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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Euer Liebden und dero Lande und Unterthanen von Königlicher Frantzösischer Seiten auf solche Weise zugesetzet, und deroselben so verschiedene Orte nach und nach de facto entzogen werden, dahero auch wohl wünschen möchten, daß dergleichen Beschwerungen ie eher ie lieber mit Nachdruck remedirt, und also Euer Liebden, samt andern bedrängten Ständen, des Friedens mit mehrem Effect geniessen könten: Also werden wir auch nicht ermangeln, sowohl dasjenige, was Euere Liebden bey gedachter Reichs-Versammlung zu Regenspurg anbringen lassen, durch unsern Gesandten daselbst, so viel möglich, zu secundiren, als auch gemeldtem allhie sich befindenden Königlichen Frantzösischen Envoye, Marquis d Arcy, diese Euer Liebden Angelegenheiten, nebst diensamer Vorstellung, bestens zu recommendiren, und zu ersuchen, daß er dem Königlichen Frantzösischen Hofe disfalls alle nöthige Remonstrationes thun, und so viel an ihm, dahin cooperiren wolle, damit sothanen Gravaminibus remedirt werden möge. Und würde uns auch sehr erfreulich seyn, wenn diese unsere und dergleichen Officia bessern Effect, als bisher, haben, und zu Euer Liebden und dero Landen Bestem dadurch etwas würckliches ausgerichtet werden könte, als die wir Euer Liebden auch sonst zu allen angenehmen etc. etc. Geben auf unserer Residenz Zell, den 16. Junii, Anno 1681.

LXIII.
Schreiben Käysers Leopoldi an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er die, gemeinem Ruffe nach, von der Cron Dänemarck intendirte Belagerung der Stadt Hamburg, möglichsten Fleisses abwenden helffen, oder, auf den Nothfall, derselben mit Rath und That assistiren möchte, de A. 1682.

Euer Liebden und dero Lande und Unterthanen von Königlicher Frantzösischer Seiten auf solche Weise zugesetzet, und deroselben so verschiedene Orte nach und nach de facto entzogen werden, dahero auch wohl wünschen möchten, daß dergleichen Beschwerungen ie eher ie lieber mit Nachdruck remedirt, und also Euer Liebden, samt andern bedrängten Ständen, des Friedens mit mehrem Effect geniessen könten: Also werden wir auch nicht ermangeln, sowohl dasjenige, was Euere Liebden bey gedachter Reichs-Versammlung zu Regenspurg anbringen lassen, durch unsern Gesandten daselbst, so viel möglich, zu secundiren, als auch gemeldtem allhie sich befindenden Königlichen Frantzösischen Envoyé, Marquis ď Arcy, diese Euer Liebden Angelegenheiten, nebst diensamer Vorstellung, bestens zu recommendiren, und zu ersuchen, daß er dem Königlichen Frantzösischen Hofe disfalls alle nöthige Remonstrationes thun, und so viel an ihm, dahin cooperiren wolle, damit sothanen Gravaminibus remedirt werden möge. Und würde uns auch sehr erfreulich seyn, wenn diese unsere und dergleichen Officia bessern Effect, als bisher, haben, und zu Euer Liebden und dero Landen Bestem dadurch etwas würckliches ausgerichtet werden könte, als die wir Euer Liebden auch sonst zu allen angenehmen etc. etc. Geben auf unserer Residenz Zell, den 16. Junii, Anno 1681.

LXIII.
Schreiben Käysers Leopoldi an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er die, gemeinem Ruffe nach, von der Cron Dänemarck intendirte Belagerung der Stadt Hamburg, möglichsten Fleisses abwenden helffen, oder, auf den Nothfall, derselben mit Rath und That assistiren möchte, de A. 1682.
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Euer Liebden und dero Lande
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                     werden, dahero auch wohl wünschen möchten, daß dergleichen Beschwerungen ie eher
                     ie lieber mit Nachdruck remedirt, und also Euer Liebden, samt andern bedrängten
                     Ständen, des Friedens mit mehrem Effect geniessen könten: Also werden wir auch
                     nicht ermangeln, sowohl dasjenige, was Euere Liebden bey gedachter
                     Reichs-Versammlung zu Regenspurg anbringen lassen, durch unsern Gesandten
                     daselbst, so viel möglich, zu secundiren, als auch gemeldtem allhie sich
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                     und zu ersuchen, daß er dem Königlichen Frantzösischen Hofe disfalls alle
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                     sothanen Gravaminibus remedirt werden möge. Und würde uns auch sehr erfreulich
                     seyn, wenn diese unsere und dergleichen Officia bessern Effect, als bisher,
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                     ausgerichtet werden könte, als die wir Euer Liebden auch sonst zu allen
                     angenehmen etc. etc. Geben auf unserer Residenz Zell, den 16. Junii, Anno
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[161/0197] Euer Liebden und dero Lande und Unterthanen von Königlicher Frantzösischer Seiten auf solche Weise zugesetzet, und deroselben so verschiedene Orte nach und nach de facto entzogen werden, dahero auch wohl wünschen möchten, daß dergleichen Beschwerungen ie eher ie lieber mit Nachdruck remedirt, und also Euer Liebden, samt andern bedrängten Ständen, des Friedens mit mehrem Effect geniessen könten: Also werden wir auch nicht ermangeln, sowohl dasjenige, was Euere Liebden bey gedachter Reichs-Versammlung zu Regenspurg anbringen lassen, durch unsern Gesandten daselbst, so viel möglich, zu secundiren, als auch gemeldtem allhie sich befindenden Königlichen Frantzösischen Envoyé, Marquis ď Arcy, diese Euer Liebden Angelegenheiten, nebst diensamer Vorstellung, bestens zu recommendiren, und zu ersuchen, daß er dem Königlichen Frantzösischen Hofe disfalls alle nöthige Remonstrationes thun, und so viel an ihm, dahin cooperiren wolle, damit sothanen Gravaminibus remedirt werden möge. Und würde uns auch sehr erfreulich seyn, wenn diese unsere und dergleichen Officia bessern Effect, als bisher, haben, und zu Euer Liebden und dero Landen Bestem dadurch etwas würckliches ausgerichtet werden könte, als die wir Euer Liebden auch sonst zu allen angenehmen etc. etc. Geben auf unserer Residenz Zell, den 16. Junii, Anno 1681. LXIII. Schreiben Käysers Leopoldi an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er die, gemeinem Ruffe nach, von der Cron Dänemarck intendirte Belagerung der Stadt Hamburg, möglichsten Fleisses abwenden helffen, oder, auf den Nothfall, derselben mit Rath und That assistiren möchte, de A. 1682.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/197>, abgerufen am 26.04.2024.