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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

teilung ihrer Namen und ihrer Wohnung an die Polizei gar nicht besprochen, auch
die Stellung der Gewerbeaufsicht zu den Heimbetrieben ganz unerörtert gelassen hat?
Solche überaus wichtige und brennende Fragen mußten doch erörtert werden, auch
wenn die Mehrheit der Kommission noch nicht zum Vorschlag einer bestimmten
Gesetzesänderung gekommen wäre. Man kann freilich der Kommission keinen Vor¬
wurf daraus machen, daß sie in zwei Tagen einen Gegenstand nicht erschöpfend
behandelt hat, der nur bei gründlichem Studium der Erhebungen mit ihren vielen
wichtigen Einzelheiten auch nnr einigermaßen übersehen werden konnte, aber die
ganze Einrichtung für unsre sogenannte Arbeiterstatistik trifft ein um so schwererer.
So, wie die Sache jetzt liegt, bleibe" die Kommissionsarbeiten meist ein opus
oper^Wen, hinter dem die Regierung sich vielleicht einmal decken kann, aber zur
bessern Information des Reichskanzlers, des Bundesrath usw. tragen sie blutwenig
bei. Die Verantwortlichkeit für zuverlässige, erschöpfende, genaue Arbeit wird da¬
durch nur verwirrt und zum Teil aufgehoben.


Schattenseiten in der Justiz.

Im allgemeinen ist der Richterstand politisch
in seiner großen Mehrzahl, soweit er nicht (in katholischen Landesteilen) ultramontan
ist, liberal, um diese zwar unklare, aber einmal hergebrachte Bezeichnung zu ge¬
brauchen. Deshalb ist es wunderbar, wie sich diese politische Richtung mit dem
Bürecmkratismus verträgt, der leider in der Justiz sehr verbreitet ist. Mit büreau-
kratischer Grobheit werden Recht suchende Parteien angefahren, und nicht bloß von
Subalternbeamten, sondern vielfach auch vom Richter, mindestens werden sie in sehr
unfreundlicher Weise behandelt. Sind sie in Rechtsangelegenheiten unerfahren, und
wissen sie sich nicht "korrekt" auszudrücken, ist aber das, was sie meinen und
wollen, im Grunde ganz richtig, so sollte ihnen doch der Richter wohlwollend zu
Hilfe kommen und ihnen den Weg zu ihrem Rechte erleichtern, was oft mit wenigen
Fragen geschehen kann. Statt dessen thut der Richter oft, als wenn das, was
sie sagen, nicht zu verstehen, Unsinn, Dummheit wäre, und erschwert dadurch die
Sache nicht nur den Parteien, sondern auch sich selbst. Die Bescheidnen werden
eingeschüchtert, andre aber, die sich das nicht gefallen lassen, werden unverschämt,
ja frech. Nun werden sie mit Heftigkeit zurechtgewiesen und in ihre Schranken
zurückgewiesen. Das alles ist des Richters unwürdig. Die Unverschämtheit wird
sehr häufig auf solche Weise erst hervorgerufen. Der Richter verhandle mit Ernst,
aber er behandle die Leute anständig. Dann werden sie sich auch meist anständig
betragen. Wie oft liest man in den Berichten über Verhandlungen der Schöffeu-
gerichte oder Strafkammern, daß der Vorsitzende nicht den nötigen Ernst hat walten
lassen, daß er unpassende Fragen gestellt hat, Fragen, die etwas Ironisches oder
Malitiöses enthalten, und daß dann die Unverschämtheit der Gefragten hervorgebrochen
ist. Der Vorsitzende hatte sich eben zuviel vergeben, um die Würde der Ver¬
handlung noch aufrecht erhalten zu können. Wenn er immer ernst und sachlich
verhandelte, würde dergleichen nicht leicht vorkommen.

Ähnlich ist es im schriftlichen Verkehr. Was die Form betrifft, so findet zur
Zeit vielfach ein Schwanken statt zwischen kurzem, büreaukratischen, oft grobem
Ton und übertriebner Höflichkeit, wie in einem Privatbriefe. Das eine ist so
unpassend wie das andre. Wenn eine Behörde des Staats spricht, so soll dem
anch der Stil entsprechen. Was den Inhalt betrifft, so ist von deu Verfügungen,
die auf einen Antrag ergehen, die kürzeste, leichteste Arbeit die am wenigsten Nach¬
denken erfordert, die, die deu Antrag als unbegründet oder nicht gehörig begründet
zurückweist. Deshalb wird in reichem Maße davon Gebrauch gemacht. So ist


Maßgebliches und Unmaßgebliches

teilung ihrer Namen und ihrer Wohnung an die Polizei gar nicht besprochen, auch
die Stellung der Gewerbeaufsicht zu den Heimbetrieben ganz unerörtert gelassen hat?
Solche überaus wichtige und brennende Fragen mußten doch erörtert werden, auch
wenn die Mehrheit der Kommission noch nicht zum Vorschlag einer bestimmten
Gesetzesänderung gekommen wäre. Man kann freilich der Kommission keinen Vor¬
wurf daraus machen, daß sie in zwei Tagen einen Gegenstand nicht erschöpfend
behandelt hat, der nur bei gründlichem Studium der Erhebungen mit ihren vielen
wichtigen Einzelheiten auch nnr einigermaßen übersehen werden konnte, aber die
ganze Einrichtung für unsre sogenannte Arbeiterstatistik trifft ein um so schwererer.
So, wie die Sache jetzt liegt, bleibe» die Kommissionsarbeiten meist ein opus
oper^Wen, hinter dem die Regierung sich vielleicht einmal decken kann, aber zur
bessern Information des Reichskanzlers, des Bundesrath usw. tragen sie blutwenig
bei. Die Verantwortlichkeit für zuverlässige, erschöpfende, genaue Arbeit wird da¬
durch nur verwirrt und zum Teil aufgehoben.


Schattenseiten in der Justiz.

Im allgemeinen ist der Richterstand politisch
in seiner großen Mehrzahl, soweit er nicht (in katholischen Landesteilen) ultramontan
ist, liberal, um diese zwar unklare, aber einmal hergebrachte Bezeichnung zu ge¬
brauchen. Deshalb ist es wunderbar, wie sich diese politische Richtung mit dem
Bürecmkratismus verträgt, der leider in der Justiz sehr verbreitet ist. Mit büreau-
kratischer Grobheit werden Recht suchende Parteien angefahren, und nicht bloß von
Subalternbeamten, sondern vielfach auch vom Richter, mindestens werden sie in sehr
unfreundlicher Weise behandelt. Sind sie in Rechtsangelegenheiten unerfahren, und
wissen sie sich nicht „korrekt" auszudrücken, ist aber das, was sie meinen und
wollen, im Grunde ganz richtig, so sollte ihnen doch der Richter wohlwollend zu
Hilfe kommen und ihnen den Weg zu ihrem Rechte erleichtern, was oft mit wenigen
Fragen geschehen kann. Statt dessen thut der Richter oft, als wenn das, was
sie sagen, nicht zu verstehen, Unsinn, Dummheit wäre, und erschwert dadurch die
Sache nicht nur den Parteien, sondern auch sich selbst. Die Bescheidnen werden
eingeschüchtert, andre aber, die sich das nicht gefallen lassen, werden unverschämt,
ja frech. Nun werden sie mit Heftigkeit zurechtgewiesen und in ihre Schranken
zurückgewiesen. Das alles ist des Richters unwürdig. Die Unverschämtheit wird
sehr häufig auf solche Weise erst hervorgerufen. Der Richter verhandle mit Ernst,
aber er behandle die Leute anständig. Dann werden sie sich auch meist anständig
betragen. Wie oft liest man in den Berichten über Verhandlungen der Schöffeu-
gerichte oder Strafkammern, daß der Vorsitzende nicht den nötigen Ernst hat walten
lassen, daß er unpassende Fragen gestellt hat, Fragen, die etwas Ironisches oder
Malitiöses enthalten, und daß dann die Unverschämtheit der Gefragten hervorgebrochen
ist. Der Vorsitzende hatte sich eben zuviel vergeben, um die Würde der Ver¬
handlung noch aufrecht erhalten zu können. Wenn er immer ernst und sachlich
verhandelte, würde dergleichen nicht leicht vorkommen.

Ähnlich ist es im schriftlichen Verkehr. Was die Form betrifft, so findet zur
Zeit vielfach ein Schwanken statt zwischen kurzem, büreaukratischen, oft grobem
Ton und übertriebner Höflichkeit, wie in einem Privatbriefe. Das eine ist so
unpassend wie das andre. Wenn eine Behörde des Staats spricht, so soll dem
anch der Stil entsprechen. Was den Inhalt betrifft, so ist von deu Verfügungen,
die auf einen Antrag ergehen, die kürzeste, leichteste Arbeit die am wenigsten Nach¬
denken erfordert, die, die deu Antrag als unbegründet oder nicht gehörig begründet
zurückweist. Deshalb wird in reichem Maße davon Gebrauch gemacht. So ist


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/267>, abgerufen am 01.05.2024.