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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

So sollte auch in jeder der drei Verwaltnngsinstanzen (lokalen, provinzialen
und Ministerialen) die Zusammenfassung der verschiednen Fäden der Wasserwirt¬
schaft durch ein besondres technisches Glied erfolgen, das dafür sorgt, daß die
technische Behandlung einheitlich geschieht, und daß alle in Frage kommenden
Wirtschaftsgebiete gleichmäßig den Segen des Wassers genießen und gegen seine
Schädigungen geschützt werden. Erhalten aber jetzt die Generalkommissionen ihre
besondern Meliorationsbaubeamten, die mit den Wasserbaubeamteu der Regierung
in keinem oder in einem ressort-partiknlnristischen Zusammenhang stehn, so liegt die
Gefahr nahe, daß die Einheitlichkeit der Wasserwirtschaft völlig in die Brüche geht.
Als Ergebnis langjähriger praktischer Erfahrungen empfehle ich folgende Einrich¬
tungen zu erwägen: Die Ausbildung der zukünftigen Wnsserwirtschaftsbeamten ge¬
schieht unter völliger Ausscheidung der jetzt schwer betastenden Spezialfächer des
Eisenbahnbaus ganz gleichmäßig in allen Zweigen der Wasserwirtschaft sowohl auf
der technischen Hochschule wie in der sich daran anschließenden praktischen Vor¬
bereitungszeit. Den lokalen Wasserbauämtern werden alle Zweige der Wasser¬
wirtschaft zugewiesen. Sie sind demgemäß die sachverständigen Stellen sowohl für
die Landratsämter wie für die Spezialkommissionen. Die Vorsteher der Bauämter
erhalten Vertreter und Hilfsarbeiter (Bauinspektoren und Regierungsbanmeister),
von denen der eine die Geschäfte der Spezialkommissionen, der andre die der Land¬
ratsämter wahrnimmt. Die Vorsteher können die Bearbeitung des einen Teils dieser
Geschäfte selbst übernehmen und haben außerdem für die gleichmäßige Bearbeitung
beider Dienstzweige Sorge zu tragen. Die technischen Subalternbeamten werden nur
in einem dieser Dienstzweige ausgebildet und beschäftigt. Den Oberpräsidenten, denen
die Generalkommissionen und die Regierungen angegliedert sind, werden entweder
Provinzialbanämter oder wenigstens technische Vertreter zugeteilt. Im ersten Falle
werden diese Bauämter in zwei Abteilungen gegliedert, wovon die eine die Wasser¬
bausachen der Regierungen (Landespolizei und Flnßunterhaltung), die andre die
Wasserbansachen der Generalkommissionen bearbeitet. Der technische Vertreter sorgt
als Chef des Provinzialbaumnts für die Einheitlichkeit der technischen Behandlung
beider Dienstzweige. Im zweiten Falle haben sowohl die Regierungen wie die
Generalkommissivn ihre eignen technischen Mitglieder. Der Oberpräsident sorgt aber
durch seinen technischen Vertreter für die einheitliche technische Behandlung beider
Verwaltungsgebiete. Alle Angelegenheiten, die jetzt den beteiligten Ministerien
durch die Hand des Oberpräsidenten vorgelegt werden, müssen von dem technischen
Vertreter in Bezug auf die einheitliche technische Behandlung geprüft werden.

In der Miuisterialinstanz wird nach dem Vorbild andrer technischer Zentral¬
behörden eine besondre Ministerial-Oberbnudirektion geschaffen, die den sämtlichen
beteiligten Ministerien angegliedert wird etwa in der Weise, wie jetzt das hydro¬
logische Institut den Ministerien der öffentlichen Arbeiten und der Landwirtschaft
gemeinsam unterstellt werden soll.

Daß die Durchführung dieser Organisation im einzelnen nicht so leicht sein
wird, wie sie auf dem Papier erscheint, ist richtig. Aber jede Organisation,
die nicht auf die besondre Eigentümlichkeit des Wassers im Gegensatz zu allen
andern wirtschaftlichen Werten gebührend Rücksicht nimmt, wird die Wasserwirt¬
schaft immer nur stiefmütterlich behandeln und ihre im Interesse des Allgemein¬
wohls allseitig erstrebte Weiterentwicklung nicht gebührend fördern können. Sie
wird deshalb nur ein vorübergehendes Dasein führen und in früherer oder späterer
Zeit andern Neubildungen das Feld räumen, nachdem inzwischen Milliarden von
Kubikmeter" Wassers dem Meere, ohne Nutzen zu bringen, zugeflossen sein werden.


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Neues im Gebiete der Volkswirtschaftslehre.

A
rthur Dix, be¬
kanntlich einer der eifrigsten Apostel der deutschen Expansionspolitik nach dem
kaiserlichen Programm, hat zu ihrer Empfehlung in dem Buche: Deutschland auf
den Hochstraßen des Weltwirtschaftsverkehrs (Jena, Gustav Fischer, 1901)


Maßgebliches und Unmaßgebliches

So sollte auch in jeder der drei Verwaltnngsinstanzen (lokalen, provinzialen
und Ministerialen) die Zusammenfassung der verschiednen Fäden der Wasserwirt¬
schaft durch ein besondres technisches Glied erfolgen, das dafür sorgt, daß die
technische Behandlung einheitlich geschieht, und daß alle in Frage kommenden
Wirtschaftsgebiete gleichmäßig den Segen des Wassers genießen und gegen seine
Schädigungen geschützt werden. Erhalten aber jetzt die Generalkommissionen ihre
besondern Meliorationsbaubeamten, die mit den Wasserbaubeamteu der Regierung
in keinem oder in einem ressort-partiknlnristischen Zusammenhang stehn, so liegt die
Gefahr nahe, daß die Einheitlichkeit der Wasserwirtschaft völlig in die Brüche geht.
Als Ergebnis langjähriger praktischer Erfahrungen empfehle ich folgende Einrich¬
tungen zu erwägen: Die Ausbildung der zukünftigen Wnsserwirtschaftsbeamten ge¬
schieht unter völliger Ausscheidung der jetzt schwer betastenden Spezialfächer des
Eisenbahnbaus ganz gleichmäßig in allen Zweigen der Wasserwirtschaft sowohl auf
der technischen Hochschule wie in der sich daran anschließenden praktischen Vor¬
bereitungszeit. Den lokalen Wasserbauämtern werden alle Zweige der Wasser¬
wirtschaft zugewiesen. Sie sind demgemäß die sachverständigen Stellen sowohl für
die Landratsämter wie für die Spezialkommissionen. Die Vorsteher der Bauämter
erhalten Vertreter und Hilfsarbeiter (Bauinspektoren und Regierungsbanmeister),
von denen der eine die Geschäfte der Spezialkommissionen, der andre die der Land¬
ratsämter wahrnimmt. Die Vorsteher können die Bearbeitung des einen Teils dieser
Geschäfte selbst übernehmen und haben außerdem für die gleichmäßige Bearbeitung
beider Dienstzweige Sorge zu tragen. Die technischen Subalternbeamten werden nur
in einem dieser Dienstzweige ausgebildet und beschäftigt. Den Oberpräsidenten, denen
die Generalkommissionen und die Regierungen angegliedert sind, werden entweder
Provinzialbanämter oder wenigstens technische Vertreter zugeteilt. Im ersten Falle
werden diese Bauämter in zwei Abteilungen gegliedert, wovon die eine die Wasser¬
bausachen der Regierungen (Landespolizei und Flnßunterhaltung), die andre die
Wasserbansachen der Generalkommissionen bearbeitet. Der technische Vertreter sorgt
als Chef des Provinzialbaumnts für die Einheitlichkeit der technischen Behandlung
beider Dienstzweige. Im zweiten Falle haben sowohl die Regierungen wie die
Generalkommissivn ihre eignen technischen Mitglieder. Der Oberpräsident sorgt aber
durch seinen technischen Vertreter für die einheitliche technische Behandlung beider
Verwaltungsgebiete. Alle Angelegenheiten, die jetzt den beteiligten Ministerien
durch die Hand des Oberpräsidenten vorgelegt werden, müssen von dem technischen
Vertreter in Bezug auf die einheitliche technische Behandlung geprüft werden.

In der Miuisterialinstanz wird nach dem Vorbild andrer technischer Zentral¬
behörden eine besondre Ministerial-Oberbnudirektion geschaffen, die den sämtlichen
beteiligten Ministerien angegliedert wird etwa in der Weise, wie jetzt das hydro¬
logische Institut den Ministerien der öffentlichen Arbeiten und der Landwirtschaft
gemeinsam unterstellt werden soll.

Daß die Durchführung dieser Organisation im einzelnen nicht so leicht sein
wird, wie sie auf dem Papier erscheint, ist richtig. Aber jede Organisation,
die nicht auf die besondre Eigentümlichkeit des Wassers im Gegensatz zu allen
andern wirtschaftlichen Werten gebührend Rücksicht nimmt, wird die Wasserwirt¬
schaft immer nur stiefmütterlich behandeln und ihre im Interesse des Allgemein¬
wohls allseitig erstrebte Weiterentwicklung nicht gebührend fördern können. Sie
wird deshalb nur ein vorübergehendes Dasein führen und in früherer oder späterer
Zeit andern Neubildungen das Feld räumen, nachdem inzwischen Milliarden von
Kubikmeter» Wassers dem Meere, ohne Nutzen zu bringen, zugeflossen sein werden.


T>s.
Neues im Gebiete der Volkswirtschaftslehre.

A
rthur Dix, be¬
kanntlich einer der eifrigsten Apostel der deutschen Expansionspolitik nach dem
kaiserlichen Programm, hat zu ihrer Empfehlung in dem Buche: Deutschland auf
den Hochstraßen des Weltwirtschaftsverkehrs (Jena, Gustav Fischer, 1901)


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[0522] Maßgebliches und Unmaßgebliches So sollte auch in jeder der drei Verwaltnngsinstanzen (lokalen, provinzialen und Ministerialen) die Zusammenfassung der verschiednen Fäden der Wasserwirt¬ schaft durch ein besondres technisches Glied erfolgen, das dafür sorgt, daß die technische Behandlung einheitlich geschieht, und daß alle in Frage kommenden Wirtschaftsgebiete gleichmäßig den Segen des Wassers genießen und gegen seine Schädigungen geschützt werden. Erhalten aber jetzt die Generalkommissionen ihre besondern Meliorationsbaubeamten, die mit den Wasserbaubeamteu der Regierung in keinem oder in einem ressort-partiknlnristischen Zusammenhang stehn, so liegt die Gefahr nahe, daß die Einheitlichkeit der Wasserwirtschaft völlig in die Brüche geht. Als Ergebnis langjähriger praktischer Erfahrungen empfehle ich folgende Einrich¬ tungen zu erwägen: Die Ausbildung der zukünftigen Wnsserwirtschaftsbeamten ge¬ schieht unter völliger Ausscheidung der jetzt schwer betastenden Spezialfächer des Eisenbahnbaus ganz gleichmäßig in allen Zweigen der Wasserwirtschaft sowohl auf der technischen Hochschule wie in der sich daran anschließenden praktischen Vor¬ bereitungszeit. Den lokalen Wasserbauämtern werden alle Zweige der Wasser¬ wirtschaft zugewiesen. Sie sind demgemäß die sachverständigen Stellen sowohl für die Landratsämter wie für die Spezialkommissionen. Die Vorsteher der Bauämter erhalten Vertreter und Hilfsarbeiter (Bauinspektoren und Regierungsbanmeister), von denen der eine die Geschäfte der Spezialkommissionen, der andre die der Land¬ ratsämter wahrnimmt. Die Vorsteher können die Bearbeitung des einen Teils dieser Geschäfte selbst übernehmen und haben außerdem für die gleichmäßige Bearbeitung beider Dienstzweige Sorge zu tragen. Die technischen Subalternbeamten werden nur in einem dieser Dienstzweige ausgebildet und beschäftigt. Den Oberpräsidenten, denen die Generalkommissionen und die Regierungen angegliedert sind, werden entweder Provinzialbanämter oder wenigstens technische Vertreter zugeteilt. Im ersten Falle werden diese Bauämter in zwei Abteilungen gegliedert, wovon die eine die Wasser¬ bausachen der Regierungen (Landespolizei und Flnßunterhaltung), die andre die Wasserbansachen der Generalkommissionen bearbeitet. Der technische Vertreter sorgt als Chef des Provinzialbaumnts für die Einheitlichkeit der technischen Behandlung beider Dienstzweige. Im zweiten Falle haben sowohl die Regierungen wie die Generalkommissivn ihre eignen technischen Mitglieder. Der Oberpräsident sorgt aber durch seinen technischen Vertreter für die einheitliche technische Behandlung beider Verwaltungsgebiete. Alle Angelegenheiten, die jetzt den beteiligten Ministerien durch die Hand des Oberpräsidenten vorgelegt werden, müssen von dem technischen Vertreter in Bezug auf die einheitliche technische Behandlung geprüft werden. In der Miuisterialinstanz wird nach dem Vorbild andrer technischer Zentral¬ behörden eine besondre Ministerial-Oberbnudirektion geschaffen, die den sämtlichen beteiligten Ministerien angegliedert wird etwa in der Weise, wie jetzt das hydro¬ logische Institut den Ministerien der öffentlichen Arbeiten und der Landwirtschaft gemeinsam unterstellt werden soll. Daß die Durchführung dieser Organisation im einzelnen nicht so leicht sein wird, wie sie auf dem Papier erscheint, ist richtig. Aber jede Organisation, die nicht auf die besondre Eigentümlichkeit des Wassers im Gegensatz zu allen andern wirtschaftlichen Werten gebührend Rücksicht nimmt, wird die Wasserwirt¬ schaft immer nur stiefmütterlich behandeln und ihre im Interesse des Allgemein¬ wohls allseitig erstrebte Weiterentwicklung nicht gebührend fördern können. Sie wird deshalb nur ein vorübergehendes Dasein führen und in früherer oder späterer Zeit andern Neubildungen das Feld räumen, nachdem inzwischen Milliarden von Kubikmeter» Wassers dem Meere, ohne Nutzen zu bringen, zugeflossen sein werden. T>s. Neues im Gebiete der Volkswirtschaftslehre. A rthur Dix, be¬ kanntlich einer der eifrigsten Apostel der deutschen Expansionspolitik nach dem kaiserlichen Programm, hat zu ihrer Empfehlung in dem Buche: Deutschland auf den Hochstraßen des Weltwirtschaftsverkehrs (Jena, Gustav Fischer, 1901)

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/522>, abgerufen am 29.04.2024.