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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Erstes Vierteljahr.

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TR IZ^HD 1/111" werter, im neuzeitlichen Geiste ourch Max hei Srich
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von öurchöachterZweckmäßigkeit und Sachlichkeit, in sich schön "urch Siewirkung öesholzes
uno Sie feinfühlig abgewogenen guten Verhältnisse Ser Zormen. Einzelanfertigung
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Die Ginkommenvermehrungssteuer als Ariegsabgabe
Beigeordnetem Rohde von

roße einmalige Ausgaben werden in der Finanzwirtschaft der
öffentlichen Körperschaften nach altbewährtem Grundsatz durch
Anleihen gedeckt. Die Lücken, die der gegenwärtige Kriegszustand
in den Etats von Reich, Einzelstaaten und Gemeinden hervorruft,
brauchen aus diesem Grunde nicht ohne weiteres Steuererhöhungen
oder die Neueinführung von Steuern nach sich zu ziehen. Trotzdem ist es aber
durchaus an der Zeit eine Steuerart zu behandeln, deren Einführung an¬
scheinend die öffentliche Meinung aus Gründen des Billigkeitsimpfindens immer
dringender erheischt. Es ist dies die "Steuer auf Kriegsgewinne", die der Fachmann
in eine Einkommenvermehrungssteuer umwandeln dürfte. An einem Beispiel
sei das Problem erläutert:

Wenn jemand im Jahre 1913 ein tatsächliches Einkommen von 5000 Mark
gehabt hat, so zahlt er von diesem Einkommen im Jahre 1914 in Preußen
einen Staatssteuersatz von 118 Mark (ausschließlich des Zuschlages). Hat er
im Jahre 1914 8000 Mark Einkommen, so zahlt er im Jahre 1915 aus¬
schließlich des Zuschlages 212 Mark Steuersatz. Denselben Steuersatz zahlt
aber auch derjenige Steuerpflichtige, der im Jahre 1914 ein Einkommen von
8000 Mark hat und im Jahre 1913 ein solches von 20000 Mark gehabt
hat. Mit anderen Worten: die Vermehrung und Verminderung des Einkommens
gegenüber dem Vorjahre bleibt bei Bestimmung des Steuersatzes unberücksichtigt.
Für den Steuerpflichtigen aber und für die Beurteilung seiner wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit ist diese Vermehrung oder Verminderung des Einkommens nicht
ohne Bedeutung. Der Steuerpflichtige, der in früheren Jahren ein geringes
Einkommen gehabt hat, und plötzlich ein höheres Einkommen erzielt, steht besser
da, als der Steuerpflichtige, dessen Einkommen zurückgegangen ist. Der letztere
hat seine gesamten Lebensbedürfnisse in der Regel auf den höheren Einkommens-


Grenzboten! Jolo 26


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Die Ginkommenvermehrungssteuer als Ariegsabgabe
Beigeordnetem Rohde von

roße einmalige Ausgaben werden in der Finanzwirtschaft der
öffentlichen Körperschaften nach altbewährtem Grundsatz durch
Anleihen gedeckt. Die Lücken, die der gegenwärtige Kriegszustand
in den Etats von Reich, Einzelstaaten und Gemeinden hervorruft,
brauchen aus diesem Grunde nicht ohne weiteres Steuererhöhungen
oder die Neueinführung von Steuern nach sich zu ziehen. Trotzdem ist es aber
durchaus an der Zeit eine Steuerart zu behandeln, deren Einführung an¬
scheinend die öffentliche Meinung aus Gründen des Billigkeitsimpfindens immer
dringender erheischt. Es ist dies die „Steuer auf Kriegsgewinne", die der Fachmann
in eine Einkommenvermehrungssteuer umwandeln dürfte. An einem Beispiel
sei das Problem erläutert:

Wenn jemand im Jahre 1913 ein tatsächliches Einkommen von 5000 Mark
gehabt hat, so zahlt er von diesem Einkommen im Jahre 1914 in Preußen
einen Staatssteuersatz von 118 Mark (ausschließlich des Zuschlages). Hat er
im Jahre 1914 8000 Mark Einkommen, so zahlt er im Jahre 1915 aus¬
schließlich des Zuschlages 212 Mark Steuersatz. Denselben Steuersatz zahlt
aber auch derjenige Steuerpflichtige, der im Jahre 1914 ein Einkommen von
8000 Mark hat und im Jahre 1913 ein solches von 20000 Mark gehabt
hat. Mit anderen Worten: die Vermehrung und Verminderung des Einkommens
gegenüber dem Vorjahre bleibt bei Bestimmung des Steuersatzes unberücksichtigt.
Für den Steuerpflichtigen aber und für die Beurteilung seiner wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit ist diese Vermehrung oder Verminderung des Einkommens nicht
ohne Bedeutung. Der Steuerpflichtige, der in früheren Jahren ein geringes
Einkommen gehabt hat, und plötzlich ein höheres Einkommen erzielt, steht besser
da, als der Steuerpflichtige, dessen Einkommen zurückgegangen ist. Der letztere
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[0397] [Abbildung] » >> ^PÄdaaomum Z^wiseKon Wssssi» u, Wslct Susssr-se xesunci ^sleAvn. — oft'onst fil»' -tu? TcKulKlssssn, rta» LinMtinlASn-, p»»im»uft'-, /^lzitunisntsn - Txsmsn vo»'. HuoK Osmsn- Voi-dsnsitunA. — t<Isino tOssssn. Li»»Ural!in:Kor, incti- vicjusll»»>, slcltzktlsoksi» Areoi'i'keen. O-ti'um scknsllv» ^s'sickvn ciss Tisles. — Se»-sngs ^ufsickt. — (Zuts ?onslon. — l<se'psk'p<1(ZL0 urits,' S^-tliolisi» l.oitunz. Wal'Su in wlseklb Am lVIür'it^SSS. "^^^l^^<< << Ä > Werkstätten Sernarö Staöler ^ ^ »c>«a Zusammenarbeiten von KaufmannMnstler uno Hano- TR IZ^HD 1/111» werter, im neuzeitlichen Geiste ourch Max hei Srich ^ w V entworfene Zimmereinrichtungen; gesiegelt, bequem, von öurchöachterZweckmäßigkeit und Sachlichkeit, in sich schön »urch Siewirkung öesholzes uno Sie feinfühlig abgewogenen guten Verhältnisse Ser Zormen. Einzelanfertigung in verständnisvollen Eingehen auf beson- Sere wünsche. Se- sonöers preiswert: Vürgermöbel vollstänöigeZimmer füretwazoobisiooo Mark. Teppiche, Se- zug-Stoffe,Seleuch- tungskörper, auser- leseneskunstgewerb- liches Meingerät' Lieferung frei in Sie Wohnung. preisbuch T Z mit 170 fibbilüungen preis 1 Mark Serlinw.30-Sremen-Düsselüorf^ambur^-Leipzig^ Moria-Luise-Mh!2a Georgstr.H» Sleichstr. v Sergstraße 12/14 i.h.flug.pound 0Sö vrillsnglsssr «ßes XX. ZsKrKunelerts! „puiilltlll" ^^.MrWr" piniktiielle Srillenglzm: Mes^gtÄ» i«»»-«^«/ N Versclivommene» Kliet thun Kucken rann oben, unten »>>er rann >lon Leiten.MeicnniSssi? Klare» silet In allen LlieK- riclitunxen. Das Vssts tu»' aus ^ugen! ttöONsts glsiONmSssigs iSilösONSnss in sllsn SlicIlr-iOntungsn. (Zi'ossss, stznsi'fss öliollfslci unri voll« Ausnutzung clsr» nstllnlionvn SswsglionKsit nisi' Augsn. -->^uft<lÄi'6>leis Ol'ueKsolil'ist Kostenlos. --------- ?soo Ka» vusek, KslKensv, OptiseKs Incjusti'le. Die Ginkommenvermehrungssteuer als Ariegsabgabe Beigeordnetem Rohde von roße einmalige Ausgaben werden in der Finanzwirtschaft der öffentlichen Körperschaften nach altbewährtem Grundsatz durch Anleihen gedeckt. Die Lücken, die der gegenwärtige Kriegszustand in den Etats von Reich, Einzelstaaten und Gemeinden hervorruft, brauchen aus diesem Grunde nicht ohne weiteres Steuererhöhungen oder die Neueinführung von Steuern nach sich zu ziehen. Trotzdem ist es aber durchaus an der Zeit eine Steuerart zu behandeln, deren Einführung an¬ scheinend die öffentliche Meinung aus Gründen des Billigkeitsimpfindens immer dringender erheischt. Es ist dies die „Steuer auf Kriegsgewinne", die der Fachmann in eine Einkommenvermehrungssteuer umwandeln dürfte. An einem Beispiel sei das Problem erläutert: Wenn jemand im Jahre 1913 ein tatsächliches Einkommen von 5000 Mark gehabt hat, so zahlt er von diesem Einkommen im Jahre 1914 in Preußen einen Staatssteuersatz von 118 Mark (ausschließlich des Zuschlages). Hat er im Jahre 1914 8000 Mark Einkommen, so zahlt er im Jahre 1915 aus¬ schließlich des Zuschlages 212 Mark Steuersatz. Denselben Steuersatz zahlt aber auch derjenige Steuerpflichtige, der im Jahre 1914 ein Einkommen von 8000 Mark hat und im Jahre 1913 ein solches von 20000 Mark gehabt hat. Mit anderen Worten: die Vermehrung und Verminderung des Einkommens gegenüber dem Vorjahre bleibt bei Bestimmung des Steuersatzes unberücksichtigt. Für den Steuerpflichtigen aber und für die Beurteilung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist diese Vermehrung oder Verminderung des Einkommens nicht ohne Bedeutung. Der Steuerpflichtige, der in früheren Jahren ein geringes Einkommen gehabt hat, und plötzlich ein höheres Einkommen erzielt, steht besser da, als der Steuerpflichtige, dessen Einkommen zurückgegangen ist. Der letztere hat seine gesamten Lebensbedürfnisse in der Regel auf den höheren Einkommens- Grenzboten! Jolo 26

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323097/397>, abgerufen am 29.04.2024.