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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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XXX.
Antwort Käysers Ferdinandi III. auf vorherstehendes Chur-Mäyntzisches Schreiben, de Anno 1656.
Ferdinand der Dritte etc.

WIr haben Euer Liebden Schreiben, vom 25. Octobris nechsthin, samt demjenigen, was bey deroselben der Wohlgebohrne, unser Erb-General-Post-Meister im Reich und Nieder-Landen, und iieber Getreuer, Lamoral Claudius Franciscus, Graf zu Thurn, Valassina, und Taxis, wegen unsers Käyserlichen Hof-Post-Amts angebracht, zu recht eingeliefert empfangen, und daraus vernommen, welcher Gestalt sie sich beschweren, daß zwischen dem Käyserlichen Reichs- und Reichs-Hof-Post-Amt eine Separation, indeme von uns dem Grafen von Paar unser Käyserlich Hof-Post-Amt verliehen werden wolle, gemacht werde, mit Bitte, weiln solches zu schädlicher Nachfolg und gleichmäßiger absonderlichen Bestellung der Posten im Reich leichtlich Ursach und Anlaß geben könte, wir solcher Division nicht statt thun, sondern ihne, Grafen von Taxis bey Exercirung des General Post-Amts zu manuteniren, gnädigst geruheten. Wenn wir nun hieraus wahrgenommen, daß Euer Liebden von ihme, Grafen von Taxis, gantz ungleich, und mit Verschweigung deren ihme entgegen stehenden Käyserlichen Decreten und selbst eigenen ausgehändigten Revers, berichtet worden; So haben wir solches Euer Liebden hiemit in Abschrifft communiciren und anschliessen wollen, daraus dieselbe zu ersehen haben, wie daß unser Käyserliches Hof-Post-Amt allbereit vor geraumer Zeit, von dem Taxis wiederum kommen, und

XXX.
Antwort Käysers Ferdinandi III. auf vorherstehendes Chur-Mäyntzisches Schreiben, de Anno 1656.
Ferdinand der Dritte etc.

WIr haben Euer Liebden Schreiben, vom 25. Octobris nechsthin, samt demjenigen, was bey deroselben der Wohlgebohrne, unser Erb-General-Post-Meister im Reich und Nieder-Landen, und iieber Getreuer, Lamoral Claudius Franciscus, Graf zu Thurn, Valassina, und Taxis, wegen unsers Käyserlichen Hof-Post-Amts angebracht, zu recht eingeliefert empfangen, und daraus vernommen, welcher Gestalt sie sich beschweren, daß zwischen dem Käyserlichen Reichs- und Reichs-Hof-Post-Amt eine Separation, indeme von uns dem Grafen von Paar unser Käyserlich Hof-Post-Amt verliehen werden wolle, gemacht werde, mit Bitte, weiln solches zu schädlicher Nachfolg und gleichmäßiger absonderlichen Bestellung der Posten im Reich leichtlich Ursach und Anlaß geben könte, wir solcher Division nicht statt thun, sondern ihne, Grafen von Taxis bey Exercirung des General Post-Amts zu manuteniren, gnädigst geruheten. Wenn wir nun hieraus wahrgenommen, daß Euer Liebden von ihme, Grafen von Taxis, gantz ungleich, und mit Verschweigung deren ihme entgegen stehenden Käyserlichen Decreten und selbst eigenen ausgehändigten Revers, berichtet worden; So haben wir solches Euer Liebden hiemit in Abschrifft communiciren und anschliessen wollen, daraus dieselbe zu ersehen haben, wie daß unser Käyserliches Hof-Post-Amt allbereit vor geraumer Zeit, von dem Taxis wiederum kommen, und

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                     recht eingeliefert empfangen, und daraus vernommen, welcher Gestalt sie sich
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                     sondern ihne, Grafen von Taxis bey Exercirung des General Post-Amts zu
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[72/0108] XXX. Antwort Käysers Ferdinandi III. auf vorherstehendes Chur-Mäyntzisches Schreiben, de Anno 1656. Ferdinand der Dritte etc. WIr haben Euer Liebden Schreiben, vom 25. Octobris nechsthin, samt demjenigen, was bey deroselben der Wohlgebohrne, unser Erb-General-Post-Meister im Reich und Nieder-Landen, und iieber Getreuer, Lamoral Claudius Franciscus, Graf zu Thurn, Valassina, und Taxis, wegen unsers Käyserlichen Hof-Post-Amts angebracht, zu recht eingeliefert empfangen, und daraus vernommen, welcher Gestalt sie sich beschweren, daß zwischen dem Käyserlichen Reichs- und Reichs-Hof-Post-Amt eine Separation, indeme von uns dem Grafen von Paar unser Käyserlich Hof-Post-Amt verliehen werden wolle, gemacht werde, mit Bitte, weiln solches zu schädlicher Nachfolg und gleichmäßiger absonderlichen Bestellung der Posten im Reich leichtlich Ursach und Anlaß geben könte, wir solcher Division nicht statt thun, sondern ihne, Grafen von Taxis bey Exercirung des General Post-Amts zu manuteniren, gnädigst geruheten. Wenn wir nun hieraus wahrgenommen, daß Euer Liebden von ihme, Grafen von Taxis, gantz ungleich, und mit Verschweigung deren ihme entgegen stehenden Käyserlichen Decreten und selbst eigenen ausgehändigten Revers, berichtet worden; So haben wir solches Euer Liebden hiemit in Abschrifft communiciren und anschliessen wollen, daraus dieselbe zu ersehen haben, wie daß unser Käyserliches Hof-Post-Amt allbereit vor geraumer Zeit, von dem Taxis wiederum kommen, und

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/108>, abgerufen am 26.04.2024.