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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

der Mitgabe von Arbeit nach Hause nur dahin führen, daß mehr Personen aus¬
schließlich als Heimarbeiterinnen beschäftigt werden, was zu bedauern wäre. Wir
halten einen günstigen Einfluß auf das Mitgehen von Arbeit nach Hause durch
zweckmäßige Bestimmungen in die für alle Betriebe vorzuschreibenden Arbeits¬
ordnungen recht wohl für möglich. Es ist sehr zu bedauern, daß sich die Kom¬
mission die Frage der Arbeitsordnungen zu erörtern weder die Mühe gegeben noch
die Zeit genommen hat. Es wird das jedenfalls später nachzuholen sein.

Anzuerkennen ist, daß man den Vorschlag, den Zwischeumeistern überhaupt die
Beschäftigung von Heimarbeitern zu verbieten, abgelehnt hat; dagegen widerspricht
es dem Ergebnis der Erhebungen, wenn die Kommission zu der Ansicht gelangt
ist, daß in Bezug auf die Zeitverluste beim Empfang und bei der Ablieferung der
Arbeit in deu Geschäften keine Mißstände, die ein Eingreifen rechtfertigten, fest¬
gestellt seien. Auch hier liegt der Fehler hauptsächlich in dem Außerachtlassen der
bewährten Wirkung der Arbeitsordnungen. Es muß unbegreiflich erscheinen, daß
sich die Kommission der Notwendigkeit, dem Schlendrian in dem Verkehr der Kon¬
fektionsgeschäfte mit ihren Außenarbeitern entgegenzuarbeiten, so vollständig ver¬
schlossen hat. Darüber vermag es uns auch nicht zu trösten, daß man sich ver¬
ständigerweise wegen der Art der Vereinbarung der Arbeitsbedingungen dahin
geeinigt hat, daß die Werkstatt- und Heimarbeiter mit Lohnbüchern versehen werden
sollen, in die beim Ausgeben der Arbeiten die Löhne für die einzelnen Arbeiten
einzutragen sind. Für die Werkstattarbeit selbst ist das ganz ohne Belang und
wird voraussichtlich niemals ausgeführt werden, für die Heimarbeit dagegen ist
es das einzige wirksame Mittel gegen Willkür und Schlendrian. Der durch die
Form der Abstimmung daneben noch zur Annahme gelangte Satz: "Bei Stückarbeit
ist überall durch Tarife, Lohnbücher oder Arbeitszettel eine sichere Grundlage des
Arbeitsverhältnisses zu schaffen" wird mehr verwirrend als aufklärend wirken.

Durchaus zu billigen ist es, daß man erklärt hat: "Eine Erweiterung der
Verhinderungspflicht der Hausiudustriellen oder Heimarbeiter bezüglich der Kranken-,
sowie Jnvaliditäts- und Altersversicherung unter Heranziehung der Konfektionäre
zu den Beiträgen der Arbeitgeber erscheint notwendig." Unzureichend sind da¬
gegen unsers Erachtens in der Kommission die sanitären Mißstände und die etwaigen
Maßnahmen gewürdigt worden. Allerdings ist mit Recht darauf hingewiesen
worden, daß die ZZ 120 a der Gewerbeordnung schon jetzt der Behörde die
Vollmacht geben, in weit größerm Maße Abhilfe zu schaffen, als das bisher ge¬
schieht. Aber es ist nicht richtig, daß die Kommission sich damit begnügt hat, aus¬
zusprechen, ,,beiß besondre, die Konfektionsindustrie treffende Maßregeln behufs des
Schutzes des Publikums gegen ansteckende Krankheiten nicht erforderlich und rätlich
seien," ,,daß es sich gegenwärtig nicht empfehle, besondre Vorschriften hinsichtlich
der Beschaffenheit der Werkstätten in familiärer Beziehung für die Konfektions¬
industrie zu erlassen," "daß auch bezüglich der Nähmaschinenarbeit in der Kon¬
fektionsindustrie besondre Vorschriften nicht notwendig seien," und endlich, "daß es
sich empfehle, von besondern Vorschriften über die Verwendung der Kohlenbügcleisen
Abstand zu nehmen, daß jedoch die zuständigen Behörden auf die hierdurch herbei¬
geführten Schädigungen aufmerksam zu machen und zu veranlassen seien, auf Grund
der bestehenden Vorschriften diesen Schädigungen entgegenzuwirken." Das entspricht
nicht entfernt den mehrfachen Schädlichkeiten, die durch die Erhebungen in gesund¬
heitlicher Beziehung festgestellt worden sind.

Was soll man aber vollends dazu sagen, daß die Kommission die unabweisbare
Forderung einer Listenführung der Arbeitgeber über die Heimarbeiter und die Mit-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

der Mitgabe von Arbeit nach Hause nur dahin führen, daß mehr Personen aus¬
schließlich als Heimarbeiterinnen beschäftigt werden, was zu bedauern wäre. Wir
halten einen günstigen Einfluß auf das Mitgehen von Arbeit nach Hause durch
zweckmäßige Bestimmungen in die für alle Betriebe vorzuschreibenden Arbeits¬
ordnungen recht wohl für möglich. Es ist sehr zu bedauern, daß sich die Kom¬
mission die Frage der Arbeitsordnungen zu erörtern weder die Mühe gegeben noch
die Zeit genommen hat. Es wird das jedenfalls später nachzuholen sein.

Anzuerkennen ist, daß man den Vorschlag, den Zwischeumeistern überhaupt die
Beschäftigung von Heimarbeitern zu verbieten, abgelehnt hat; dagegen widerspricht
es dem Ergebnis der Erhebungen, wenn die Kommission zu der Ansicht gelangt
ist, daß in Bezug auf die Zeitverluste beim Empfang und bei der Ablieferung der
Arbeit in deu Geschäften keine Mißstände, die ein Eingreifen rechtfertigten, fest¬
gestellt seien. Auch hier liegt der Fehler hauptsächlich in dem Außerachtlassen der
bewährten Wirkung der Arbeitsordnungen. Es muß unbegreiflich erscheinen, daß
sich die Kommission der Notwendigkeit, dem Schlendrian in dem Verkehr der Kon¬
fektionsgeschäfte mit ihren Außenarbeitern entgegenzuarbeiten, so vollständig ver¬
schlossen hat. Darüber vermag es uns auch nicht zu trösten, daß man sich ver¬
ständigerweise wegen der Art der Vereinbarung der Arbeitsbedingungen dahin
geeinigt hat, daß die Werkstatt- und Heimarbeiter mit Lohnbüchern versehen werden
sollen, in die beim Ausgeben der Arbeiten die Löhne für die einzelnen Arbeiten
einzutragen sind. Für die Werkstattarbeit selbst ist das ganz ohne Belang und
wird voraussichtlich niemals ausgeführt werden, für die Heimarbeit dagegen ist
es das einzige wirksame Mittel gegen Willkür und Schlendrian. Der durch die
Form der Abstimmung daneben noch zur Annahme gelangte Satz: „Bei Stückarbeit
ist überall durch Tarife, Lohnbücher oder Arbeitszettel eine sichere Grundlage des
Arbeitsverhältnisses zu schaffen" wird mehr verwirrend als aufklärend wirken.

Durchaus zu billigen ist es, daß man erklärt hat: „Eine Erweiterung der
Verhinderungspflicht der Hausiudustriellen oder Heimarbeiter bezüglich der Kranken-,
sowie Jnvaliditäts- und Altersversicherung unter Heranziehung der Konfektionäre
zu den Beiträgen der Arbeitgeber erscheint notwendig." Unzureichend sind da¬
gegen unsers Erachtens in der Kommission die sanitären Mißstände und die etwaigen
Maßnahmen gewürdigt worden. Allerdings ist mit Recht darauf hingewiesen
worden, daß die ZZ 120 a der Gewerbeordnung schon jetzt der Behörde die
Vollmacht geben, in weit größerm Maße Abhilfe zu schaffen, als das bisher ge¬
schieht. Aber es ist nicht richtig, daß die Kommission sich damit begnügt hat, aus¬
zusprechen, ,,beiß besondre, die Konfektionsindustrie treffende Maßregeln behufs des
Schutzes des Publikums gegen ansteckende Krankheiten nicht erforderlich und rätlich
seien," ,,daß es sich gegenwärtig nicht empfehle, besondre Vorschriften hinsichtlich
der Beschaffenheit der Werkstätten in familiärer Beziehung für die Konfektions¬
industrie zu erlassen," „daß auch bezüglich der Nähmaschinenarbeit in der Kon¬
fektionsindustrie besondre Vorschriften nicht notwendig seien," und endlich, „daß es
sich empfehle, von besondern Vorschriften über die Verwendung der Kohlenbügcleisen
Abstand zu nehmen, daß jedoch die zuständigen Behörden auf die hierdurch herbei¬
geführten Schädigungen aufmerksam zu machen und zu veranlassen seien, auf Grund
der bestehenden Vorschriften diesen Schädigungen entgegenzuwirken." Das entspricht
nicht entfernt den mehrfachen Schädlichkeiten, die durch die Erhebungen in gesund¬
heitlicher Beziehung festgestellt worden sind.

Was soll man aber vollends dazu sagen, daß die Kommission die unabweisbare
Forderung einer Listenführung der Arbeitgeber über die Heimarbeiter und die Mit-


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[0266] Maßgebliches und Unmaßgebliches der Mitgabe von Arbeit nach Hause nur dahin führen, daß mehr Personen aus¬ schließlich als Heimarbeiterinnen beschäftigt werden, was zu bedauern wäre. Wir halten einen günstigen Einfluß auf das Mitgehen von Arbeit nach Hause durch zweckmäßige Bestimmungen in die für alle Betriebe vorzuschreibenden Arbeits¬ ordnungen recht wohl für möglich. Es ist sehr zu bedauern, daß sich die Kom¬ mission die Frage der Arbeitsordnungen zu erörtern weder die Mühe gegeben noch die Zeit genommen hat. Es wird das jedenfalls später nachzuholen sein. Anzuerkennen ist, daß man den Vorschlag, den Zwischeumeistern überhaupt die Beschäftigung von Heimarbeitern zu verbieten, abgelehnt hat; dagegen widerspricht es dem Ergebnis der Erhebungen, wenn die Kommission zu der Ansicht gelangt ist, daß in Bezug auf die Zeitverluste beim Empfang und bei der Ablieferung der Arbeit in deu Geschäften keine Mißstände, die ein Eingreifen rechtfertigten, fest¬ gestellt seien. Auch hier liegt der Fehler hauptsächlich in dem Außerachtlassen der bewährten Wirkung der Arbeitsordnungen. Es muß unbegreiflich erscheinen, daß sich die Kommission der Notwendigkeit, dem Schlendrian in dem Verkehr der Kon¬ fektionsgeschäfte mit ihren Außenarbeitern entgegenzuarbeiten, so vollständig ver¬ schlossen hat. Darüber vermag es uns auch nicht zu trösten, daß man sich ver¬ ständigerweise wegen der Art der Vereinbarung der Arbeitsbedingungen dahin geeinigt hat, daß die Werkstatt- und Heimarbeiter mit Lohnbüchern versehen werden sollen, in die beim Ausgeben der Arbeiten die Löhne für die einzelnen Arbeiten einzutragen sind. Für die Werkstattarbeit selbst ist das ganz ohne Belang und wird voraussichtlich niemals ausgeführt werden, für die Heimarbeit dagegen ist es das einzige wirksame Mittel gegen Willkür und Schlendrian. Der durch die Form der Abstimmung daneben noch zur Annahme gelangte Satz: „Bei Stückarbeit ist überall durch Tarife, Lohnbücher oder Arbeitszettel eine sichere Grundlage des Arbeitsverhältnisses zu schaffen" wird mehr verwirrend als aufklärend wirken. Durchaus zu billigen ist es, daß man erklärt hat: „Eine Erweiterung der Verhinderungspflicht der Hausiudustriellen oder Heimarbeiter bezüglich der Kranken-, sowie Jnvaliditäts- und Altersversicherung unter Heranziehung der Konfektionäre zu den Beiträgen der Arbeitgeber erscheint notwendig." Unzureichend sind da¬ gegen unsers Erachtens in der Kommission die sanitären Mißstände und die etwaigen Maßnahmen gewürdigt worden. Allerdings ist mit Recht darauf hingewiesen worden, daß die ZZ 120 a der Gewerbeordnung schon jetzt der Behörde die Vollmacht geben, in weit größerm Maße Abhilfe zu schaffen, als das bisher ge¬ schieht. Aber es ist nicht richtig, daß die Kommission sich damit begnügt hat, aus¬ zusprechen, ,,beiß besondre, die Konfektionsindustrie treffende Maßregeln behufs des Schutzes des Publikums gegen ansteckende Krankheiten nicht erforderlich und rätlich seien," ,,daß es sich gegenwärtig nicht empfehle, besondre Vorschriften hinsichtlich der Beschaffenheit der Werkstätten in familiärer Beziehung für die Konfektions¬ industrie zu erlassen," „daß auch bezüglich der Nähmaschinenarbeit in der Kon¬ fektionsindustrie besondre Vorschriften nicht notwendig seien," und endlich, „daß es sich empfehle, von besondern Vorschriften über die Verwendung der Kohlenbügcleisen Abstand zu nehmen, daß jedoch die zuständigen Behörden auf die hierdurch herbei¬ geführten Schädigungen aufmerksam zu machen und zu veranlassen seien, auf Grund der bestehenden Vorschriften diesen Schädigungen entgegenzuwirken." Das entspricht nicht entfernt den mehrfachen Schädlichkeiten, die durch die Erhebungen in gesund¬ heitlicher Beziehung festgestellt worden sind. Was soll man aber vollends dazu sagen, daß die Kommission die unabweisbare Forderung einer Listenführung der Arbeitgeber über die Heimarbeiter und die Mit-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/266>, abgerufen am 21.05.2024.