Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches und Uumaszgebliches

Über diese Schwierigkeiten würde olsv hinwegzukommen sein. Immerhin bliebe
noch der Übelstand, daß die einzutragende Sicherheitshypvthek so hoch sein müßte,
dnß alle Bauforderungen damit gedeckt wären, was sich mit Sicherheit kaum wird
feststellen lassen. Aber mich dieser Übelstand ließe sich beseitigen, wenn man einen
Schritt weiter ginge und sich entschlösse, den Banglänbigern eine gesetzliche Hypothek
ohne Eintragung zu geben, dergestalt, daß sie bei der Subhastation nach den Ab¬
gaben und Löhnen (also gemäß H 10 des Reichsgesehes über die Zwangsvoll¬
streckung nach Ur. 8) zunächst befriedigt würden. Man wird geneigt sein, diesen
Vorschlag von vornherein als nicht erörtcrnngsfähig zurückzuweisen, weil er dem
Grundsatz der Spezialität widerspreche. Aber wäre es denn so durchaus unzu¬
lässig, daß einmal ein Prinzip durchbrochen würde? Die Befriedigung eines wirk¬
lichen Bedürfnisses ist wichtiger als ein Prinzip. Auch würde ja dieses Prinzip
nicht beseitigt, sondern nur eine, wenn auch wichtige Ausnahme gemacht werden.
Was den Nachweis bei der Subhastation betrifft, so könnte, wie bei den Abgaben
und Löhnen, Glaubhnftmachuug verlangt werden.

Man wird ferner einwenden, daß eine solche illimitierte Hypothek den Real¬
kredit in hohem Grade schädigen würde, denn dadurch würde eine solche Ungewi߬
heit über die Hypothekenverhältnisse jedes zu bedauerten oder bebauten Grund¬
stücks verursacht werden, daß niemand dem Eigentümer Kredit gewähren würde.
Wir glauben das nicht, glauben vielmehr, daß der Realkredit reeller werden
würde. Es würde niemand ein solches Grundstück kaufen, oder Geld gegen Hypothek
darauf geben, wenn ihm nicht vorher nachgewiesen worden wäre, dnß die Bau-
glnubiger befriedigt seien, sofern er nicht selbst genullt wäre, solche in Anrechnung
ans das Kaufgeld oder das zu gewährende Kapital selbst zu befriedigen. Die Folge
würde sein, daß die Bauhandwerker bezahlt werden würden und so dem sogenannten
Banschwindel, wenn nicht ein Ende gemacht, so doch ein wirksames Hindernis in
den Weg gelegt werden würde.

Man wird vielleicht noch einwenden, daß dann die Bauhandwerker ihrerseits
übertrieben hohe Forderungen geltend machen würden. Das ist möglich. Zur
Feststellung ihrer Forderungen würden vielleicht sehr viele Prozesse entstehen. Doch
dürfte das nicht so bedenklich sein. Ihr eigner Vorteil würde sie bald dahin
bringen, ihre Forderungen auf das richtige Maß herabzusetzen. Auch in dieser Be¬
ziehung würden die vorgeschlagnen Bestimmungen zu gesundem Zuständen führen.
Das aber ist zu erstreben, und dazu muß die Gesetzgebung wirksam eingreifen.
Denn die oben angedeuteten betrügerischen Manipulationen, die wohl jedem er¬
fahrnen Prvzeßrichter bekannt sind -- wenn sie auch nicht immer alle Merkmale
des Betrugs enthalten, so sind sie doch immer das, was man im gewöhnlichen Leben
Betrug nennt --, haben bei der großen Bauthätigkeit der neuern Zeit eine solche
Ausdehnung und Verbreitung gewonnen, daß eine Änderung des bestehenden Rechts
wohl gerechtfertigt erscheint.


Reisekosten der Staatsbeamten.

Ich war kürzlich Zeuge einer Unter¬
haltung mehrerer Beamten, die über die Vorzüge und Nachteile ihrer Stellungen
sprachen und dabei namentlich mich ihre Einnahmen erörterten. Einer klagte über
ein zu geringes Einkommen und bemerkte, daß er große Mühe habe, mit seinem
Gehalt seinen Unterhalt und den seiner Familie zu bestreiten; ein andrer dagegen
war weniger unzufrieden und erklärte, daß, wenn auch sein fester Gehalt zu wünsche"
übrig lasse, die mit seinem Amte verbundnen Nebeneinnahmen ihn reichlich ent¬
schädigten; er habe nämlich monatlich soundsoviel Dienstreisen zu machen, und Gott
sei Dank bezahle der Staat diese Reisen so anständig, daß er dafür nicht nur besser


Maßgebliches und Uumaszgebliches

Über diese Schwierigkeiten würde olsv hinwegzukommen sein. Immerhin bliebe
noch der Übelstand, daß die einzutragende Sicherheitshypvthek so hoch sein müßte,
dnß alle Bauforderungen damit gedeckt wären, was sich mit Sicherheit kaum wird
feststellen lassen. Aber mich dieser Übelstand ließe sich beseitigen, wenn man einen
Schritt weiter ginge und sich entschlösse, den Banglänbigern eine gesetzliche Hypothek
ohne Eintragung zu geben, dergestalt, daß sie bei der Subhastation nach den Ab¬
gaben und Löhnen (also gemäß H 10 des Reichsgesehes über die Zwangsvoll¬
streckung nach Ur. 8) zunächst befriedigt würden. Man wird geneigt sein, diesen
Vorschlag von vornherein als nicht erörtcrnngsfähig zurückzuweisen, weil er dem
Grundsatz der Spezialität widerspreche. Aber wäre es denn so durchaus unzu¬
lässig, daß einmal ein Prinzip durchbrochen würde? Die Befriedigung eines wirk¬
lichen Bedürfnisses ist wichtiger als ein Prinzip. Auch würde ja dieses Prinzip
nicht beseitigt, sondern nur eine, wenn auch wichtige Ausnahme gemacht werden.
Was den Nachweis bei der Subhastation betrifft, so könnte, wie bei den Abgaben
und Löhnen, Glaubhnftmachuug verlangt werden.

Man wird ferner einwenden, daß eine solche illimitierte Hypothek den Real¬
kredit in hohem Grade schädigen würde, denn dadurch würde eine solche Ungewi߬
heit über die Hypothekenverhältnisse jedes zu bedauerten oder bebauten Grund¬
stücks verursacht werden, daß niemand dem Eigentümer Kredit gewähren würde.
Wir glauben das nicht, glauben vielmehr, daß der Realkredit reeller werden
würde. Es würde niemand ein solches Grundstück kaufen, oder Geld gegen Hypothek
darauf geben, wenn ihm nicht vorher nachgewiesen worden wäre, dnß die Bau-
glnubiger befriedigt seien, sofern er nicht selbst genullt wäre, solche in Anrechnung
ans das Kaufgeld oder das zu gewährende Kapital selbst zu befriedigen. Die Folge
würde sein, daß die Bauhandwerker bezahlt werden würden und so dem sogenannten
Banschwindel, wenn nicht ein Ende gemacht, so doch ein wirksames Hindernis in
den Weg gelegt werden würde.

Man wird vielleicht noch einwenden, daß dann die Bauhandwerker ihrerseits
übertrieben hohe Forderungen geltend machen würden. Das ist möglich. Zur
Feststellung ihrer Forderungen würden vielleicht sehr viele Prozesse entstehen. Doch
dürfte das nicht so bedenklich sein. Ihr eigner Vorteil würde sie bald dahin
bringen, ihre Forderungen auf das richtige Maß herabzusetzen. Auch in dieser Be¬
ziehung würden die vorgeschlagnen Bestimmungen zu gesundem Zuständen führen.
Das aber ist zu erstreben, und dazu muß die Gesetzgebung wirksam eingreifen.
Denn die oben angedeuteten betrügerischen Manipulationen, die wohl jedem er¬
fahrnen Prvzeßrichter bekannt sind — wenn sie auch nicht immer alle Merkmale
des Betrugs enthalten, so sind sie doch immer das, was man im gewöhnlichen Leben
Betrug nennt —, haben bei der großen Bauthätigkeit der neuern Zeit eine solche
Ausdehnung und Verbreitung gewonnen, daß eine Änderung des bestehenden Rechts
wohl gerechtfertigt erscheint.


Reisekosten der Staatsbeamten.

Ich war kürzlich Zeuge einer Unter¬
haltung mehrerer Beamten, die über die Vorzüge und Nachteile ihrer Stellungen
sprachen und dabei namentlich mich ihre Einnahmen erörterten. Einer klagte über
ein zu geringes Einkommen und bemerkte, daß er große Mühe habe, mit seinem
Gehalt seinen Unterhalt und den seiner Familie zu bestreiten; ein andrer dagegen
war weniger unzufrieden und erklärte, daß, wenn auch sein fester Gehalt zu wünsche»
übrig lasse, die mit seinem Amte verbundnen Nebeneinnahmen ihn reichlich ent¬
schädigten; er habe nämlich monatlich soundsoviel Dienstreisen zu machen, und Gott
sei Dank bezahle der Staat diese Reisen so anständig, daß er dafür nicht nur besser


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0338" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/232150"/>
            <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Uumaszgebliches</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_1180"> Über diese Schwierigkeiten würde olsv hinwegzukommen sein. Immerhin bliebe<lb/>
noch der Übelstand, daß die einzutragende Sicherheitshypvthek so hoch sein müßte,<lb/>
dnß alle Bauforderungen damit gedeckt wären, was sich mit Sicherheit kaum wird<lb/>
feststellen lassen. Aber mich dieser Übelstand ließe sich beseitigen, wenn man einen<lb/>
Schritt weiter ginge und sich entschlösse, den Banglänbigern eine gesetzliche Hypothek<lb/>
ohne Eintragung zu geben, dergestalt, daß sie bei der Subhastation nach den Ab¬<lb/>
gaben und Löhnen (also gemäß H 10 des Reichsgesehes über die Zwangsvoll¬<lb/>
streckung nach Ur. 8) zunächst befriedigt würden. Man wird geneigt sein, diesen<lb/>
Vorschlag von vornherein als nicht erörtcrnngsfähig zurückzuweisen, weil er dem<lb/>
Grundsatz der Spezialität widerspreche. Aber wäre es denn so durchaus unzu¬<lb/>
lässig, daß einmal ein Prinzip durchbrochen würde? Die Befriedigung eines wirk¬<lb/>
lichen Bedürfnisses ist wichtiger als ein Prinzip. Auch würde ja dieses Prinzip<lb/>
nicht beseitigt, sondern nur eine, wenn auch wichtige Ausnahme gemacht werden.<lb/>
Was den Nachweis bei der Subhastation betrifft, so könnte, wie bei den Abgaben<lb/>
und Löhnen, Glaubhnftmachuug verlangt werden.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1181"> Man wird ferner einwenden, daß eine solche illimitierte Hypothek den Real¬<lb/>
kredit in hohem Grade schädigen würde, denn dadurch würde eine solche Ungewi߬<lb/>
heit über die Hypothekenverhältnisse jedes zu bedauerten oder bebauten Grund¬<lb/>
stücks verursacht werden, daß niemand dem Eigentümer Kredit gewähren würde.<lb/>
Wir glauben das nicht, glauben vielmehr, daß der Realkredit reeller werden<lb/>
würde. Es würde niemand ein solches Grundstück kaufen, oder Geld gegen Hypothek<lb/>
darauf geben, wenn ihm nicht vorher nachgewiesen worden wäre, dnß die Bau-<lb/>
glnubiger befriedigt seien, sofern er nicht selbst genullt wäre, solche in Anrechnung<lb/>
ans das Kaufgeld oder das zu gewährende Kapital selbst zu befriedigen. Die Folge<lb/>
würde sein, daß die Bauhandwerker bezahlt werden würden und so dem sogenannten<lb/>
Banschwindel, wenn nicht ein Ende gemacht, so doch ein wirksames Hindernis in<lb/>
den Weg gelegt werden würde.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1182"> Man wird vielleicht noch einwenden, daß dann die Bauhandwerker ihrerseits<lb/>
übertrieben hohe Forderungen geltend machen würden. Das ist möglich. Zur<lb/>
Feststellung ihrer Forderungen würden vielleicht sehr viele Prozesse entstehen. Doch<lb/>
dürfte das nicht so bedenklich sein. Ihr eigner Vorteil würde sie bald dahin<lb/>
bringen, ihre Forderungen auf das richtige Maß herabzusetzen. Auch in dieser Be¬<lb/>
ziehung würden die vorgeschlagnen Bestimmungen zu gesundem Zuständen führen.<lb/>
Das aber ist zu erstreben, und dazu muß die Gesetzgebung wirksam eingreifen.<lb/>
Denn die oben angedeuteten betrügerischen Manipulationen, die wohl jedem er¬<lb/>
fahrnen Prvzeßrichter bekannt sind &#x2014; wenn sie auch nicht immer alle Merkmale<lb/>
des Betrugs enthalten, so sind sie doch immer das, was man im gewöhnlichen Leben<lb/>
Betrug nennt &#x2014;, haben bei der großen Bauthätigkeit der neuern Zeit eine solche<lb/>
Ausdehnung und Verbreitung gewonnen, daß eine Änderung des bestehenden Rechts<lb/>
wohl gerechtfertigt erscheint.</p><lb/>
          </div>
          <div n="2">
            <head> Reisekosten der Staatsbeamten.</head>
            <p xml:id="ID_1183" next="#ID_1184"> Ich war kürzlich Zeuge einer Unter¬<lb/>
haltung mehrerer Beamten, die über die Vorzüge und Nachteile ihrer Stellungen<lb/>
sprachen und dabei namentlich mich ihre Einnahmen erörterten. Einer klagte über<lb/>
ein zu geringes Einkommen und bemerkte, daß er große Mühe habe, mit seinem<lb/>
Gehalt seinen Unterhalt und den seiner Familie zu bestreiten; ein andrer dagegen<lb/>
war weniger unzufrieden und erklärte, daß, wenn auch sein fester Gehalt zu wünsche»<lb/>
übrig lasse, die mit seinem Amte verbundnen Nebeneinnahmen ihn reichlich ent¬<lb/>
schädigten; er habe nämlich monatlich soundsoviel Dienstreisen zu machen, und Gott<lb/>
sei Dank bezahle der Staat diese Reisen so anständig, daß er dafür nicht nur besser</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0338] Maßgebliches und Uumaszgebliches Über diese Schwierigkeiten würde olsv hinwegzukommen sein. Immerhin bliebe noch der Übelstand, daß die einzutragende Sicherheitshypvthek so hoch sein müßte, dnß alle Bauforderungen damit gedeckt wären, was sich mit Sicherheit kaum wird feststellen lassen. Aber mich dieser Übelstand ließe sich beseitigen, wenn man einen Schritt weiter ginge und sich entschlösse, den Banglänbigern eine gesetzliche Hypothek ohne Eintragung zu geben, dergestalt, daß sie bei der Subhastation nach den Ab¬ gaben und Löhnen (also gemäß H 10 des Reichsgesehes über die Zwangsvoll¬ streckung nach Ur. 8) zunächst befriedigt würden. Man wird geneigt sein, diesen Vorschlag von vornherein als nicht erörtcrnngsfähig zurückzuweisen, weil er dem Grundsatz der Spezialität widerspreche. Aber wäre es denn so durchaus unzu¬ lässig, daß einmal ein Prinzip durchbrochen würde? Die Befriedigung eines wirk¬ lichen Bedürfnisses ist wichtiger als ein Prinzip. Auch würde ja dieses Prinzip nicht beseitigt, sondern nur eine, wenn auch wichtige Ausnahme gemacht werden. Was den Nachweis bei der Subhastation betrifft, so könnte, wie bei den Abgaben und Löhnen, Glaubhnftmachuug verlangt werden. Man wird ferner einwenden, daß eine solche illimitierte Hypothek den Real¬ kredit in hohem Grade schädigen würde, denn dadurch würde eine solche Ungewi߬ heit über die Hypothekenverhältnisse jedes zu bedauerten oder bebauten Grund¬ stücks verursacht werden, daß niemand dem Eigentümer Kredit gewähren würde. Wir glauben das nicht, glauben vielmehr, daß der Realkredit reeller werden würde. Es würde niemand ein solches Grundstück kaufen, oder Geld gegen Hypothek darauf geben, wenn ihm nicht vorher nachgewiesen worden wäre, dnß die Bau- glnubiger befriedigt seien, sofern er nicht selbst genullt wäre, solche in Anrechnung ans das Kaufgeld oder das zu gewährende Kapital selbst zu befriedigen. Die Folge würde sein, daß die Bauhandwerker bezahlt werden würden und so dem sogenannten Banschwindel, wenn nicht ein Ende gemacht, so doch ein wirksames Hindernis in den Weg gelegt werden würde. Man wird vielleicht noch einwenden, daß dann die Bauhandwerker ihrerseits übertrieben hohe Forderungen geltend machen würden. Das ist möglich. Zur Feststellung ihrer Forderungen würden vielleicht sehr viele Prozesse entstehen. Doch dürfte das nicht so bedenklich sein. Ihr eigner Vorteil würde sie bald dahin bringen, ihre Forderungen auf das richtige Maß herabzusetzen. Auch in dieser Be¬ ziehung würden die vorgeschlagnen Bestimmungen zu gesundem Zuständen führen. Das aber ist zu erstreben, und dazu muß die Gesetzgebung wirksam eingreifen. Denn die oben angedeuteten betrügerischen Manipulationen, die wohl jedem er¬ fahrnen Prvzeßrichter bekannt sind — wenn sie auch nicht immer alle Merkmale des Betrugs enthalten, so sind sie doch immer das, was man im gewöhnlichen Leben Betrug nennt —, haben bei der großen Bauthätigkeit der neuern Zeit eine solche Ausdehnung und Verbreitung gewonnen, daß eine Änderung des bestehenden Rechts wohl gerechtfertigt erscheint. Reisekosten der Staatsbeamten. Ich war kürzlich Zeuge einer Unter¬ haltung mehrerer Beamten, die über die Vorzüge und Nachteile ihrer Stellungen sprachen und dabei namentlich mich ihre Einnahmen erörterten. Einer klagte über ein zu geringes Einkommen und bemerkte, daß er große Mühe habe, mit seinem Gehalt seinen Unterhalt und den seiner Familie zu bestreiten; ein andrer dagegen war weniger unzufrieden und erklärte, daß, wenn auch sein fester Gehalt zu wünsche» übrig lasse, die mit seinem Amte verbundnen Nebeneinnahmen ihn reichlich ent¬ schädigten; er habe nämlich monatlich soundsoviel Dienstreisen zu machen, und Gott sei Dank bezahle der Staat diese Reisen so anständig, daß er dafür nicht nur besser

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_231811
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_231811/338
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_231811/338>, abgerufen am 07.05.2024.