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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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schonet, oder doch zum wenigsten unser disfalls gethanes billichmäßiges Erbieten angenommen, in demjenigen, was dargegen obgemeldter Massen vorgangen, und noch dergleichen inzwischen vorgehen möchte, durch gemessene Königliche Verordnungen nachdrücklich und schleunig remediret, auch durch selbige dergleichen und andere Beschwerden ins künfftige verhütet werden mögen. Solch unser Verlangen ist denen obangezogenen Friedens-Schlüssen, Ihrer Königlichen Majestät von Franckreich eigenen Versicherungen, und aller Billichkeit gemäß, dahero wir auch Eurer Lbd. Lbd. Liebden freund-vetterliche Willfahrung um destomehr verhoffen, und ein solches nebst unserm Chur-Hause mit freund-vetterlichen Diensten zu verschulden, uns sonderbar werden angelegen seyn lassen, zu deren Erweisung wir denn ohne dem Euer Lbd. Lbd. Liebden bereitwillig verbleiben. Friedrichsburg, den 20. Aprilis, Anno 1680.

Carl Ludwig von GOttes Gnaden, Pfaltzgraf bey Rhein, des heiligen Römischen Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, Hertzog in Bäyern etc.

Euer Lbd. Lbd. Liebden

Dienst-williger treuer Vetter, respective

Schwager, Gevatter, Bruder

und Diener,

Carl Ludwig, Churfürst.

Inscriptio.

Denen Hochwürdig-auch Durchläuchtig-Hochgebohrnen Fürsten, unsern freundlich-lieben Vettern,

schonet, oder doch zum wenigsten unser disfalls gethanes billichmäßiges Erbieten angenommen, in demjenigen, was dargegen obgemeldter Massen vorgangen, und noch dergleichen inzwischen vorgehen möchte, durch gemessene Königliche Verordnungen nachdrücklich und schleunig remediret, auch durch selbige dergleichen und andere Beschwerden ins künfftige verhütet werden mögen. Solch unser Verlangen ist denen obangezogenen Friedens-Schlüssen, Ihrer Königlichen Majestät von Franckreich eigenen Versicherungen, und aller Billichkeit gemäß, dahero wir auch Eurer Lbd. Lbd. Liebden freund-vetterliche Willfahrung um destomehr verhoffen, und ein solches nebst unserm Chur-Hause mit freund-vetterlichen Diensten zu verschulden, uns sonderbar werden angelegen seyn lassen, zu deren Erweisung wir denn ohne dem Euer Lbd. Lbd. Liebden bereitwillig verbleiben. Friedrichsburg, den 20. Aprilis, Anno 1680.

Carl Ludwig von GOttes Gnaden, Pfaltzgraf bey Rhein, des heiligen Römischen Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, Hertzog in Bäyern etc.

Euer Lbd. Lbd. Liebden

Dienst-williger treuer Vetter, respective

Schwager, Gevatter, Bruder

und Diener,

Carl Ludwig, Churfürst.

Inscriptio.

Denen Hochwürdig-auch Durchläuchtig-Hochgebohrnen Fürsten, unsern freundlich-lieben Vettern,

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                     eigenen Versicherungen, und aller Billichkeit gemäß, dahero wir auch Eurer Lbd.
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                     uns sonderbar werden angelegen seyn lassen, zu deren Erweisung wir denn ohne dem
                     Euer Lbd. Lbd. Liebden bereitwillig verbleiben. Friedrichsburg, den 20. Aprilis,
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[147/0183] schonet, oder doch zum wenigsten unser disfalls gethanes billichmäßiges Erbieten angenommen, in demjenigen, was dargegen obgemeldter Massen vorgangen, und noch dergleichen inzwischen vorgehen möchte, durch gemessene Königliche Verordnungen nachdrücklich und schleunig remediret, auch durch selbige dergleichen und andere Beschwerden ins künfftige verhütet werden mögen. Solch unser Verlangen ist denen obangezogenen Friedens-Schlüssen, Ihrer Königlichen Majestät von Franckreich eigenen Versicherungen, und aller Billichkeit gemäß, dahero wir auch Eurer Lbd. Lbd. Liebden freund-vetterliche Willfahrung um destomehr verhoffen, und ein solches nebst unserm Chur-Hause mit freund-vetterlichen Diensten zu verschulden, uns sonderbar werden angelegen seyn lassen, zu deren Erweisung wir denn ohne dem Euer Lbd. Lbd. Liebden bereitwillig verbleiben. Friedrichsburg, den 20. Aprilis, Anno 1680. Carl Ludwig von GOttes Gnaden, Pfaltzgraf bey Rhein, des heiligen Römischen Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, Hertzog in Bäyern etc. Euer Lbd. Lbd. Liebden Dienst-williger treuer Vetter, respective Schwager, Gevatter, Bruder und Diener, Carl Ludwig, Churfürst. Inscriptio. Denen Hochwürdig-auch Durchläuchtig-Hochgebohrnen Fürsten, unsern freundlich-lieben Vettern,

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 147. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/183>, abgerufen am 26.04.2024.