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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr.

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Der Inhalt des Dreibundes

le Erschütterungen, die das europäische Staatensystem durch die
Balkanwcrren der letzten Jahre erfahren hat, hat zwar nicht zu
einer neuen Gruppierung der Mächte, aber doch zu einer gewissen
Abwandlung ihrer Beziehungen untereinander geführt. Zwischen
Deutschland und England hat eine Annäherung stattgefunden.
Anderseits beklagt man sich in Österreich-Ungarn darüber, daß Deutschland
seinen Bundesgenossen in der letzten Balkankrisis nicht so energisch unterstützt
hätte, wie während der böhmischen Frage von 1908/09. Das hat zu einer
Erörterung des Wesens und der Aufgaben des Dreibundes Anlaß gegeben;
und jetzt hat kein geringerer als Dr. Heinrich Friedjung in der Cottaschen
Monatsschrift "Der Greif" einen Aufsatz über den "Inhalt des Dreibundes"
veröffentlicht. Allein die Thesen, die der berühmte Wiener Historiker und
Publizist hier aufstellt, machen doch auf reichsdeutscher Seite eine sorgfältige
Prüfung notwendig, und man wird sich mit ihnen sowohl nach der historischen
als nach der politischen Seite auseinandersetzen müssen.

Von den Bündnisverträgen, die zwischen dem Deutschen Reiche, Österreich-
Ungarn und Italien geschlossen sind, kennen wir nur den Text des deutsch-
österreichischen Bündnisses vom 7. Oktober 1879, der am 3. Februar 1888 ver¬
öffentlicht wurde; und der Schlußband der wertvollen Biographie Andrafsys
von Eduard von Wertheimer hat uns nun auch die akteumäßige Entstehungs¬
geschichte dieses Bündnisses erschlossen. Aber alle späteren Bündnisurkunden
sind geheim geblieben. Wir wissen wohl, daß Italien am 20. Mai 1882 dem
deutsch-österreichischen Bündnis beigetreten ist, und daß der Dreibund zuerst am
20. Februar 1887, und dann in den Jahren 1892. 1902 und 1913 erneuert
worden ist. Aber wir kennen weder den genauen Inhalt dieser Verträge, noch
auch die Form, in der sie geschlossen sind. Die herrschende Ansicht war, daß
Zwischen Italien und Deutschland, und zwischen Italien und Österreich-Ungarn


Gre"i,boten IV 1913 19


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Der Inhalt des Dreibundes

le Erschütterungen, die das europäische Staatensystem durch die
Balkanwcrren der letzten Jahre erfahren hat, hat zwar nicht zu
einer neuen Gruppierung der Mächte, aber doch zu einer gewissen
Abwandlung ihrer Beziehungen untereinander geführt. Zwischen
Deutschland und England hat eine Annäherung stattgefunden.
Anderseits beklagt man sich in Österreich-Ungarn darüber, daß Deutschland
seinen Bundesgenossen in der letzten Balkankrisis nicht so energisch unterstützt
hätte, wie während der böhmischen Frage von 1908/09. Das hat zu einer
Erörterung des Wesens und der Aufgaben des Dreibundes Anlaß gegeben;
und jetzt hat kein geringerer als Dr. Heinrich Friedjung in der Cottaschen
Monatsschrift „Der Greif" einen Aufsatz über den „Inhalt des Dreibundes"
veröffentlicht. Allein die Thesen, die der berühmte Wiener Historiker und
Publizist hier aufstellt, machen doch auf reichsdeutscher Seite eine sorgfältige
Prüfung notwendig, und man wird sich mit ihnen sowohl nach der historischen
als nach der politischen Seite auseinandersetzen müssen.

Von den Bündnisverträgen, die zwischen dem Deutschen Reiche, Österreich-
Ungarn und Italien geschlossen sind, kennen wir nur den Text des deutsch-
österreichischen Bündnisses vom 7. Oktober 1879, der am 3. Februar 1888 ver¬
öffentlicht wurde; und der Schlußband der wertvollen Biographie Andrafsys
von Eduard von Wertheimer hat uns nun auch die akteumäßige Entstehungs¬
geschichte dieses Bündnisses erschlossen. Aber alle späteren Bündnisurkunden
sind geheim geblieben. Wir wissen wohl, daß Italien am 20. Mai 1882 dem
deutsch-österreichischen Bündnis beigetreten ist, und daß der Dreibund zuerst am
20. Februar 1887, und dann in den Jahren 1892. 1902 und 1913 erneuert
worden ist. Aber wir kennen weder den genauen Inhalt dieser Verträge, noch
auch die Form, in der sie geschlossen sind. Die herrschende Ansicht war, daß
Zwischen Italien und Deutschland, und zwischen Italien und Österreich-Ungarn


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[0301] [Abbildung] » ^ZLvllsoKvn Wa»for> u. ^-dick Susssr'se xosunkt AkilsiZvn, — lZonvitot fUr> »IIv SvKuIIclassen, r-inj!iIir'iL«n», k-»in»no»>-, /-.bltunisntsn - t^xamsn on>^. HuoK lZ»usu» Va»'do«>oltung. — Xlslno i(>as»«n. Q^UncilloKo,', Incll- viciusll««', v>cIoIc.iIs«!k«-> Anthi'i'ioKt. Oai'um »vknollo» Und-oloK«', «j«, Tislv». — Sek-snAv /^ufsi<ze/.t. — Quts por«Ion. — Xü^poi-ptlsso untsi» Sr--du<zKsi» I.vltunx. -Z--t> VtVai'su in lVweKIb am IVIü^iKsss.< Der Inhalt des Dreibundes le Erschütterungen, die das europäische Staatensystem durch die Balkanwcrren der letzten Jahre erfahren hat, hat zwar nicht zu einer neuen Gruppierung der Mächte, aber doch zu einer gewissen Abwandlung ihrer Beziehungen untereinander geführt. Zwischen Deutschland und England hat eine Annäherung stattgefunden. Anderseits beklagt man sich in Österreich-Ungarn darüber, daß Deutschland seinen Bundesgenossen in der letzten Balkankrisis nicht so energisch unterstützt hätte, wie während der böhmischen Frage von 1908/09. Das hat zu einer Erörterung des Wesens und der Aufgaben des Dreibundes Anlaß gegeben; und jetzt hat kein geringerer als Dr. Heinrich Friedjung in der Cottaschen Monatsschrift „Der Greif" einen Aufsatz über den „Inhalt des Dreibundes" veröffentlicht. Allein die Thesen, die der berühmte Wiener Historiker und Publizist hier aufstellt, machen doch auf reichsdeutscher Seite eine sorgfältige Prüfung notwendig, und man wird sich mit ihnen sowohl nach der historischen als nach der politischen Seite auseinandersetzen müssen. Von den Bündnisverträgen, die zwischen dem Deutschen Reiche, Österreich- Ungarn und Italien geschlossen sind, kennen wir nur den Text des deutsch- österreichischen Bündnisses vom 7. Oktober 1879, der am 3. Februar 1888 ver¬ öffentlicht wurde; und der Schlußband der wertvollen Biographie Andrafsys von Eduard von Wertheimer hat uns nun auch die akteumäßige Entstehungs¬ geschichte dieses Bündnisses erschlossen. Aber alle späteren Bündnisurkunden sind geheim geblieben. Wir wissen wohl, daß Italien am 20. Mai 1882 dem deutsch-österreichischen Bündnis beigetreten ist, und daß der Dreibund zuerst am 20. Februar 1887, und dann in den Jahren 1892. 1902 und 1913 erneuert worden ist. Aber wir kennen weder den genauen Inhalt dieser Verträge, noch auch die Form, in der sie geschlossen sind. Die herrschende Ansicht war, daß Zwischen Italien und Deutschland, und zwischen Italien und Österreich-Ungarn Gre»i,boten IV 1913 19

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_326811/301>, abgerufen am 28.04.2024.