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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

tatsächlich politische Fragen berührt und sogar ausgiebig behandelt, und die darüber
sprachen, waren Zentrumsleute. Es ist auch viel bemerkt worden, daß die polnischen
Katholiken aufgefordert worden waren, als eine besondre Körperschaft in der Generalver¬
sammlung zu erscheinen und in ihrer Muttersprache zu reden. Den Gebrauch der
polnischen Sprache hat die Behörde in durchaus einwandfreier Auslegung der Be¬
stimmungen des Vereinsgesetzes verhindert. Wir wollen nicht zu sehr mit dem
Kardinal Kopp rechten, daß er es für nötig hielt, sein Bedauern darüber auszu¬
sprechen; denn wir verkeimen durchaus nicht die eigentümlichen Schwierigkeiten der
Stellung dieses durchaus loyalen Kirchenfürsten. Aber wir meinen, wenn auf einer
Generalversammlung deutscher Katholiken für die in jener Gegend und den an¬
grenzenden Landesteilen wohnenden Polen preußischer Staatsangehörigkeit über¬
haupt das Bedürfnis der Teilnahme bestand, so konnten sie sich sehr wohl der
deutschen Sprache bedienen, die sie tatsächlich alle beherrschen. Die verhältnis¬
mäßig wenigen Ausnahmen wären ja ohnehin nicht nach Breslau gekommen. Die
Zumutung, Reden in einer Sprache anhören zu müssen, von denen der bei weitem
größte Teil der Versammlung auch nicht ein Atom verstand, wäre an die Teil¬
nehmer des Katholikentages auch nie gestellt worden, wenn es sich eben nicht
darum gehandelt hätte, einem politischen Bedürfnis des Zentrums zu entsprechen.
Durch die demonstrative Anerkennung der Gleichberechtigung der Sprachen bei einer
Gelegenheit, wo es an sich ganz überflüssig und sogar störend war, sollte die Auf¬
fassung des Zentrums gegenüber der preußischen Polenpolitik indirekt bekundet
werden. Und den politischen Motiven konnte hier ganz unauffällig ein religiöses
Mäntelchen umgehängt werden. So ist denn auch dieser Katholikentag wieder
nebenbei ein Parteitag des Zentrums geworden.




Aus dem Wirtschaftsleben

(Noch einmal die Stempelsteuergesetze -- Zweimonatsbilanzen -- Postscheck-
Verkehr und internationaler Postgiroverkehr -- Vom internationalen Geldmarkt.)

Der Fachmann muß sich wundern über den Mut der Handelspresse, mit dem
diese in letzter Zeit wiederholt nach dem Gesetzgeber gerufen hat, so z, B. zur
Regelung des Revisionswesens. Nach den wenig erfreulichen Erfahrungen, die mit
der Bank-, Börsen- und Steuergesetzgebung gemacht worden sind, müssen wir selbst
bei so wichtigen Fragen, wie es die gesetzliche Regelung des Depositenwesens und
auch die des Revisionswesens sind, heute zur größten Vorsicht mahnen. Vergeht
doch kaum ein Tag, an dem nicht neue Lücken der Stempelsteuergesetzgebung
ausgegraben werden. Ganz abgesehen von den wirtschaftlichen Folgen der Mängel,
die vielleicht gar nicht so weittragend sind, ist es im höchsten Grade zu bedauern,
daß weiten Kreisen Gelegenheit gegeben worden ist, nun schon wochenlang darüber
nachzusinnen, ob nicht die mangelhafte Redaktion der Gesetze neue Wege offen läßt,
die eine Umgehung der Gesetze, eine Steuerhinterziehung, ermöglichen.

Es ist eine alte Tatsache, so pflegt ein bekannter Rechtsgelehrter seinen Hörern
wieder und wieder zu klagen, daß wir Deutschen keine glückliche Hand in der
Formulierung von Rechtsnormen haben, aber bei der neuen Steuergesetzgebung
haben wir diese Schwäche doch gar zu sehr offen gelegt. So ist der Stempel auf
eine gewisse Art von Wertpapieren, der erhöht werden sollte, versehentlich ermäßigt
worden! Eine auffällige Folge ist es auch, daß sich die Vereinigung Berliner
Banken und Bankiers veranlaßt gesehen hat, um die Lücken der Gesetze zuzustopfen,
fehlende Rechtssätze zu "beschließen", ohne auch nur die Ausführungsbestimmungen
abzuwarten. Die Platzanweisungen sind einerseits durch das Wechselstempelsteuer¬
gesetz vom Wechselstempel befreit, andrerseits durch das Reichsstempelgesetz dem Scheck¬
stempel nicht unterworfen, da sie keineswegs ohne weiteres als Bankquittuugen gelten


Maßgebliches und Unmaßgebliches

tatsächlich politische Fragen berührt und sogar ausgiebig behandelt, und die darüber
sprachen, waren Zentrumsleute. Es ist auch viel bemerkt worden, daß die polnischen
Katholiken aufgefordert worden waren, als eine besondre Körperschaft in der Generalver¬
sammlung zu erscheinen und in ihrer Muttersprache zu reden. Den Gebrauch der
polnischen Sprache hat die Behörde in durchaus einwandfreier Auslegung der Be¬
stimmungen des Vereinsgesetzes verhindert. Wir wollen nicht zu sehr mit dem
Kardinal Kopp rechten, daß er es für nötig hielt, sein Bedauern darüber auszu¬
sprechen; denn wir verkeimen durchaus nicht die eigentümlichen Schwierigkeiten der
Stellung dieses durchaus loyalen Kirchenfürsten. Aber wir meinen, wenn auf einer
Generalversammlung deutscher Katholiken für die in jener Gegend und den an¬
grenzenden Landesteilen wohnenden Polen preußischer Staatsangehörigkeit über¬
haupt das Bedürfnis der Teilnahme bestand, so konnten sie sich sehr wohl der
deutschen Sprache bedienen, die sie tatsächlich alle beherrschen. Die verhältnis¬
mäßig wenigen Ausnahmen wären ja ohnehin nicht nach Breslau gekommen. Die
Zumutung, Reden in einer Sprache anhören zu müssen, von denen der bei weitem
größte Teil der Versammlung auch nicht ein Atom verstand, wäre an die Teil¬
nehmer des Katholikentages auch nie gestellt worden, wenn es sich eben nicht
darum gehandelt hätte, einem politischen Bedürfnis des Zentrums zu entsprechen.
Durch die demonstrative Anerkennung der Gleichberechtigung der Sprachen bei einer
Gelegenheit, wo es an sich ganz überflüssig und sogar störend war, sollte die Auf¬
fassung des Zentrums gegenüber der preußischen Polenpolitik indirekt bekundet
werden. Und den politischen Motiven konnte hier ganz unauffällig ein religiöses
Mäntelchen umgehängt werden. So ist denn auch dieser Katholikentag wieder
nebenbei ein Parteitag des Zentrums geworden.




Aus dem Wirtschaftsleben

(Noch einmal die Stempelsteuergesetze — Zweimonatsbilanzen — Postscheck-
Verkehr und internationaler Postgiroverkehr — Vom internationalen Geldmarkt.)

Der Fachmann muß sich wundern über den Mut der Handelspresse, mit dem
diese in letzter Zeit wiederholt nach dem Gesetzgeber gerufen hat, so z, B. zur
Regelung des Revisionswesens. Nach den wenig erfreulichen Erfahrungen, die mit
der Bank-, Börsen- und Steuergesetzgebung gemacht worden sind, müssen wir selbst
bei so wichtigen Fragen, wie es die gesetzliche Regelung des Depositenwesens und
auch die des Revisionswesens sind, heute zur größten Vorsicht mahnen. Vergeht
doch kaum ein Tag, an dem nicht neue Lücken der Stempelsteuergesetzgebung
ausgegraben werden. Ganz abgesehen von den wirtschaftlichen Folgen der Mängel,
die vielleicht gar nicht so weittragend sind, ist es im höchsten Grade zu bedauern,
daß weiten Kreisen Gelegenheit gegeben worden ist, nun schon wochenlang darüber
nachzusinnen, ob nicht die mangelhafte Redaktion der Gesetze neue Wege offen läßt,
die eine Umgehung der Gesetze, eine Steuerhinterziehung, ermöglichen.

Es ist eine alte Tatsache, so pflegt ein bekannter Rechtsgelehrter seinen Hörern
wieder und wieder zu klagen, daß wir Deutschen keine glückliche Hand in der
Formulierung von Rechtsnormen haben, aber bei der neuen Steuergesetzgebung
haben wir diese Schwäche doch gar zu sehr offen gelegt. So ist der Stempel auf
eine gewisse Art von Wertpapieren, der erhöht werden sollte, versehentlich ermäßigt
worden! Eine auffällige Folge ist es auch, daß sich die Vereinigung Berliner
Banken und Bankiers veranlaßt gesehen hat, um die Lücken der Gesetze zuzustopfen,
fehlende Rechtssätze zu „beschließen", ohne auch nur die Ausführungsbestimmungen
abzuwarten. Die Platzanweisungen sind einerseits durch das Wechselstempelsteuer¬
gesetz vom Wechselstempel befreit, andrerseits durch das Reichsstempelgesetz dem Scheck¬
stempel nicht unterworfen, da sie keineswegs ohne weiteres als Bankquittuugen gelten


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_313702/538>, abgerufen am 28.04.2024.