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Leskien, August: Die Declination im Slavisch-Litauischen und Germanischen. Leipzig, 1876.

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i. Die Casus des Singulars.
verhalten sich nicht so, dass letzteres aus ersterem als Grundform lautlich erklärt
werden könnte. Betrachten wir zunächst nur die gotischen Formen. Scherer
(ZG 113) setzt als Grundformen *sunavas und *anstajas (vgl. auch S. 419),
und es ist unzweifelhaft, dass daraus nach dem Auslautsgesetz sunaus, anstais
werden mussten. Aber bei der Annahme von sunaus als germanischer Grund-
form widerspricht bekanntlich das Auslautsgesetz auch nicht, und einem ebenso
angesetzten anstais nur dann, wenn man Scherers Fassung desselben annimmt
(S. 121: "das Germanische befehdet i und a als letzte Vocale des Wortes, daher
verlieren sich die einfachen Kürzen i, a gänzlich aus der Endsilbe und ai, ai, ii
(i) werden zu a, a, i. Später verkürzen sich auch aa und a zu a und a").
Allein das Gesetz ist in seiner Ausdehnung auf die Diphthonge nur dann erweis-
lich, wenn man Scherers sehr weit gehende und durch keine anderen Gründe
als eben dies hypothetische Auslautsgesetz gestützte Ansetzungen von Grund-
formen mitmacht (s. a. a. O. S. 120). Formen, wie die 2. sg. opt. praes. nimais
oder 2. sg. opt. perf. nemeis machen eine schon vorgermanische Form anstais
völlig möglich. Weiter als bis zur Möglichkeit lässt sich hier allerdings nicht
schliessen und wir stehen damit, wie oft, vor einem Falle, der eine gewisse Wich-
tigkeit hat und den wir doch nicht sicher entscheiden können. Stünde es fest,
dass für das Litauische, Slavische und Germanische nur -ais, aus gelten könne,
so wäre damit eine Abweichung vom Griechischen gegeben, das hier die süd-
europäischen Sprachen vertreten muss, da Italisch und Keltisch kaum einen
sicheren Schluss erlauben; das Griechische kennt entsprechende Formen nicht.
Auf der anderen Seite bestünde ebenfalls eine Abweichung vom Arischen, das
zwar -ais und -aus hat, daneben aber auch im Zend -avas, -ajas. Ich hebe
diesen Umstand nur hervor, um gelegentlich daran zu erinnern, dass an der-
gleichen Subtilitäten die Frage nach dem Verhältniss der Sprachen öfter hängt,
und dass es daher nothwendig ist, darauf näher einzugehen.

Eine weitere Schwierigkeit macht die ahd. alts. Form ensti = ensti = *ensteis:
ist sie aus einer einst mit dem Gotischen gemeinsamen Grundform nur lautlich
differenzirt oder nach einem anderen Princip gebildet? Scherer (S. 419) nimmt
das erstere an, indem er aus dem von ihm angenommenen *anstajas "mit Fär-
bung des a", d. h. durch Schwächung des a zu e, i *anstijas entstehen lässt, das
dann durch den Eintritt des vocalischen Auslautsgesetzes zu *anstis geworden;
das gotische behielt das a, sonst würde *ansteis entstanden sein. Wäre diese
Entwickelung sicher, so hätten wir in der That zugleich den directen Nachweis
einer Grundform *anstajas für das Germanische. Als analoge Abweichung des Alt-
hochdeutschen vom Gotischen in der Schwächung des Vocals kann man ahd. suniu
dat. sg. für *sunivi neben got. sunau = *sunavi anführen, das Altsächsische hat
aber hier wieder die dem Gotischen entsprechende Form suno, sunu. Wie schwer
oder gar nicht hier zu einer Sicherheit über den Ursprung der Formen zu ge-
langen ist, zeigt die Darstellung der germanischen u-Declination bei Scherer selbst
S. 434, wo so viele Uebertragungen und Analogiebildungen als mitwirkend zu
der uns überlieferten Gestalt der Declination herbeigezogen werden, dass man
kaum noch Schlüsse auf die ursprüngliche Gestalt derselben wagen darf. Es ist

i. Die Casus des Singulars.
verhalten sich nicht so, dass letzteres aus ersterem als Grundform lautlich erklärt
werden könnte. Betrachten wir zunächst nur die gotischen Formen. Scherer
(ZG 113) setzt als Grundformen *sunavas und *anstajas (vgl. auch S. 419),
und es ist unzweifelhaft, dass daraus nach dem Auslautsgesetz sunaus, anstais
werden mussten. Aber bei der Annahme von sunaus als germanischer Grund-
form widerspricht bekanntlich das Auslautsgesetz auch nicht, und einem ebenso
angesetzten anstais nur dann, wenn man Scherers Fassung desselben annimmt
(S. 121: «das Germanische befehdet i und a als letzte Vocale des Wortes, daher
verlieren sich die einfachen Kürzen i, a gänzlich aus der Endsilbe und âi, ai, ii
(i) werden zu â, a, i. Später verkürzen sich auch âa und â zu â und a»).
Allein das Gesetz ist in seiner Ausdehnung auf die Diphthonge nur dann erweis-
lich, wenn man Scherers sehr weit gehende und durch keine anderen Gründe
als eben dies hypothetische Auslautsgesetz gestützte Ansetzungen von Grund-
formen mitmacht (s. a. a. O. S. 120). Formen, wie die 2. sg. opt. praes. nimais
oder 2. sg. opt. perf. nemeis machen eine schon vorgermanische Form anstais
völlig möglich. Weiter als bis zur Möglichkeit lässt sich hier allerdings nicht
schliessen und wir stehen damit, wie oft, vor einem Falle, der eine gewisse Wich-
tigkeit hat und den wir doch nicht sicher entscheiden können. Stünde es fest,
dass für das Litauische, Slavische und Germanische nur -ais, aus gelten könne,
so wäre damit eine Abweichung vom Griechischen gegeben, das hier die süd-
europäischen Sprachen vertreten muss, da Italisch und Keltisch kaum einen
sicheren Schluss erlauben; das Griechische kennt entsprechende Formen nicht.
Auf der anderen Seite bestünde ebenfalls eine Abweichung vom Arischen, das
zwar -ais und -aus hat, daneben aber auch im Zend -avas, -ajas. Ich hebe
diesen Umstand nur hervor, um gelegentlich daran zu erinnern, dass an der-
gleichen Subtilitäten die Frage nach dem Verhältniss der Sprachen öfter hängt,
und dass es daher nothwendig ist, darauf näher einzugehen.

Eine weitere Schwierigkeit macht die ahd. alts. Form ensti = ensti = *enstîs:
ist sie aus einer einst mit dem Gotischen gemeinsamen Grundform nur lautlich
differenzirt oder nach einem anderen Princip gebildet? Scherer (S. 419) nimmt
das erstere an, indem er aus dem von ihm angenommenen *anstajas «mit Fär-
bung des a», d. h. durch Schwächung des a zu e, i *anstijas entstehen lässt, das
dann durch den Eintritt des vocalischen Auslautsgesetzes zu *anstīs geworden;
das gotische behielt das a, sonst würde *ansteis entstanden sein. Wäre diese
Entwickelung sicher, so hätten wir in der That zugleich den directen Nachweis
einer Grundform *anstajas für das Germanische. Als analoge Abweichung des Alt-
hochdeutschen vom Gotischen in der Schwächung des Vocals kann man ahd. suniu
dat. sg. für *sunivi neben got. sunau = *sunavi anführen, das Altsächsische hat
aber hier wieder die dem Gotischen entsprechende Form suno, sunu. Wie schwer
oder gar nicht hier zu einer Sicherheit über den Ursprung der Formen zu ge-
langen ist, zeigt die Darstellung der germanischen u-Declination bei Scherer selbst
S. 434, wo so viele Uebertragungen und Analogiebildungen als mitwirkend zu
der uns überlieferten Gestalt der Declination herbeigezogen werden, dass man
kaum noch Schlüsse auf die ursprüngliche Gestalt derselben wagen darf. Es ist

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[29/0065] i. Die Casus des Singulars. verhalten sich nicht so, dass letzteres aus ersterem als Grundform lautlich erklärt werden könnte. Betrachten wir zunächst nur die gotischen Formen. Scherer (ZG 113) setzt als Grundformen *sunavas und *anstajas (vgl. auch S. 419), und es ist unzweifelhaft, dass daraus nach dem Auslautsgesetz sunaus, anstais werden mussten. Aber bei der Annahme von sunaus als germanischer Grund- form widerspricht bekanntlich das Auslautsgesetz auch nicht, und einem ebenso angesetzten anstais nur dann, wenn man Scherers Fassung desselben annimmt (S. 121: «das Germanische befehdet i und a als letzte Vocale des Wortes, daher verlieren sich die einfachen Kürzen i, a gänzlich aus der Endsilbe und âi, ai, ii (i) werden zu â, a, i. Später verkürzen sich auch âa und â zu â und a»). Allein das Gesetz ist in seiner Ausdehnung auf die Diphthonge nur dann erweis- lich, wenn man Scherers sehr weit gehende und durch keine anderen Gründe als eben dies hypothetische Auslautsgesetz gestützte Ansetzungen von Grund- formen mitmacht (s. a. a. O. S. 120). Formen, wie die 2. sg. opt. praes. nimais oder 2. sg. opt. perf. nemeis machen eine schon vorgermanische Form anstais völlig möglich. Weiter als bis zur Möglichkeit lässt sich hier allerdings nicht schliessen und wir stehen damit, wie oft, vor einem Falle, der eine gewisse Wich- tigkeit hat und den wir doch nicht sicher entscheiden können. Stünde es fest, dass für das Litauische, Slavische und Germanische nur -ais, aus gelten könne, so wäre damit eine Abweichung vom Griechischen gegeben, das hier die süd- europäischen Sprachen vertreten muss, da Italisch und Keltisch kaum einen sicheren Schluss erlauben; das Griechische kennt entsprechende Formen nicht. Auf der anderen Seite bestünde ebenfalls eine Abweichung vom Arischen, das zwar -ais und -aus hat, daneben aber auch im Zend -avas, -ajas. Ich hebe diesen Umstand nur hervor, um gelegentlich daran zu erinnern, dass an der- gleichen Subtilitäten die Frage nach dem Verhältniss der Sprachen öfter hängt, und dass es daher nothwendig ist, darauf näher einzugehen. Eine weitere Schwierigkeit macht die ahd. alts. Form ensti = ensti = *enstîs: ist sie aus einer einst mit dem Gotischen gemeinsamen Grundform nur lautlich differenzirt oder nach einem anderen Princip gebildet? Scherer (S. 419) nimmt das erstere an, indem er aus dem von ihm angenommenen *anstajas «mit Fär- bung des a», d. h. durch Schwächung des a zu e, i *anstijas entstehen lässt, das dann durch den Eintritt des vocalischen Auslautsgesetzes zu *anstīs geworden; das gotische behielt das a, sonst würde *ansteis entstanden sein. Wäre diese Entwickelung sicher, so hätten wir in der That zugleich den directen Nachweis einer Grundform *anstajas für das Germanische. Als analoge Abweichung des Alt- hochdeutschen vom Gotischen in der Schwächung des Vocals kann man ahd. suniu dat. sg. für *sunivi neben got. sunau = *sunavi anführen, das Altsächsische hat aber hier wieder die dem Gotischen entsprechende Form suno, sunu. Wie schwer oder gar nicht hier zu einer Sicherheit über den Ursprung der Formen zu ge- langen ist, zeigt die Darstellung der germanischen u-Declination bei Scherer selbst S. 434, wo so viele Uebertragungen und Analogiebildungen als mitwirkend zu der uns überlieferten Gestalt der Declination herbeigezogen werden, dass man kaum noch Schlüsse auf die ursprüngliche Gestalt derselben wagen darf. Es ist

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Zitationshilfe: Leskien, August: Die Declination im Slavisch-Litauischen und Germanischen. Leipzig, 1876, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/leskien_declination_1876/65>, abgerufen am 26.04.2024.