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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Zweites Vierteljahr.

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Das Recht der Frau nach dem bürgerlichen Gesetzbuch

mitgebracht," und der Prinz von Oranien sandte ihm hierzu mit eigenhändigen
Brief die Dekoration, die er selbst getragen hatte. Im Februar 1848 wurde
ihm die Stellung als Kommandant der Armee und als Generalgouvemeur
von Indien verliehen, der glänzendste Posten, den Holland zu vergebe" hat.
Er stellte seine Bedingungen, hatte jedoch keine Lust und schrieb am 15. Februar
an seinen Bruder Max: "Die Ernennung zum Generalleutnant und eine höhere
Pension verlocken mich nicht." Sein Sehnen stand nach der Heimat.

Da kam die Bewegung von 1848 dazwischen. Der Deutsche von damals
verlangte nicht mehr wie 1830 die Freiheit allein, sondern auch die Einheit
dazu. Aber die Sehnsucht nach Freiheit war älter und entwickelter, und darum
gehört es zu dem bösen Verhängnis des Jahres, daß sich die beiden einander
nahe verwandten Strömungen meistens durchkreuzten und hemmten, statt sich
gegenseitig zu unterstützen. Die Unklarheit über das Ziel wie über die Mittel
zu seiner Erreichung, der durch das Strande" der Dynastien genährte Sonder¬
geist der Bevölkerungen, das verworrne und ohne Krieg zwischen Preußen und
Österreich nicht zu entwirrende Verhältnis, ein weitverbreiteter Widerwille gegen
Preußen und die Persönlichkeit König Friedrich Wilhelms IV., der Parteigeist
der Demokratie und schließlich die gänzliche politische Unerfahrenheit selbst der
befähigtsten Führer in der Nationalversammlung haben zusammengewirkt, um
den begeisterten Versuch, einen nationalen Staat zu schaffen, ruhmlos zum
Scheitern zu bringen. Am klarsten darüber, was man eigentlich wollte, waren
die Männer um Dahlmann und um Heinrich von Gagern. Welcher Anteil
bei letzter": auf Rechnung des Bruders Friedrich kommt, braucht nicht weiter
nachgewiesen zu werden.

(Schluß folgt)




Das Recht der Frau nach dem bürgerlichen Gesetzbuch
Gelo Hagen von(Schluß)
3

an könnte sagen, und das scheint auf den ersten Blick manches
für sich zu haben, daß gerade das eigentliche Wesen der Ehe
eine Verquickung mit vermögensrechtlichen Wirkungen nicht ver¬
trage, daß dadurch die rechte Innigkeit, Zartheit und Heiligkeit
des Ehebandes gefährdet sei. Diesen Gedanken hatten bekannt¬
lich die Römer in ihren: Eherechte durchgeführt, und sie waren darin so weit
gegangen, daß sie sogar Schenkungen unter Ehegatten für ungiltig erklärten,


Das Recht der Frau nach dem bürgerlichen Gesetzbuch

mitgebracht," und der Prinz von Oranien sandte ihm hierzu mit eigenhändigen
Brief die Dekoration, die er selbst getragen hatte. Im Februar 1848 wurde
ihm die Stellung als Kommandant der Armee und als Generalgouvemeur
von Indien verliehen, der glänzendste Posten, den Holland zu vergebe« hat.
Er stellte seine Bedingungen, hatte jedoch keine Lust und schrieb am 15. Februar
an seinen Bruder Max: „Die Ernennung zum Generalleutnant und eine höhere
Pension verlocken mich nicht." Sein Sehnen stand nach der Heimat.

Da kam die Bewegung von 1848 dazwischen. Der Deutsche von damals
verlangte nicht mehr wie 1830 die Freiheit allein, sondern auch die Einheit
dazu. Aber die Sehnsucht nach Freiheit war älter und entwickelter, und darum
gehört es zu dem bösen Verhängnis des Jahres, daß sich die beiden einander
nahe verwandten Strömungen meistens durchkreuzten und hemmten, statt sich
gegenseitig zu unterstützen. Die Unklarheit über das Ziel wie über die Mittel
zu seiner Erreichung, der durch das Strande» der Dynastien genährte Sonder¬
geist der Bevölkerungen, das verworrne und ohne Krieg zwischen Preußen und
Österreich nicht zu entwirrende Verhältnis, ein weitverbreiteter Widerwille gegen
Preußen und die Persönlichkeit König Friedrich Wilhelms IV., der Parteigeist
der Demokratie und schließlich die gänzliche politische Unerfahrenheit selbst der
befähigtsten Führer in der Nationalversammlung haben zusammengewirkt, um
den begeisterten Versuch, einen nationalen Staat zu schaffen, ruhmlos zum
Scheitern zu bringen. Am klarsten darüber, was man eigentlich wollte, waren
die Männer um Dahlmann und um Heinrich von Gagern. Welcher Anteil
bei letzter»: auf Rechnung des Bruders Friedrich kommt, braucht nicht weiter
nachgewiesen zu werden.

(Schluß folgt)




Das Recht der Frau nach dem bürgerlichen Gesetzbuch
Gelo Hagen von(Schluß)
3

an könnte sagen, und das scheint auf den ersten Blick manches
für sich zu haben, daß gerade das eigentliche Wesen der Ehe
eine Verquickung mit vermögensrechtlichen Wirkungen nicht ver¬
trage, daß dadurch die rechte Innigkeit, Zartheit und Heiligkeit
des Ehebandes gefährdet sei. Diesen Gedanken hatten bekannt¬
lich die Römer in ihren: Eherechte durchgeführt, und sie waren darin so weit
gegangen, daß sie sogar Schenkungen unter Ehegatten für ungiltig erklärten,


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[0274] Das Recht der Frau nach dem bürgerlichen Gesetzbuch mitgebracht," und der Prinz von Oranien sandte ihm hierzu mit eigenhändigen Brief die Dekoration, die er selbst getragen hatte. Im Februar 1848 wurde ihm die Stellung als Kommandant der Armee und als Generalgouvemeur von Indien verliehen, der glänzendste Posten, den Holland zu vergebe« hat. Er stellte seine Bedingungen, hatte jedoch keine Lust und schrieb am 15. Februar an seinen Bruder Max: „Die Ernennung zum Generalleutnant und eine höhere Pension verlocken mich nicht." Sein Sehnen stand nach der Heimat. Da kam die Bewegung von 1848 dazwischen. Der Deutsche von damals verlangte nicht mehr wie 1830 die Freiheit allein, sondern auch die Einheit dazu. Aber die Sehnsucht nach Freiheit war älter und entwickelter, und darum gehört es zu dem bösen Verhängnis des Jahres, daß sich die beiden einander nahe verwandten Strömungen meistens durchkreuzten und hemmten, statt sich gegenseitig zu unterstützen. Die Unklarheit über das Ziel wie über die Mittel zu seiner Erreichung, der durch das Strande» der Dynastien genährte Sonder¬ geist der Bevölkerungen, das verworrne und ohne Krieg zwischen Preußen und Österreich nicht zu entwirrende Verhältnis, ein weitverbreiteter Widerwille gegen Preußen und die Persönlichkeit König Friedrich Wilhelms IV., der Parteigeist der Demokratie und schließlich die gänzliche politische Unerfahrenheit selbst der befähigtsten Führer in der Nationalversammlung haben zusammengewirkt, um den begeisterten Versuch, einen nationalen Staat zu schaffen, ruhmlos zum Scheitern zu bringen. Am klarsten darüber, was man eigentlich wollte, waren die Männer um Dahlmann und um Heinrich von Gagern. Welcher Anteil bei letzter»: auf Rechnung des Bruders Friedrich kommt, braucht nicht weiter nachgewiesen zu werden. (Schluß folgt) Das Recht der Frau nach dem bürgerlichen Gesetzbuch Gelo Hagen von(Schluß) 3 an könnte sagen, und das scheint auf den ersten Blick manches für sich zu haben, daß gerade das eigentliche Wesen der Ehe eine Verquickung mit vermögensrechtlichen Wirkungen nicht ver¬ trage, daß dadurch die rechte Innigkeit, Zartheit und Heiligkeit des Ehebandes gefährdet sei. Diesen Gedanken hatten bekannt¬ lich die Römer in ihren: Eherechte durchgeführt, und sie waren darin so weit gegangen, daß sie sogar Schenkungen unter Ehegatten für ungiltig erklärten,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_227635/274>, abgerufen am 03.05.2024.