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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Parteitages in Wiesbaden diese Gefahr als beseitigt gelten, da der Reichsverband
der nationalliberalen Jugendvereine Erklärungen abgegeben hat, die die Parteileitung
vollkommen zufriedenstellen konnten. Nichts hätte in der Tat gegenwärtig größere
Verwirrung hervorrufen können als eine öffentliche oder latente Spaltung in einer
der nationalen Mittelparteien.

Das Zentrum fährt selbstverständlich in seinen Versuchen fort, die Blockpolitik
lächerlich zu machen und Unkraut unter den Weizen der Verständigung zu säen.
Nebenher gehn die Bemühungen, den Reichskanzler bei dem Kaiser zu verdächtigen
und Differenzen zwischen Kaiser und Kanzler zu konstruieren. Glücklicherweise ist
die Ausführung bisher ebenso dumm wie ungeschickt gewesen. Ein andres Urteil ist
leider nicht möglich, wenn man sieht, in welcher Weise die Kaiserrede in Münster
und die Besuche verschiedner Parteiführer und andrer Parlamentarier ans den Reihen
der Blockparteien beim Reichskanzler in Norderney zu dem erwähnten Zwecke aus¬
geschlachtet werden. Da wurde zu den Zeiten des seligen Windthorst doch feiner
gesponnen und auch das Giftmischer mit mehr Virtuosität betrieben.

Die Wellen, die der Beleidigungsprozeß Roeren contra Schmidt geschlagen
hat, kommen für die Beurteilung der heutigen Lage auch uicht unwesentlich in
Betracht. Die Verurteilung des ehemaligen Bezirksamtmanns in Togo, Gev Schmidt,
wegen Beleidigung des Abg. Roeren wird in der Zentrumspresse als Sieg gefeiert.
In Wirklichkeit ist diese Verurteilung erfolgt aus formalen Rechtsgründen, weil
bei uns eine Beleidigung als solche strafbar ist, mögen die Verhältnisse, die sie
herbeigeführt haben, liegen, wie sie wollen. Man kaun bedauern, daß Herr Schmidt
nicht absolut vorwurfsfrei aus der Beweisaufnahme über die Tatsachen hervor¬
gegangen ist. Aber damit wird die andre Feststellung nicht beeinträchtigt, daß Herr
Roeren über ihn eine Anzahl von beleidigenden Behauptungen aufgestellt hat, die
sich vor Gericht als objektiv unwahr erwiesen haben. Und das von der Reichs¬
tagstribüne herab, also unter dem Schutze der Immunität. Dieselbe Gerichtsver¬
handlung hat außerdem die frühere Kolonialverwaltung in ihrer ganzen Schwäche
und Abhängigkeit von Parteirücksichten gezeigt. So wertvoll diese Feststellungen
sind, so darf man freilich ihre Wirkung nicht überschätzen. Die Nebenregierung
des Zentrums in der Kolonialpolitik hat ja ohnehin aufgehört; es bedarf nicht
mehr der Aufdeckung neuer Einzelheiten aus der Vergangenheit, um diese Methode
-- hoffentlich endgiltig -- zu begraben. Und was Herrn Roeren betrifft, so wird
ihm die persönliche Blamage, die für einen Parteiführer und ehemaligen hohen
richterlichen Beamten eigentlich vernichtend sein müßte, in den Augen seiner Partei¬
genossen nicht schaden. Sie werden ihn schon herauslügen. Aber es wäre wünschens¬
wert, wenn in der Handhabung der Geschäftsordnung des Reichstags stärkere
Garantien geboten würden, um die Wiederholung der für den Reichstag recht
schimpflichen Erfahrung zu hindern, daß ein Abgeordneter die Persönliche Ehre
eines Außenstehenden ohne genügende Beweise antastet, ohne daß sich dieser gegen
den Mißbrauch der Immunität wehren kann. Besonders wenn der Parlamentarier
die Praxis des erfahrnen Richters Roeren befolgt und gegen alle Bemühungen
des Angegriffenen, seine Ehre wiederherzustellen, sich so lange ablehnend verhält,
bis dieser sich in der Erregung verleiten läßt, sich selbst straffällig zu machen --
worauf man dann eine formelle Verurteilung des ohnehin Geschädigten herbei¬
führen kann! Alles natürlich iir insjorsro. ZloriarQ der Partei für Wahrheit, Frei¬
heit und Recht! _




Ist Deutschland finanziell gerüstet?

Unter diesem Titel hat Dr. jur.
von Flöckher eine Reihe von Artikeln veröffentlicht, die in den Grenzboten, der
Deutschen Tageszeitung und den Hamburger Nachrichten erschienen sind (Verlag
von Karl Curtius, Berlin ^. 35. 60 Pfg.). Es wird darin die höchst aktuelle


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Parteitages in Wiesbaden diese Gefahr als beseitigt gelten, da der Reichsverband
der nationalliberalen Jugendvereine Erklärungen abgegeben hat, die die Parteileitung
vollkommen zufriedenstellen konnten. Nichts hätte in der Tat gegenwärtig größere
Verwirrung hervorrufen können als eine öffentliche oder latente Spaltung in einer
der nationalen Mittelparteien.

Das Zentrum fährt selbstverständlich in seinen Versuchen fort, die Blockpolitik
lächerlich zu machen und Unkraut unter den Weizen der Verständigung zu säen.
Nebenher gehn die Bemühungen, den Reichskanzler bei dem Kaiser zu verdächtigen
und Differenzen zwischen Kaiser und Kanzler zu konstruieren. Glücklicherweise ist
die Ausführung bisher ebenso dumm wie ungeschickt gewesen. Ein andres Urteil ist
leider nicht möglich, wenn man sieht, in welcher Weise die Kaiserrede in Münster
und die Besuche verschiedner Parteiführer und andrer Parlamentarier ans den Reihen
der Blockparteien beim Reichskanzler in Norderney zu dem erwähnten Zwecke aus¬
geschlachtet werden. Da wurde zu den Zeiten des seligen Windthorst doch feiner
gesponnen und auch das Giftmischer mit mehr Virtuosität betrieben.

Die Wellen, die der Beleidigungsprozeß Roeren contra Schmidt geschlagen
hat, kommen für die Beurteilung der heutigen Lage auch uicht unwesentlich in
Betracht. Die Verurteilung des ehemaligen Bezirksamtmanns in Togo, Gev Schmidt,
wegen Beleidigung des Abg. Roeren wird in der Zentrumspresse als Sieg gefeiert.
In Wirklichkeit ist diese Verurteilung erfolgt aus formalen Rechtsgründen, weil
bei uns eine Beleidigung als solche strafbar ist, mögen die Verhältnisse, die sie
herbeigeführt haben, liegen, wie sie wollen. Man kaun bedauern, daß Herr Schmidt
nicht absolut vorwurfsfrei aus der Beweisaufnahme über die Tatsachen hervor¬
gegangen ist. Aber damit wird die andre Feststellung nicht beeinträchtigt, daß Herr
Roeren über ihn eine Anzahl von beleidigenden Behauptungen aufgestellt hat, die
sich vor Gericht als objektiv unwahr erwiesen haben. Und das von der Reichs¬
tagstribüne herab, also unter dem Schutze der Immunität. Dieselbe Gerichtsver¬
handlung hat außerdem die frühere Kolonialverwaltung in ihrer ganzen Schwäche
und Abhängigkeit von Parteirücksichten gezeigt. So wertvoll diese Feststellungen
sind, so darf man freilich ihre Wirkung nicht überschätzen. Die Nebenregierung
des Zentrums in der Kolonialpolitik hat ja ohnehin aufgehört; es bedarf nicht
mehr der Aufdeckung neuer Einzelheiten aus der Vergangenheit, um diese Methode
— hoffentlich endgiltig — zu begraben. Und was Herrn Roeren betrifft, so wird
ihm die persönliche Blamage, die für einen Parteiführer und ehemaligen hohen
richterlichen Beamten eigentlich vernichtend sein müßte, in den Augen seiner Partei¬
genossen nicht schaden. Sie werden ihn schon herauslügen. Aber es wäre wünschens¬
wert, wenn in der Handhabung der Geschäftsordnung des Reichstags stärkere
Garantien geboten würden, um die Wiederholung der für den Reichstag recht
schimpflichen Erfahrung zu hindern, daß ein Abgeordneter die Persönliche Ehre
eines Außenstehenden ohne genügende Beweise antastet, ohne daß sich dieser gegen
den Mißbrauch der Immunität wehren kann. Besonders wenn der Parlamentarier
die Praxis des erfahrnen Richters Roeren befolgt und gegen alle Bemühungen
des Angegriffenen, seine Ehre wiederherzustellen, sich so lange ablehnend verhält,
bis dieser sich in der Erregung verleiten läßt, sich selbst straffällig zu machen —
worauf man dann eine formelle Verurteilung des ohnehin Geschädigten herbei¬
führen kann! Alles natürlich iir insjorsro. ZloriarQ der Partei für Wahrheit, Frei¬
heit und Recht! _




Ist Deutschland finanziell gerüstet?

Unter diesem Titel hat Dr. jur.
von Flöckher eine Reihe von Artikeln veröffentlicht, die in den Grenzboten, der
Deutschen Tageszeitung und den Hamburger Nachrichten erschienen sind (Verlag
von Karl Curtius, Berlin ^. 35. 60 Pfg.). Es wird darin die höchst aktuelle


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[0117] Maßgebliches und Unmaßgebliches Parteitages in Wiesbaden diese Gefahr als beseitigt gelten, da der Reichsverband der nationalliberalen Jugendvereine Erklärungen abgegeben hat, die die Parteileitung vollkommen zufriedenstellen konnten. Nichts hätte in der Tat gegenwärtig größere Verwirrung hervorrufen können als eine öffentliche oder latente Spaltung in einer der nationalen Mittelparteien. Das Zentrum fährt selbstverständlich in seinen Versuchen fort, die Blockpolitik lächerlich zu machen und Unkraut unter den Weizen der Verständigung zu säen. Nebenher gehn die Bemühungen, den Reichskanzler bei dem Kaiser zu verdächtigen und Differenzen zwischen Kaiser und Kanzler zu konstruieren. Glücklicherweise ist die Ausführung bisher ebenso dumm wie ungeschickt gewesen. Ein andres Urteil ist leider nicht möglich, wenn man sieht, in welcher Weise die Kaiserrede in Münster und die Besuche verschiedner Parteiführer und andrer Parlamentarier ans den Reihen der Blockparteien beim Reichskanzler in Norderney zu dem erwähnten Zwecke aus¬ geschlachtet werden. Da wurde zu den Zeiten des seligen Windthorst doch feiner gesponnen und auch das Giftmischer mit mehr Virtuosität betrieben. Die Wellen, die der Beleidigungsprozeß Roeren contra Schmidt geschlagen hat, kommen für die Beurteilung der heutigen Lage auch uicht unwesentlich in Betracht. Die Verurteilung des ehemaligen Bezirksamtmanns in Togo, Gev Schmidt, wegen Beleidigung des Abg. Roeren wird in der Zentrumspresse als Sieg gefeiert. In Wirklichkeit ist diese Verurteilung erfolgt aus formalen Rechtsgründen, weil bei uns eine Beleidigung als solche strafbar ist, mögen die Verhältnisse, die sie herbeigeführt haben, liegen, wie sie wollen. Man kaun bedauern, daß Herr Schmidt nicht absolut vorwurfsfrei aus der Beweisaufnahme über die Tatsachen hervor¬ gegangen ist. Aber damit wird die andre Feststellung nicht beeinträchtigt, daß Herr Roeren über ihn eine Anzahl von beleidigenden Behauptungen aufgestellt hat, die sich vor Gericht als objektiv unwahr erwiesen haben. Und das von der Reichs¬ tagstribüne herab, also unter dem Schutze der Immunität. Dieselbe Gerichtsver¬ handlung hat außerdem die frühere Kolonialverwaltung in ihrer ganzen Schwäche und Abhängigkeit von Parteirücksichten gezeigt. So wertvoll diese Feststellungen sind, so darf man freilich ihre Wirkung nicht überschätzen. Die Nebenregierung des Zentrums in der Kolonialpolitik hat ja ohnehin aufgehört; es bedarf nicht mehr der Aufdeckung neuer Einzelheiten aus der Vergangenheit, um diese Methode — hoffentlich endgiltig — zu begraben. Und was Herrn Roeren betrifft, so wird ihm die persönliche Blamage, die für einen Parteiführer und ehemaligen hohen richterlichen Beamten eigentlich vernichtend sein müßte, in den Augen seiner Partei¬ genossen nicht schaden. Sie werden ihn schon herauslügen. Aber es wäre wünschens¬ wert, wenn in der Handhabung der Geschäftsordnung des Reichstags stärkere Garantien geboten würden, um die Wiederholung der für den Reichstag recht schimpflichen Erfahrung zu hindern, daß ein Abgeordneter die Persönliche Ehre eines Außenstehenden ohne genügende Beweise antastet, ohne daß sich dieser gegen den Mißbrauch der Immunität wehren kann. Besonders wenn der Parlamentarier die Praxis des erfahrnen Richters Roeren befolgt und gegen alle Bemühungen des Angegriffenen, seine Ehre wiederherzustellen, sich so lange ablehnend verhält, bis dieser sich in der Erregung verleiten läßt, sich selbst straffällig zu machen — worauf man dann eine formelle Verurteilung des ohnehin Geschädigten herbei¬ führen kann! Alles natürlich iir insjorsro. ZloriarQ der Partei für Wahrheit, Frei¬ heit und Recht! _ Ist Deutschland finanziell gerüstet? Unter diesem Titel hat Dr. jur. von Flöckher eine Reihe von Artikeln veröffentlicht, die in den Grenzboten, der Deutschen Tageszeitung und den Hamburger Nachrichten erschienen sind (Verlag von Karl Curtius, Berlin ^. 35. 60 Pfg.). Es wird darin die höchst aktuelle

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_303415/117>, abgerufen am 26.05.2024.