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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Afghanistan

kandidat noch ein viertesmal aufgeknüpft wird. Ob er dabei wieder so glimpflich
wegkommen wird, ist freilich eine andre Frage.

Die Folter wird in Afghanistan auch noch angewandt. Gewöhnlich wird
dabei so verfahren: Die Füße des verstockten Sünders, der hierbei auf der Erde
sitzt, werden mit einem Strick an einen starken viereckigen Pflock festgebunden,
der unbeweglich in der Erde steckt. Die Fußsohlen des Delinquenten sind an
den Pflock gepreßt. Durch Holzkeile, die zwischen Fußsohle und Pflock einge¬
trieben werden, erzeugen die Folterknechte eine unerträgliche Spannung der die
Füße umschließenden Stricke. Sehr häufig spritzt Blut unter den Zehennägeln
der Gefolterten hervor, und die Nägel fallen später ab. Wird ein Geständnis
durch diese Marter nicht erzwungen, so tritt eine Verschärfung ein. In einem
Kessel wird Pechöl zum Sieden gebracht und dann mit einer Art Pinsel auf
den entblößten Oberkörper des Delinquenten gespritzt. Führt auch diese Tortur
nicht zu dem gewünschten Ziele, so rasiert man dem armen Teufel das Haar
vom Kopfe und belegt diesen mit einem Kranze von Mehl oder Teig, worauf
siedendes Pechöl auf den Schädel gegossen wird. Dieses kann wegen jenes
Kranzes nicht abfließen.

Ich wollte den Erzählungen von diesen Martern anfänglich keinen Glauben
beimessen, überzeugte mich aber mit meinen eignen Augen von ihrer Wahrheit,
da ich die schrecklichen Spuren sah, die solche Foltern auf den Leibern der Mi߬
handelten zurücklassen. Folgenden Vorfall kann ich auch als verbürgt berichten:
Ein Mann war mit zehn Gefährten längere Zeit in einem Lagerräume der
Waffenfabrik beschäftigt, wo Kupferblech aufbewahrt wurde. Bei einer Nachschau
wurde entdeckt, daß für tausend Rupien Kupferblech fehlte, das wahrscheinlich
von Beamten verkauft worden war. Da diese die Schuld den Arbeitern auf¬
bürdeten, wurden die Ärmsten auf die beschriebne Weise gefoltert. Als einer
von ihnen, der schon zum zweitenmal die qualvolle Marter erduldete, von einem
höhern Beamten des Emirs gefragt wurde, ob er sich schuldig bekenne, ant¬
wortete der vor unerträglichen Schmerzen fast wahnsinnig gewordne Mensch:
"Ja, ich habe es (das Kupferblech) genommen, die eine Hälfte habe ich, die
andre Hälfte hast du gefressen. Geh und sage dies dem Emir!" Selbstverständlich
wurde dieses erzwungne Geständnis eines Unschuldigen dem Emir nicht mit dem
Beisatze berichtet. Der Arbeiter wurde gefangen gesetzt und trug fünfundein-
halbes Jahr die beschrieben Fesseln. Er wurde nach diesem Zeitraum begnadigt,
weil es ihm glückte, einen andern Häftling bei einem Diebstahle zu ertappen
und anzugeben. Er war ein sehr geschickter Arbeiter.

Die in Afghanistan gebräuchliche Folter kennt noch einen schärfsten Grad,
den ich aus Schicklichkeitsgründen hiermit nur andeutend erwähne. Anarchisten
in Spanien sollen vor etlichen Jahren auf solche bestialische Weise gepeinigt
worden sein.

5. Verwaltung, Nünzwesen

Die Verwaltung des Reichs ist Statthaltern oder Gouverneuren anvertraut,
die in allen Städten bestellt sind und umfassende Vollmacht haben. Sie stehn
unter einer wachsamen, geheimen Aufsicht und werden nicht selten nach Kabul
berufen, damit sie dem Emir über ihre Verwaltung und die Einnahmen Bericht


Afghanistan

kandidat noch ein viertesmal aufgeknüpft wird. Ob er dabei wieder so glimpflich
wegkommen wird, ist freilich eine andre Frage.

Die Folter wird in Afghanistan auch noch angewandt. Gewöhnlich wird
dabei so verfahren: Die Füße des verstockten Sünders, der hierbei auf der Erde
sitzt, werden mit einem Strick an einen starken viereckigen Pflock festgebunden,
der unbeweglich in der Erde steckt. Die Fußsohlen des Delinquenten sind an
den Pflock gepreßt. Durch Holzkeile, die zwischen Fußsohle und Pflock einge¬
trieben werden, erzeugen die Folterknechte eine unerträgliche Spannung der die
Füße umschließenden Stricke. Sehr häufig spritzt Blut unter den Zehennägeln
der Gefolterten hervor, und die Nägel fallen später ab. Wird ein Geständnis
durch diese Marter nicht erzwungen, so tritt eine Verschärfung ein. In einem
Kessel wird Pechöl zum Sieden gebracht und dann mit einer Art Pinsel auf
den entblößten Oberkörper des Delinquenten gespritzt. Führt auch diese Tortur
nicht zu dem gewünschten Ziele, so rasiert man dem armen Teufel das Haar
vom Kopfe und belegt diesen mit einem Kranze von Mehl oder Teig, worauf
siedendes Pechöl auf den Schädel gegossen wird. Dieses kann wegen jenes
Kranzes nicht abfließen.

Ich wollte den Erzählungen von diesen Martern anfänglich keinen Glauben
beimessen, überzeugte mich aber mit meinen eignen Augen von ihrer Wahrheit,
da ich die schrecklichen Spuren sah, die solche Foltern auf den Leibern der Mi߬
handelten zurücklassen. Folgenden Vorfall kann ich auch als verbürgt berichten:
Ein Mann war mit zehn Gefährten längere Zeit in einem Lagerräume der
Waffenfabrik beschäftigt, wo Kupferblech aufbewahrt wurde. Bei einer Nachschau
wurde entdeckt, daß für tausend Rupien Kupferblech fehlte, das wahrscheinlich
von Beamten verkauft worden war. Da diese die Schuld den Arbeitern auf¬
bürdeten, wurden die Ärmsten auf die beschriebne Weise gefoltert. Als einer
von ihnen, der schon zum zweitenmal die qualvolle Marter erduldete, von einem
höhern Beamten des Emirs gefragt wurde, ob er sich schuldig bekenne, ant¬
wortete der vor unerträglichen Schmerzen fast wahnsinnig gewordne Mensch:
„Ja, ich habe es (das Kupferblech) genommen, die eine Hälfte habe ich, die
andre Hälfte hast du gefressen. Geh und sage dies dem Emir!" Selbstverständlich
wurde dieses erzwungne Geständnis eines Unschuldigen dem Emir nicht mit dem
Beisatze berichtet. Der Arbeiter wurde gefangen gesetzt und trug fünfundein-
halbes Jahr die beschrieben Fesseln. Er wurde nach diesem Zeitraum begnadigt,
weil es ihm glückte, einen andern Häftling bei einem Diebstahle zu ertappen
und anzugeben. Er war ein sehr geschickter Arbeiter.

Die in Afghanistan gebräuchliche Folter kennt noch einen schärfsten Grad,
den ich aus Schicklichkeitsgründen hiermit nur andeutend erwähne. Anarchisten
in Spanien sollen vor etlichen Jahren auf solche bestialische Weise gepeinigt
worden sein.

5. Verwaltung, Nünzwesen

Die Verwaltung des Reichs ist Statthaltern oder Gouverneuren anvertraut,
die in allen Städten bestellt sind und umfassende Vollmacht haben. Sie stehn
unter einer wachsamen, geheimen Aufsicht und werden nicht selten nach Kabul
berufen, damit sie dem Emir über ihre Verwaltung und die Einnahmen Bericht


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/429>, abgerufen am 02.05.2024.