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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Afghanistan

erstatten und Rechnung legen. Ohne besondern Anlaß erfolgen übrigens diese
Berufungen nicht: meist mögen die Berichte der bezahlten und der unbezahlten
Angeber sie verursachen, sei es nun, daß einer der Beamten nicht genug Gelder
einzutreiben versteht, sei es, daß der Verdacht rege wird, er habe nicht alle
Einnahmen an den Emir abgeführt. Hat sich einer der Beamten, die bedeutende
Einnahmen zu machen wissen, einer solchen Unterschlagung schuldig gemacht, so
wird er auf eine nicht gerade zarte Weise zur Herausgabe seines ganzen Ver¬
mögens gezwungen, dann aber auf seinen Posten zurückgeschickt. Selbstverständlich
sind die Statthalter in der Wahl ihrer Mittel nicht gerade heilet, wenn es hohe
Einnahmen hereinzubringen gilt. In dieser Richtung wird ihnen auch freie
Hand gelassen. Die Verwaltung stellt sich demnach auch als überaus willkürlich
dar, was ja nicht wunderlich ist, da sie sich nach dem Willen des Emirs ge¬
staltet. Wie der Herr, so die Knechte.

Die Steuern werden in Afghanistan teils in barem Gelde, teils in Natu¬
ralien geleistet. Grundbesitzer müssen von jeder Frucht ein Drittel, Pächter von
Grundstücken, deren es sehr viele gibt, zwei Drittel als Steuer entrichten. Die
als Steuerleistung abzuliefernden Erträgnisse der Obst- und der Landwirtschaft
werden gewöhnlich geschätzt, und die Steuer muß nach diesen Schätzungen in
barem Gelde bezahlt werden.

Da der Staat aber auch Getreide, namentlich Weizen, Gerste und Mais,
braucht, so müssen die Grundbesitzer und die Pächter von den ihnen nach Abzug
der Steuer verbleibenden Ertrügnissen fast alles zu niedrigen Preisen dem Fiskus
überlassen. Sie sind dann häufig gezwungen, von diesem wieder zurückzukaufen,
selbstverständlich zu doppelt hohen Preisen, wenn sie ihren eignen Bedarf decken
wollen. Auf diese Weise werden Grundbesitzer und Grundpächter geradezu aus¬
gebeutet, und es ist nur zu erklärlich, daß der sehr fruchtbare Boden nicht besser
und fleißiger bearbeitet wird, als es geschieht. Es könnte leicht das dreifache
Erträgnis des gegenwärtigen aus der Landwirtschaft gewonnen werden. Von
Rosinen, Kischmisch genannt, wird der fünfte Teil in ng.to.rg, als Steuer ge¬
nommen. Diese Rosinen werden zur Erzeugung von Branntwein und Spiritus
für Rechnung des Fiskus verwandt. Vieh ist verschieden besteuert. Für ein
Rind ist eine Rupie, für ein Schaf oder eine Ziege ein Abasi zu bezahlen.
Diese Besteuerung könnte gerecht genannt werden, wenn nicht eine seltsame Ge¬
pflogenheit eine ungerechte Härte erzeugte. Ein Viehbesitzer, der beispielsweise
hundert Schafe sein eigen nennt, zahlt so lange für diese hundert Stück die ent¬
sprechende Steuer, als er noch überhaupt Schafe besitzt, mögen es auch nur
noch fünfzig oder dreißig sein. Vermehrt sich dagegen sein Viehbesitz, so muß
er die entfallende höhere Steuer entrichten.

Die Ursachen dieser Steuerbemessung sind vor allem Sucht und Eifer der
Beamten, hohe Einnahmen zu machen, und vielleicht der Wille, die Viehbesitzer
zu veranlassen, ihren Besitz wenigstens auf derselben Höhe zu erhalten. Dieser
Wille wirkt jedoch, wenn er schon vorhanden ist, keine Wunder, zumal da das
Volk unter der Ausbeutung durch den Steuerfiskus bitter leidet und mehr und
mehr verarmt. Die Steuern werden durch das Militär eingetrieben, wie das
beispielsweise bis zum Jahre 1848 auch in Österreich üblich war. Ein Be-


Afghanistan

erstatten und Rechnung legen. Ohne besondern Anlaß erfolgen übrigens diese
Berufungen nicht: meist mögen die Berichte der bezahlten und der unbezahlten
Angeber sie verursachen, sei es nun, daß einer der Beamten nicht genug Gelder
einzutreiben versteht, sei es, daß der Verdacht rege wird, er habe nicht alle
Einnahmen an den Emir abgeführt. Hat sich einer der Beamten, die bedeutende
Einnahmen zu machen wissen, einer solchen Unterschlagung schuldig gemacht, so
wird er auf eine nicht gerade zarte Weise zur Herausgabe seines ganzen Ver¬
mögens gezwungen, dann aber auf seinen Posten zurückgeschickt. Selbstverständlich
sind die Statthalter in der Wahl ihrer Mittel nicht gerade heilet, wenn es hohe
Einnahmen hereinzubringen gilt. In dieser Richtung wird ihnen auch freie
Hand gelassen. Die Verwaltung stellt sich demnach auch als überaus willkürlich
dar, was ja nicht wunderlich ist, da sie sich nach dem Willen des Emirs ge¬
staltet. Wie der Herr, so die Knechte.

Die Steuern werden in Afghanistan teils in barem Gelde, teils in Natu¬
ralien geleistet. Grundbesitzer müssen von jeder Frucht ein Drittel, Pächter von
Grundstücken, deren es sehr viele gibt, zwei Drittel als Steuer entrichten. Die
als Steuerleistung abzuliefernden Erträgnisse der Obst- und der Landwirtschaft
werden gewöhnlich geschätzt, und die Steuer muß nach diesen Schätzungen in
barem Gelde bezahlt werden.

Da der Staat aber auch Getreide, namentlich Weizen, Gerste und Mais,
braucht, so müssen die Grundbesitzer und die Pächter von den ihnen nach Abzug
der Steuer verbleibenden Ertrügnissen fast alles zu niedrigen Preisen dem Fiskus
überlassen. Sie sind dann häufig gezwungen, von diesem wieder zurückzukaufen,
selbstverständlich zu doppelt hohen Preisen, wenn sie ihren eignen Bedarf decken
wollen. Auf diese Weise werden Grundbesitzer und Grundpächter geradezu aus¬
gebeutet, und es ist nur zu erklärlich, daß der sehr fruchtbare Boden nicht besser
und fleißiger bearbeitet wird, als es geschieht. Es könnte leicht das dreifache
Erträgnis des gegenwärtigen aus der Landwirtschaft gewonnen werden. Von
Rosinen, Kischmisch genannt, wird der fünfte Teil in ng.to.rg, als Steuer ge¬
nommen. Diese Rosinen werden zur Erzeugung von Branntwein und Spiritus
für Rechnung des Fiskus verwandt. Vieh ist verschieden besteuert. Für ein
Rind ist eine Rupie, für ein Schaf oder eine Ziege ein Abasi zu bezahlen.
Diese Besteuerung könnte gerecht genannt werden, wenn nicht eine seltsame Ge¬
pflogenheit eine ungerechte Härte erzeugte. Ein Viehbesitzer, der beispielsweise
hundert Schafe sein eigen nennt, zahlt so lange für diese hundert Stück die ent¬
sprechende Steuer, als er noch überhaupt Schafe besitzt, mögen es auch nur
noch fünfzig oder dreißig sein. Vermehrt sich dagegen sein Viehbesitz, so muß
er die entfallende höhere Steuer entrichten.

Die Ursachen dieser Steuerbemessung sind vor allem Sucht und Eifer der
Beamten, hohe Einnahmen zu machen, und vielleicht der Wille, die Viehbesitzer
zu veranlassen, ihren Besitz wenigstens auf derselben Höhe zu erhalten. Dieser
Wille wirkt jedoch, wenn er schon vorhanden ist, keine Wunder, zumal da das
Volk unter der Ausbeutung durch den Steuerfiskus bitter leidet und mehr und
mehr verarmt. Die Steuern werden durch das Militär eingetrieben, wie das
beispielsweise bis zum Jahre 1848 auch in Österreich üblich war. Ein Be-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/430>, abgerufen am 19.05.2024.