungen gefallen sich mit möglichst feinen, schmalen
Säbelchen, die oft zu der Gestalt des Trägers in gar keinem Verhältnis stehen.

In der That, angesichts dieser Wandlungen mußte eingeschritten werden.
Denn es handelt sich hier nicht darum, dein Lieutenant ein Vergnügen zu nehmen,
sondern die Sache liegt ernster. Wie soll der Offizier den Untergebnen zu pein¬
licher Sorgfalt und Einhaltung vorschriftsmäßiger Bekleidung erziehen, wenn er
selbst in so krasser Weise dagegen fehlt? Schließlich kann man ja auch mit weißem
Kragen, ohne Kravatte und in Gigerlhosen ein tapfrer Soldat sein. Aber viele
unsrer Vorschriften, ja man könnte wohl sagen, alle verfolgen doch den Zweck,
deu Soldaten zum Gehorsam zu erziehen. Das läßt sich aber nicht durch einfaches
Befehlen erreichen, sondern der Gehorsam muß in Fleisch und Blut übergehe», und
das wird wesentlich und vorzugsweise durch das Beispiel der Vorgesetzten erreicht.
Die Vorschriften sind bald gemacht, aber — auf die Befolgung kommt es an.
Wenn der Soldat seine Offiziere auch bei der Übung in leidlich vorschriftsmäßigen
Anzüge sieht und begegnet ihnen nachher im Gigerlanznge, was soll er denken?
Und wie kann der Offizier, selbst gänzlich unvorschriftsmäßig angezogen, einen
Mann auf der Straße stellen, der z. B. seine Uhrkette sichtbar trägt, oder einen
weißen Vorstoß um der Kravatte hat, um sich für seinen Schatz fein zu machen?
Gewiß, der Untergebne hat kein Recht auf Straflosigkeit, wenn sich der Vorgesetzte
des gleichen Vergehens schuldig macht. Aber niemand wird bestreiten, daß ein
solches Verhältnis die Disziplin schädigt. Was befohlen ist, muß befolgt werden,
und zwar vor allem von den Vorgesetzten. Aber wenn der Vorgesetzte morgens
seinen Untergebnen eine Vorschrift einschärft, z. B. gegen das Hnzardspiel, und
abends nach zehn Uhr selbst anthut, sich mit Blüchers oder Goebens Beispiel
tröstend, so wird er nichts erreichen mit der Disziplin, ganz abgesehen davon,
daß nicht jeder Spielfreuud ein Blücher oder Goeben wird. Ebenso gefährlich ist es,
wenn der Vorgesetzte einen Unterschied macht zwischen „im Dienste" und „außer
Dienst" und z. B. einen vorschriftsmäßigen Anzug nnr im Dienste trägt, anßer
Dienst aber womöglich selbst den Elegant herausbeißt. Aber da kann nur das
Beispiel der Vorgesetzten und — der Kameraden helfen, ich erinnere nur an den
Einfluß eines tüchtigen Tischältcsten auf die jüngern Kameraden. Die gedruckte
L, v, H. Vorschrift allein thut es nicht.


Romeo und Julie auf dem Dorfe.

Das Leipziger Tageblatt hat vor
wenigen Tagen (26. September) seine Leser durch den Nachweis überrascht, daß
Gottfried Keller die Veranlassung zu seiner köstlichen Erzählung „Romeo und Julie
auf dein Dorfe" durch ein Ereignis erhalten hat, das sich im August 1847 in
einem Dorfe bei Leipzig — heute gehört es zu Leipzig — zugetragen hat. Die
Züricher Freitagszeitnng berichtete in ihrer Nummer vom 3. September 1847:
„Im Dorfe Altsellerhauseu bei Leipzig liebten sich ein Jüngling von neunzehn
Jahren und ein Mädchen von siebzehn Jahren, beide Kinder armer Leute, die aber
in eiuer tödlichen Feindschaft lebten und nicht in eine Vereinigung des Paares
willigen wollten. Am 15. August begaben sich die Verliebten in eine Wirtschaft,
wo sich arme Leute vergnügten, tanzten daselbst bis nachts ein Uhr und entfernten
sich hierauf. Am Morgen fand man die Leichen beider Liebenden auf dem Felde
liegen: sie hatten sich dnrch den Kopf geschossen." Jakob BNchtold, der Bio-


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[0061] Maßgebliches und Unmaßgebliches Was das Seitengewehr anlangt, so trägt der Kürassier, was ja für Gesell¬ schaften wenigstens gestattet ist, mit Vorliebe statt des schönen Pallaschs den Degen, der Infanterist dagegen kann den Säbel nicht lang genug schleppen lassen, und die übrigen berittenen Waffengattungen gefallen sich mit möglichst feinen, schmalen Säbelchen, die oft zu der Gestalt des Trägers in gar keinem Verhältnis stehen. In der That, angesichts dieser Wandlungen mußte eingeschritten werden. Denn es handelt sich hier nicht darum, dein Lieutenant ein Vergnügen zu nehmen, sondern die Sache liegt ernster. Wie soll der Offizier den Untergebnen zu pein¬ licher Sorgfalt und Einhaltung vorschriftsmäßiger Bekleidung erziehen, wenn er selbst in so krasser Weise dagegen fehlt? Schließlich kann man ja auch mit weißem Kragen, ohne Kravatte und in Gigerlhosen ein tapfrer Soldat sein. Aber viele unsrer Vorschriften, ja man könnte wohl sagen, alle verfolgen doch den Zweck, deu Soldaten zum Gehorsam zu erziehen. Das läßt sich aber nicht durch einfaches Befehlen erreichen, sondern der Gehorsam muß in Fleisch und Blut übergehe», und das wird wesentlich und vorzugsweise durch das Beispiel der Vorgesetzten erreicht. Die Vorschriften sind bald gemacht, aber — auf die Befolgung kommt es an. Wenn der Soldat seine Offiziere auch bei der Übung in leidlich vorschriftsmäßigen Anzüge sieht und begegnet ihnen nachher im Gigerlanznge, was soll er denken? Und wie kann der Offizier, selbst gänzlich unvorschriftsmäßig angezogen, einen Mann auf der Straße stellen, der z. B. seine Uhrkette sichtbar trägt, oder einen weißen Vorstoß um der Kravatte hat, um sich für seinen Schatz fein zu machen? Gewiß, der Untergebne hat kein Recht auf Straflosigkeit, wenn sich der Vorgesetzte des gleichen Vergehens schuldig macht. Aber niemand wird bestreiten, daß ein solches Verhältnis die Disziplin schädigt. Was befohlen ist, muß befolgt werden, und zwar vor allem von den Vorgesetzten. Aber wenn der Vorgesetzte morgens seinen Untergebnen eine Vorschrift einschärft, z. B. gegen das Hnzardspiel, und abends nach zehn Uhr selbst anthut, sich mit Blüchers oder Goebens Beispiel tröstend, so wird er nichts erreichen mit der Disziplin, ganz abgesehen davon, daß nicht jeder Spielfreuud ein Blücher oder Goeben wird. Ebenso gefährlich ist es, wenn der Vorgesetzte einen Unterschied macht zwischen „im Dienste" und „außer Dienst" und z. B. einen vorschriftsmäßigen Anzug nnr im Dienste trägt, anßer Dienst aber womöglich selbst den Elegant herausbeißt. Aber da kann nur das Beispiel der Vorgesetzten und — der Kameraden helfen, ich erinnere nur an den Einfluß eines tüchtigen Tischältcsten auf die jüngern Kameraden. Die gedruckte L, v, H. Vorschrift allein thut es nicht. Romeo und Julie auf dem Dorfe. Das Leipziger Tageblatt hat vor wenigen Tagen (26. September) seine Leser durch den Nachweis überrascht, daß Gottfried Keller die Veranlassung zu seiner köstlichen Erzählung „Romeo und Julie auf dein Dorfe" durch ein Ereignis erhalten hat, das sich im August 1847 in einem Dorfe bei Leipzig — heute gehört es zu Leipzig — zugetragen hat. Die Züricher Freitagszeitnng berichtete in ihrer Nummer vom 3. September 1847: „Im Dorfe Altsellerhauseu bei Leipzig liebten sich ein Jüngling von neunzehn Jahren und ein Mädchen von siebzehn Jahren, beide Kinder armer Leute, die aber in eiuer tödlichen Feindschaft lebten und nicht in eine Vereinigung des Paares willigen wollten. Am 15. August begaben sich die Verliebten in eine Wirtschaft, wo sich arme Leute vergnügten, tanzten daselbst bis nachts ein Uhr und entfernten sich hierauf. Am Morgen fand man die Leichen beider Liebenden auf dem Felde liegen: sie hatten sich dnrch den Kopf geschossen." Jakob BNchtold, der Bio-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_220975/61>, abgerufen am 22.05.2024.