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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1533.wil / vnd sich gegen keinen Menschen je vernemmen hat lassen / daß er an vns ein vernügen habe / vnnd mit vns einig seyn wölle / ob er wol billich mit vns eins seyn solte / vnd im grund der sachen auch ein einigkeit ist. Das ist aber auch kein newes / daß etwa Leut sich gegen einander auß affecten nicht verstehen können / da sie doch einer meinung sind. In Sachsen haben sich einmal zweene mit einander geschlagen / daß einer wolte Luther were der gelehrtest / der ander / Martinus were der gelehrtest / vnd meineten doch einen Mann. E. F. aber vnd alle Christen seyn Richter in der sachen / ob wir im grunde eines seyn / oder nicht.

Beschluß dieses Artickels.

D. Luther bleibt bey den worten der Schrifft. Also auch wir.

Er helt es mit den Vätern. Auch wir.

Gläubet vnd lehret / wie die Sächsische Confession lautet. Auch wir.

Er wil / daß wir im heiligen Abendmal / vom HERRN fürnemlich / vom Diener dienlich / mit Brot vnd Wein den warhafftigen Leib / vnd das warhafftige Blut vnsers HERRN Jesu Christi empfahen / vnd warlich niessen. Auch wir.

Brot vnd den Leib deß HERRN / Wein vnd sein Blut / läßt er in der natur vnd eignem wesen vnterschieden / setzet zwischen jnen nur ein Sacramentliche einigkeit. Auch wir.

Er macht auß dem Leibe vnd Blut keine Bauch speise vnnd tranck. Auch wir.

Allein vergleichen wir vns nicht / Erstlich in dem / so wir diesen handel / der je keinem vngläubigen zugehört / bey den gläubigen bleiben lassen / da redet D. Luther etwa also / als wolt er jn auch den vngläubigen gemein machen / wiewol wenn wir eigentlich ansehen / das er sagt / wie weder sinn noch vernunfft Christum erreichen / vnd die vngläubigen je nicht mehr / denn sinn vnd vernunfft haben / wil vns als düncken / wenn der zanck so weit nicht kommen / man solte

Anno 1533.wil / vnd sich gegen keinen Menschen je vernemmen hat lassen / daß er an vns ein vernügen habe / vnnd mit vns einig seyn wölle / ob er wol billich mit vns eins seyn solte / vñ im grund der sachen auch ein einigkeit ist. Das ist aber auch kein newes / daß etwa Leut sich gegen einander auß affecten nicht verstehen können / da sie doch einer meinung sind. In Sachsen habẽ sich einmal zweene mit einander geschlagen / daß einer wolte Luther were der gelehrtest / der ander / Martinus were der gelehrtest / vnd meineten doch einen Mann. E. F. aber vnd alle Christen seyn Richter in der sachen / ob wir im grunde eines seyn / oder nicht.

Beschluß dieses Artickels.

D. Luther bleibt bey den worten der Schrifft. Also auch wir.

Er helt es mit den Vätern. Auch wir.

Gläubet vnd lehret / wie die Sächsische Confession lautet. Auch wir.

Er wil / daß wir im heiligen Abendmal / vom HERRN fürnemlich / vom Diener dienlich / mit Brot vnd Wein den warhafftigen Leib / vnd das warhafftige Blut vnsers HERRN Jesu Christi empfahen / vnd warlich niessen. Auch wir.

Brot vnd den Leib deß HERRN / Wein vñ sein Blut / läßt er in der natur vnd eignem wesen vnterschieden / setzet zwischen jnen nur ein Sacramentliche einigkeit. Auch wir.

Er macht auß dem Leibe vnd Blut keine Bauch speise vnnd tranck. Auch wir.

Allein vergleichen wir vns nicht / Erstlich in dem / so wir diesen handel / der je keinem vngläubigen zugehört / bey den gläubigen bleiben lassen / da redet D. Luther etwa also / als wolt er jn auch den vngläubigen gemein machen / wiewol weñ wir eigentlich ansehen / das er sagt / wie weder sinn noch vernunfft Christum erreichen / vnd die vngläubigen je nicht mehr / denn sinn vnd vernunfft haben / wil vns als düncken / wenn der zanck so weit nicht kommen / man solte

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[284/0300] wil / vnd sich gegen keinen Menschen je vernemmen hat lassen / daß er an vns ein vernügen habe / vnnd mit vns einig seyn wölle / ob er wol billich mit vns eins seyn solte / vñ im grund der sachen auch ein einigkeit ist. Das ist aber auch kein newes / daß etwa Leut sich gegen einander auß affecten nicht verstehen können / da sie doch einer meinung sind. In Sachsen habẽ sich einmal zweene mit einander geschlagen / daß einer wolte Luther were der gelehrtest / der ander / Martinus were der gelehrtest / vnd meineten doch einen Mann. E. F. aber vnd alle Christen seyn Richter in der sachen / ob wir im grunde eines seyn / oder nicht. Anno 1533. Beschluß dieses Artickels. D. Luther bleibt bey den worten der Schrifft. Also auch wir. Er helt es mit den Vätern. Auch wir. Gläubet vnd lehret / wie die Sächsische Confession lautet. Auch wir. Er wil / daß wir im heiligen Abendmal / vom HERRN fürnemlich / vom Diener dienlich / mit Brot vnd Wein den warhafftigen Leib / vnd das warhafftige Blut vnsers HERRN Jesu Christi empfahen / vnd warlich niessen. Auch wir. Brot vnd den Leib deß HERRN / Wein vñ sein Blut / läßt er in der natur vnd eignem wesen vnterschieden / setzet zwischen jnen nur ein Sacramentliche einigkeit. Auch wir. Er macht auß dem Leibe vnd Blut keine Bauch speise vnnd tranck. Auch wir. Allein vergleichen wir vns nicht / Erstlich in dem / so wir diesen handel / der je keinem vngläubigen zugehört / bey den gläubigen bleiben lassen / da redet D. Luther etwa also / als wolt er jn auch den vngläubigen gemein machen / wiewol weñ wir eigentlich ansehen / das er sagt / wie weder sinn noch vernunfft Christum erreichen / vnd die vngläubigen je nicht mehr / denn sinn vnd vernunfft haben / wil vns als düncken / wenn der zanck so weit nicht kommen / man solte

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 284. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/300>, abgerufen am 26.04.2024.