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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813.

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Zweytes Buch. I. Abschnitt.
das Gesetzte hat nur in jenem seine Identität mit sich
und sein Bestehen. Ausser diesem Inhalte des Grundes
hat aber das Begründete nunmehr auch seinen eigen-
thümlichen, und ist somit die Einheit von einem zwey-
fachen
Inhalt. Diese nun ist zwar als Einheit unter-
schiedener deren negative Einheit, aber weil es gegen
einander gleichgültige Inhaltsbestimmungen sind, ist sie
nur ihre leere, an ihr selbst inhaltslose Beziehung, nicht
ihre Vermittlung; ein Eins oder Etwas als äusserli-
che Verknüpfung derselben.

Es ist also in der realen Grundbeziehung das dop-
pelte vorhanden, einmal die Inhaltsbestimmung, wel-
che Grund ist, in dem Gesetztseyn mit sich selbst conti-
nuirt, so daß sie das einfach identische des Grundes und
Begründeten ausmacht; das Begründete enthält so den
Grund vollkommen in sich, ihre Beziehung ist unterschieds-
lose wesentliche Gediegenheit. Was im Begründeten zu
diesem einfachen Wesen noch hinzukommt, ist daher nur
eine unwesentliche Form, äusserliche Inhaltsbestimmun-
gen, die als solche vom Grunde frey, und eine unmittel-
bare Mannichfaltigkeit sind. Von diesem Unwesentlichen
ist also jenes Wesentliche nicht der Grund, noch ist es
Grund von der Beziehung beyder aufeinander in dem
Begründeten. Es ist ein positiv identisches, das dem
Begründeten inwohnt, aber sich darin in keinen Form-
unterschied setzt, sondern als sich auf sich selbst beziehen-
der Inhalt gleichgültige positive Grundlage ist. --
Fürs andere ist das mit dieser Grundlage im Etwas
verknüpfte ein gleichgültiger Inhalt, aber als die unwe-
sentliche Seite. Die Hauptsache ist die Beziehung
der Grundlage und der unwesentlichen Mannichfaltigkeit.
Diese Beziehung aber, weil die bezogenen Bestimmungen
gleichgültiger Inhalt sind, ist auch nicht Grund; eine
ist zwar als wesentlicher, das andere nur als unwesent-

licher

Zweytes Buch. I. Abſchnitt.
das Geſetzte hat nur in jenem ſeine Identitaͤt mit ſich
und ſein Beſtehen. Auſſer dieſem Inhalte des Grundes
hat aber das Begruͤndete nunmehr auch ſeinen eigen-
thuͤmlichen, und iſt ſomit die Einheit von einem zwey-
fachen
Inhalt. Dieſe nun iſt zwar als Einheit unter-
ſchiedener deren negative Einheit, aber weil es gegen
einander gleichguͤltige Inhaltsbeſtimmungen ſind, iſt ſie
nur ihre leere, an ihr ſelbſt inhaltsloſe Beziehung, nicht
ihre Vermittlung; ein Eins oder Etwas als aͤuſſerli-
che Verknuͤpfung derſelben.

Es iſt alſo in der realen Grundbeziehung das dop-
pelte vorhanden, einmal die Inhaltsbeſtimmung, wel-
che Grund iſt, in dem Geſetztſeyn mit ſich ſelbſt conti-
nuirt, ſo daß ſie das einfach identiſche des Grundes und
Begruͤndeten ausmacht; das Begruͤndete enthaͤlt ſo den
Grund vollkommen in ſich, ihre Beziehung iſt unterſchieds-
loſe weſentliche Gediegenheit. Was im Begruͤndeten zu
dieſem einfachen Weſen noch hinzukommt, iſt daher nur
eine unweſentliche Form, aͤuſſerliche Inhaltsbeſtimmun-
gen, die als ſolche vom Grunde frey, und eine unmittel-
bare Mannichfaltigkeit ſind. Von dieſem Unweſentlichen
iſt alſo jenes Weſentliche nicht der Grund, noch iſt es
Grund von der Beziehung beyder aufeinander in dem
Begruͤndeten. Es iſt ein poſitiv identiſches, das dem
Begruͤndeten inwohnt, aber ſich darin in keinen Form-
unterſchied ſetzt, ſondern als ſich auf ſich ſelbſt beziehen-
der Inhalt gleichguͤltige poſitive Grundlage iſt. —
Fuͤrs andere iſt das mit dieſer Grundlage im Etwas
verknuͤpfte ein gleichguͤltiger Inhalt, aber als die unwe-
ſentliche Seite. Die Hauptſache iſt die Beziehung
der Grundlage und der unweſentlichen Mannichfaltigkeit.
Dieſe Beziehung aber, weil die bezogenen Beſtimmungen
gleichguͤltiger Inhalt ſind, iſt auch nicht Grund; eine
iſt zwar als weſentlicher, das andere nur als unweſent-

licher
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[112/0124] Zweytes Buch. I. Abſchnitt. das Geſetzte hat nur in jenem ſeine Identitaͤt mit ſich und ſein Beſtehen. Auſſer dieſem Inhalte des Grundes hat aber das Begruͤndete nunmehr auch ſeinen eigen- thuͤmlichen, und iſt ſomit die Einheit von einem zwey- fachen Inhalt. Dieſe nun iſt zwar als Einheit unter- ſchiedener deren negative Einheit, aber weil es gegen einander gleichguͤltige Inhaltsbeſtimmungen ſind, iſt ſie nur ihre leere, an ihr ſelbſt inhaltsloſe Beziehung, nicht ihre Vermittlung; ein Eins oder Etwas als aͤuſſerli- che Verknuͤpfung derſelben. Es iſt alſo in der realen Grundbeziehung das dop- pelte vorhanden, einmal die Inhaltsbeſtimmung, wel- che Grund iſt, in dem Geſetztſeyn mit ſich ſelbſt conti- nuirt, ſo daß ſie das einfach identiſche des Grundes und Begruͤndeten ausmacht; das Begruͤndete enthaͤlt ſo den Grund vollkommen in ſich, ihre Beziehung iſt unterſchieds- loſe weſentliche Gediegenheit. Was im Begruͤndeten zu dieſem einfachen Weſen noch hinzukommt, iſt daher nur eine unweſentliche Form, aͤuſſerliche Inhaltsbeſtimmun- gen, die als ſolche vom Grunde frey, und eine unmittel- bare Mannichfaltigkeit ſind. Von dieſem Unweſentlichen iſt alſo jenes Weſentliche nicht der Grund, noch iſt es Grund von der Beziehung beyder aufeinander in dem Begruͤndeten. Es iſt ein poſitiv identiſches, das dem Begruͤndeten inwohnt, aber ſich darin in keinen Form- unterſchied ſetzt, ſondern als ſich auf ſich ſelbſt beziehen- der Inhalt gleichguͤltige poſitive Grundlage iſt. — Fuͤrs andere iſt das mit dieſer Grundlage im Etwas verknuͤpfte ein gleichguͤltiger Inhalt, aber als die unwe- ſentliche Seite. Die Hauptſache iſt die Beziehung der Grundlage und der unweſentlichen Mannichfaltigkeit. Dieſe Beziehung aber, weil die bezogenen Beſtimmungen gleichguͤltiger Inhalt ſind, iſt auch nicht Grund; eine iſt zwar als weſentlicher, das andere nur als unweſent- licher

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik0102_1813/124>, abgerufen am 26.04.2024.