Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite


Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]
Justiz und Verwaltung

Die Prügelstrafe. Von Dr. Ernst Feder,
Rechtsanwalt, Berlin 1911, I. Gnttentag,
Verlagsbuchhandlung, G, in. v. H. Preis
1,20 M.

Eine sehr ernste, sachliche Broschüre, die,
wenn sie auch gegen die Prügelstrafe als ge-
richtlicheStrafeStimmung macht, dennoch nicht
von demokratischer Agitation lebt, sondern von
geschichtlicher und alltäglicher Erfahrung reden,
auch dem Verteidiger der Prügelstrafe gerecht
werden will, "Es ist nicht zu verkennen, daß
diesem Ruf noch Prügelstrafe ein wirklicher
Notstand zugrunde liegt" (a. a, O, S, 3ö),
Wer die Prügelstrafe als gerichtliche Strafe
wieder eingeführt sehen will, verlangt sie ver¬
nünftigerweise nur als Sühne gegen Bruta-
litntsverbrechen. Das gibt Feder zu, "Dasz
im Gegensatz zu den Gefängnisbeamten auf¬
fallend viel Strafanstaltsgeistliche für die Prü¬
gelstrafe eintreten, dürste nicht auf religiöse
Argumente, sondern auf den geringen Erfolg
der seelsorgerischen Tätigkeit zurückzuführen
sein" (a, a, O, S, >?6). Hier irrt sich der Ver¬
fasser. Die Strafanstaltsgeistlichen wagen es
nur, sich zu dieser Strafe zu bekennen, die an¬
deren Gefängnisbecunten, namentlich die vom
Direktor abwärts, denken genau so, sagen es
in Preußen nur nicht, weil die chronisch ge¬
wordenen Warnungen zur Vorsicht und die
Einschüchterungen oberregierungsrätlicher De¬
zernenten ihre Wirkung auf die Hörer und
Leser solcher Verfügungen nicht verfehlt haben.
Wer in heutigen Personalakten deutscher Straf¬
anstalten zu blättern versteht, wird manchen
Stoßseufzer an Füßen und Händen gebun¬
dener Direktoren lesen, die gern einmal durch
rechtzeitigen Eingriff von hinten herum die

[Spaltenumbruch]

Beobachtung des geistigen Zustandes auf die
richtigen Wege lenken möchten, Verfasser legt
großen Wert auf die Feststellung der Tatsache,
daß die Abschaffung der Prügelstrafe "immer
in revolutionären Zeiten zur Befriedigung tiefer
Volksströmungen" gefordert wurde (S.36). Als
Gegeuarguinent gegen solche künstliche Agitnti on,
die von demokratischer Nmschmeichelnng der
großstädtischen Massen lebt, ist die Tatsache
geltend zu machen, daß dieselben Elemente,
die dem Staatsleben immer Widerstand ent¬
gegensetzen und nach Abschaffung der Prügel-
und Todesstrafe schreien, bei Streiks, Auf¬
ständen ihren arbeitenden Genossen, den
Streikbrechern immer mit den geistigen Waffen
deS Gummischlauchs, des Messers, des Re¬
volvers in rohen Prügelszeneu Gefühl für
Solidarität und Kameradschaft beibringen.
Der Kampf gegen die Prügelstrafe ist leine
deutsche Tradition, sondern ausländisches Ge¬
wächs. Es bleibt immer gefährlich, der rohen
Gewalt im Volksleben eine Erprobung ihrer
Stärke durch feminine Gesetzgebung zu ge¬
statten; sie fühlt sich dann immer leicht ver¬
sucht, nach immer neuer Gelegenheit zur Be-
tätigung auszuschauen, wenn ihr nicht mit
gleicher Münze heimgezahlt wird. Unsere
Richter sind über den Verdacht erhaben, daß
sie die Prügelstrafe zu einer StandeSstrase,
zur Klassenjustiz herabwürdigen. Jede Strafe
ist eine ultima rstio, und wenn eS von diesem
Superlativ noch einen weiteren gäbe, wäre
er der richtige Ausdruck für die Notwendigkeit
der Prügelstrafe. Etwas Schönes ist sie natür¬
lich nicht, aber die Aufhebung der Prügelstrafe
aus Humanität ist zur rohsten Inhumanität
gegen alle anständig gesinnten Opfer der mo¬
dernen Rohlinge und Schädlinge geworden.

Heinrich Reuß [Ende Spaltensatz]


Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]
Justiz und Verwaltung

Die Prügelstrafe. Von Dr. Ernst Feder,
Rechtsanwalt, Berlin 1911, I. Gnttentag,
Verlagsbuchhandlung, G, in. v. H. Preis
1,20 M.

Eine sehr ernste, sachliche Broschüre, die,
wenn sie auch gegen die Prügelstrafe als ge-
richtlicheStrafeStimmung macht, dennoch nicht
von demokratischer Agitation lebt, sondern von
geschichtlicher und alltäglicher Erfahrung reden,
auch dem Verteidiger der Prügelstrafe gerecht
werden will, „Es ist nicht zu verkennen, daß
diesem Ruf noch Prügelstrafe ein wirklicher
Notstand zugrunde liegt" (a. a, O, S, 3ö),
Wer die Prügelstrafe als gerichtliche Strafe
wieder eingeführt sehen will, verlangt sie ver¬
nünftigerweise nur als Sühne gegen Bruta-
litntsverbrechen. Das gibt Feder zu, „Dasz
im Gegensatz zu den Gefängnisbeamten auf¬
fallend viel Strafanstaltsgeistliche für die Prü¬
gelstrafe eintreten, dürste nicht auf religiöse
Argumente, sondern auf den geringen Erfolg
der seelsorgerischen Tätigkeit zurückzuführen
sein" (a, a, O, S, >?6). Hier irrt sich der Ver¬
fasser. Die Strafanstaltsgeistlichen wagen es
nur, sich zu dieser Strafe zu bekennen, die an¬
deren Gefängnisbecunten, namentlich die vom
Direktor abwärts, denken genau so, sagen es
in Preußen nur nicht, weil die chronisch ge¬
wordenen Warnungen zur Vorsicht und die
Einschüchterungen oberregierungsrätlicher De¬
zernenten ihre Wirkung auf die Hörer und
Leser solcher Verfügungen nicht verfehlt haben.
Wer in heutigen Personalakten deutscher Straf¬
anstalten zu blättern versteht, wird manchen
Stoßseufzer an Füßen und Händen gebun¬
dener Direktoren lesen, die gern einmal durch
rechtzeitigen Eingriff von hinten herum die

[Spaltenumbruch]

Beobachtung des geistigen Zustandes auf die
richtigen Wege lenken möchten, Verfasser legt
großen Wert auf die Feststellung der Tatsache,
daß die Abschaffung der Prügelstrafe „immer
in revolutionären Zeiten zur Befriedigung tiefer
Volksströmungen" gefordert wurde (S.36). Als
Gegeuarguinent gegen solche künstliche Agitnti on,
die von demokratischer Nmschmeichelnng der
großstädtischen Massen lebt, ist die Tatsache
geltend zu machen, daß dieselben Elemente,
die dem Staatsleben immer Widerstand ent¬
gegensetzen und nach Abschaffung der Prügel-
und Todesstrafe schreien, bei Streiks, Auf¬
ständen ihren arbeitenden Genossen, den
Streikbrechern immer mit den geistigen Waffen
deS Gummischlauchs, des Messers, des Re¬
volvers in rohen Prügelszeneu Gefühl für
Solidarität und Kameradschaft beibringen.
Der Kampf gegen die Prügelstrafe ist leine
deutsche Tradition, sondern ausländisches Ge¬
wächs. Es bleibt immer gefährlich, der rohen
Gewalt im Volksleben eine Erprobung ihrer
Stärke durch feminine Gesetzgebung zu ge¬
statten; sie fühlt sich dann immer leicht ver¬
sucht, nach immer neuer Gelegenheit zur Be-
tätigung auszuschauen, wenn ihr nicht mit
gleicher Münze heimgezahlt wird. Unsere
Richter sind über den Verdacht erhaben, daß
sie die Prügelstrafe zu einer StandeSstrase,
zur Klassenjustiz herabwürdigen. Jede Strafe
ist eine ultima rstio, und wenn eS von diesem
Superlativ noch einen weiteren gäbe, wäre
er der richtige Ausdruck für die Notwendigkeit
der Prügelstrafe. Etwas Schönes ist sie natür¬
lich nicht, aber die Aufhebung der Prügelstrafe
aus Humanität ist zur rohsten Inhumanität
gegen alle anständig gesinnten Opfer der mo¬
dernen Rohlinge und Schädlinge geworden.

Heinrich Reuß [Ende Spaltensatz]
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0096" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/320513"/>
            <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341895_320416/figures/grenzboten_341895_320416_320513_000.jpg"/><lb/>
          </div>
        </div>
        <div n="1">
          <head> Maßgebliches und Unmaßgebliches</head><lb/>
          <cb type="start"/>
          <div n="2">
            <head> Justiz und Verwaltung</head>
            <p xml:id="ID_342"> Die Prügelstrafe.  Von Dr. Ernst Feder,<lb/>
Rechtsanwalt, Berlin 1911, I. Gnttentag,<lb/>
Verlagsbuchhandlung, G, in. v. H. Preis<lb/>
1,20 M.</p>
            <p xml:id="ID_343" next="#ID_344"> Eine sehr ernste, sachliche Broschüre, die,<lb/>
wenn sie auch gegen die Prügelstrafe als ge-<lb/>
richtlicheStrafeStimmung macht, dennoch nicht<lb/>
von demokratischer Agitation lebt, sondern von<lb/>
geschichtlicher und alltäglicher Erfahrung reden,<lb/>
auch dem Verteidiger der Prügelstrafe gerecht<lb/>
werden will, &#x201E;Es ist nicht zu verkennen, daß<lb/>
diesem Ruf noch Prügelstrafe ein wirklicher<lb/>
Notstand zugrunde liegt" (a. a, O, S, 3ö),<lb/>
Wer die Prügelstrafe als gerichtliche Strafe<lb/>
wieder eingeführt sehen will, verlangt sie ver¬<lb/>
nünftigerweise nur als Sühne gegen Bruta-<lb/>
litntsverbrechen. Das gibt Feder zu, &#x201E;Dasz<lb/>
im Gegensatz zu den Gefängnisbeamten auf¬<lb/>
fallend viel Strafanstaltsgeistliche für die Prü¬<lb/>
gelstrafe eintreten, dürste nicht auf religiöse<lb/>
Argumente, sondern auf den geringen Erfolg<lb/>
der seelsorgerischen Tätigkeit zurückzuführen<lb/>
sein" (a, a, O, S, &gt;?6). Hier irrt sich der Ver¬<lb/>
fasser. Die Strafanstaltsgeistlichen wagen es<lb/>
nur, sich zu dieser Strafe zu bekennen, die an¬<lb/>
deren Gefängnisbecunten, namentlich die vom<lb/>
Direktor abwärts, denken genau so, sagen es<lb/>
in Preußen nur nicht, weil die chronisch ge¬<lb/>
wordenen Warnungen zur Vorsicht und die<lb/>
Einschüchterungen oberregierungsrätlicher De¬<lb/>
zernenten ihre Wirkung auf die Hörer und<lb/>
Leser solcher Verfügungen nicht verfehlt haben.<lb/>
Wer in heutigen Personalakten deutscher Straf¬<lb/>
anstalten zu blättern versteht, wird manchen<lb/>
Stoßseufzer an Füßen und Händen gebun¬<lb/>
dener Direktoren lesen, die gern einmal durch<lb/>
rechtzeitigen Eingriff von hinten herum die</p>
            <cb/><lb/>
            <p xml:id="ID_344" prev="#ID_343"> Beobachtung des geistigen Zustandes auf die<lb/>
richtigen Wege lenken möchten, Verfasser legt<lb/>
großen Wert auf die Feststellung der Tatsache,<lb/>
daß die Abschaffung der Prügelstrafe &#x201E;immer<lb/>
in revolutionären Zeiten zur Befriedigung tiefer<lb/>
Volksströmungen" gefordert wurde (S.36). Als<lb/>
Gegeuarguinent gegen solche künstliche Agitnti on,<lb/>
die von demokratischer Nmschmeichelnng der<lb/>
großstädtischen Massen lebt, ist die Tatsache<lb/>
geltend zu machen, daß dieselben Elemente,<lb/>
die dem Staatsleben immer Widerstand ent¬<lb/>
gegensetzen und nach Abschaffung der Prügel-<lb/>
und Todesstrafe schreien, bei Streiks, Auf¬<lb/>
ständen ihren arbeitenden Genossen, den<lb/>
Streikbrechern immer mit den geistigen Waffen<lb/>
deS Gummischlauchs, des Messers, des Re¬<lb/>
volvers in rohen Prügelszeneu Gefühl für<lb/>
Solidarität und Kameradschaft beibringen.<lb/>
Der Kampf gegen die Prügelstrafe ist leine<lb/>
deutsche Tradition, sondern ausländisches Ge¬<lb/>
wächs. Es bleibt immer gefährlich, der rohen<lb/>
Gewalt im Volksleben eine Erprobung ihrer<lb/>
Stärke durch feminine Gesetzgebung zu ge¬<lb/>
statten; sie fühlt sich dann immer leicht ver¬<lb/>
sucht, nach immer neuer Gelegenheit zur Be-<lb/>
tätigung auszuschauen, wenn ihr nicht mit<lb/>
gleicher Münze heimgezahlt wird. Unsere<lb/>
Richter sind über den Verdacht erhaben, daß<lb/>
sie die Prügelstrafe zu einer StandeSstrase,<lb/>
zur Klassenjustiz herabwürdigen. Jede Strafe<lb/>
ist eine ultima rstio, und wenn eS von diesem<lb/>
Superlativ noch einen weiteren gäbe, wäre<lb/>
er der richtige Ausdruck für die Notwendigkeit<lb/>
der Prügelstrafe. Etwas Schönes ist sie natür¬<lb/>
lich nicht, aber die Aufhebung der Prügelstrafe<lb/>
aus Humanität ist zur rohsten Inhumanität<lb/>
gegen alle anständig gesinnten Opfer der mo¬<lb/>
dernen Rohlinge und Schädlinge geworden.</p>
            <note type="byline"> Heinrich Reuß</note>
            <cb type="end"/><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0096] [Abbildung] Maßgebliches und Unmaßgebliches Justiz und Verwaltung Die Prügelstrafe. Von Dr. Ernst Feder, Rechtsanwalt, Berlin 1911, I. Gnttentag, Verlagsbuchhandlung, G, in. v. H. Preis 1,20 M. Eine sehr ernste, sachliche Broschüre, die, wenn sie auch gegen die Prügelstrafe als ge- richtlicheStrafeStimmung macht, dennoch nicht von demokratischer Agitation lebt, sondern von geschichtlicher und alltäglicher Erfahrung reden, auch dem Verteidiger der Prügelstrafe gerecht werden will, „Es ist nicht zu verkennen, daß diesem Ruf noch Prügelstrafe ein wirklicher Notstand zugrunde liegt" (a. a, O, S, 3ö), Wer die Prügelstrafe als gerichtliche Strafe wieder eingeführt sehen will, verlangt sie ver¬ nünftigerweise nur als Sühne gegen Bruta- litntsverbrechen. Das gibt Feder zu, „Dasz im Gegensatz zu den Gefängnisbeamten auf¬ fallend viel Strafanstaltsgeistliche für die Prü¬ gelstrafe eintreten, dürste nicht auf religiöse Argumente, sondern auf den geringen Erfolg der seelsorgerischen Tätigkeit zurückzuführen sein" (a, a, O, S, >?6). Hier irrt sich der Ver¬ fasser. Die Strafanstaltsgeistlichen wagen es nur, sich zu dieser Strafe zu bekennen, die an¬ deren Gefängnisbecunten, namentlich die vom Direktor abwärts, denken genau so, sagen es in Preußen nur nicht, weil die chronisch ge¬ wordenen Warnungen zur Vorsicht und die Einschüchterungen oberregierungsrätlicher De¬ zernenten ihre Wirkung auf die Hörer und Leser solcher Verfügungen nicht verfehlt haben. Wer in heutigen Personalakten deutscher Straf¬ anstalten zu blättern versteht, wird manchen Stoßseufzer an Füßen und Händen gebun¬ dener Direktoren lesen, die gern einmal durch rechtzeitigen Eingriff von hinten herum die Beobachtung des geistigen Zustandes auf die richtigen Wege lenken möchten, Verfasser legt großen Wert auf die Feststellung der Tatsache, daß die Abschaffung der Prügelstrafe „immer in revolutionären Zeiten zur Befriedigung tiefer Volksströmungen" gefordert wurde (S.36). Als Gegeuarguinent gegen solche künstliche Agitnti on, die von demokratischer Nmschmeichelnng der großstädtischen Massen lebt, ist die Tatsache geltend zu machen, daß dieselben Elemente, die dem Staatsleben immer Widerstand ent¬ gegensetzen und nach Abschaffung der Prügel- und Todesstrafe schreien, bei Streiks, Auf¬ ständen ihren arbeitenden Genossen, den Streikbrechern immer mit den geistigen Waffen deS Gummischlauchs, des Messers, des Re¬ volvers in rohen Prügelszeneu Gefühl für Solidarität und Kameradschaft beibringen. Der Kampf gegen die Prügelstrafe ist leine deutsche Tradition, sondern ausländisches Ge¬ wächs. Es bleibt immer gefährlich, der rohen Gewalt im Volksleben eine Erprobung ihrer Stärke durch feminine Gesetzgebung zu ge¬ statten; sie fühlt sich dann immer leicht ver¬ sucht, nach immer neuer Gelegenheit zur Be- tätigung auszuschauen, wenn ihr nicht mit gleicher Münze heimgezahlt wird. Unsere Richter sind über den Verdacht erhaben, daß sie die Prügelstrafe zu einer StandeSstrase, zur Klassenjustiz herabwürdigen. Jede Strafe ist eine ultima rstio, und wenn eS von diesem Superlativ noch einen weiteren gäbe, wäre er der richtige Ausdruck für die Notwendigkeit der Prügelstrafe. Etwas Schönes ist sie natür¬ lich nicht, aber die Aufhebung der Prügelstrafe aus Humanität ist zur rohsten Inhumanität gegen alle anständig gesinnten Opfer der mo¬ dernen Rohlinge und Schädlinge geworden. Heinrich Reuß

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_320416
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_320416/96
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_320416/96>, abgerufen am 29.04.2024.