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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr.

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Französische ZVeithorzigkeit

Damit ist natürlich nicht gesagt, daß die Klafsengliederung jeglichen
Rechtes entbehrt. Unter diesem Gesichtspunkt dürfte das Recht der Gewerk¬
schaften auch weiterhin fortbestehen, sofern diese Klassenorganisationen sich auf
reine Lohnfragen beschränken. In dieses auch im bürgerlichen Lager aus¬
zubauende Gewerkschastssystcm gehören auch die bisherigen horizontalen
Standesovganisationen, die z. B. die Bolksschullehrerschaft von der Oberlehrer¬
schaft und der Professorenfchaft der Hochschulen abtrennen, während natürlich ein
Lehrerrat alle Lehrer zu umfassen hätte, ohne Unterschied .der Schulgattung, in
der sie tätig sind. Eine reinliche Scheidung tut not. Klassenorganisätionen, die
um fortbestehenden Klassenkampfe Lohnregelungen durchzusetzen" haben, werden
auch fernerhin auf horizontaler Solidarität beruhen, wennschon auch hier die
Primitive marxsche Theorie von den zwei Klassen -- eine Umformung der
preußisch-reaktionären Aweischichtung von Herr und Knecht, Offizier und Mann,
Gebildeten und Ungebildeten, Gesellschaft und Volk -- überwunden werden
Nluß und überwunden werden wird. Streng aber müssen Klassen- und Berufs-
stand von einander 'geschieden werden. Eine Überwindung des vielschichtigen
Klassensystems und seiner gewerkschaftlichen Durchorganisierung bedeutet das
Nätesystem nur insofern, als es diese Organisationen von kulturellen und
übergreifend wirtschaftlichen Ausgaben entlastet. Die Industrie als Gesamtheit
Hai ober gegenüber dem Handel oder der Landwirtschaft wichtige Gemein¬
interessen, die" eine Klassenorganisation nicht pertreten kann, und die das Partei-
Parlament nicht vertreten soll. In diese Lücke tritt das Nätesystem ein und von
diesen Aufgaben her muß dringend davor gewarnt werden, daß durch verfehlte
Rnieorganimtionen falsche Solidaritäten aeschnsfen v^er überll'bee abstürzt
werden. Damit aber ist dem Bürgerratsgedanken das Todesurteil gesprochen.




Französische Weitherzigkeit

as Pariser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hat einen
Bericht seines Referenten für Polen über die ethnographischen Ver¬
hältnisse als maßgebende Grundlage für die Rückerstattung der
deutsch-polnischen Gebiete an Polen bekannt gegeben. Prüft man
diesen Bericht naher, so ergibt sich, daß sein Inhalt sich keineswegs
mit der Überschrift deckt. Ganz besonders gilt das im Hinblick ans
^le Äufteilungspläne, zu denen dieser Bericht bezüglich der Provinz Westpreußen
^arge. Hier werden an wichtigsten Punkten die ethnographischen Verhältnisse,
"e angeblich die maßgebende Grundlage für die Aufteilung bilden sollen, voll-
!°""nen beiseite geschoben. Statt dessen tritt in den Vordergrund das Bedürfnis
ver französischen Industrie, ihren Handel mit Groß-Polen auf bequemsten Wegen
M eröffnen und auf breiteste Grundlage zu stellen. Was ein solches Interesse
°^ 'ranzösischen Industrie am polnischen Absatzmarkt mit den 14 Punkten Wilsons
U'lo init der maßgebenden Berücksichtigung ethnographischer Grundlage zu tuu
Moen soll, bleibt ein völliges Rätsel.

. Der französische Bericht selbst gibt zu, daß gerade in Westpreußen die Fest¬
legung der polnisch.preußischen Grenze, wenn man sich an das ethnographische
^'lnzip halten will, großen Schwierigkeiten begegne. Er gibt zu, daß die Kreise,
vie an das Meer grenzen, in der Mehrzahl nur eine polnische Minderheit haben,
co?"'ki aber, diese Schwierigkeiten müßten unter allen Umständen "auf eine Weise
um 1 die den Ansprüchen der Polen auf einen freien Zutritt zur Weichsel-
^""dung, auf den Hafen von Danzig und den ganzen Küstenstrich, die sogenannte
^aicyubei günstig ist, einschließlich des Kreises Putzig mit einer polnischen Majo-
^ ^ Prozent, aber auch einschließlich der angrenzenden Kreise KarthauS
uno Neustadt, wiewohl der letztere in Wirklichkeit nur 48 Prozent polnische
Bevölkerung aufweist".


Französische ZVeithorzigkeit

Damit ist natürlich nicht gesagt, daß die Klafsengliederung jeglichen
Rechtes entbehrt. Unter diesem Gesichtspunkt dürfte das Recht der Gewerk¬
schaften auch weiterhin fortbestehen, sofern diese Klassenorganisationen sich auf
reine Lohnfragen beschränken. In dieses auch im bürgerlichen Lager aus¬
zubauende Gewerkschastssystcm gehören auch die bisherigen horizontalen
Standesovganisationen, die z. B. die Bolksschullehrerschaft von der Oberlehrer¬
schaft und der Professorenfchaft der Hochschulen abtrennen, während natürlich ein
Lehrerrat alle Lehrer zu umfassen hätte, ohne Unterschied .der Schulgattung, in
der sie tätig sind. Eine reinliche Scheidung tut not. Klassenorganisätionen, die
um fortbestehenden Klassenkampfe Lohnregelungen durchzusetzen" haben, werden
auch fernerhin auf horizontaler Solidarität beruhen, wennschon auch hier die
Primitive marxsche Theorie von den zwei Klassen — eine Umformung der
preußisch-reaktionären Aweischichtung von Herr und Knecht, Offizier und Mann,
Gebildeten und Ungebildeten, Gesellschaft und Volk — überwunden werden
Nluß und überwunden werden wird. Streng aber müssen Klassen- und Berufs-
stand von einander 'geschieden werden. Eine Überwindung des vielschichtigen
Klassensystems und seiner gewerkschaftlichen Durchorganisierung bedeutet das
Nätesystem nur insofern, als es diese Organisationen von kulturellen und
übergreifend wirtschaftlichen Ausgaben entlastet. Die Industrie als Gesamtheit
Hai ober gegenüber dem Handel oder der Landwirtschaft wichtige Gemein¬
interessen, die" eine Klassenorganisation nicht pertreten kann, und die das Partei-
Parlament nicht vertreten soll. In diese Lücke tritt das Nätesystem ein und von
diesen Aufgaben her muß dringend davor gewarnt werden, daß durch verfehlte
Rnieorganimtionen falsche Solidaritäten aeschnsfen v^er überll'bee abstürzt
werden. Damit aber ist dem Bürgerratsgedanken das Todesurteil gesprochen.




Französische Weitherzigkeit

as Pariser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hat einen
Bericht seines Referenten für Polen über die ethnographischen Ver¬
hältnisse als maßgebende Grundlage für die Rückerstattung der
deutsch-polnischen Gebiete an Polen bekannt gegeben. Prüft man
diesen Bericht naher, so ergibt sich, daß sein Inhalt sich keineswegs
mit der Überschrift deckt. Ganz besonders gilt das im Hinblick ans
^le Äufteilungspläne, zu denen dieser Bericht bezüglich der Provinz Westpreußen
^arge. Hier werden an wichtigsten Punkten die ethnographischen Verhältnisse,
"e angeblich die maßgebende Grundlage für die Aufteilung bilden sollen, voll-
!°""nen beiseite geschoben. Statt dessen tritt in den Vordergrund das Bedürfnis
ver französischen Industrie, ihren Handel mit Groß-Polen auf bequemsten Wegen
M eröffnen und auf breiteste Grundlage zu stellen. Was ein solches Interesse
°^ 'ranzösischen Industrie am polnischen Absatzmarkt mit den 14 Punkten Wilsons
U'lo init der maßgebenden Berücksichtigung ethnographischer Grundlage zu tuu
Moen soll, bleibt ein völliges Rätsel.

. Der französische Bericht selbst gibt zu, daß gerade in Westpreußen die Fest¬
legung der polnisch.preußischen Grenze, wenn man sich an das ethnographische
^'lnzip halten will, großen Schwierigkeiten begegne. Er gibt zu, daß die Kreise,
vie an das Meer grenzen, in der Mehrzahl nur eine polnische Minderheit haben,
co?"'ki aber, diese Schwierigkeiten müßten unter allen Umständen „auf eine Weise
um 1 die den Ansprüchen der Polen auf einen freien Zutritt zur Weichsel-
^""dung, auf den Hafen von Danzig und den ganzen Küstenstrich, die sogenannte
^aicyubei günstig ist, einschließlich des Kreises Putzig mit einer polnischen Majo-
^ ^ Prozent, aber auch einschließlich der angrenzenden Kreise KarthauS
uno Neustadt, wiewohl der letztere in Wirklichkeit nur 48 Prozent polnische
Bevölkerung aufweist".


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_335407/89>, abgerufen am 29.04.2024.