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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste

an seine zweijährige Tätigkeit als Hauslehrer und Hilfsprediger im Hause
Kosegartens: "Doch, diese Anekdote (von einem sich lieber Kirchherr als
Pastor nennenden Geistlichen) bei Seite, hatte meine liebe Insel gerade damals,
und zum Teil in den besten und ersten Pfründen, mehrere durch Kenntnisse,
Sitten und Charakter sehr ausgezeichnete Männer, von welchen ich nur den
trefflichen Stenzler in Gartz, der leider früh heimgegangen war, die Pröbste
Pistorius zu Poseritz, Pinsk zu Gingst, Schwarz zu Wyl auf Wittow, die
Superintendenten Pritzbur zu Gartz und Droysen in Bergen und meinen
Doktor Kosegarten in Altenkirchen hier nenne. An solchen Hütte sich ein
junger Mann wohl aufbauen und für die würdige Führung des heiligen
Amts bereiten und stärken können." Man darf annehmen, daß der mutige
Bekümpfer der Leibeigenschaft auch die Unsittlichkeit eines Gebets um ge¬
segneten Strand erkannt und bekämpft und mit dem Makel des Strandsegens
behafteten Seelsorgern nicht so warmes Lob gespendet Hütte, wenn er in ihnen
auch die Hüter der Glocken seiner Kindheit liebte.

Vergegenwärtigt man sich noch das anmutige Bild des traulichen Kreises
an Geist und Gemüt hoch gebildeter Menschen, das uns aus Arndts Brief¬
wechsel mit rügischen und pommerschen Freunden entgegentritt, so bleibt kein
Zweifel, daß wenigstens am Anfange des neunzehnten Jahrhunderts ein
Gebet um Strandgut an Rügens Küste nicht üblich war. Menschen wie der
Pastor Dankwardt zu Prerow auf dem Darß, der in der Franzosenzeit seine
frühere Gemeinde Bodenstede durch seine biblische Hirtentreue vor der Ver¬
nichtung bewahrte, General Moritz von Dyke zu Lvsentitz, der statt der neuen
Badeeinrichtungen zu Putbus "lieber neue Einrichtungen" wünschte, "wo
Arme reichliche Beschäftigung fänden," die Gräfin Wilhelmine Schwerin-
Putbus, "diese geistreichste, liebenswürdigste und schönste Frau," ein Kind
der Heimatinsel Arndts, "Tochter jenes Schlosses, unter dessen Herrschaft
seine dunklen Ahnen als hörige Bauern gelebt haben" -- sie hätten sicher
das lieblose, blasphemische Gebet energisch bekämpft, wenn sie es an ihrem
Strande vorgefunden hätten, und von ihren Landsleuten eine Schuld, von
sich selbst eine Schmach abzuwehren gesucht.


2

Sonst lastet auf der preußischen Ostseeküste nirgends der Vorwurf, den
die Strandsegensage enthält. Der altpreußische Boden war für diese Wander¬
sage nicht günstig, nirgends fand ihr Flugsamen Keimgrund.

Adam von Bremen rühmt in seiner vssorixrio insularum ^auilonis, daß
die Bewohner Samlands sehr menschenfreundlich seien, daß sie sich bemühten,
den mit der See oder mit Seeräubern Ringenden zu helfen. In der Ordens¬
zeit litt dieser Ruf. Daß unter dem Orden die Güter der Schiffbrüchigen
dem Fiskus zufielen, geht aus dem Privileg hervor, das der Polenkörttg
Kasimir der Vierte den Preußen im Jahre 1454 gewährte. Durch dieses
Privileg wurde das von der Ordensherrschaft bisher ausgeübte Strandrecht
ohne Rückhalt aufgehoben. Doch liegt der Makel des Strandrechts nicht auf
der ganzen Ordenszeit. Der Hochmeister Martin Truchseß von Wetzhausen


Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste

an seine zweijährige Tätigkeit als Hauslehrer und Hilfsprediger im Hause
Kosegartens: „Doch, diese Anekdote (von einem sich lieber Kirchherr als
Pastor nennenden Geistlichen) bei Seite, hatte meine liebe Insel gerade damals,
und zum Teil in den besten und ersten Pfründen, mehrere durch Kenntnisse,
Sitten und Charakter sehr ausgezeichnete Männer, von welchen ich nur den
trefflichen Stenzler in Gartz, der leider früh heimgegangen war, die Pröbste
Pistorius zu Poseritz, Pinsk zu Gingst, Schwarz zu Wyl auf Wittow, die
Superintendenten Pritzbur zu Gartz und Droysen in Bergen und meinen
Doktor Kosegarten in Altenkirchen hier nenne. An solchen Hütte sich ein
junger Mann wohl aufbauen und für die würdige Führung des heiligen
Amts bereiten und stärken können." Man darf annehmen, daß der mutige
Bekümpfer der Leibeigenschaft auch die Unsittlichkeit eines Gebets um ge¬
segneten Strand erkannt und bekämpft und mit dem Makel des Strandsegens
behafteten Seelsorgern nicht so warmes Lob gespendet Hütte, wenn er in ihnen
auch die Hüter der Glocken seiner Kindheit liebte.

Vergegenwärtigt man sich noch das anmutige Bild des traulichen Kreises
an Geist und Gemüt hoch gebildeter Menschen, das uns aus Arndts Brief¬
wechsel mit rügischen und pommerschen Freunden entgegentritt, so bleibt kein
Zweifel, daß wenigstens am Anfange des neunzehnten Jahrhunderts ein
Gebet um Strandgut an Rügens Küste nicht üblich war. Menschen wie der
Pastor Dankwardt zu Prerow auf dem Darß, der in der Franzosenzeit seine
frühere Gemeinde Bodenstede durch seine biblische Hirtentreue vor der Ver¬
nichtung bewahrte, General Moritz von Dyke zu Lvsentitz, der statt der neuen
Badeeinrichtungen zu Putbus „lieber neue Einrichtungen" wünschte, „wo
Arme reichliche Beschäftigung fänden," die Gräfin Wilhelmine Schwerin-
Putbus, „diese geistreichste, liebenswürdigste und schönste Frau," ein Kind
der Heimatinsel Arndts, „Tochter jenes Schlosses, unter dessen Herrschaft
seine dunklen Ahnen als hörige Bauern gelebt haben" — sie hätten sicher
das lieblose, blasphemische Gebet energisch bekämpft, wenn sie es an ihrem
Strande vorgefunden hätten, und von ihren Landsleuten eine Schuld, von
sich selbst eine Schmach abzuwehren gesucht.


2

Sonst lastet auf der preußischen Ostseeküste nirgends der Vorwurf, den
die Strandsegensage enthält. Der altpreußische Boden war für diese Wander¬
sage nicht günstig, nirgends fand ihr Flugsamen Keimgrund.

Adam von Bremen rühmt in seiner vssorixrio insularum ^auilonis, daß
die Bewohner Samlands sehr menschenfreundlich seien, daß sie sich bemühten,
den mit der See oder mit Seeräubern Ringenden zu helfen. In der Ordens¬
zeit litt dieser Ruf. Daß unter dem Orden die Güter der Schiffbrüchigen
dem Fiskus zufielen, geht aus dem Privileg hervor, das der Polenkörttg
Kasimir der Vierte den Preußen im Jahre 1454 gewährte. Durch dieses
Privileg wurde das von der Ordensherrschaft bisher ausgeübte Strandrecht
ohne Rückhalt aufgehoben. Doch liegt der Makel des Strandrechts nicht auf
der ganzen Ordenszeit. Der Hochmeister Martin Truchseß von Wetzhausen


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[0268] Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste an seine zweijährige Tätigkeit als Hauslehrer und Hilfsprediger im Hause Kosegartens: „Doch, diese Anekdote (von einem sich lieber Kirchherr als Pastor nennenden Geistlichen) bei Seite, hatte meine liebe Insel gerade damals, und zum Teil in den besten und ersten Pfründen, mehrere durch Kenntnisse, Sitten und Charakter sehr ausgezeichnete Männer, von welchen ich nur den trefflichen Stenzler in Gartz, der leider früh heimgegangen war, die Pröbste Pistorius zu Poseritz, Pinsk zu Gingst, Schwarz zu Wyl auf Wittow, die Superintendenten Pritzbur zu Gartz und Droysen in Bergen und meinen Doktor Kosegarten in Altenkirchen hier nenne. An solchen Hütte sich ein junger Mann wohl aufbauen und für die würdige Führung des heiligen Amts bereiten und stärken können." Man darf annehmen, daß der mutige Bekümpfer der Leibeigenschaft auch die Unsittlichkeit eines Gebets um ge¬ segneten Strand erkannt und bekämpft und mit dem Makel des Strandsegens behafteten Seelsorgern nicht so warmes Lob gespendet Hütte, wenn er in ihnen auch die Hüter der Glocken seiner Kindheit liebte. Vergegenwärtigt man sich noch das anmutige Bild des traulichen Kreises an Geist und Gemüt hoch gebildeter Menschen, das uns aus Arndts Brief¬ wechsel mit rügischen und pommerschen Freunden entgegentritt, so bleibt kein Zweifel, daß wenigstens am Anfange des neunzehnten Jahrhunderts ein Gebet um Strandgut an Rügens Küste nicht üblich war. Menschen wie der Pastor Dankwardt zu Prerow auf dem Darß, der in der Franzosenzeit seine frühere Gemeinde Bodenstede durch seine biblische Hirtentreue vor der Ver¬ nichtung bewahrte, General Moritz von Dyke zu Lvsentitz, der statt der neuen Badeeinrichtungen zu Putbus „lieber neue Einrichtungen" wünschte, „wo Arme reichliche Beschäftigung fänden," die Gräfin Wilhelmine Schwerin- Putbus, „diese geistreichste, liebenswürdigste und schönste Frau," ein Kind der Heimatinsel Arndts, „Tochter jenes Schlosses, unter dessen Herrschaft seine dunklen Ahnen als hörige Bauern gelebt haben" — sie hätten sicher das lieblose, blasphemische Gebet energisch bekämpft, wenn sie es an ihrem Strande vorgefunden hätten, und von ihren Landsleuten eine Schuld, von sich selbst eine Schmach abzuwehren gesucht. 2 Sonst lastet auf der preußischen Ostseeküste nirgends der Vorwurf, den die Strandsegensage enthält. Der altpreußische Boden war für diese Wander¬ sage nicht günstig, nirgends fand ihr Flugsamen Keimgrund. Adam von Bremen rühmt in seiner vssorixrio insularum ^auilonis, daß die Bewohner Samlands sehr menschenfreundlich seien, daß sie sich bemühten, den mit der See oder mit Seeräubern Ringenden zu helfen. In der Ordens¬ zeit litt dieser Ruf. Daß unter dem Orden die Güter der Schiffbrüchigen dem Fiskus zufielen, geht aus dem Privileg hervor, das der Polenkörttg Kasimir der Vierte den Preußen im Jahre 1454 gewährte. Durch dieses Privileg wurde das von der Ordensherrschaft bisher ausgeübte Strandrecht ohne Rückhalt aufgehoben. Doch liegt der Makel des Strandrechts nicht auf der ganzen Ordenszeit. Der Hochmeister Martin Truchseß von Wetzhausen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/268>, abgerufen am 28.04.2024.