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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Staat die Selbsthilfe ergehen und unnötig machen könnte, nämlich bei der Bestrafung
der Beleidigung.

Oberlandesgerichtsrat Dr. Simon in Frankfurt a. M. hat vor kurzem in der
Deutschen Juristenzeitung (7. Jahrg. S. 96) Vorschläge gemacht, deren Kern darin
besteht, daß in Beleidigungssachen jede Partei Ausschluß der Öffentlichkeit ver¬
langen könne, daß Laien, die dem Stande der Parteien angehören, als Ehrenrichtcr
hinzugezogen würden, und daß der Höchstbetrag der zulässigen Geldstrafe be¬
deutend erhöht würde. Die genaue Ausführung im einzelnen und die Einfügung
dieser Bestimmungen in das jetzt geltende Recht kann nur in fachjuristischen Zeit¬
schriften besprochen werden. Werden sie nicht erlasse", dann bleibt es beim alten.
Die höhern Stände haben bis dahin kein staatliches Gericht, vor dem sie ihre Ehren¬
handel zum Austrag bringen können, und werden als letztes Mittel den Zweikampf
Wahlen. Wie wenig das bisher erkannt wird, sieht man daran, daß politische Par¬
teien, die auch Angehörige der höhern Stände vertreten, mit der Forderung kommen,
die Bestimmungen über den Zweikampf sollten ganz aufgehoben werden. Die
Folge davon wäre, daß der Zweikampf als Körperverletzung mit gefährlichen Werk¬
zeugen, Körperverletzung mit tödlichem Ausgang oder gar als Totschlag und Mord
angesehen und bestraft werden müßte.

Diese ganz unmögliche Forderung läßt sich nicht allein aus dein Wunsch er¬
kläre", den Zweikampf abzuschaffen. Es kommt hinzu die Angst, irgend einen
Vorschlag zu machen, der den höhern Ständen ein besondres Rechtsinstitut schüfe
oder wenigstens ein Rechtsinstitut, das thatsächlich nur von den höhern Ständen
benutzt werden würde und deshalb auf ihr Interesse zugeschnitten sein müßte. Hier
muß der Hebel angesetzt werden und mit klaren, nichts verschleiernden Worten in
der Presse immer wieder betont werden: mag dadurch verschiednes Recht für die
Stände geschaffen werden, mag das Rechtsprinzip der Öffentlichkeit des Verfahrens
weiter durchbrochen werden, den höhern Ständen muß durch ein solches Rechts-
institut eine notwendige Lebensbedingung geschaffen werden. Ob der Baum der
bisherigen Vorurteile mit einem Streich fällt, ist zweifelhaft. Fallen wird er einmal;
und um so eher wird das geschehen, um so eher werden die höhern Stände zu
dem ihnen zukommenden Rechte kommen, je mehr sie im Leben die Pflichten er¬
füllen, die ihnen ihre höhere Stellung auferlegt.

Auf das weite Gebiet der sozialen Pflichten der Gebildeten soll hier nicht
eingegangen werden. Jeder Gebildete hat genug Gelegenheit, sie kennen zu lernen,
wenn er will, und wenn er sich nicht darauf beschränkt, alle soziale Fürsorge dem
Staate und den Fabrikherren auszulasten, bald mit dem Arbeiter über die hab¬
süchtigen Fabrikherren, bald mit diesen über den rohen, begehrlichen Arbeiter zu
schimpfen. Bei unserm demokratischen Reichstagswahlrecht -- und diese erziehende
Wirkung ist recht gut -- ist für die höhern Stände nichts zu erreichen, wenn sie
nicht auch dem Volke geben, was ihm gebührt: größere Achtung und regelmäßige
Fühlung mit den Gebildeten.


I-Llausius
Nietzscheann.

Intimes aus dem Leben bedeutender Menschen erfährt man
immer gern. So haben wir denn auch mit Interesse gelesen, was Paul Deußen,
der Erforscher der Vedantalehre, von seinem Jugendfreunde Nietzsche mitteilt (Er¬
innerungen an Friedrich Nietzsche. Mit einem Porträt und drei Briefen in
Faksimile. Leipzig, F. A. Brockhaus, 1901). Den Hauptbestandteil der Schrift
machen die Briefe Nietzsches an Deußen aus. Im ersten unsrer größern Nietzsche¬
artikel (Jahrgang 1898 der Grenzboten, S. 188 des zweiten Bandes) haben wir
die Ansicht ausgesprochen, daß es die Loslösung von allen irdischen Sorgen und
menschlichen Beziehungen gewesen sei, was Nietzsche ins Leere fallen lassen mußte.
Ähnlich schreibt Deußen Seite 98: "Niemand kann sagen, inwieweit in diesem hoch¬
begabten Geiste die Keime der Zerrüttung schon als Anlage vorhanden waren.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Staat die Selbsthilfe ergehen und unnötig machen könnte, nämlich bei der Bestrafung
der Beleidigung.

Oberlandesgerichtsrat Dr. Simon in Frankfurt a. M. hat vor kurzem in der
Deutschen Juristenzeitung (7. Jahrg. S. 96) Vorschläge gemacht, deren Kern darin
besteht, daß in Beleidigungssachen jede Partei Ausschluß der Öffentlichkeit ver¬
langen könne, daß Laien, die dem Stande der Parteien angehören, als Ehrenrichtcr
hinzugezogen würden, und daß der Höchstbetrag der zulässigen Geldstrafe be¬
deutend erhöht würde. Die genaue Ausführung im einzelnen und die Einfügung
dieser Bestimmungen in das jetzt geltende Recht kann nur in fachjuristischen Zeit¬
schriften besprochen werden. Werden sie nicht erlasse», dann bleibt es beim alten.
Die höhern Stände haben bis dahin kein staatliches Gericht, vor dem sie ihre Ehren¬
handel zum Austrag bringen können, und werden als letztes Mittel den Zweikampf
Wahlen. Wie wenig das bisher erkannt wird, sieht man daran, daß politische Par¬
teien, die auch Angehörige der höhern Stände vertreten, mit der Forderung kommen,
die Bestimmungen über den Zweikampf sollten ganz aufgehoben werden. Die
Folge davon wäre, daß der Zweikampf als Körperverletzung mit gefährlichen Werk¬
zeugen, Körperverletzung mit tödlichem Ausgang oder gar als Totschlag und Mord
angesehen und bestraft werden müßte.

Diese ganz unmögliche Forderung läßt sich nicht allein aus dein Wunsch er¬
kläre», den Zweikampf abzuschaffen. Es kommt hinzu die Angst, irgend einen
Vorschlag zu machen, der den höhern Ständen ein besondres Rechtsinstitut schüfe
oder wenigstens ein Rechtsinstitut, das thatsächlich nur von den höhern Ständen
benutzt werden würde und deshalb auf ihr Interesse zugeschnitten sein müßte. Hier
muß der Hebel angesetzt werden und mit klaren, nichts verschleiernden Worten in
der Presse immer wieder betont werden: mag dadurch verschiednes Recht für die
Stände geschaffen werden, mag das Rechtsprinzip der Öffentlichkeit des Verfahrens
weiter durchbrochen werden, den höhern Ständen muß durch ein solches Rechts-
institut eine notwendige Lebensbedingung geschaffen werden. Ob der Baum der
bisherigen Vorurteile mit einem Streich fällt, ist zweifelhaft. Fallen wird er einmal;
und um so eher wird das geschehen, um so eher werden die höhern Stände zu
dem ihnen zukommenden Rechte kommen, je mehr sie im Leben die Pflichten er¬
füllen, die ihnen ihre höhere Stellung auferlegt.

Auf das weite Gebiet der sozialen Pflichten der Gebildeten soll hier nicht
eingegangen werden. Jeder Gebildete hat genug Gelegenheit, sie kennen zu lernen,
wenn er will, und wenn er sich nicht darauf beschränkt, alle soziale Fürsorge dem
Staate und den Fabrikherren auszulasten, bald mit dem Arbeiter über die hab¬
süchtigen Fabrikherren, bald mit diesen über den rohen, begehrlichen Arbeiter zu
schimpfen. Bei unserm demokratischen Reichstagswahlrecht — und diese erziehende
Wirkung ist recht gut — ist für die höhern Stände nichts zu erreichen, wenn sie
nicht auch dem Volke geben, was ihm gebührt: größere Achtung und regelmäßige
Fühlung mit den Gebildeten.


I-Llausius
Nietzscheann.

Intimes aus dem Leben bedeutender Menschen erfährt man
immer gern. So haben wir denn auch mit Interesse gelesen, was Paul Deußen,
der Erforscher der Vedantalehre, von seinem Jugendfreunde Nietzsche mitteilt (Er¬
innerungen an Friedrich Nietzsche. Mit einem Porträt und drei Briefen in
Faksimile. Leipzig, F. A. Brockhaus, 1901). Den Hauptbestandteil der Schrift
machen die Briefe Nietzsches an Deußen aus. Im ersten unsrer größern Nietzsche¬
artikel (Jahrgang 1898 der Grenzboten, S. 188 des zweiten Bandes) haben wir
die Ansicht ausgesprochen, daß es die Loslösung von allen irdischen Sorgen und
menschlichen Beziehungen gewesen sei, was Nietzsche ins Leere fallen lassen mußte.
Ähnlich schreibt Deußen Seite 98: „Niemand kann sagen, inwieweit in diesem hoch¬
begabten Geiste die Keime der Zerrüttung schon als Anlage vorhanden waren.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285/119>, abgerufen am 29.04.2024.