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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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cramenta bedeuten die verheissung / so an dasselbige werck gehengetAnno 1529. ist. Also das Nachtmal bedeutet / das durch den todt Christi / für vnsere sünde gnug geschehen / vnd vns vergebung der sünden zugesaget / Dennoch folget nicht / das Christi leib nicht da sey.

DIß ist die summa gewesen der gantzen disputation. Dieweil aber Osiander vnd Brentius nicht gehöret / haben wir eine schrifft an mneine gnedigen Herrn den Landgraffen zuletzt gestellet / darinnen viel sprüche der alten angezeiget. Denn die wiederpart berhümet sich offt der Väter: Darumb / damit mein gnediger Herr der Landgraff gewisse vnd klare sprüche aus den Vätern hette / sind klare sprüche erzehlet worden / darinnen angezeiget / das die alten vnserer meinung gewesen.

VNd zum beschluß der sachen / haben Zwingel vnd OecolampadiusDie Sacra mentirer werden als Brüder nicht erkandt noch angenommen. sehr begeret / das wir sie als Brüder annemen möchten / solchs haben wir in keinem wege willigen wollen / haben sie auch hart darumb angeredet / das vns wunder neme / mit welchem gewissen sie vns für Brüder halten wollen / wenn sie meineten das wir jrreten / Denn wie wolten sie leiden / das bey jhnen vnser meinung gelehret / gehalten vnd geprediget würde / neben jhrer lehre? Nun möchte solches zugelassen werden / wenn wir einander nicht excommunicirten.

DAs aber die handelung nicht vnfruchtbarlich were / sind doch Artickel von andern sachen gestellet / weiter jrrthumb zuuerhüten / soZwingelvnd Oerolampad nemen D. Lutheri lehr vnd vnterweisung durchaus an / vnd können nichts dawieder auffbringen / allein / das sie vom Abendmal den wort Christi nicht wollen glauben. viel müglich. Denn wir haben befunden / das von denen Artickeln / so droben gesetzt / vngeschicklich geredt worden. Also haben sie jhnen vnser meinung in allen stücken gefallen lassen / ausgeschlossen diesen einigen punct / von der gegenwertigkeit deß leibes Christi im Nachtmal. Wir halten auch / so dieselbige sache nicht zu weit geführet / sie solte niemals nicht fürgenommen werden / ist auch zuhoffen / so man geschickte wege fürneme / mit jhnen zuhandeln / sie würden die sache fallen lassen.

SIe haben auch sonst gar nicht vnfreundlich sich gegen vns erzeiget. Wir befinden aber / das sie der lehr / so D. Martinus lehret / nicht gnugsam bericht / wiewol sie die wort nachreden.

Hactenus Philippus.

GLeicher weise hat Philippus an Hertzog Heinrichen zu Sachsen / auch einen kurtzen bericht / wie derselbe Tomo quarto Ienensi, fol. 467. zubefinden / gethan / den wir auch hieher setzen wollen.

Der durchleuchtige hochgeborne Fürst / mein gnediger Herr der Landgraff zu Hessen / hat die nachgeschriebenen gefordert auff Michaelis / Anno 1529. zu Marpurg zuerscheinen / sich mit einander zu vnterreden / vom heiligen Sacrament deß leibs vnd bluts vnsers HErrn Ihesu Christi.

cramenta bedeuten die verheissung / so an dasselbige werck gehengetAnno 1529. ist. Also das Nachtmal bedeutet / das durch den todt Christi / für vnsere sünde gnug geschehen / vnd vns vergebung der sünden zugesaget / Dennoch folget nicht / das Christi leib nicht da sey.

DIß ist die summa gewesen der gantzen disputation. Dieweil aber Osiander vnd Brentius nicht gehöret / haben wir eine schrifft an mneine gnedigen Herrn den Landgraffen zuletzt gestellet / darinnen viel sprüche der alten angezeiget. Denn die wiederpart berhümet sich offt der Väter: Darumb / damit mein gnediger Herr der Landgraff gewisse vnd klare sprüche aus den Vätern hette / sind klare sprüche erzehlet worden / darinnen angezeiget / das die alten vnserer meinung gewesen.

VNd zum beschluß der sachen / haben Zwingel vnd OecolampadiusDie Sacra mentirer werden als Brüder nicht erkãdt noch angenommen. sehr begeret / das wir sie als Brüder annemen möchten / solchs haben wir in keinem wege willigen wollen / haben sie auch hart darumb angeredet / das vns wunder neme / mit welchem gewissen sie vns für Brüder halten wollen / wenn sie meineten das wir jrreten / Denn wie wolten sie leiden / das bey jhnen vnser meinung gelehret / gehalten vnd geprediget würde / neben jhrer lehre? Nun möchte solches zugelassen werden / wenn wir einander nicht excommunicirten.

DAs aber die handelung nicht vnfruchtbarlich were / sind doch Artickel von andern sachen gestellet / weiter jrrthumb zuuerhüten / soZwingelvñ Oerolampad nemen D. Lutheri lehr vñ vnterweisung durchaus an / vñ können nichts dawieder auffbringẽ / allein / das sie vom Abendmal dẽ wort Christi nicht wollẽ glauben. viel müglich. Denn wir haben befunden / das von denen Artickeln / so droben gesetzt / vngeschicklich geredt worden. Also haben sie jhnen vnser meinung in allen stücken gefallen lassen / ausgeschlossen diesen einigen punct / von der gegenwertigkeit deß leibes Christi im Nachtmal. Wir halten auch / so dieselbige sache nicht zu weit geführet / sie solte niemals nicht fürgenommen werden / ist auch zuhoffen / so man geschickte wege fürneme / mit jhnen zuhandeln / sie würden die sache fallen lassen.

SIe haben auch sonst gar nicht vnfreundlich sich gegen vns erzeiget. Wir befinden aber / das sie der lehr / so D. Martinus lehret / nicht gnugsam bericht / wiewol sie die wort nachreden.

Hactenus Philippus.

GLeicher weise hat Philippus an Hertzog Heinrichen zu Sachsen / auch einen kurtzen bericht / wie derselbe Tomo quarto Ienensi, fol. 467. zubefinden / gethan / den wir auch hieher setzen wollen.

Der durchleuchtige hochgeborne Fürst / mein gnediger Herr der Landgraff zu Hessen / hat die nachgeschriebenen gefordert auff Michaelis / Anno 1529. zu Marpurg zuerscheinen / sich mit einander zu vnterreden / vom heiligen Sacrament deß leibs vnd bluts vnsers HErrn Ihesu Christi.

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[99/0115] cramenta bedeuten die verheissung / so an dasselbige werck gehenget ist. Also das Nachtmal bedeutet / das durch den todt Christi / für vnsere sünde gnug geschehen / vnd vns vergebung der sünden zugesaget / Dennoch folget nicht / das Christi leib nicht da sey. Anno 1529. DIß ist die summa gewesen der gantzen disputation. Dieweil aber Osiander vnd Brentius nicht gehöret / haben wir eine schrifft an mneine gnedigen Herrn den Landgraffen zuletzt gestellet / darinnen viel sprüche der alten angezeiget. Denn die wiederpart berhümet sich offt der Väter: Darumb / damit mein gnediger Herr der Landgraff gewisse vnd klare sprüche aus den Vätern hette / sind klare sprüche erzehlet worden / darinnen angezeiget / das die alten vnserer meinung gewesen. VNd zum beschluß der sachen / haben Zwingel vnd Oecolampadius sehr begeret / das wir sie als Brüder annemen möchten / solchs haben wir in keinem wege willigen wollen / haben sie auch hart darumb angeredet / das vns wunder neme / mit welchem gewissen sie vns für Brüder halten wollen / wenn sie meineten das wir jrreten / Denn wie wolten sie leiden / das bey jhnen vnser meinung gelehret / gehalten vnd geprediget würde / neben jhrer lehre? Nun möchte solches zugelassen werden / wenn wir einander nicht excommunicirten. Die Sacra mentirer werden als Brüder nicht erkãdt noch angenommen. DAs aber die handelung nicht vnfruchtbarlich were / sind doch Artickel von andern sachen gestellet / weiter jrrthumb zuuerhüten / so viel müglich. Denn wir haben befunden / das von denen Artickeln / so droben gesetzt / vngeschicklich geredt worden. Also haben sie jhnen vnser meinung in allen stücken gefallen lassen / ausgeschlossen diesen einigen punct / von der gegenwertigkeit deß leibes Christi im Nachtmal. Wir halten auch / so dieselbige sache nicht zu weit geführet / sie solte niemals nicht fürgenommen werden / ist auch zuhoffen / so man geschickte wege fürneme / mit jhnen zuhandeln / sie würden die sache fallen lassen. Zwingelvñ Oerolampad nemen D. Lutheri lehr vñ vnterweisung durchaus an / vñ können nichts dawieder auffbringẽ / allein / das sie vom Abendmal dẽ wort Christi nicht wollẽ glauben. SIe haben auch sonst gar nicht vnfreundlich sich gegen vns erzeiget. Wir befinden aber / das sie der lehr / so D. Martinus lehret / nicht gnugsam bericht / wiewol sie die wort nachreden. Hactenus Philippus. GLeicher weise hat Philippus an Hertzog Heinrichen zu Sachsen / auch einen kurtzen bericht / wie derselbe Tomo quarto Ienensi, fol. 467. zubefinden / gethan / den wir auch hieher setzen wollen. Der durchleuchtige hochgeborne Fürst / mein gnediger Herr der Landgraff zu Hessen / hat die nachgeschriebenen gefordert auff Michaelis / Anno 1529. zu Marpurg zuerscheinen / sich mit einander zu vnterreden / vom heiligen Sacrament deß leibs vnd bluts vnsers HErrn Ihesu Christi.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 99. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/115>, abgerufen am 26.04.2024.