Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite


Unsre Postdampferlinien
Franz Horst manu von (in

is zu Anfang des vorigen Jahrzehnts hatte sich die Thätigkeit
der Neichsregierung zur Erfüllung der Ausgaben, die ihr durch
die Artikel 4 und 54 der Reichsverfassungsurkundc im Interesse
der Seeschiffahrt zugewiesen sind, auf solche Maßregeln beschränkt,
die geeignet waren, Ordnung im Schiffergewerbe zu schassen und
alle der Entfaltung der Schiffahrt entgegentretenden Hindernisse zu beseitigen.
Eine unmittelbare Förderung der Seeschiffahrt hatte sie bis dahin nicht in den
Bereich ihres Wirkens gezogen. Von dem Reichskanzler Fürst Bismarck war
jedoch die Frage, ob es nicht notwendig wäre, die deutsche Handelsmarine
aus Reichsmitteln zu unterstützen, schon seit der Mitte der siebziger Jahre ins
Auge gefaßt worden. Nachdem dann im März 1881 auf seine Veranlassung
die Errichtung staatlich unterstützter Dampferlinien nach außereuropäischen
Ländern in der offiziösen Presse erörtert worden war, überreichte er am
6. April 1881 dem Reichstag eine Denkschrift über das französische Gesetz vom
29. Januar 1881, betreffend die Handelsmarine. Darin war zunächst aus¬
geführt, das französische Gesetz gipfele in der Bestimmung über die Schiffbau-
und Schiffahrtprämien; daran knüpften sich Erörterungen über die Wirkungen
des Gesetzes in internationaler Beziehung, über die Postsubventionen und die ein¬
schlägigen Verhältnisse in England, den Vereinigten Staaten von Nordamerika,
Österreich-Ungarn, Belgien, den Niederlanden und Deutschland, und sie schloß
mit den Worten: "Ob unter den gegebnen Verhältnissen Deutschlands Schiff¬
fahrt und Deutschlands Handel gegenüber der durch staatliche Mittel begünstigten
Mitbewerbung andrer Nationen in gedeihlicher Weise sich wird fortentwickeln
können, verdient ernste Erwägung."


Grenzboten I 1.897 8


Unsre Postdampferlinien
Franz Horst manu von (in

is zu Anfang des vorigen Jahrzehnts hatte sich die Thätigkeit
der Neichsregierung zur Erfüllung der Ausgaben, die ihr durch
die Artikel 4 und 54 der Reichsverfassungsurkundc im Interesse
der Seeschiffahrt zugewiesen sind, auf solche Maßregeln beschränkt,
die geeignet waren, Ordnung im Schiffergewerbe zu schassen und
alle der Entfaltung der Schiffahrt entgegentretenden Hindernisse zu beseitigen.
Eine unmittelbare Förderung der Seeschiffahrt hatte sie bis dahin nicht in den
Bereich ihres Wirkens gezogen. Von dem Reichskanzler Fürst Bismarck war
jedoch die Frage, ob es nicht notwendig wäre, die deutsche Handelsmarine
aus Reichsmitteln zu unterstützen, schon seit der Mitte der siebziger Jahre ins
Auge gefaßt worden. Nachdem dann im März 1881 auf seine Veranlassung
die Errichtung staatlich unterstützter Dampferlinien nach außereuropäischen
Ländern in der offiziösen Presse erörtert worden war, überreichte er am
6. April 1881 dem Reichstag eine Denkschrift über das französische Gesetz vom
29. Januar 1881, betreffend die Handelsmarine. Darin war zunächst aus¬
geführt, das französische Gesetz gipfele in der Bestimmung über die Schiffbau-
und Schiffahrtprämien; daran knüpften sich Erörterungen über die Wirkungen
des Gesetzes in internationaler Beziehung, über die Postsubventionen und die ein¬
schlägigen Verhältnisse in England, den Vereinigten Staaten von Nordamerika,
Österreich-Ungarn, Belgien, den Niederlanden und Deutschland, und sie schloß
mit den Worten: „Ob unter den gegebnen Verhältnissen Deutschlands Schiff¬
fahrt und Deutschlands Handel gegenüber der durch staatliche Mittel begünstigten
Mitbewerbung andrer Nationen in gedeihlicher Weise sich wird fortentwickeln
können, verdient ernste Erwägung."


Grenzboten I 1.897 8
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0065" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/224311"/>
            <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341865_224245/figures/grenzboten_341865_224245_224311_000.jpg"/><lb/>
          </div>
        </div>
        <div n="1">
          <head> Unsre Postdampferlinien<lb/><note type="byline"> Franz Horst manu </note> von (in</head><lb/>
          <p xml:id="ID_182"> is zu Anfang des vorigen Jahrzehnts hatte sich die Thätigkeit<lb/>
der Neichsregierung zur Erfüllung der Ausgaben, die ihr durch<lb/>
die Artikel 4 und 54 der Reichsverfassungsurkundc im Interesse<lb/>
der Seeschiffahrt zugewiesen sind, auf solche Maßregeln beschränkt,<lb/>
die geeignet waren, Ordnung im Schiffergewerbe zu schassen und<lb/>
alle der Entfaltung der Schiffahrt entgegentretenden Hindernisse zu beseitigen.<lb/>
Eine unmittelbare Förderung der Seeschiffahrt hatte sie bis dahin nicht in den<lb/>
Bereich ihres Wirkens gezogen. Von dem Reichskanzler Fürst Bismarck war<lb/>
jedoch die Frage, ob es nicht notwendig wäre, die deutsche Handelsmarine<lb/>
aus Reichsmitteln zu unterstützen, schon seit der Mitte der siebziger Jahre ins<lb/>
Auge gefaßt worden. Nachdem dann im März 1881 auf seine Veranlassung<lb/>
die Errichtung staatlich unterstützter Dampferlinien nach außereuropäischen<lb/>
Ländern in der offiziösen Presse erörtert worden war, überreichte er am<lb/>
6. April 1881 dem Reichstag eine Denkschrift über das französische Gesetz vom<lb/>
29. Januar 1881, betreffend die Handelsmarine. Darin war zunächst aus¬<lb/>
geführt, das französische Gesetz gipfele in der Bestimmung über die Schiffbau-<lb/>
und Schiffahrtprämien; daran knüpften sich Erörterungen über die Wirkungen<lb/>
des Gesetzes in internationaler Beziehung, über die Postsubventionen und die ein¬<lb/>
schlägigen Verhältnisse in England, den Vereinigten Staaten von Nordamerika,<lb/>
Österreich-Ungarn, Belgien, den Niederlanden und Deutschland, und sie schloß<lb/>
mit den Worten: &#x201E;Ob unter den gegebnen Verhältnissen Deutschlands Schiff¬<lb/>
fahrt und Deutschlands Handel gegenüber der durch staatliche Mittel begünstigten<lb/>
Mitbewerbung andrer Nationen in gedeihlicher Weise sich wird fortentwickeln<lb/>
können, verdient ernste Erwägung."</p><lb/>
          <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten I 1.897 8</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0065] [Abbildung] Unsre Postdampferlinien Franz Horst manu von (in is zu Anfang des vorigen Jahrzehnts hatte sich die Thätigkeit der Neichsregierung zur Erfüllung der Ausgaben, die ihr durch die Artikel 4 und 54 der Reichsverfassungsurkundc im Interesse der Seeschiffahrt zugewiesen sind, auf solche Maßregeln beschränkt, die geeignet waren, Ordnung im Schiffergewerbe zu schassen und alle der Entfaltung der Schiffahrt entgegentretenden Hindernisse zu beseitigen. Eine unmittelbare Förderung der Seeschiffahrt hatte sie bis dahin nicht in den Bereich ihres Wirkens gezogen. Von dem Reichskanzler Fürst Bismarck war jedoch die Frage, ob es nicht notwendig wäre, die deutsche Handelsmarine aus Reichsmitteln zu unterstützen, schon seit der Mitte der siebziger Jahre ins Auge gefaßt worden. Nachdem dann im März 1881 auf seine Veranlassung die Errichtung staatlich unterstützter Dampferlinien nach außereuropäischen Ländern in der offiziösen Presse erörtert worden war, überreichte er am 6. April 1881 dem Reichstag eine Denkschrift über das französische Gesetz vom 29. Januar 1881, betreffend die Handelsmarine. Darin war zunächst aus¬ geführt, das französische Gesetz gipfele in der Bestimmung über die Schiffbau- und Schiffahrtprämien; daran knüpften sich Erörterungen über die Wirkungen des Gesetzes in internationaler Beziehung, über die Postsubventionen und die ein¬ schlägigen Verhältnisse in England, den Vereinigten Staaten von Nordamerika, Österreich-Ungarn, Belgien, den Niederlanden und Deutschland, und sie schloß mit den Worten: „Ob unter den gegebnen Verhältnissen Deutschlands Schiff¬ fahrt und Deutschlands Handel gegenüber der durch staatliche Mittel begünstigten Mitbewerbung andrer Nationen in gedeihlicher Weise sich wird fortentwickeln können, verdient ernste Erwägung." Grenzboten I 1.897 8

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/65
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/65>, abgerufen am 01.05.2024.