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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

allem gilt er ihnen als der kommende Mann. Deshalb mußte es natürlich
ungezügelten Jubel erregen, als gegen ihn von bemerkenswerter Seite so scharfe
Streiche geführt wurden. Freilich handelte es sich dabei um eine Frage, von der
mir sehr wenige Menschen wirklich etwas verstehen. Aber diesem Übelstand läßt
sich abhelfen; man muß nur das richtige Schlagwort finden. Der Finanzminister
hat die Staatsgelder unter sich und er verwaltet sie mit dem herkömmlichen
bureaukratischen Apparat. Ein Bankdirektor aber ist in Geldsachen jedenfalls ein
Fachmann. Die Formulierung war also sehr leicht und schnell gegeben. Ein
Fachmann war dem Bureaukraten entgegengetreten, der Sachverständige dem
bureaukratischen Dilettanten in Finanzgeschäften, dem "Junker" Ryeinbaben.

Alles sehr einleuchtend! Wenn die Sache nur so einfach wäre! Aber in
Wahrheit bestehen auch in den Kreisen der als Fachleute anzusprechenden Finanz¬
männer durchaus keine einheitlichen Ansichten. Herr v. Gwinner hat sich ein
Verdienst erworben, daß er von der Stelle aus, in die ihn das Vertrauen des
Königs berufen hat, rückhaltlos ausgesprochen hat, was er im Interesse der
Allgemeinheit sagen zu müssen glaubte, und niemand wird die Bedeutung dieses
Auftretens verkennen, da es sich um eine Überzeugung handelt, die schwer ins
Gewicht fällt wegen des Umfangs der Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten,
die dahinter standen. Aber selbst wenn man eine solche Autorität für unfehlbar
erklären wollte, so würde sie als solche doch immer nur im Bereich ihrer eigensten
Aufgabe gelten können, nicht aber da, wo die Dinge notwendig von einem ganz
anderen Standpunkt angesehen werden müssen. Es wäre ja sehr schön, wenn
man alle Fragen der Finanzverwaltung mit einem einzigen Gutachten entscheiden
könnte und sich auf den Standpunkt stellen dürfte: Ein bewährter praktischer
Finanzmann hat es gesagt, also ist es absolute Wahrheit! So bequem darf man
sich die Sache doch nicht machen, selbst wenn man Herrn v. Gwinner sehr dankbar
ist, daß er kritische Anregungen in einer Sache gegeben hat, an die sich die meisten,
die sonst die Verpflichtung zur Kritik hätten, lediglich aus Mangel an Sachkenntnis
nicht heranwagen. Es kann nicht unsre Aufgabe sein, an dieser Stelle eingehend
zu untersuchen, wie vielleicht dieser Streit zu entscheiden sein würde. Nur das
eine darf freilich nicht verschwiegen werden, daß der Finanzverwaltung zwar viel¬
leicht viele technische Fehler nachgewiesen werden können, daß aber eine Finanz¬
verwaltung nach den Grundsätzen, die für ein großes Geldinstitut empfehlenswert
sein mögen, im Interesse der Staatsbürger entschieden abgelehnt werden müßte.
Da spielen doch ganz andre Rechtsverhältnisse, ganz andre Ziele mit. Und wenn
wir uns das klar machen, so stellt sich heraus, daß selbst der bewährteste und
erfahrenste Leiter einer Großbank in Sachen der staatlichen Finanzverwaltung nicht
in dem Maße Fachmann ist, wie die Spieler mit Schlagworten uns das glauben
machen wollen, und daß es anderseits ebenso verkehrt ist, einem Mann, der seit
langen Jahren im Getriebe der staatlichen Finanzverwaltung und nun auch schon
seit beträchtlicher Zeit all ihrer Spitze steht, der durch die Schule eines Mannes
wie Miguel gegangen und von diesem selbst als Nachfolger empfohlen worden ist,
die Eigenschaften eines Fachmanns abzusprechen, weil er in Fragen, über die die
Finanzleute selbst geteilter Meinung sind, anders verfahren hat, als es einem von
ihnen gefällt. Daraus ergibt sich die politische Folgerung, die jeder Leser aus
diesen Darlegungen leicht ziehen wird, während wir die Frage der technischen
Berechtigung der Gwinnerschen Kritik hier offen lassen können.


Zur Strafrechts-Reform.

(Festungshaft -- Verweis -- Körperstrafe.)

Voraussichtlich wird in nicht ferner Zeit ein neues deutsches Strafgesetzbuch zur


Maßgebliches und Unmaßgebliches

allem gilt er ihnen als der kommende Mann. Deshalb mußte es natürlich
ungezügelten Jubel erregen, als gegen ihn von bemerkenswerter Seite so scharfe
Streiche geführt wurden. Freilich handelte es sich dabei um eine Frage, von der
mir sehr wenige Menschen wirklich etwas verstehen. Aber diesem Übelstand läßt
sich abhelfen; man muß nur das richtige Schlagwort finden. Der Finanzminister
hat die Staatsgelder unter sich und er verwaltet sie mit dem herkömmlichen
bureaukratischen Apparat. Ein Bankdirektor aber ist in Geldsachen jedenfalls ein
Fachmann. Die Formulierung war also sehr leicht und schnell gegeben. Ein
Fachmann war dem Bureaukraten entgegengetreten, der Sachverständige dem
bureaukratischen Dilettanten in Finanzgeschäften, dem „Junker" Ryeinbaben.

Alles sehr einleuchtend! Wenn die Sache nur so einfach wäre! Aber in
Wahrheit bestehen auch in den Kreisen der als Fachleute anzusprechenden Finanz¬
männer durchaus keine einheitlichen Ansichten. Herr v. Gwinner hat sich ein
Verdienst erworben, daß er von der Stelle aus, in die ihn das Vertrauen des
Königs berufen hat, rückhaltlos ausgesprochen hat, was er im Interesse der
Allgemeinheit sagen zu müssen glaubte, und niemand wird die Bedeutung dieses
Auftretens verkennen, da es sich um eine Überzeugung handelt, die schwer ins
Gewicht fällt wegen des Umfangs der Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten,
die dahinter standen. Aber selbst wenn man eine solche Autorität für unfehlbar
erklären wollte, so würde sie als solche doch immer nur im Bereich ihrer eigensten
Aufgabe gelten können, nicht aber da, wo die Dinge notwendig von einem ganz
anderen Standpunkt angesehen werden müssen. Es wäre ja sehr schön, wenn
man alle Fragen der Finanzverwaltung mit einem einzigen Gutachten entscheiden
könnte und sich auf den Standpunkt stellen dürfte: Ein bewährter praktischer
Finanzmann hat es gesagt, also ist es absolute Wahrheit! So bequem darf man
sich die Sache doch nicht machen, selbst wenn man Herrn v. Gwinner sehr dankbar
ist, daß er kritische Anregungen in einer Sache gegeben hat, an die sich die meisten,
die sonst die Verpflichtung zur Kritik hätten, lediglich aus Mangel an Sachkenntnis
nicht heranwagen. Es kann nicht unsre Aufgabe sein, an dieser Stelle eingehend
zu untersuchen, wie vielleicht dieser Streit zu entscheiden sein würde. Nur das
eine darf freilich nicht verschwiegen werden, daß der Finanzverwaltung zwar viel¬
leicht viele technische Fehler nachgewiesen werden können, daß aber eine Finanz¬
verwaltung nach den Grundsätzen, die für ein großes Geldinstitut empfehlenswert
sein mögen, im Interesse der Staatsbürger entschieden abgelehnt werden müßte.
Da spielen doch ganz andre Rechtsverhältnisse, ganz andre Ziele mit. Und wenn
wir uns das klar machen, so stellt sich heraus, daß selbst der bewährteste und
erfahrenste Leiter einer Großbank in Sachen der staatlichen Finanzverwaltung nicht
in dem Maße Fachmann ist, wie die Spieler mit Schlagworten uns das glauben
machen wollen, und daß es anderseits ebenso verkehrt ist, einem Mann, der seit
langen Jahren im Getriebe der staatlichen Finanzverwaltung und nun auch schon
seit beträchtlicher Zeit all ihrer Spitze steht, der durch die Schule eines Mannes
wie Miguel gegangen und von diesem selbst als Nachfolger empfohlen worden ist,
die Eigenschaften eines Fachmanns abzusprechen, weil er in Fragen, über die die
Finanzleute selbst geteilter Meinung sind, anders verfahren hat, als es einem von
ihnen gefällt. Daraus ergibt sich die politische Folgerung, die jeder Leser aus
diesen Darlegungen leicht ziehen wird, während wir die Frage der technischen
Berechtigung der Gwinnerschen Kritik hier offen lassen können.


Zur Strafrechts-Reform.

(Festungshaft — Verweis — Körperstrafe.)

Voraussichtlich wird in nicht ferner Zeit ein neues deutsches Strafgesetzbuch zur


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_315638/489>, abgerufen am 05.05.2024.