Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite


Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]
Justiz
Zweierlei Maß.

Daß die Justiz nichts
taugt, sondern zum Himmel schreit, haben
wir so oft und aus so berufenem Munde ge¬
hört, in Zeitungen und Zeitschriften gelesen,
von der Tribüne des Reichstages und so
manches EinzellandtageS vernommen, daß
uns schließlich nichts anderes mehr übrig
bleibt, als eS auch zu glauben. Wenn aber
sonst Selbsterkenntnis der erste Schritt zur
Besserung ist, so trifft das hier leider nicht
zu, denn wenn wir uns an unsere Kritiker
wenden, um aus ihrer Kritik zu lernen, wie
Wir es besser machen sollen, so geraten wir
in die größte Verlegenheit. Nicht nur, daß
der eine dies, der andere jenes tadelt, das
Merkwürdige ist, daß es immer dieselben Per¬
sönlichkeiten, Politiker, Zeitungen, überhaupt
dieselben Vertreter der öffentlichen Meinung
sind, die die Rechtspflege kritisieren und dabei
nicht merken, daß sie heut das Gegenteil von
dem Preisen, was sie gestern vertreten haben:

Weil die ordentlichen Gerichte weltfremd
sind, und sich in die Verhältnisse einzelner
Berufsstände nichthineinfindenkönnen, brauchen
wir Standesgerichte, Gewerbegerichte, Kauf¬
mannsgerichte und vielleicht nächstens noch
einige mehr! dieselben Leute, die die be¬
geistertsten Anhänger dieser Gerichte sind, sind
die heftigsten Gegner der ältesten und wich¬
tigsten, der in Wirklichkeit einzig berechtigten
Standesgerichte, die wir haben, der Militär¬
gerichte.

Auf der einen Seite tadelt man die for¬
malistische Kompliziertheit unseres Rechts¬
wesens, die es dem Nichtjuristen so schwer
mache, sein Recht zu finden, aus der anderen
Seite schafft man immer neue Sondergerichte
mit verwickelten Zuständigkeiten und verursacht
damit in unzähligen Prozessen unfruchtbare,
Zeit und Geld kostende Streitigkeiten, die nur
dadurch entstehen, daß fraglich ist, ob das

[Spaltenumbruch]

ordentliche Gericht, oder das Gewerbegericht
oder das Kaufmannsgericht zuständig ist.

Ein wirkliches Übel, an dem unsere ganze
Rechtspflege krankt, ist die ungeheuerliche Streit-
nnd Prozeßsucht des Deutschen, der nicht eher
ruht, als bis er von sämtlichen Instanzen
bescheinigt bekommen hat, daß er im Unrecht
ist. Wenn aber der Vorschlag gemacht wird,
im Zivilprozesse die Berufung gegen die Ur¬
teile der Amtsgerichte bei geringfügigen
Streitgegenständen auszuschließen, oder die
Möglichkeit der Anrufung der dritten Instanz,
des Reichsgerichts, zu beschneiden, so steht
die öffentliche Meinung dagegen wie ein Mann
ans Aber dieselbe Zeitung, die mit zu den
lautesten Vertretern dieser öffentlichen Mei¬
nung gehört hat, berichtet unter der höhnischen
Überschrift "Unsere Juristen" und unter aller¬
hand spitzigen Bemerkungen darüber, wie viel
Zeit dieJuristen(!)doch anscheinend hätten, über
einen Fall zu streiten, in dein jemand durch
Einlegung von Rechtsmitteln drei Instanzen
mit der Frage beschäftigt, ob der Chansseegeld-
tcirif, der von Kraftwagen spricht, auch auf
Kraftfahrräder anzuwenden sei und er daher
nicht nur 10, sondern 15 Pfg. Chausseegeld
zu zahlen habe. Daß eS sich hier um die
Rechte des sonst so ängstlich in Schutz ge¬
nommenen Angeklagten handele, hat man
anscheinend übersehen, ebenso, daß doch nur
Juristen das Recht haben, "weltfremde For¬
malisten" zu sein, nicht aber die Männer der
Presse, die sich hier an die armseligen ö Pfen¬
nige klammern, ohne danach zu fragen, ob
es sich nicht etwa um einen Mann handelt,
der das Kraftfahrrad fortgesetzt, vielleicht zu
geschäftlichen Zwecken, benutzt und für den es
sich daher um eine grundsätzliche Entscheidung
von ziemlichem Vermögenswert handelt.

Man schüttelt den Kopf, wenn der Staats¬
anwalt eine arme Frau anklagen muß, weil
sie in Not halbverfaultes Brennholz im Werte

[Ende Spaltensatz]


Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]
Justiz
Zweierlei Maß.

Daß die Justiz nichts
taugt, sondern zum Himmel schreit, haben
wir so oft und aus so berufenem Munde ge¬
hört, in Zeitungen und Zeitschriften gelesen,
von der Tribüne des Reichstages und so
manches EinzellandtageS vernommen, daß
uns schließlich nichts anderes mehr übrig
bleibt, als eS auch zu glauben. Wenn aber
sonst Selbsterkenntnis der erste Schritt zur
Besserung ist, so trifft das hier leider nicht
zu, denn wenn wir uns an unsere Kritiker
wenden, um aus ihrer Kritik zu lernen, wie
Wir es besser machen sollen, so geraten wir
in die größte Verlegenheit. Nicht nur, daß
der eine dies, der andere jenes tadelt, das
Merkwürdige ist, daß es immer dieselben Per¬
sönlichkeiten, Politiker, Zeitungen, überhaupt
dieselben Vertreter der öffentlichen Meinung
sind, die die Rechtspflege kritisieren und dabei
nicht merken, daß sie heut das Gegenteil von
dem Preisen, was sie gestern vertreten haben:

Weil die ordentlichen Gerichte weltfremd
sind, und sich in die Verhältnisse einzelner
Berufsstände nichthineinfindenkönnen, brauchen
wir Standesgerichte, Gewerbegerichte, Kauf¬
mannsgerichte und vielleicht nächstens noch
einige mehr! dieselben Leute, die die be¬
geistertsten Anhänger dieser Gerichte sind, sind
die heftigsten Gegner der ältesten und wich¬
tigsten, der in Wirklichkeit einzig berechtigten
Standesgerichte, die wir haben, der Militär¬
gerichte.

Auf der einen Seite tadelt man die for¬
malistische Kompliziertheit unseres Rechts¬
wesens, die es dem Nichtjuristen so schwer
mache, sein Recht zu finden, aus der anderen
Seite schafft man immer neue Sondergerichte
mit verwickelten Zuständigkeiten und verursacht
damit in unzähligen Prozessen unfruchtbare,
Zeit und Geld kostende Streitigkeiten, die nur
dadurch entstehen, daß fraglich ist, ob das

[Spaltenumbruch]

ordentliche Gericht, oder das Gewerbegericht
oder das Kaufmannsgericht zuständig ist.

Ein wirkliches Übel, an dem unsere ganze
Rechtspflege krankt, ist die ungeheuerliche Streit-
nnd Prozeßsucht des Deutschen, der nicht eher
ruht, als bis er von sämtlichen Instanzen
bescheinigt bekommen hat, daß er im Unrecht
ist. Wenn aber der Vorschlag gemacht wird,
im Zivilprozesse die Berufung gegen die Ur¬
teile der Amtsgerichte bei geringfügigen
Streitgegenständen auszuschließen, oder die
Möglichkeit der Anrufung der dritten Instanz,
des Reichsgerichts, zu beschneiden, so steht
die öffentliche Meinung dagegen wie ein Mann
ans Aber dieselbe Zeitung, die mit zu den
lautesten Vertretern dieser öffentlichen Mei¬
nung gehört hat, berichtet unter der höhnischen
Überschrift „Unsere Juristen" und unter aller¬
hand spitzigen Bemerkungen darüber, wie viel
Zeit dieJuristen(!)doch anscheinend hätten, über
einen Fall zu streiten, in dein jemand durch
Einlegung von Rechtsmitteln drei Instanzen
mit der Frage beschäftigt, ob der Chansseegeld-
tcirif, der von Kraftwagen spricht, auch auf
Kraftfahrräder anzuwenden sei und er daher
nicht nur 10, sondern 15 Pfg. Chausseegeld
zu zahlen habe. Daß eS sich hier um die
Rechte des sonst so ängstlich in Schutz ge¬
nommenen Angeklagten handele, hat man
anscheinend übersehen, ebenso, daß doch nur
Juristen das Recht haben, „weltfremde For¬
malisten" zu sein, nicht aber die Männer der
Presse, die sich hier an die armseligen ö Pfen¬
nige klammern, ohne danach zu fragen, ob
es sich nicht etwa um einen Mann handelt,
der das Kraftfahrrad fortgesetzt, vielleicht zu
geschäftlichen Zwecken, benutzt und für den es
sich daher um eine grundsätzliche Entscheidung
von ziemlichem Vermögenswert handelt.

Man schüttelt den Kopf, wenn der Staats¬
anwalt eine arme Frau anklagen muß, weil
sie in Not halbverfaultes Brennholz im Werte

[Ende Spaltensatz]
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0306" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/321389"/>
          <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341895_321082/figures/grenzboten_341895_321082_321389_000.jpg"/><lb/>
        </div>
        <div n="1">
          <head> Maßgebliches und Unmaßgebliches</head><lb/>
          <cb type="start"/>
          <div n="2">
            <head> Justiz</head>
            <div n="3">
              <head> Zweierlei Maß. </head>
              <p xml:id="ID_1276"> Daß die Justiz nichts<lb/>
taugt, sondern zum Himmel schreit, haben<lb/>
wir so oft und aus so berufenem Munde ge¬<lb/>
hört, in Zeitungen und Zeitschriften gelesen,<lb/>
von der Tribüne des Reichstages und so<lb/>
manches EinzellandtageS vernommen, daß<lb/>
uns schließlich nichts anderes mehr übrig<lb/>
bleibt, als eS auch zu glauben. Wenn aber<lb/>
sonst Selbsterkenntnis der erste Schritt zur<lb/>
Besserung ist, so trifft das hier leider nicht<lb/>
zu, denn wenn wir uns an unsere Kritiker<lb/>
wenden, um aus ihrer Kritik zu lernen, wie<lb/>
Wir es besser machen sollen, so geraten wir<lb/>
in die größte Verlegenheit. Nicht nur, daß<lb/>
der eine dies, der andere jenes tadelt, das<lb/>
Merkwürdige ist, daß es immer dieselben Per¬<lb/>
sönlichkeiten, Politiker, Zeitungen, überhaupt<lb/>
dieselben Vertreter der öffentlichen Meinung<lb/>
sind, die die Rechtspflege kritisieren und dabei<lb/>
nicht merken, daß sie heut das Gegenteil von<lb/>
dem Preisen, was sie gestern vertreten haben:</p>
              <p xml:id="ID_1277"> Weil die ordentlichen Gerichte weltfremd<lb/>
sind, und sich in die Verhältnisse einzelner<lb/>
Berufsstände nichthineinfindenkönnen, brauchen<lb/>
wir Standesgerichte, Gewerbegerichte, Kauf¬<lb/>
mannsgerichte und vielleicht nächstens noch<lb/>
einige mehr! dieselben Leute, die die be¬<lb/>
geistertsten Anhänger dieser Gerichte sind, sind<lb/>
die heftigsten Gegner der ältesten und wich¬<lb/>
tigsten, der in Wirklichkeit einzig berechtigten<lb/>
Standesgerichte, die wir haben, der Militär¬<lb/>
gerichte.</p>
              <p xml:id="ID_1278" next="#ID_1279"> Auf der einen Seite tadelt man die for¬<lb/>
malistische Kompliziertheit unseres Rechts¬<lb/>
wesens, die es dem Nichtjuristen so schwer<lb/>
mache, sein Recht zu finden, aus der anderen<lb/>
Seite schafft man immer neue Sondergerichte<lb/>
mit verwickelten Zuständigkeiten und verursacht<lb/>
damit in unzähligen Prozessen unfruchtbare,<lb/>
Zeit und Geld kostende Streitigkeiten, die nur<lb/>
dadurch entstehen, daß fraglich ist, ob das</p>
              <cb/><lb/>
              <p xml:id="ID_1279" prev="#ID_1278"> ordentliche Gericht, oder das Gewerbegericht<lb/>
oder das Kaufmannsgericht zuständig ist.</p>
              <p xml:id="ID_1280"> Ein wirkliches Übel, an dem unsere ganze<lb/>
Rechtspflege krankt, ist die ungeheuerliche Streit-<lb/>
nnd Prozeßsucht des Deutschen, der nicht eher<lb/>
ruht, als bis er von sämtlichen Instanzen<lb/>
bescheinigt bekommen hat, daß er im Unrecht<lb/>
ist. Wenn aber der Vorschlag gemacht wird,<lb/>
im Zivilprozesse die Berufung gegen die Ur¬<lb/>
teile der Amtsgerichte bei geringfügigen<lb/>
Streitgegenständen auszuschließen, oder die<lb/>
Möglichkeit der Anrufung der dritten Instanz,<lb/>
des Reichsgerichts, zu beschneiden, so steht<lb/>
die öffentliche Meinung dagegen wie ein Mann<lb/>
ans Aber dieselbe Zeitung, die mit zu den<lb/>
lautesten Vertretern dieser öffentlichen Mei¬<lb/>
nung gehört hat, berichtet unter der höhnischen<lb/>
Überschrift &#x201E;Unsere Juristen" und unter aller¬<lb/>
hand spitzigen Bemerkungen darüber, wie viel<lb/>
Zeit dieJuristen(!)doch anscheinend hätten, über<lb/>
einen Fall zu streiten, in dein jemand durch<lb/>
Einlegung von Rechtsmitteln drei Instanzen<lb/>
mit der Frage beschäftigt, ob der Chansseegeld-<lb/>
tcirif, der von Kraftwagen spricht, auch auf<lb/>
Kraftfahrräder anzuwenden sei und er daher<lb/>
nicht nur 10, sondern 15 Pfg. Chausseegeld<lb/>
zu zahlen habe. Daß eS sich hier um die<lb/>
Rechte des sonst so ängstlich in Schutz ge¬<lb/>
nommenen Angeklagten handele, hat man<lb/>
anscheinend übersehen, ebenso, daß doch nur<lb/>
Juristen das Recht haben, &#x201E;weltfremde For¬<lb/>
malisten" zu sein, nicht aber die Männer der<lb/>
Presse, die sich hier an die armseligen ö Pfen¬<lb/>
nige klammern, ohne danach zu fragen, ob<lb/>
es sich nicht etwa um einen Mann handelt,<lb/>
der das Kraftfahrrad fortgesetzt, vielleicht zu<lb/>
geschäftlichen Zwecken, benutzt und für den es<lb/>
sich daher um eine grundsätzliche Entscheidung<lb/>
von ziemlichem Vermögenswert handelt.</p>
              <p xml:id="ID_1281" next="#ID_1282"> Man schüttelt den Kopf, wenn der Staats¬<lb/>
anwalt eine arme Frau anklagen muß, weil<lb/>
sie in Not halbverfaultes Brennholz im Werte</p>
              <cb type="end"/><lb/>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0306] [Abbildung] Maßgebliches und Unmaßgebliches Justiz Zweierlei Maß. Daß die Justiz nichts taugt, sondern zum Himmel schreit, haben wir so oft und aus so berufenem Munde ge¬ hört, in Zeitungen und Zeitschriften gelesen, von der Tribüne des Reichstages und so manches EinzellandtageS vernommen, daß uns schließlich nichts anderes mehr übrig bleibt, als eS auch zu glauben. Wenn aber sonst Selbsterkenntnis der erste Schritt zur Besserung ist, so trifft das hier leider nicht zu, denn wenn wir uns an unsere Kritiker wenden, um aus ihrer Kritik zu lernen, wie Wir es besser machen sollen, so geraten wir in die größte Verlegenheit. Nicht nur, daß der eine dies, der andere jenes tadelt, das Merkwürdige ist, daß es immer dieselben Per¬ sönlichkeiten, Politiker, Zeitungen, überhaupt dieselben Vertreter der öffentlichen Meinung sind, die die Rechtspflege kritisieren und dabei nicht merken, daß sie heut das Gegenteil von dem Preisen, was sie gestern vertreten haben: Weil die ordentlichen Gerichte weltfremd sind, und sich in die Verhältnisse einzelner Berufsstände nichthineinfindenkönnen, brauchen wir Standesgerichte, Gewerbegerichte, Kauf¬ mannsgerichte und vielleicht nächstens noch einige mehr! dieselben Leute, die die be¬ geistertsten Anhänger dieser Gerichte sind, sind die heftigsten Gegner der ältesten und wich¬ tigsten, der in Wirklichkeit einzig berechtigten Standesgerichte, die wir haben, der Militär¬ gerichte. Auf der einen Seite tadelt man die for¬ malistische Kompliziertheit unseres Rechts¬ wesens, die es dem Nichtjuristen so schwer mache, sein Recht zu finden, aus der anderen Seite schafft man immer neue Sondergerichte mit verwickelten Zuständigkeiten und verursacht damit in unzähligen Prozessen unfruchtbare, Zeit und Geld kostende Streitigkeiten, die nur dadurch entstehen, daß fraglich ist, ob das ordentliche Gericht, oder das Gewerbegericht oder das Kaufmannsgericht zuständig ist. Ein wirkliches Übel, an dem unsere ganze Rechtspflege krankt, ist die ungeheuerliche Streit- nnd Prozeßsucht des Deutschen, der nicht eher ruht, als bis er von sämtlichen Instanzen bescheinigt bekommen hat, daß er im Unrecht ist. Wenn aber der Vorschlag gemacht wird, im Zivilprozesse die Berufung gegen die Ur¬ teile der Amtsgerichte bei geringfügigen Streitgegenständen auszuschließen, oder die Möglichkeit der Anrufung der dritten Instanz, des Reichsgerichts, zu beschneiden, so steht die öffentliche Meinung dagegen wie ein Mann ans Aber dieselbe Zeitung, die mit zu den lautesten Vertretern dieser öffentlichen Mei¬ nung gehört hat, berichtet unter der höhnischen Überschrift „Unsere Juristen" und unter aller¬ hand spitzigen Bemerkungen darüber, wie viel Zeit dieJuristen(!)doch anscheinend hätten, über einen Fall zu streiten, in dein jemand durch Einlegung von Rechtsmitteln drei Instanzen mit der Frage beschäftigt, ob der Chansseegeld- tcirif, der von Kraftwagen spricht, auch auf Kraftfahrräder anzuwenden sei und er daher nicht nur 10, sondern 15 Pfg. Chausseegeld zu zahlen habe. Daß eS sich hier um die Rechte des sonst so ängstlich in Schutz ge¬ nommenen Angeklagten handele, hat man anscheinend übersehen, ebenso, daß doch nur Juristen das Recht haben, „weltfremde For¬ malisten" zu sein, nicht aber die Männer der Presse, die sich hier an die armseligen ö Pfen¬ nige klammern, ohne danach zu fragen, ob es sich nicht etwa um einen Mann handelt, der das Kraftfahrrad fortgesetzt, vielleicht zu geschäftlichen Zwecken, benutzt und für den es sich daher um eine grundsätzliche Entscheidung von ziemlichem Vermögenswert handelt. Man schüttelt den Kopf, wenn der Staats¬ anwalt eine arme Frau anklagen muß, weil sie in Not halbverfaultes Brennholz im Werte

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321082
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321082/306
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321082/306>, abgerufen am 26.05.2024.