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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1529.

Es ist allhie vermög der Wort der Einsetzung der ware Leib vnnd das ware Blut Christi / dauon der Glaub eines Christen nicht zweiffeln kan. Wie aber Christi Leib allhie seye / achte ich daß niemandt wissen könne / vnnd daß auch niemandt solchs zu wissen sich bemühen solle / sintemal solchs auß Christi Worten nicht verstanden / vnd vns auch zuuerstehen / nicht befohlen wird / wir sollen allein gleuben / was hie Christus sagt / vnd thun was er gebeut / vnd also ist auß vnnd durch Christi Einsetzung gnugsam geantwortet.

Der diß Sacrament befohlen vnd eingesetzt / wirdt sich seiner Einsetzung nicht begeben / wenn wir nur allhie gleuben / daß er sagt / nemlich / daß das Brot sein Leib seye / vnnd thun was er gebeut / nemlich / daß wir essen vnd trincken zu seinem gedechtnüs / etc.

Ich streite nicht vom Wörtlein der Consecration oder Segens / weiß wol / daß es besser vnd eigentlicher Christi Einsetzung / als vnser Segen genennet wirdt. Jedoch streite ich nicht / wenn das Brot auß vnnd durch Christi Einsetzung der Leib Christi wirdt / das ist ein Segen Gottes / es ist ein Segen deß heiligen Geistes / es ist ein Segen Christi / etc.

Anno 1529.
Anno 1529.
Reichßtag zu Speyr.

Anno 1529. ist zu Speyr ein Reichßtag gehalten worden / vnd weil in demselbigen Abschied / allerley / auch in Religions sachen / so eines beschwerlichen vnnd bedencklichen ansehens mit versteckt / haben die Stende / welche in jhren Landen vnd Gebieten / Reformation in Religions sachen / Lehr vnnd Ceremonien belangend / angestalt vnd fürgenommen / offentlich dawider Protestieret / vnd eine Form jhrer Appellation / von dem decreto & mandato desselben Reichßtags / an den Keiser / zu einem allgemeinen / oder Teutscher Nation ordentlichen Concilio / außgehen lassen / vnd dieselbige Protestation ist am 19. Tage Apri-

Anno 1529.

Es ist allhie vermög der Wort der Einsetzung der ware Leib vnnd das ware Blut Christi / dauon der Glaub eines Christen nicht zweiffeln kan. Wie aber Christi Leib allhie seye / achte ich daß niemandt wissen könne / vnnd daß auch niemandt solchs zu wissen sich bemühen solle / sintemal solchs auß Christi Worten nicht verstanden / vnd vns auch zuuerstehen / nicht befohlen wird / wir sollen allein gleuben / was hie Christus sagt / vnd thun was er gebeut / vnd also ist auß vnnd durch Christi Einsetzung gnugsam geantwortet.

Der diß Sacrament befohlen vnd eingesetzt / wirdt sich seiner Einsetzung nicht begeben / wenn wir nur allhie gleuben / daß er sagt / nemlich / daß das Brot sein Leib seye / vnnd thun was er gebeut / nemlich / daß wir essen vnd trincken zu seinem gedechtnüs / etc.

Ich streite nicht vom Wörtlein der Consecration oder Segens / weiß wol / daß es besser vñ eigentlicher Christi Einsetzung / als vnser Segen genennet wirdt. Jedoch streite ich nicht / wenn das Brot auß vnnd durch Christi Einsetzung der Leib Christi wirdt / das ist ein Segen Gottes / es ist ein Segen deß heiligen Geistes / es ist ein Segen Christi / etc.

Anno 1529.
Anno 1529.
Reichßtag zu Speyr.

Anno 1529. ist zu Speyr ein Reichßtag gehalten worden / vnd weil in demselbigen Abschied / allerley / auch in Religions sachen / so eines beschwerlichen vnnd bedencklichen ansehens mit versteckt / haben die Stende / welche in jhren Landen vnd Gebieten / Reformation in Religions sachen / Lehr vnnd Ceremonien belangend / angestalt vnd fürgenommen / offentlich dawider Protestieret / vnd eine Form jhrer Appellation / von dem decreto & mandato desselben Reichßtags / an den Keiser / zu einem allgemeinen / oder Teutscher Nation ordentlichen Concilio / außgehen lassen / vnd dieselbige Protestation ist am 19. Tage Apri-

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[134/0150] Es ist allhie vermög der Wort der Einsetzung der ware Leib vnnd das ware Blut Christi / dauon der Glaub eines Christen nicht zweiffeln kan. Wie aber Christi Leib allhie seye / achte ich daß niemandt wissen könne / vnnd daß auch niemandt solchs zu wissen sich bemühen solle / sintemal solchs auß Christi Worten nicht verstanden / vnd vns auch zuuerstehen / nicht befohlen wird / wir sollen allein gleuben / was hie Christus sagt / vnd thun was er gebeut / vnd also ist auß vnnd durch Christi Einsetzung gnugsam geantwortet. Der diß Sacrament befohlen vnd eingesetzt / wirdt sich seiner Einsetzung nicht begeben / wenn wir nur allhie gleuben / daß er sagt / nemlich / daß das Brot sein Leib seye / vnnd thun was er gebeut / nemlich / daß wir essen vnd trincken zu seinem gedechtnüs / etc. Ich streite nicht vom Wörtlein der Consecration oder Segens / weiß wol / daß es besser vñ eigentlicher Christi Einsetzung / als vnser Segen genennet wirdt. Jedoch streite ich nicht / wenn das Brot auß vnnd durch Christi Einsetzung der Leib Christi wirdt / das ist ein Segen Gottes / es ist ein Segen deß heiligen Geistes / es ist ein Segen Christi / etc. Anno 1529. Anno 1529. ist zu Speyr ein Reichßtag gehalten worden / vnd weil in demselbigen Abschied / allerley / auch in Religions sachen / so eines beschwerlichen vnnd bedencklichen ansehens mit versteckt / haben die Stende / welche in jhren Landen vnd Gebieten / Reformation in Religions sachen / Lehr vnnd Ceremonien belangend / angestalt vnd fürgenommen / offentlich dawider Protestieret / vnd eine Form jhrer Appellation / von dem decreto & mandato desselben Reichßtags / an den Keiser / zu einem allgemeinen / oder Teutscher Nation ordentlichen Concilio / außgehen lassen / vnd dieselbige Protestation ist am 19. Tage Apri-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/150>, abgerufen am 26.04.2024.