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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Zweites Vierteljahr.

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Das Ncitioncilitätsproblom

Alles, was von den Errungenschaften des modernen Staates in Mecklen¬
burg vorhanden ist, hat im wesentlichen das Reich gebracht. Dieses besitzt aber
vor allen Dingen auf einem Gebiete keine Zuständigkeit, für ländliche Grundbesitz¬
verhältnisse und innere Kolonisation. Unter der Herrschaft der Stände ist der
Bauernstand verschwunden und zu einem ländlichen Arbeiterstande auf den groß-
herzoglichen Domänen und den Rittergütern herabgedrückt worden. Schon Bünau
im Staatslerikon von Rotteck und Walcker beklagt es, daß, als man 1820 endlich
die Leibeigenschaft aufhob, man den Befreiten kein Eigentum mitgab. Erst in
neuerer Zeit hat man angefangen, auf den grobherzoglichen Domänen Erbpächter
anzusiedeln. Mecklenburg mit seinem allcinyerrschenden Großgrandbesitze ist da¬
her eines der am dünnsten bevölkerten Länder Deutschlands. Hier bietet sich daher
noch ein reiches Feld innerer Kolonisation durch Schaffung eines neuen Bauern¬
standes und zur Hebung der deutschen Landwirtschaft. Mit den alten Ständen
und zwei Regierungen war an eine solche schöpferische Wirksamkeit nicht zu
denken. Die erste Boraussetzung dazu ist die Staatseinheit mit konstitutioneller
Verfassung.

So eröffnen sich mit dem Regierungswechsel in Mecklenburg-Strelitz für
ganz Mecklenburg Aussichten auf eine neue glücklichere Zukunft. Demgegenüber
müssen auch die Wünsche einer verlassenen Residenz schweigen, denn das Wohl
des Ganzen steht höher als das seiner Teile. Und die Verschmelzung der beiden
Mecklenburg zu einem Staate ist nicht nur ein mecklenburgisches, sondern ein
gesamtdeutsches Interesse.




Das Nationalitätsproblem, die proxortionalwahl
und die relative Selbstverwaltung
Professor Dr. phil. und mea. Georg von ZVendt von

as sogenannte innere Nationalitätsproblem tritt uns in zwei ver¬
schiedenen Haupttypen entgegen. Wir haben erstens den gemischten
Typus, wo lediglich eine Schicht der Bevölkerung der Hauptrasse
nicht angehört, aber diese durchsetzt, und zweitens den angegliederten
Typus, wo verschiedene Rassen bzw. Nationalitäten in ein und dem¬
selben historisch oder geographisch zusammengehörenden Gebiete je
einen Teil für sich behaupten und nebeneinander wohnen. Zwischen den beiden
Haupttypen gibt es verschiedene Rbergangsformen.

Sobald die Nationalitäten zum politischen Bewußtsein erwachen und die
Verfassung eine Möglichkeit gibt, diesem einen Ausdruck zu geben, entstehen beinahe
unmittelbar Rassenkonflikte, die um so schärfer werden, je mehr die Rassen von¬
einander abhängig sind, also je mehr Reibungsflächen vorhanden und je aus¬
gedehnter diese find.

Es ist ja einleuchtend, daß der gemischte Typus hinsichtlich der Konflikts¬
möglichkeiten dem Staate die größten Schwierigkeiten bietet. Dieses ist um so
mehr der Fall, als wir im gemischten Typus für gewöhnlich mit einer dem eigent¬
lichen Volk fremden, herrschenden und grundbesitzenden Bevölkerungsschicht zu
tun haben.

Vor einigen Jahrzehnten hätte man sich noch denken können, daß der ge¬
mischte Typus dadurch ausgeglichen werden könnte, daß die herrschende Rasse sich
die Sprache der Mehrheitsrasse aneignete, wodurch eine Verschmelzung zustande¬
gekommen wäre. Heute, da der Krieg mit seinen Schlagworten das nationale
Gefühl so scharf zum Ausdruck gebracht hat, ist ein solcher Lösungsversuch aus-


Das Ncitioncilitätsproblom

Alles, was von den Errungenschaften des modernen Staates in Mecklen¬
burg vorhanden ist, hat im wesentlichen das Reich gebracht. Dieses besitzt aber
vor allen Dingen auf einem Gebiete keine Zuständigkeit, für ländliche Grundbesitz¬
verhältnisse und innere Kolonisation. Unter der Herrschaft der Stände ist der
Bauernstand verschwunden und zu einem ländlichen Arbeiterstande auf den groß-
herzoglichen Domänen und den Rittergütern herabgedrückt worden. Schon Bünau
im Staatslerikon von Rotteck und Walcker beklagt es, daß, als man 1820 endlich
die Leibeigenschaft aufhob, man den Befreiten kein Eigentum mitgab. Erst in
neuerer Zeit hat man angefangen, auf den grobherzoglichen Domänen Erbpächter
anzusiedeln. Mecklenburg mit seinem allcinyerrschenden Großgrandbesitze ist da¬
her eines der am dünnsten bevölkerten Länder Deutschlands. Hier bietet sich daher
noch ein reiches Feld innerer Kolonisation durch Schaffung eines neuen Bauern¬
standes und zur Hebung der deutschen Landwirtschaft. Mit den alten Ständen
und zwei Regierungen war an eine solche schöpferische Wirksamkeit nicht zu
denken. Die erste Boraussetzung dazu ist die Staatseinheit mit konstitutioneller
Verfassung.

So eröffnen sich mit dem Regierungswechsel in Mecklenburg-Strelitz für
ganz Mecklenburg Aussichten auf eine neue glücklichere Zukunft. Demgegenüber
müssen auch die Wünsche einer verlassenen Residenz schweigen, denn das Wohl
des Ganzen steht höher als das seiner Teile. Und die Verschmelzung der beiden
Mecklenburg zu einem Staate ist nicht nur ein mecklenburgisches, sondern ein
gesamtdeutsches Interesse.




Das Nationalitätsproblem, die proxortionalwahl
und die relative Selbstverwaltung
Professor Dr. phil. und mea. Georg von ZVendt von

as sogenannte innere Nationalitätsproblem tritt uns in zwei ver¬
schiedenen Haupttypen entgegen. Wir haben erstens den gemischten
Typus, wo lediglich eine Schicht der Bevölkerung der Hauptrasse
nicht angehört, aber diese durchsetzt, und zweitens den angegliederten
Typus, wo verschiedene Rassen bzw. Nationalitäten in ein und dem¬
selben historisch oder geographisch zusammengehörenden Gebiete je
einen Teil für sich behaupten und nebeneinander wohnen. Zwischen den beiden
Haupttypen gibt es verschiedene Rbergangsformen.

Sobald die Nationalitäten zum politischen Bewußtsein erwachen und die
Verfassung eine Möglichkeit gibt, diesem einen Ausdruck zu geben, entstehen beinahe
unmittelbar Rassenkonflikte, die um so schärfer werden, je mehr die Rassen von¬
einander abhängig sind, also je mehr Reibungsflächen vorhanden und je aus¬
gedehnter diese find.

Es ist ja einleuchtend, daß der gemischte Typus hinsichtlich der Konflikts¬
möglichkeiten dem Staate die größten Schwierigkeiten bietet. Dieses ist um so
mehr der Fall, als wir im gemischten Typus für gewöhnlich mit einer dem eigent¬
lichen Volk fremden, herrschenden und grundbesitzenden Bevölkerungsschicht zu
tun haben.

Vor einigen Jahrzehnten hätte man sich noch denken können, daß der ge¬
mischte Typus dadurch ausgeglichen werden könnte, daß die herrschende Rasse sich
die Sprache der Mehrheitsrasse aneignete, wodurch eine Verschmelzung zustande¬
gekommen wäre. Heute, da der Krieg mit seinen Schlagworten das nationale
Gefühl so scharf zum Ausdruck gebracht hat, ist ein solcher Lösungsversuch aus-


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[0083] Das Ncitioncilitätsproblom Alles, was von den Errungenschaften des modernen Staates in Mecklen¬ burg vorhanden ist, hat im wesentlichen das Reich gebracht. Dieses besitzt aber vor allen Dingen auf einem Gebiete keine Zuständigkeit, für ländliche Grundbesitz¬ verhältnisse und innere Kolonisation. Unter der Herrschaft der Stände ist der Bauernstand verschwunden und zu einem ländlichen Arbeiterstande auf den groß- herzoglichen Domänen und den Rittergütern herabgedrückt worden. Schon Bünau im Staatslerikon von Rotteck und Walcker beklagt es, daß, als man 1820 endlich die Leibeigenschaft aufhob, man den Befreiten kein Eigentum mitgab. Erst in neuerer Zeit hat man angefangen, auf den grobherzoglichen Domänen Erbpächter anzusiedeln. Mecklenburg mit seinem allcinyerrschenden Großgrandbesitze ist da¬ her eines der am dünnsten bevölkerten Länder Deutschlands. Hier bietet sich daher noch ein reiches Feld innerer Kolonisation durch Schaffung eines neuen Bauern¬ standes und zur Hebung der deutschen Landwirtschaft. Mit den alten Ständen und zwei Regierungen war an eine solche schöpferische Wirksamkeit nicht zu denken. Die erste Boraussetzung dazu ist die Staatseinheit mit konstitutioneller Verfassung. So eröffnen sich mit dem Regierungswechsel in Mecklenburg-Strelitz für ganz Mecklenburg Aussichten auf eine neue glücklichere Zukunft. Demgegenüber müssen auch die Wünsche einer verlassenen Residenz schweigen, denn das Wohl des Ganzen steht höher als das seiner Teile. Und die Verschmelzung der beiden Mecklenburg zu einem Staate ist nicht nur ein mecklenburgisches, sondern ein gesamtdeutsches Interesse. Das Nationalitätsproblem, die proxortionalwahl und die relative Selbstverwaltung Professor Dr. phil. und mea. Georg von ZVendt von as sogenannte innere Nationalitätsproblem tritt uns in zwei ver¬ schiedenen Haupttypen entgegen. Wir haben erstens den gemischten Typus, wo lediglich eine Schicht der Bevölkerung der Hauptrasse nicht angehört, aber diese durchsetzt, und zweitens den angegliederten Typus, wo verschiedene Rassen bzw. Nationalitäten in ein und dem¬ selben historisch oder geographisch zusammengehörenden Gebiete je einen Teil für sich behaupten und nebeneinander wohnen. Zwischen den beiden Haupttypen gibt es verschiedene Rbergangsformen. Sobald die Nationalitäten zum politischen Bewußtsein erwachen und die Verfassung eine Möglichkeit gibt, diesem einen Ausdruck zu geben, entstehen beinahe unmittelbar Rassenkonflikte, die um so schärfer werden, je mehr die Rassen von¬ einander abhängig sind, also je mehr Reibungsflächen vorhanden und je aus¬ gedehnter diese find. Es ist ja einleuchtend, daß der gemischte Typus hinsichtlich der Konflikts¬ möglichkeiten dem Staate die größten Schwierigkeiten bietet. Dieses ist um so mehr der Fall, als wir im gemischten Typus für gewöhnlich mit einer dem eigent¬ lichen Volk fremden, herrschenden und grundbesitzenden Bevölkerungsschicht zu tun haben. Vor einigen Jahrzehnten hätte man sich noch denken können, daß der ge¬ mischte Typus dadurch ausgeglichen werden könnte, daß die herrschende Rasse sich die Sprache der Mehrheitsrasse aneignete, wodurch eine Verschmelzung zustande¬ gekommen wäre. Heute, da der Krieg mit seinen Schlagworten das nationale Gefühl so scharf zum Ausdruck gebracht hat, ist ein solcher Lösungsversuch aus-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333482/83>, abgerufen am 05.05.2024.