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Hering, Ewald: Zur Lehre vom Lichtsinne. Zweiter, unveränderter Abdruck. Wien, 1878.

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lirungsmoment setzt, weil dann beide Momente sich
gegenseitig aufheben, und die Wirkung auf die
schwarzweiße Substanz rein hervortritt
.

Zwei objective Lichtarten, welche zusammen Weiß geben,
sind also nicht als "complementäre", sondern als antago-
nistische
Lichtarten zu bezeichnen, denn sie ergänzen sich
nicht zu Weiß, sondern lassen dieses nur rein hervortreten, weil
sie als Antagonisten sich gegenseitig ihre Wirkung unmöglich
machen.

Da die Größe der Dissimilirung oder Assimilirung, welche
durch einen Lichtreiz in einer der drei Substanzen bedingt wird,
ebensowohl von der Intensität des Reizes als von der Erregbar-
keit abhängt, so haben wir entsprechend den drei Substanzen
oder Qualitäten des Stoffwechsels in der Sehsubstanz auch drei
verschiedene Arten der D-Erregbarkeit sowie der A-Erregbar-
keit, also im Ganzen sechs verschiedene Arten der Erregbarkeit
zu unterscheiden, die wir kurzweg als die schwarze, weiße,
grüne, rothe, blaue und gelbe Erregbarkeit
unter-
scheiden können.

Jede dieser sechs Erregbarkeiten ist eine variable Größe
und insbesondere ist eine D-Erregbarkeit keineswegs immer gleich
groß wie die entsprechende A-Erregbarkeit, vielmehr kann das
Verhältniß beider ein sehr verschiedenes sein.

Daher kann auch ein und dasselbe objective Lichtgemisch
nicht nur bald heller und bald dunkler, sondern auch bald
irgendwie farbig und bald farblos erscheinen, je nach den Ver-
hältnissen der eben vorhandenen sechs Erregbarkeiten, welche
das bedingen, was ich die Stimmung des Sehorganes
nennen will.

§. 43.
Vom Gewichte der Farbenempfindungen.

Wenn, wie oben angegeben wurde, die farbigen Sehsub-
stanzen von der farblosen an Masse übertroffen werden, so folgt,
daß auch die Größe ihrer Assimilirung und Dissimilirung und
entsprechend das Gewicht der zugehörigen Empfindungen im
Allgemeinen kleiner sein wird als die Größe der farblosen Assi-
milirung und Dissimilirung, beziehentlich das Gewicht der ent-

lirungsmoment setzt, weil dann beide Momente sich
gegenseitig aufheben, und die Wirkung auf die
schwarzweiße Substanz rein hervortritt
.

Zwei objective Lichtarten, welche zusammen Weiß geben,
sind also nicht als „complementäre“, sondern als antago-
nistische
Lichtarten zu bezeichnen, denn sie ergänzen sich
nicht zu Weiß, sondern lassen dieses nur rein hervortreten, weil
sie als Antagonisten sich gegenseitig ihre Wirkung unmöglich
machen.

Da die Größe der Dissimilirung oder Assimilirung, welche
durch einen Lichtreiz in einer der drei Substanzen bedingt wird,
ebensowohl von der Intensität des Reizes als von der Erregbar-
keit abhängt, so haben wir entsprechend den drei Substanzen
oder Qualitäten des Stoffwechsels in der Sehsubstanz auch drei
verschiedene Arten der D-Erregbarkeit sowie der A-Erregbar-
keit, also im Ganzen sechs verschiedene Arten der Erregbarkeit
zu unterscheiden, die wir kurzweg als die schwarze, weiße,
grüne, rothe, blaue und gelbe Erregbarkeit
unter-
scheiden können.

Jede dieser sechs Erregbarkeiten ist eine variable Größe
und insbesondere ist eine D-Erregbarkeit keineswegs immer gleich
groß wie die entsprechende A-Erregbarkeit, vielmehr kann das
Verhältniß beider ein sehr verschiedenes sein.

Daher kann auch ein und dasselbe objective Lichtgemisch
nicht nur bald heller und bald dunkler, sondern auch bald
irgendwie farbig und bald farblos erscheinen, je nach den Ver-
hältnissen der eben vorhandenen sechs Erregbarkeiten, welche
das bedingen, was ich die Stimmung des Sehorganes
nennen will.

§. 43.
Vom Gewichte der Farbenempfindungen.

Wenn, wie oben angegeben wurde, die farbigen Sehsub-
stanzen von der farblosen an Masse übertroffen werden, so folgt,
daß auch die Größe ihrer Assimilirung und Dissimilirung und
entsprechend das Gewicht der zugehörigen Empfindungen im
Allgemeinen kleiner sein wird als die Größe der farblosen Assi-
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[121/0129] lirungsmoment setzt, weil dann beide Momente sich gegenseitig aufheben, und die Wirkung auf die schwarzweiße Substanz rein hervortritt. Zwei objective Lichtarten, welche zusammen Weiß geben, sind also nicht als „complementäre“, sondern als antago- nistische Lichtarten zu bezeichnen, denn sie ergänzen sich nicht zu Weiß, sondern lassen dieses nur rein hervortreten, weil sie als Antagonisten sich gegenseitig ihre Wirkung unmöglich machen. Da die Größe der Dissimilirung oder Assimilirung, welche durch einen Lichtreiz in einer der drei Substanzen bedingt wird, ebensowohl von der Intensität des Reizes als von der Erregbar- keit abhängt, so haben wir entsprechend den drei Substanzen oder Qualitäten des Stoffwechsels in der Sehsubstanz auch drei verschiedene Arten der D-Erregbarkeit sowie der A-Erregbar- keit, also im Ganzen sechs verschiedene Arten der Erregbarkeit zu unterscheiden, die wir kurzweg als die schwarze, weiße, grüne, rothe, blaue und gelbe Erregbarkeit unter- scheiden können. Jede dieser sechs Erregbarkeiten ist eine variable Größe und insbesondere ist eine D-Erregbarkeit keineswegs immer gleich groß wie die entsprechende A-Erregbarkeit, vielmehr kann das Verhältniß beider ein sehr verschiedenes sein. Daher kann auch ein und dasselbe objective Lichtgemisch nicht nur bald heller und bald dunkler, sondern auch bald irgendwie farbig und bald farblos erscheinen, je nach den Ver- hältnissen der eben vorhandenen sechs Erregbarkeiten, welche das bedingen, was ich die Stimmung des Sehorganes nennen will. §. 43. Vom Gewichte der Farbenempfindungen. Wenn, wie oben angegeben wurde, die farbigen Sehsub- stanzen von der farblosen an Masse übertroffen werden, so folgt, daß auch die Größe ihrer Assimilirung und Dissimilirung und entsprechend das Gewicht der zugehörigen Empfindungen im Allgemeinen kleiner sein wird als die Größe der farblosen Assi- milirung und Dissimilirung, beziehentlich das Gewicht der ent-

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Zitationshilfe: Hering, Ewald: Zur Lehre vom Lichtsinne. Zweiter, unveränderter Abdruck. Wien, 1878, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hering_lichtsinn_1878/129>, abgerufen am 19.03.2024.