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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764.

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V. Hauptst. von zusammenges. Schlüssen
tungen des Verstandes, und so auch die allgemeinen
Grundsätze vom möglichen, wirklichen und noth-
wendigen,
(§. 137.) ingleichem die von Requisitis,
Criteriis, Symptomatibus
,
(§. 172.) zur Fortsetzung
und Ordnung des Nachdenkens nicht geringe Dienste
thun. Die beyden gegebenen Beyspiele sind gewisser
Maaßen allgemeine Formeln davon. Denn daß sie
logisch aussehen, ist schlechthin deswegen, weil die
unmittelbaren Folgen nichts anders, als Anwen-
dungen der logischen Grundsätze sind.



Fünftes Hauptstück.
Von zusammengesetzten Schlüssen,
und
den nächsten Umwegen im Schließen.
§. 262.

Wir haben im vorhergehenden Hauptstücke die ein-
fachen Schlüsse betrachtet, und daher überhaupt
bestimmt, wiefern zween Begriffe, wenn sie mit ei-
nem dritten verglichen werden, einander zukommen
oder nicht. Die Sätze waren einfach und cathego-
risch, und daher auch der Schlußsatz Die Ord-
nung fordert, daß wir nun auch zusammengesetztere
Sätze vornehmen, um die Schlußarten zu bestimmen,
die sie angeben. Und da haben wir drey Arten von
Sätzen, nämlich die bedingten, die copulativen
und die disjunctiven. (§. 131. seqq.) Wir werden
diese hier, wo es zugleich um die Schlüsse zu thun ist,
etwas umständlicher betrachten.

§. 263.

V. Hauptſt. von zuſammengeſ. Schluͤſſen
tungen des Verſtandes, und ſo auch die allgemeinen
Grundſaͤtze vom moͤglichen, wirklichen und noth-
wendigen,
(§. 137.) ingleichem die von Requiſitis,
Criteriis, Symptomatibus
,
(§. 172.) zur Fortſetzung
und Ordnung des Nachdenkens nicht geringe Dienſte
thun. Die beyden gegebenen Beyſpiele ſind gewiſſer
Maaßen allgemeine Formeln davon. Denn daß ſie
logiſch ausſehen, iſt ſchlechthin deswegen, weil die
unmittelbaren Folgen nichts anders, als Anwen-
dungen der logiſchen Grundſaͤtze ſind.



Fuͤnftes Hauptſtuͤck.
Von zuſammengeſetzten Schluͤſſen,
und
den naͤchſten Umwegen im Schließen.
§. 262.

Wir haben im vorhergehenden Hauptſtuͤcke die ein-
fachen Schluͤſſe betrachtet, und daher uͤberhaupt
beſtimmt, wiefern zween Begriffe, wenn ſie mit ei-
nem dritten verglichen werden, einander zukommen
oder nicht. Die Saͤtze waren einfach und cathego-
riſch, und daher auch der Schlußſatz Die Ord-
nung fordert, daß wir nun auch zuſammengeſetztere
Saͤtze vornehmen, um die Schlußarten zu beſtimmen,
die ſie angeben. Und da haben wir drey Arten von
Saͤtzen, naͤmlich die bedingten, die copulativen
und die disjunctiven. (§. 131. ſeqq.) Wir werden
dieſe hier, wo es zugleich um die Schluͤſſe zu thun iſt,
etwas umſtaͤndlicher betrachten.

§. 263.
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[164/0186] V. Hauptſt. von zuſammengeſ. Schluͤſſen tungen des Verſtandes, und ſo auch die allgemeinen Grundſaͤtze vom moͤglichen, wirklichen und noth- wendigen, (§. 137.) ingleichem die von Requiſitis, Criteriis, Symptomatibus, (§. 172.) zur Fortſetzung und Ordnung des Nachdenkens nicht geringe Dienſte thun. Die beyden gegebenen Beyſpiele ſind gewiſſer Maaßen allgemeine Formeln davon. Denn daß ſie logiſch ausſehen, iſt ſchlechthin deswegen, weil die unmittelbaren Folgen nichts anders, als Anwen- dungen der logiſchen Grundſaͤtze ſind. Fuͤnftes Hauptſtuͤck. Von zuſammengeſetzten Schluͤſſen, und den naͤchſten Umwegen im Schließen. §. 262. Wir haben im vorhergehenden Hauptſtuͤcke die ein- fachen Schluͤſſe betrachtet, und daher uͤberhaupt beſtimmt, wiefern zween Begriffe, wenn ſie mit ei- nem dritten verglichen werden, einander zukommen oder nicht. Die Saͤtze waren einfach und cathego- riſch, und daher auch der Schlußſatz Die Ord- nung fordert, daß wir nun auch zuſammengeſetztere Saͤtze vornehmen, um die Schlußarten zu beſtimmen, die ſie angeben. Und da haben wir drey Arten von Saͤtzen, naͤmlich die bedingten, die copulativen und die disjunctiven. (§. 131. ſeqq.) Wir werden dieſe hier, wo es zugleich um die Schluͤſſe zu thun iſt, etwas umſtaͤndlicher betrachten. §. 263.

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 164. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/186>, abgerufen am 26.04.2024.