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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Die Komödie auf Aronborg

Stab "der Amtsstab des Richters ist, im Einklange mit der Bedeutung des
Stabbrechens stehn muß, so folgt, daß das Brechen des Stabes sich einerseits
auf den Richter, andrerseits auf den Verbrecher beziehen muß, mit einem Wort,
auf das Verhältnis, in dem beide zueinander stehn. Der Richter wird nach
dem Breche" des Stabes nicht mehr den Verbrecher richten, und der Verbrecher
beim Richter kein Recht und keinen Schutz mehr finden. Der Richter aber
handelt nur als Vertreter der Rechtsgemeinschaft. Darum zieht uicht nur der
Richter, sondern die ganze Rechtsgemeinschcift ihre Hand vom Verbrecher ab,
bricht mit ihm, stößt ihn von sich aus" (von Möller, a. a, O, S> 107). Diese
Erklärung der Nechtssitte stimmt damit überein, daß, wie jetzt kaum noch be¬
zweifelt werden kann, auch in alter Zeit schon über den Friedlosen der Stab
gebrochen wurde "zum Zeichen des Bruchs der Rechtsgemeinschaft mit ihm,
zum Zeichen seiner Ausstoßung aus der Rechtsgemeinschaft" (von Möller,
a, a. O. S. 67), Danach war dann aber auch "das Stabbrechen aus Anlaß des
Todesurteils" eigenlich nur "der symbolische Ausdruck der Friedloslcgung,
die in älterer Zeit bei den Franken oxxressis verbis dem Todesurteile voran¬
ging, später imMeits damit verbunden gedacht wurde" (von Möller, S. 110).
Wie man aber auch das Rechtssymbol des Stabbrechens beim Vollzüge der
Todesstrafe ausbeuten mag, jedenfalls weiß heute wohl jeder Gebildete, was
nach unserm Sprachgebrauche mit der jenem Vorgang entlehnten bildlichen
Wendung "über jemand den Stab brechen" gemeint ist, obwohl sie übrigens
-- besonders im Verhältnis zu dem Alter der Nechtssitte -- noch recht jung
ist. Der bisher nachweisbare älteste Beleg dafür soll sich nämlich (nach
von Möller, a. a. O. S. 114) in einem Kirchenliede von Leopold Franz
Friedrich Lehr aus dem Jahre 1733 finden, aber erst in den Tagen Schillers
und Goethes hat die Redensart "die Freiheit erlangt, in der wir sie heute
gebrauchen" (von Möller, a. a. O. S. 114). Als eine etwas mildere Form
dafür erscheint wohl auch der Ausdruck "mit einem brechen," d. h. "die Be¬
ziehungen mit ihm abbrechen." Vielleicht hat sich diese Wendung unter Ver¬
mittlung des französischen "roinvrs is, pailw (oder 1s Mu fiat. kost-ueal) s-oso
anelau'un" herausgebildet, das ebenfalls auf einen Fall des rechtssymbolischen
(und zwar wahrscheinlich des bei der Lösung einer lehnsrcchtlichcn Gemeinschaft
üblich gewesncn) Stabbrechens zurückzuführen ist. Endlich kann man noch die
Vermutung aufstellen, daß auch unsre Phrasen "über etwas wegwerfend
urteilen" und "einem etwas vor die Füße werfen" in diesen Zusammen¬
hang zu stellen sind, da es nämlich Brauch war, daß der Richter die Stücke
des zerbrochnen Stabes von sich weg unter das Volk oder ins Gericht, meist
aber wohl geradezu dem Verurteilten vor die Füße schleuderte.




Die Komödie auf Kronborg
Sophus Bauditz Erzählung von
Autorisierte Übersetzung von Mathilde Mann
(Schluß)

" ^^^.is Will nun am Abend daheim im Kloster saß und sich unter vier
^ Augen mit Christeuce unterhielt, wurde von Herrn Johann geschickt,
ob er nicht hinüber kommen und sich nach ihm umsehen wolle; es
sei etwas sehr wichtiges, was er ihm mitzuteilen habe.en

Will ging sogleich über die Straße hinüber und fand den Alt
um Bett, körperlich scheinbar wieder einigermaßen wohl, seelisch jedoch
arg mitgenommen.

Woher hat Jver das uur erfahren? begann er mit zitternder Stimme. Von


Die Komödie auf Aronborg

Stab „der Amtsstab des Richters ist, im Einklange mit der Bedeutung des
Stabbrechens stehn muß, so folgt, daß das Brechen des Stabes sich einerseits
auf den Richter, andrerseits auf den Verbrecher beziehen muß, mit einem Wort,
auf das Verhältnis, in dem beide zueinander stehn. Der Richter wird nach
dem Breche» des Stabes nicht mehr den Verbrecher richten, und der Verbrecher
beim Richter kein Recht und keinen Schutz mehr finden. Der Richter aber
handelt nur als Vertreter der Rechtsgemeinschaft. Darum zieht uicht nur der
Richter, sondern die ganze Rechtsgemeinschcift ihre Hand vom Verbrecher ab,
bricht mit ihm, stößt ihn von sich aus" (von Möller, a. a, O, S> 107). Diese
Erklärung der Nechtssitte stimmt damit überein, daß, wie jetzt kaum noch be¬
zweifelt werden kann, auch in alter Zeit schon über den Friedlosen der Stab
gebrochen wurde „zum Zeichen des Bruchs der Rechtsgemeinschaft mit ihm,
zum Zeichen seiner Ausstoßung aus der Rechtsgemeinschaft" (von Möller,
a, a. O. S. 67), Danach war dann aber auch „das Stabbrechen aus Anlaß des
Todesurteils" eigenlich nur „der symbolische Ausdruck der Friedloslcgung,
die in älterer Zeit bei den Franken oxxressis verbis dem Todesurteile voran¬
ging, später imMeits damit verbunden gedacht wurde" (von Möller, S. 110).
Wie man aber auch das Rechtssymbol des Stabbrechens beim Vollzüge der
Todesstrafe ausbeuten mag, jedenfalls weiß heute wohl jeder Gebildete, was
nach unserm Sprachgebrauche mit der jenem Vorgang entlehnten bildlichen
Wendung „über jemand den Stab brechen" gemeint ist, obwohl sie übrigens
— besonders im Verhältnis zu dem Alter der Nechtssitte — noch recht jung
ist. Der bisher nachweisbare älteste Beleg dafür soll sich nämlich (nach
von Möller, a. a. O. S. 114) in einem Kirchenliede von Leopold Franz
Friedrich Lehr aus dem Jahre 1733 finden, aber erst in den Tagen Schillers
und Goethes hat die Redensart „die Freiheit erlangt, in der wir sie heute
gebrauchen" (von Möller, a. a. O. S. 114). Als eine etwas mildere Form
dafür erscheint wohl auch der Ausdruck „mit einem brechen," d. h. „die Be¬
ziehungen mit ihm abbrechen." Vielleicht hat sich diese Wendung unter Ver¬
mittlung des französischen „roinvrs is, pailw (oder 1s Mu fiat. kost-ueal) s-oso
anelau'un" herausgebildet, das ebenfalls auf einen Fall des rechtssymbolischen
(und zwar wahrscheinlich des bei der Lösung einer lehnsrcchtlichcn Gemeinschaft
üblich gewesncn) Stabbrechens zurückzuführen ist. Endlich kann man noch die
Vermutung aufstellen, daß auch unsre Phrasen „über etwas wegwerfend
urteilen" und „einem etwas vor die Füße werfen" in diesen Zusammen¬
hang zu stellen sind, da es nämlich Brauch war, daß der Richter die Stücke
des zerbrochnen Stabes von sich weg unter das Volk oder ins Gericht, meist
aber wohl geradezu dem Verurteilten vor die Füße schleuderte.




Die Komödie auf Kronborg
Sophus Bauditz Erzählung von
Autorisierte Übersetzung von Mathilde Mann
(Schluß)

« ^^^.is Will nun am Abend daheim im Kloster saß und sich unter vier
^ Augen mit Christeuce unterhielt, wurde von Herrn Johann geschickt,
ob er nicht hinüber kommen und sich nach ihm umsehen wolle; es
sei etwas sehr wichtiges, was er ihm mitzuteilen habe.en

Will ging sogleich über die Straße hinüber und fand den Alt
um Bett, körperlich scheinbar wieder einigermaßen wohl, seelisch jedoch
arg mitgenommen.

Woher hat Jver das uur erfahren? begann er mit zitternder Stimme. Von


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[0824] Die Komödie auf Aronborg Stab „der Amtsstab des Richters ist, im Einklange mit der Bedeutung des Stabbrechens stehn muß, so folgt, daß das Brechen des Stabes sich einerseits auf den Richter, andrerseits auf den Verbrecher beziehen muß, mit einem Wort, auf das Verhältnis, in dem beide zueinander stehn. Der Richter wird nach dem Breche» des Stabes nicht mehr den Verbrecher richten, und der Verbrecher beim Richter kein Recht und keinen Schutz mehr finden. Der Richter aber handelt nur als Vertreter der Rechtsgemeinschaft. Darum zieht uicht nur der Richter, sondern die ganze Rechtsgemeinschcift ihre Hand vom Verbrecher ab, bricht mit ihm, stößt ihn von sich aus" (von Möller, a. a, O, S> 107). Diese Erklärung der Nechtssitte stimmt damit überein, daß, wie jetzt kaum noch be¬ zweifelt werden kann, auch in alter Zeit schon über den Friedlosen der Stab gebrochen wurde „zum Zeichen des Bruchs der Rechtsgemeinschaft mit ihm, zum Zeichen seiner Ausstoßung aus der Rechtsgemeinschaft" (von Möller, a, a. O. S. 67), Danach war dann aber auch „das Stabbrechen aus Anlaß des Todesurteils" eigenlich nur „der symbolische Ausdruck der Friedloslcgung, die in älterer Zeit bei den Franken oxxressis verbis dem Todesurteile voran¬ ging, später imMeits damit verbunden gedacht wurde" (von Möller, S. 110). Wie man aber auch das Rechtssymbol des Stabbrechens beim Vollzüge der Todesstrafe ausbeuten mag, jedenfalls weiß heute wohl jeder Gebildete, was nach unserm Sprachgebrauche mit der jenem Vorgang entlehnten bildlichen Wendung „über jemand den Stab brechen" gemeint ist, obwohl sie übrigens — besonders im Verhältnis zu dem Alter der Nechtssitte — noch recht jung ist. Der bisher nachweisbare älteste Beleg dafür soll sich nämlich (nach von Möller, a. a. O. S. 114) in einem Kirchenliede von Leopold Franz Friedrich Lehr aus dem Jahre 1733 finden, aber erst in den Tagen Schillers und Goethes hat die Redensart „die Freiheit erlangt, in der wir sie heute gebrauchen" (von Möller, a. a. O. S. 114). Als eine etwas mildere Form dafür erscheint wohl auch der Ausdruck „mit einem brechen," d. h. „die Be¬ ziehungen mit ihm abbrechen." Vielleicht hat sich diese Wendung unter Ver¬ mittlung des französischen „roinvrs is, pailw (oder 1s Mu fiat. kost-ueal) s-oso anelau'un" herausgebildet, das ebenfalls auf einen Fall des rechtssymbolischen (und zwar wahrscheinlich des bei der Lösung einer lehnsrcchtlichcn Gemeinschaft üblich gewesncn) Stabbrechens zurückzuführen ist. Endlich kann man noch die Vermutung aufstellen, daß auch unsre Phrasen „über etwas wegwerfend urteilen" und „einem etwas vor die Füße werfen" in diesen Zusammen¬ hang zu stellen sind, da es nämlich Brauch war, daß der Richter die Stücke des zerbrochnen Stabes von sich weg unter das Volk oder ins Gericht, meist aber wohl geradezu dem Verurteilten vor die Füße schleuderte. Die Komödie auf Kronborg Sophus Bauditz Erzählung von Autorisierte Übersetzung von Mathilde Mann (Schluß) « ^^^.is Will nun am Abend daheim im Kloster saß und sich unter vier ^ Augen mit Christeuce unterhielt, wurde von Herrn Johann geschickt, ob er nicht hinüber kommen und sich nach ihm umsehen wolle; es sei etwas sehr wichtiges, was er ihm mitzuteilen habe.en Will ging sogleich über die Straße hinüber und fand den Alt um Bett, körperlich scheinbar wieder einigermaßen wohl, seelisch jedoch arg mitgenommen. Woher hat Jver das uur erfahren? begann er mit zitternder Stimme. Von

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/824>, abgerufen am 02.05.2024.