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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Zur Umgestaltung der General- und der ^pezial-
kommissionen

le Auseinandersetzungsbehörden in Preußen sind schon seit ge¬
raumer Zeit Gegenstand der verschiedensten Anfeindungen im
Lande, in den Tageszeitungen und Wochenschriften und nicht
minder im Abgeordnetenhause gewesen.") Die Kritik ihrer Orga¬
nisation hat in der neusten Zeit eine Zusammenfassung in dem
Antrage des Abgeordneten Herold erfahren, und die elfte Kommission des Ab¬
geordnetenhauses hat diesen Antrag in folgender Fassung empfohlen:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche Staats¬
regierung zu ersuchen, die Organisation und das Verfahren der General¬
kommissionen auf folgenden Grundlagen anderweit zu gestalten:

1. Zur Herbeiführung eines festern Zusammenhangs der Generalkommissioneu
mit der allgemeinen Landesverwaltung sind die Geueralkommissivnen, unter Ab¬
änderung der Instruktion für die Oberpräsidenten vom 31. Dezember 1825, den
Oberpräsidenten in der Weise zu unterstellen, daß diesen ein maßgebender Einfluß
auf den Gang der Geschäfte gesichert ist.

2. Es ist für die Bearbeitung der den Generalkommissionen auf dem Gebiete
der innern Kolonisation und Landesmelivration bereits überwiesenen nud der ihnen
eins diesem und ähnlichen Gebieten der Landeskultur noch weiter zu überweisende"
Aufgaben eine diesen Aufgaben entsprechende Vermehrung der meliorationstechnisch
gebildeten Beamten, sowie eine Mitwirkung gewählter Laien mit entscheidender
Stimme in den Kollegien vorzusehen.

3. Im übrigen bewertet es bei dem bisherigen Verfahren mit der Maßgabe,
daß den unter Zuziehung von Laien kollegialisch auszubildenden Spezialkonunissiouen
eine größere Selbständigkeit beizulegen und ihnen in möglichst weitem Umfange
die auf mündliche Verhandlung zu treffende Entscheidung erster Instanz zu über¬
tragen ist.



*) Vergl. die Artikel in Heft ü und Heft et der Grenzboten tW0 über denselben
Gegenstand.
Grenzboten !U 1S01 43


Zur Umgestaltung der General- und der ^pezial-
kommissionen

le Auseinandersetzungsbehörden in Preußen sind schon seit ge¬
raumer Zeit Gegenstand der verschiedensten Anfeindungen im
Lande, in den Tageszeitungen und Wochenschriften und nicht
minder im Abgeordnetenhause gewesen.") Die Kritik ihrer Orga¬
nisation hat in der neusten Zeit eine Zusammenfassung in dem
Antrage des Abgeordneten Herold erfahren, und die elfte Kommission des Ab¬
geordnetenhauses hat diesen Antrag in folgender Fassung empfohlen:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche Staats¬
regierung zu ersuchen, die Organisation und das Verfahren der General¬
kommissionen auf folgenden Grundlagen anderweit zu gestalten:

1. Zur Herbeiführung eines festern Zusammenhangs der Generalkommissioneu
mit der allgemeinen Landesverwaltung sind die Geueralkommissivnen, unter Ab¬
änderung der Instruktion für die Oberpräsidenten vom 31. Dezember 1825, den
Oberpräsidenten in der Weise zu unterstellen, daß diesen ein maßgebender Einfluß
auf den Gang der Geschäfte gesichert ist.

2. Es ist für die Bearbeitung der den Generalkommissionen auf dem Gebiete
der innern Kolonisation und Landesmelivration bereits überwiesenen nud der ihnen
eins diesem und ähnlichen Gebieten der Landeskultur noch weiter zu überweisende»
Aufgaben eine diesen Aufgaben entsprechende Vermehrung der meliorationstechnisch
gebildeten Beamten, sowie eine Mitwirkung gewählter Laien mit entscheidender
Stimme in den Kollegien vorzusehen.

3. Im übrigen bewertet es bei dem bisherigen Verfahren mit der Maßgabe,
daß den unter Zuziehung von Laien kollegialisch auszubildenden Spezialkonunissiouen
eine größere Selbständigkeit beizulegen und ihnen in möglichst weitem Umfange
die auf mündliche Verhandlung zu treffende Entscheidung erster Instanz zu über¬
tragen ist.



*) Vergl. die Artikel in Heft ü und Heft et der Grenzboten tW0 über denselben
Gegenstand.
Grenzboten !U 1S01 43
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[0345] [Abbildung] Zur Umgestaltung der General- und der ^pezial- kommissionen le Auseinandersetzungsbehörden in Preußen sind schon seit ge¬ raumer Zeit Gegenstand der verschiedensten Anfeindungen im Lande, in den Tageszeitungen und Wochenschriften und nicht minder im Abgeordnetenhause gewesen.") Die Kritik ihrer Orga¬ nisation hat in der neusten Zeit eine Zusammenfassung in dem Antrage des Abgeordneten Herold erfahren, und die elfte Kommission des Ab¬ geordnetenhauses hat diesen Antrag in folgender Fassung empfohlen: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche Staats¬ regierung zu ersuchen, die Organisation und das Verfahren der General¬ kommissionen auf folgenden Grundlagen anderweit zu gestalten: 1. Zur Herbeiführung eines festern Zusammenhangs der Generalkommissioneu mit der allgemeinen Landesverwaltung sind die Geueralkommissivnen, unter Ab¬ änderung der Instruktion für die Oberpräsidenten vom 31. Dezember 1825, den Oberpräsidenten in der Weise zu unterstellen, daß diesen ein maßgebender Einfluß auf den Gang der Geschäfte gesichert ist. 2. Es ist für die Bearbeitung der den Generalkommissionen auf dem Gebiete der innern Kolonisation und Landesmelivration bereits überwiesenen nud der ihnen eins diesem und ähnlichen Gebieten der Landeskultur noch weiter zu überweisende» Aufgaben eine diesen Aufgaben entsprechende Vermehrung der meliorationstechnisch gebildeten Beamten, sowie eine Mitwirkung gewählter Laien mit entscheidender Stimme in den Kollegien vorzusehen. 3. Im übrigen bewertet es bei dem bisherigen Verfahren mit der Maßgabe, daß den unter Zuziehung von Laien kollegialisch auszubildenden Spezialkonunissiouen eine größere Selbständigkeit beizulegen und ihnen in möglichst weitem Umfange die auf mündliche Verhandlung zu treffende Entscheidung erster Instanz zu über¬ tragen ist. *) Vergl. die Artikel in Heft ü und Heft et der Grenzboten tW0 über denselben Gegenstand. Grenzboten !U 1S01 43

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/345>, abgerufen am 27.04.2024.