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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.

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Staatshaushaltung
tung des Criminal- oder sonstigen Rechts-
processes die Güter confiscirt werden.

§. 543. Die Steuern auf die unbewegli-
chen Güter, oder die Schazung soll nach dem
Werthe der Nahrungsquelle bestimmt werden.
Die Frage an den Erwerber: Was ist euch
eure Nahrungsquelle werth, wenn ihr
sie verkaufen solltet? wird ein Kapital
bestimmen.
Wenn nun die Summe, wel-
che der Staat jährlich braucht, so ausgeschla-
gen würde, daß auf jedes Hundert ein Ka-
pital des Werthes der Nahrungsquelle, ein
gewisses Quantum bestimmt würde, so könn-
te es nicht fehlen, der Steueranschlag wür-
de der gerechteste seyn.

§. 544. Der Werth der Nahrungsquellen
wechselt langsam ab, daher braucht die Steu-
ermatrikel der beweglichen Güter nicht oft
verändert zu werden. Aber der Ertrag, oder
die beweglichen Güter sind fast alle Jahr an-
ders, und hier hält es schon schwerer, das
Recht zu treffen; doch sind Zehenten, Zölle,
Accisen, Lizenten und dergleichen Auflagen
unter regelmäsiger Aufsicht bequem, die Ab-

gaben

Staatshaushaltung
tung des Criminal- oder ſonſtigen Rechts-
proceſſes die Guͤter confiſcirt werden.

§. 543. Die Steuern auf die unbewegli-
chen Guͤter, oder die Schazung ſoll nach dem
Werthe der Nahrungsquelle beſtimmt werden.
Die Frage an den Erwerber: Was iſt euch
eure Nahrungsquelle werth, wenn ihr
ſie verkaufen ſolltet? wird ein Kapital
beſtimmen.
Wenn nun die Summe, wel-
che der Staat jaͤhrlich braucht, ſo ausgeſchla-
gen wuͤrde, daß auf jedes Hundert ein Ka-
pital des Werthes der Nahrungsquelle, ein
gewiſſes Quantum beſtimmt wuͤrde, ſo koͤnn-
te es nicht fehlen, der Steueranſchlag wuͤr-
de der gerechteſte ſeyn.

§. 544. Der Werth der Nahrungsquellen
wechſelt langſam ab, daher braucht die Steu-
ermatrikel der beweglichen Guͤter nicht oft
veraͤndert zu werden. Aber der Ertrag, oder
die beweglichen Guͤter ſind faſt alle Jahr an-
ders, und hier haͤlt es ſchon ſchwerer, das
Recht zu treffen; doch ſind Zehenten, Zoͤlle,
Acciſen, Lizenten und dergleichen Auflagen
unter regelmaͤſiger Aufſicht bequem, die Ab-

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[267/0287] Staatshaushaltung tung des Criminal- oder ſonſtigen Rechts- proceſſes die Guͤter confiſcirt werden. §. 543. Die Steuern auf die unbewegli- chen Guͤter, oder die Schazung ſoll nach dem Werthe der Nahrungsquelle beſtimmt werden. Die Frage an den Erwerber: Was iſt euch eure Nahrungsquelle werth, wenn ihr ſie verkaufen ſolltet? wird ein Kapital beſtimmen. Wenn nun die Summe, wel- che der Staat jaͤhrlich braucht, ſo ausgeſchla- gen wuͤrde, daß auf jedes Hundert ein Ka- pital des Werthes der Nahrungsquelle, ein gewiſſes Quantum beſtimmt wuͤrde, ſo koͤnn- te es nicht fehlen, der Steueranſchlag wuͤr- de der gerechteſte ſeyn. §. 544. Der Werth der Nahrungsquellen wechſelt langſam ab, daher braucht die Steu- ermatrikel der beweglichen Guͤter nicht oft veraͤndert zu werden. Aber der Ertrag, oder die beweglichen Guͤter ſind faſt alle Jahr an- ders, und hier haͤlt es ſchon ſchwerer, das Recht zu treffen; doch ſind Zehenten, Zoͤlle, Acciſen, Lizenten und dergleichen Auflagen unter regelmaͤſiger Aufſicht bequem, die Ab- gaben

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Zitationshilfe: Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 267. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/287>, abgerufen am 26.04.2024.