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Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787.

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und den europäischen insbesondere.
Grenada der maurischen Herschaft vollends ein Ende,
und stifteten eins der mächtigsten Reiche in Europa.
Ihre Nachfolger erweiterten solches noch mehr durch die
Erwerbungen der Königreiche Neapel, Navarra, der
Niederlande und anderer Besitzungen in den übrigen
Theilen der Welt, die nachher iedoch gröstenteils wieder
verlohren gingen. Daß Spanien, wie einige behaupten
wollen, dem eigentlich teutschen Reiche ie unterworfen
gewesen sey, ist unerweißlich.

*] Histoire des revolutions d' Espagne [par l' Abbe de
Vayrac] a Paris 1726. 5. Vol.
12.
§. 9.
Frankreich

War unter den Celten oder Galliern ebenfals in ver-
schiedene Staaten zerteilt, welche Julius Caesar sämt-
lich unter der Römer Bothmäßigkeit brachte. Zur Zeit
der algemeinen Völkerwanderungen im fünften Jahrhun-
dert ließen sich Gothen, Burgunder und Franken darinn
nieder. Die leztern stifteten, nach gänzlicher Ueberwäl-
tigung der Römer, unter ihrem Könige Clodowich 486
wiederum ein mächtiges Reich. Unter den Beherschern
dieser neuen fränkischen Monarchie zeichneten sich beson-
ders die ansehnlichen Eroberungen Karls des Großen
aus. Durch die bekante Theilung, welche seine Enkel
843 zu Verdun vornahmen, zerfielen dessen weitläuftige
Staaten in drey besondere Königreiche. Zwar haben
dieselben in der Folge noch manche Veränderung erlitten,
Frankreich hat iedoch von dieser Zeit an, besonders nach-
dem es unter den Kapetingischen Königen, von seiner
vorigen Schwäche sich wieder erhohlte, unter den souve-
rainen Staaten in Europa iederzeit eine der vorzüglich-
sten Rollen gespielt.

*]

und den europaͤiſchen insbeſondere.
Grenada der mauriſchen Herſchaft vollends ein Ende,
und ſtifteten eins der maͤchtigſten Reiche in Europa.
Ihre Nachfolger erweiterten ſolches noch mehr durch die
Erwerbungen der Koͤnigreiche Neapel, Navarra, der
Niederlande und anderer Beſitzungen in den uͤbrigen
Theilen der Welt, die nachher iedoch groͤſtenteils wieder
verlohren gingen. Daß Spanien, wie einige behaupten
wollen, dem eigentlich teutſchen Reiche ie unterworfen
geweſen ſey, iſt unerweißlich.

*] Hiſtoire des revolutions d’ Eſpagne [par l’ Abbé de
Vayrac] à Paris 1726. 5. Vol.
12.
§. 9.
Frankreich

War unter den Celten oder Galliern ebenfals in ver-
ſchiedene Staaten zerteilt, welche Julius Caeſar ſaͤmt-
lich unter der Roͤmer Bothmaͤßigkeit brachte. Zur Zeit
der algemeinen Voͤlkerwanderungen im fuͤnften Jahrhun-
dert ließen ſich Gothen, Burgunder und Franken darinn
nieder. Die leztern ſtifteten, nach gaͤnzlicher Ueberwaͤl-
tigung der Roͤmer, unter ihrem Koͤnige Clodowich 486
wiederum ein maͤchtiges Reich. Unter den Beherſchern
dieſer neuen fraͤnkiſchen Monarchie zeichneten ſich beſon-
ders die anſehnlichen Eroberungen Karls des Großen
aus. Durch die bekante Theilung, welche ſeine Enkel
843 zu Verdun vornahmen, zerfielen deſſen weitlaͤuftige
Staaten in drey beſondere Koͤnigreiche. Zwar haben
dieſelben in der Folge noch manche Veraͤnderung erlitten,
Frankreich hat iedoch von dieſer Zeit an, beſonders nach-
dem es unter den Kapetingiſchen Koͤnigen, von ſeiner
vorigen Schwaͤche ſich wieder erhohlte, unter den ſouve-
rainen Staaten in Europa iederzeit eine der vorzuͤglich-
ſten Rollen geſpielt.

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[91/0117] und den europaͤiſchen insbeſondere. Grenada der mauriſchen Herſchaft vollends ein Ende, und ſtifteten eins der maͤchtigſten Reiche in Europa. Ihre Nachfolger erweiterten ſolches noch mehr durch die Erwerbungen der Koͤnigreiche Neapel, Navarra, der Niederlande und anderer Beſitzungen in den uͤbrigen Theilen der Welt, die nachher iedoch groͤſtenteils wieder verlohren gingen. Daß Spanien, wie einige behaupten wollen, dem eigentlich teutſchen Reiche ie unterworfen geweſen ſey, iſt unerweißlich. *] Hiſtoire des revolutions d’ Eſpagne [par l’ Abbé de Vayrac] à Paris 1726. 5. Vol. 12. §. 9. Frankreich War unter den Celten oder Galliern ebenfals in ver- ſchiedene Staaten zerteilt, welche Julius Caeſar ſaͤmt- lich unter der Roͤmer Bothmaͤßigkeit brachte. Zur Zeit der algemeinen Voͤlkerwanderungen im fuͤnften Jahrhun- dert ließen ſich Gothen, Burgunder und Franken darinn nieder. Die leztern ſtifteten, nach gaͤnzlicher Ueberwaͤl- tigung der Roͤmer, unter ihrem Koͤnige Clodowich 486 wiederum ein maͤchtiges Reich. Unter den Beherſchern dieſer neuen fraͤnkiſchen Monarchie zeichneten ſich beſon- ders die anſehnlichen Eroberungen Karls des Großen aus. Durch die bekante Theilung, welche ſeine Enkel 843 zu Verdun vornahmen, zerfielen deſſen weitlaͤuftige Staaten in drey beſondere Koͤnigreiche. Zwar haben dieſelben in der Folge noch manche Veraͤnderung erlitten, Frankreich hat iedoch von dieſer Zeit an, beſonders nach- dem es unter den Kapetingiſchen Koͤnigen, von ſeiner vorigen Schwaͤche ſich wieder erhohlte, unter den ſouve- rainen Staaten in Europa iederzeit eine der vorzuͤglich- ſten Rollen geſpielt. *]

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Zitationshilfe: Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787, S. 91. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_voelkerrecht01_1787/117>, abgerufen am 26.04.2024.