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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.

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Leben Catharinä der zweyten
"nung durch folgende Artikel deutlicher erklä-
"ren wollen.

§. 4.

I. "Obbemeldte geheime Inquisitions-
"canzley ist von nun an und auf ewig aufgeho-
"ben. Die Acten derselben werden in den Se-
"nat gebracht, und allda versiegelt im Archive
"zu ewiger Vergessenheit beygelegt.

II. "Der verhaßte Ausdruck, das Wort
"rufen (Slovo i delo) bedeutet von nun an nichts
"mehr: einem jeden wird verbothen, sich des-
"selben ferner zu bedienen. Braucht ihn noch
"jemand in der Trunkenheit, bey Schlägereyen,
"oder um Schlägen und Strafen zu entgehen,
"so soll ein solcher auf der Stelle eben so abge-
"straft werden, wie die Policey unruhige
"Händelsucher und Taugenichtse abzustrafen
"pflegt.

III. "Hat aber jemand wirklich und in
"der That selbst etwas von einem boshaften
"den ersten oder zweyten Punct betreffenden
"Vorsatze anzubringen: so soll er es sogleich und

"un-

Leben Catharinaͤ der zweyten
„nung durch folgende Artikel deutlicher erklaͤ-
„ren wollen.

§. 4.

I. „Obbemeldte geheime Inquiſitions-
„canzley iſt von nun an und auf ewig aufgeho-
„ben. Die Acten derſelben werden in den Se-
„nat gebracht, und allda verſiegelt im Archive
„zu ewiger Vergeſſenheit beygelegt.

II. „Der verhaßte Ausdruck, das Wort
„rufen (Slovo i dêlo) bedeutet von nun an nichts
„mehr: einem jeden wird verbothen, ſich deſ-
„ſelben ferner zu bedienen. Braucht ihn noch
„jemand in der Trunkenheit, bey Schlaͤgereyen,
„oder um Schlaͤgen und Strafen zu entgehen,
„ſo ſoll ein ſolcher auf der Stelle eben ſo abge-
„ſtraft werden, wie die Policey unruhige
„Haͤndelſucher und Taugenichtſe abzuſtrafen
„pflegt.

III. „Hat aber jemand wirklich und in
„der That ſelbſt etwas von einem boshaften
„den erſten oder zweyten Punct betreffenden
„Vorſatze anzubringen: ſo ſoll er es ſogleich und

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[166/0190] Leben Catharinaͤ der zweyten „nung durch folgende Artikel deutlicher erklaͤ- „ren wollen. §. 4. I. „Obbemeldte geheime Inquiſitions- „canzley iſt von nun an und auf ewig aufgeho- „ben. Die Acten derſelben werden in den Se- „nat gebracht, und allda verſiegelt im Archive „zu ewiger Vergeſſenheit beygelegt. II. „Der verhaßte Ausdruck, das Wort „rufen (Slovo i dêlo) bedeutet von nun an nichts „mehr: einem jeden wird verbothen, ſich deſ- „ſelben ferner zu bedienen. Braucht ihn noch „jemand in der Trunkenheit, bey Schlaͤgereyen, „oder um Schlaͤgen und Strafen zu entgehen, „ſo ſoll ein ſolcher auf der Stelle eben ſo abge- „ſtraft werden, wie die Policey unruhige „Haͤndelſucher und Taugenichtſe abzuſtrafen „pflegt. III. „Hat aber jemand wirklich und in „der That ſelbſt etwas von einem boshaften „den erſten oder zweyten Punct betreffenden „Vorſatze anzubringen: ſo ſoll er es ſogleich und „un-

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Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 166. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/190>, abgerufen am 26.04.2024.