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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Kanal- und Schiffahrtabgaben als einen beweglichen Zuschlag zum Getreidezoll be¬
handeln wollen. Davon kann natürlich keine Rede sein. Für das fremde Ge¬
treide, das auf den Wasserstraßen und Kanälen nach Deutschland hineinkommt,
kommt als preisbildend weder der Zoll noch die Binnenschiffahrtabgabe in Betracht,
sondern ausschließlich die Seefracht. Hierfür genügt ein Beispiel: Auf der Strecke
Rotterdam-Mannheim betrug die Rheinfracht für die Tonne Getreide:

1898 190L 1903
Rheinfracht..........4,23 2,73 3,36
Hierzu die Seefracht Newyork-Rotterdam . 14,40__S,44 8,44
18,63 8,17 11,80

Was spielt diesen Zahlen gegenüber eine Erhöhung des Getreidezolls um
fünfzig Pfennige für eine Rolle oder eine Schiffahrtabgabe, die bei einem Verkehr
von über fünf Milliarden Tonnen auf dem Rhein (preußische Strecke) sich für den
Tonnenkilometer nur nach Bruchteilen von Pfennigen berechnet! Bei diesen sehr
einfachen Verhältnissen möchte man in der Tat glauben, daß für die Erledigung der
Kanalvorlage, wenn sie vom rein wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet wird,
keinerlei ernste Schwierigkeit vorhanden sein könnte, zumal da auch noch weitre
Arbeiten im Interesse der östlichen Landesteile in Aussicht stehn. Die Annahme
der Vorlage würde eine so starke Entlastung unsrer innern Gesamtlage bedeuten,
daß sich schon aus diesem Grunde alle patriotischen Parteien auf dem Boden eines
rein wirtschaftlichen und nur künstlich politisch aufgebauschten Entwurfs zusammen¬
finden sollten. Bei der Zusammensetzung des preußischen Abgeordnetenhauses ist
die Haltung des Zentrums selbstverständlich nicht ohne Belang. Aber die Zentrums¬
fraktion wird das Odium, die Vorlage abermals vereitelt zu haben, schwerlich auf
sich nehmen, sobald die andern Parteien sich einigen. Der Klageruf freisinniger
Blätter, daß die Regierung den Agrariern zu willen sei, indem sie die Kanal¬
vorlage ohne die Notstandvorlagen einbringe, hat gar keinen Sinn. Die Wasser¬
schadenvorlage für Oberschlesien bedarf noch der Dnrchberatung durch den schlesischen
Provinziallandtag, weil es sich unter andern, auch um Bestimmungen handelt, die
Überschwemmungsgebiete von Ansiedlungen möglichst frei zu machen und die jetzt
vorhandnen, soweit es ausführbar ist, unter Entschädigung zu verlegen. Ebenso
muß der brandenburgische Provinziallandtag wegen der Oderregulierung befragt
werden. Die schlesische Wasserschadenvorlage gleichsam als Prämie für die Annahme
der Kanalvorlage zu behandeln, kann in der Tat keiner verständigen Regierung
einfallen.




Ein Franzose über die Kantfeier in Königsberg.

Auf einer Reise
durch Deutschland hat Herr Gaston Leroux erfahren, daß in Königsberg der hundert¬
jährige Gedenktag an den großen Philosophen Kant gefeiert wird. Er macht sich
also auf den Weg nach Königsberg, denn er hofft, wie er in der Zeitung l.s Ug,tin
vom 17. Februar berichtet, dort eine alltitusss psut-fers eurisu8s se llullsinsut
woals zu dem rohen Kriegsschauspiel zu finden, das sich im fernen Osten zwischen
feindlichen Rassen abspielt. Dieser reisende Franzose wird natürlich mit dem scheuen
Respekt, der ja dem guten Deutschen vor jedem Ausländer, namentlich dem Franzosen,
schon in der Schule angedrillt wird, auch in Königsberg bei der Kantfeier empfangen
und von dem Kultusminister und dem kommandierender General begrüßt, oss
wsssisurs ins ürsut Is msillsur g-oeusil se ins clsmauäsrsnt es aus ^s xsnsais ass
Mös as Hallt. Und was weiß nun dieser öde fade Schwätzer seinem Pariser
Publikum von der Kantfeier zu berichten? Von der Kantischen Philosophie und
der Stellung Kants in dem Geistesleben der Völker weiß er natürlich nichts, und
so sieht er in der ganzen Feier nur eine spaßhafte Komödie, in der der Ober¬
bürgermeister genau sieben Minuten geredet, und der Professor Stampf versichert
habe, daß Kant, wenn er heute lebte, dem Philosophen Nietzsche eins auf den Kopf


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Kanal- und Schiffahrtabgaben als einen beweglichen Zuschlag zum Getreidezoll be¬
handeln wollen. Davon kann natürlich keine Rede sein. Für das fremde Ge¬
treide, das auf den Wasserstraßen und Kanälen nach Deutschland hineinkommt,
kommt als preisbildend weder der Zoll noch die Binnenschiffahrtabgabe in Betracht,
sondern ausschließlich die Seefracht. Hierfür genügt ein Beispiel: Auf der Strecke
Rotterdam-Mannheim betrug die Rheinfracht für die Tonne Getreide:

1898 190L 1903
Rheinfracht..........4,23 2,73 3,36
Hierzu die Seefracht Newyork-Rotterdam . 14,40__S,44 8,44
18,63 8,17 11,80

Was spielt diesen Zahlen gegenüber eine Erhöhung des Getreidezolls um
fünfzig Pfennige für eine Rolle oder eine Schiffahrtabgabe, die bei einem Verkehr
von über fünf Milliarden Tonnen auf dem Rhein (preußische Strecke) sich für den
Tonnenkilometer nur nach Bruchteilen von Pfennigen berechnet! Bei diesen sehr
einfachen Verhältnissen möchte man in der Tat glauben, daß für die Erledigung der
Kanalvorlage, wenn sie vom rein wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet wird,
keinerlei ernste Schwierigkeit vorhanden sein könnte, zumal da auch noch weitre
Arbeiten im Interesse der östlichen Landesteile in Aussicht stehn. Die Annahme
der Vorlage würde eine so starke Entlastung unsrer innern Gesamtlage bedeuten,
daß sich schon aus diesem Grunde alle patriotischen Parteien auf dem Boden eines
rein wirtschaftlichen und nur künstlich politisch aufgebauschten Entwurfs zusammen¬
finden sollten. Bei der Zusammensetzung des preußischen Abgeordnetenhauses ist
die Haltung des Zentrums selbstverständlich nicht ohne Belang. Aber die Zentrums¬
fraktion wird das Odium, die Vorlage abermals vereitelt zu haben, schwerlich auf
sich nehmen, sobald die andern Parteien sich einigen. Der Klageruf freisinniger
Blätter, daß die Regierung den Agrariern zu willen sei, indem sie die Kanal¬
vorlage ohne die Notstandvorlagen einbringe, hat gar keinen Sinn. Die Wasser¬
schadenvorlage für Oberschlesien bedarf noch der Dnrchberatung durch den schlesischen
Provinziallandtag, weil es sich unter andern, auch um Bestimmungen handelt, die
Überschwemmungsgebiete von Ansiedlungen möglichst frei zu machen und die jetzt
vorhandnen, soweit es ausführbar ist, unter Entschädigung zu verlegen. Ebenso
muß der brandenburgische Provinziallandtag wegen der Oderregulierung befragt
werden. Die schlesische Wasserschadenvorlage gleichsam als Prämie für die Annahme
der Kanalvorlage zu behandeln, kann in der Tat keiner verständigen Regierung
einfallen.




Ein Franzose über die Kantfeier in Königsberg.

Auf einer Reise
durch Deutschland hat Herr Gaston Leroux erfahren, daß in Königsberg der hundert¬
jährige Gedenktag an den großen Philosophen Kant gefeiert wird. Er macht sich
also auf den Weg nach Königsberg, denn er hofft, wie er in der Zeitung l.s Ug,tin
vom 17. Februar berichtet, dort eine alltitusss psut-fers eurisu8s se llullsinsut
woals zu dem rohen Kriegsschauspiel zu finden, das sich im fernen Osten zwischen
feindlichen Rassen abspielt. Dieser reisende Franzose wird natürlich mit dem scheuen
Respekt, der ja dem guten Deutschen vor jedem Ausländer, namentlich dem Franzosen,
schon in der Schule angedrillt wird, auch in Königsberg bei der Kantfeier empfangen
und von dem Kultusminister und dem kommandierender General begrüßt, oss
wsssisurs ins ürsut Is msillsur g-oeusil se ins clsmauäsrsnt es aus ^s xsnsais ass
Mös as Hallt. Und was weiß nun dieser öde fade Schwätzer seinem Pariser
Publikum von der Kantfeier zu berichten? Von der Kantischen Philosophie und
der Stellung Kants in dem Geistesleben der Völker weiß er natürlich nichts, und
so sieht er in der ganzen Feier nur eine spaßhafte Komödie, in der der Ober¬
bürgermeister genau sieben Minuten geredet, und der Professor Stampf versichert
habe, daß Kant, wenn er heute lebte, dem Philosophen Nietzsche eins auf den Kopf


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[0563] Maßgebliches und Unmaßgebliches Kanal- und Schiffahrtabgaben als einen beweglichen Zuschlag zum Getreidezoll be¬ handeln wollen. Davon kann natürlich keine Rede sein. Für das fremde Ge¬ treide, das auf den Wasserstraßen und Kanälen nach Deutschland hineinkommt, kommt als preisbildend weder der Zoll noch die Binnenschiffahrtabgabe in Betracht, sondern ausschließlich die Seefracht. Hierfür genügt ein Beispiel: Auf der Strecke Rotterdam-Mannheim betrug die Rheinfracht für die Tonne Getreide: 1898 190L 1903 Rheinfracht..........4,23 2,73 3,36 Hierzu die Seefracht Newyork-Rotterdam . 14,40__S,44 8,44 18,63 8,17 11,80 Was spielt diesen Zahlen gegenüber eine Erhöhung des Getreidezolls um fünfzig Pfennige für eine Rolle oder eine Schiffahrtabgabe, die bei einem Verkehr von über fünf Milliarden Tonnen auf dem Rhein (preußische Strecke) sich für den Tonnenkilometer nur nach Bruchteilen von Pfennigen berechnet! Bei diesen sehr einfachen Verhältnissen möchte man in der Tat glauben, daß für die Erledigung der Kanalvorlage, wenn sie vom rein wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet wird, keinerlei ernste Schwierigkeit vorhanden sein könnte, zumal da auch noch weitre Arbeiten im Interesse der östlichen Landesteile in Aussicht stehn. Die Annahme der Vorlage würde eine so starke Entlastung unsrer innern Gesamtlage bedeuten, daß sich schon aus diesem Grunde alle patriotischen Parteien auf dem Boden eines rein wirtschaftlichen und nur künstlich politisch aufgebauschten Entwurfs zusammen¬ finden sollten. Bei der Zusammensetzung des preußischen Abgeordnetenhauses ist die Haltung des Zentrums selbstverständlich nicht ohne Belang. Aber die Zentrums¬ fraktion wird das Odium, die Vorlage abermals vereitelt zu haben, schwerlich auf sich nehmen, sobald die andern Parteien sich einigen. Der Klageruf freisinniger Blätter, daß die Regierung den Agrariern zu willen sei, indem sie die Kanal¬ vorlage ohne die Notstandvorlagen einbringe, hat gar keinen Sinn. Die Wasser¬ schadenvorlage für Oberschlesien bedarf noch der Dnrchberatung durch den schlesischen Provinziallandtag, weil es sich unter andern, auch um Bestimmungen handelt, die Überschwemmungsgebiete von Ansiedlungen möglichst frei zu machen und die jetzt vorhandnen, soweit es ausführbar ist, unter Entschädigung zu verlegen. Ebenso muß der brandenburgische Provinziallandtag wegen der Oderregulierung befragt werden. Die schlesische Wasserschadenvorlage gleichsam als Prämie für die Annahme der Kanalvorlage zu behandeln, kann in der Tat keiner verständigen Regierung einfallen. Ein Franzose über die Kantfeier in Königsberg. Auf einer Reise durch Deutschland hat Herr Gaston Leroux erfahren, daß in Königsberg der hundert¬ jährige Gedenktag an den großen Philosophen Kant gefeiert wird. Er macht sich also auf den Weg nach Königsberg, denn er hofft, wie er in der Zeitung l.s Ug,tin vom 17. Februar berichtet, dort eine alltitusss psut-fers eurisu8s se llullsinsut woals zu dem rohen Kriegsschauspiel zu finden, das sich im fernen Osten zwischen feindlichen Rassen abspielt. Dieser reisende Franzose wird natürlich mit dem scheuen Respekt, der ja dem guten Deutschen vor jedem Ausländer, namentlich dem Franzosen, schon in der Schule angedrillt wird, auch in Königsberg bei der Kantfeier empfangen und von dem Kultusminister und dem kommandierender General begrüßt, oss wsssisurs ins ürsut Is msillsur g-oeusil se ins clsmauäsrsnt es aus ^s xsnsais ass Mös as Hallt. Und was weiß nun dieser öde fade Schwätzer seinem Pariser Publikum von der Kantfeier zu berichten? Von der Kantischen Philosophie und der Stellung Kants in dem Geistesleben der Völker weiß er natürlich nichts, und so sieht er in der ganzen Feier nur eine spaßhafte Komödie, in der der Ober¬ bürgermeister genau sieben Minuten geredet, und der Professor Stampf versichert habe, daß Kant, wenn er heute lebte, dem Philosophen Nietzsche eins auf den Kopf

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/563>, abgerufen am 06.05.2024.