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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr.

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5°/o Deutsche Reichsanleihe.
(Dritte Kriegsanleihe.)

Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere
5 °/o Schuldverschreibungen des Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung
aufgelegt.

Die Schuldverschreibungen sind seite"Sö des Reichs bis zum 1. Ok¬
tober nicht kundbar; bis dahin kann also auch ihr Zinsfuß nicht
herabgesetzt werden. Die Inhaber können jedoch darüber wie über jedes
andere Wertpapier jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw ) verfüge".

Bedingungen.
1- Zeichuungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden
von Sonnabend, den 4. September, an
bis Mitiwoch, den As. September, mittags 1 Uhr
bei dein Kondor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin
Ur. 99) und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtmia
entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung
der Königliche" Seehandlung (Preußischen Staatsbank) und der Preußischen Central-
Geilosse"ischnftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer
Zweiganstalten, sowie
sämtlicher deutsche" Banken, Bankiers und ihrer Filiale",
sämtlicher deutsche" öffentliche" Sparkassen und ihrer Verbände,
jeder deutschen Lebe"sversicher"ttgsgesellschaft und
jeder deutschen Kreditgenossenschaft eifolgen.
Auch die Post nimmt Zeichnungen an allen Orten am Schalter entgegen. Auf
diese Zeichnungen ist zum 18. Oktober die Vollzahlung zu leisten.
2- Die Anleihe ist in Stücken zu 20000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark
mit Zinsscheinen zahlbar am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres ausgefertigt. Der
Zinsenlauf beginnt am 1. April 1916, der erste Zinsschein ist am 1. Oktober 1916 fällig.
Der Zeichnungspreis beträgt, wenn Stücke verlangt werden, 99 Mark,
wenn Eintragung in das Reichsschuldbuch mit Sperre bis 15. Oktober 1916 beantragt
wird, 98,80 Mark für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stück-
Zinsen (vergl. Z. 8).
Die zugeteilten Stücke werden auf Antrag der Zeichner von dem Kondor der Reichshaupl-
t'aut für Wertpapiere in Berlin bis zum 1. Oktober 1916 vollständig kostenfrei aufbewahrt
und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt-, der Zeichner
kann sein Depot jederzeit -- auch vor Ablauf dieser Frist -- zurücknehmen. Die von dem
Kondor für Wertpapiere ausgefertigten Depotscheine werden von den Darlehnskasscn wie
die Wertpapiere selbst beliehen.
Zeichnungsscheine sind bei allen Neichsbankcmstalten, Bankgeschäften, öffentlichen Spar¬
kassen, Lebensversicherungsgesellschaften und Kreditgenossenschaften zu haben. Die
Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen brieflich
erfolgen. Die Zeichnungsscheine für die Zeichnungen bei der Post werden durch die Post-
anstalten ausgegeben.

boten Ur. "7 ". 15. IX. 1916.

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5°/o Deutsche Reichsanleihe.
(Dritte Kriegsanleihe.)

Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere
5 °/o Schuldverschreibungen des Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung
aufgelegt.

Die Schuldverschreibungen sind seite«Sö des Reichs bis zum 1. Ok¬
tober nicht kundbar; bis dahin kann also auch ihr Zinsfuß nicht
herabgesetzt werden. Die Inhaber können jedoch darüber wie über jedes
andere Wertpapier jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw ) verfüge«.

Bedingungen.
1- Zeichuungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden
von Sonnabend, den 4. September, an
bis Mitiwoch, den As. September, mittags 1 Uhr
bei dein Kondor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin
Ur. 99) und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtmia
entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung
der Königliche» Seehandlung (Preußischen Staatsbank) und der Preußischen Central-
Geilosse»ischnftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer
Zweiganstalten, sowie
sämtlicher deutsche» Banken, Bankiers und ihrer Filiale»,
sämtlicher deutsche» öffentliche» Sparkassen und ihrer Verbände,
jeder deutschen Lebe»sversicher«ttgsgesellschaft und
jeder deutschen Kreditgenossenschaft eifolgen.
Auch die Post nimmt Zeichnungen an allen Orten am Schalter entgegen. Auf
diese Zeichnungen ist zum 18. Oktober die Vollzahlung zu leisten.
2- Die Anleihe ist in Stücken zu 20000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark
mit Zinsscheinen zahlbar am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres ausgefertigt. Der
Zinsenlauf beginnt am 1. April 1916, der erste Zinsschein ist am 1. Oktober 1916 fällig.
Der Zeichnungspreis beträgt, wenn Stücke verlangt werden, 99 Mark,
wenn Eintragung in das Reichsschuldbuch mit Sperre bis 15. Oktober 1916 beantragt
wird, 98,80 Mark für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stück-
Zinsen (vergl. Z. 8).
Die zugeteilten Stücke werden auf Antrag der Zeichner von dem Kondor der Reichshaupl-
t'aut für Wertpapiere in Berlin bis zum 1. Oktober 1916 vollständig kostenfrei aufbewahrt
und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt-, der Zeichner
kann sein Depot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Frist — zurücknehmen. Die von dem
Kondor für Wertpapiere ausgefertigten Depotscheine werden von den Darlehnskasscn wie
die Wertpapiere selbst beliehen.
Zeichnungsscheine sind bei allen Neichsbankcmstalten, Bankgeschäften, öffentlichen Spar¬
kassen, Lebensversicherungsgesellschaften und Kreditgenossenschaften zu haben. Die
Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen brieflich
erfolgen. Die Zeichnungsscheine für die Zeichnungen bei der Post werden durch die Post-
anstalten ausgegeben.

boten Ur. «7 ». 15. IX. 1916.
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[0365] vis KS'MSNgIZTSS' «ZSS XX. LZK^KM „PMtll!"^"^..!! WiMelli SlilleiigliMl: V»r»rin»»mmoa«» veint b-Im LllcKoo >>»eb ob«», not«» »<ter »»ob «Ion Soll«».0I«Iolunil»»Ix lclsre« »Act In all«» »IlcK- rlcbtnlixso. Das lZGsto fü»' aus /^uczsn! ttvonvts glsivnmSssigs SilclsOnSi'fs in s»su IZIioKi'iontungSf«. Qi-»»»s», »vnsi'fe» SlivKfsIcl uncl volls ^usnut-lung «js,» nstlli>Ile-ii>su SswsgliaKKsit rjsr> A.ugsn. > »»->>-> ^ufKISi'eiicls Ol'ULksLlii'ist Kostenlos. -°»»»»»-»»°. LmZZ iRDMSSTOM OptiseKs Inctusti-le. 5°/o Deutsche Reichsanleihe. (Dritte Kriegsanleihe.) Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere 5 °/o Schuldverschreibungen des Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Die Schuldverschreibungen sind seite«Sö des Reichs bis zum 1. Ok¬ tober nicht kundbar; bis dahin kann also auch ihr Zinsfuß nicht herabgesetzt werden. Die Inhaber können jedoch darüber wie über jedes andere Wertpapier jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw ) verfüge«. Bedingungen. 1- Zeichuungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden von Sonnabend, den 4. September, an bis Mitiwoch, den As. September, mittags 1 Uhr bei dein Kondor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Ur. 99) und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtmia entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königliche» Seehandlung (Preußischen Staatsbank) und der Preußischen Central- Geilosse»ischnftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sowie sämtlicher deutsche» Banken, Bankiers und ihrer Filiale», sämtlicher deutsche» öffentliche» Sparkassen und ihrer Verbände, jeder deutschen Lebe»sversicher«ttgsgesellschaft und jeder deutschen Kreditgenossenschaft eifolgen. Auch die Post nimmt Zeichnungen an allen Orten am Schalter entgegen. Auf diese Zeichnungen ist zum 18. Oktober die Vollzahlung zu leisten. 2- Die Anleihe ist in Stücken zu 20000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres ausgefertigt. Der Zinsenlauf beginnt am 1. April 1916, der erste Zinsschein ist am 1. Oktober 1916 fällig. Der Zeichnungspreis beträgt, wenn Stücke verlangt werden, 99 Mark, wenn Eintragung in das Reichsschuldbuch mit Sperre bis 15. Oktober 1916 beantragt wird, 98,80 Mark für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stück- Zinsen (vergl. Z. 8). Die zugeteilten Stücke werden auf Antrag der Zeichner von dem Kondor der Reichshaupl- t'aut für Wertpapiere in Berlin bis zum 1. Oktober 1916 vollständig kostenfrei aufbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt-, der Zeichner kann sein Depot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Frist — zurücknehmen. Die von dem Kondor für Wertpapiere ausgefertigten Depotscheine werden von den Darlehnskasscn wie die Wertpapiere selbst beliehen. Zeichnungsscheine sind bei allen Neichsbankcmstalten, Bankgeschäften, öffentlichen Spar¬ kassen, Lebensversicherungsgesellschaften und Kreditgenossenschaften zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen brieflich erfolgen. Die Zeichnungsscheine für die Zeichnungen bei der Post werden durch die Post- anstalten ausgegeben. boten Ur. «7 ». 15. IX. 1916.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323972/365>, abgerufen am 26.05.2024.