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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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len, keine Maaß noch Ordnung geben, allenfalls aber auf GOtt, Ihrer Käyserlichen Majestät gleiches Recht, und unsere offenbar vor Augen liegende Justitiam Causae vertrauende, allerhöchstgedachter Ihrer Käyserlichen Majestät allergerechtesten Ausspruchs, mit Vorbehalt quorumvis Competentium, gern erwarten: Wolten wir Euer Liebden in freund-vetterlicher Wieder-Antwort ohnverhalten, dero wir zu Erweisung etc. Geben Bensberg, den 12. Octobr. Anno 1695.

CXXXIV.
Schreiben von derer geistlichen Fürsten Gesandten, auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, an den Käyser Leopoldum, worinn sie denselben allerunterthänigst bitten, dero geschöpffte Intention, das Stifft Passau in ein Ertz-Stifft zu erhöhen, wegen besorglich daraus erwachsender vieler Inconvenientien, allergnädigst zu ändern, und dem am Römischen Hofe, zwischen dem Ertz- und Stiffte Saltzburg und Passau, entstandenen Process seinen freyen Lauff zu lassen, de Anno 1695.

P. P.

ES haben unsere allerseits hohe Herren Principalen, theils von des Herrn Ertz-Bischoffens zu Saltzburg, theils von des Herrn Bischoffens zu Passau Hochfürstl. Hochfürstlichen Gnd. Gnaden selbsten, auch sonsten vernommen, was gestalten Euer Käyserliche Majestät die Resolution geschöpfft haben sollen, das Hoch-Stifft Passau in eine Ertz-Bischöffliche Würde erheben, oder doch von dem Saltzburgischen Metropolitanat eximiren, und hierumen beym Römischen Stuhl durch dero expresse abgeschickten Reichs-Hof-Rath Tuccus negotiiren zu

len, keine Maaß noch Ordnung geben, allenfalls aber auf GOtt, Ihrer Käyserlichen Majestät gleiches Recht, und unsere offenbar vor Augen liegende Justitiam Causae vertrauende, allerhöchstgedachter Ihrer Käyserlichen Majestät allergerechtesten Ausspruchs, mit Vorbehalt quorumvis Competentium, gern erwarten: Wolten wir Euer Liebden in freund-vetterlicher Wieder-Antwort ohnverhalten, dero wir zu Erweisung etc. Geben Bensberg, den 12. Octobr. Anno 1695.

CXXXIV.
Schreiben von derer geistlichen Fürsten Gesandten, auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, an den Käyser Leopoldum, worinn sie denselben allerunterthänigst bitten, dero geschöpffte Intention, das Stifft Passau in ein Ertz-Stifft zu erhöhen, wegen besorglich daraus erwachsender vieler Inconvenientien, allergnädigst zu ändern, und dem am Römischen Hofe, zwischen dem Ertz- und Stiffte Saltzburg und Passau, entstandenen Process seinen freyen Lauff zu lassen, de Anno 1695.

P. P.

ES haben unsere allerseits hohe Herren Principalen, theils von des Herrn Ertz-Bischoffens zu Saltzburg, theils von des Herrn Bischoffens zu Passau Hochfürstl. Hochfürstlichen Gnd. Gnaden selbsten, auch sonsten vernommen, was gestalten Euer Käyserliche Majestät die Resolution geschöpfft haben sollen, das Hoch-Stifft Passau in eine Ertz-Bischöffliche Würde erheben, oder doch von dem Saltzburgischen Metropolitanat eximiren, und hierumen beym Römischen Stuhl durch dero expresse abgeschickten Reichs-Hof-Rath Tuccus negotiiren zu

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                     mit Vorbehalt quorumvis Competentium, gern erwarten: Wolten wir Euer Liebden in
                     freund-vetterlicher Wieder-Antwort ohnverhalten, dero wir zu Erweisung etc.
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[473/0509] len, keine Maaß noch Ordnung geben, allenfalls aber auf GOtt, Ihrer Käyserlichen Majestät gleiches Recht, und unsere offenbar vor Augen liegende Justitiam Causae vertrauende, allerhöchstgedachter Ihrer Käyserlichen Majestät allergerechtesten Ausspruchs, mit Vorbehalt quorumvis Competentium, gern erwarten: Wolten wir Euer Liebden in freund-vetterlicher Wieder-Antwort ohnverhalten, dero wir zu Erweisung etc. Geben Bensberg, den 12. Octobr. Anno 1695. CXXXIV. Schreiben von derer geistlichen Fürsten Gesandten, auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, an den Käyser Leopoldum, worinn sie denselben allerunterthänigst bitten, dero geschöpffte Intention, das Stifft Passau in ein Ertz-Stifft zu erhöhen, wegen besorglich daraus erwachsender vieler Inconvenientien, allergnädigst zu ändern, und dem am Römischen Hofe, zwischen dem Ertz- und Stiffte Saltzburg und Passau, entstandenen Process seinen freyen Lauff zu lassen, de Anno 1695. P. P. ES haben unsere allerseits hohe Herren Principalen, theils von des Herrn Ertz-Bischoffens zu Saltzburg, theils von des Herrn Bischoffens zu Passau Hochfürstl. Hochfürstlichen Gnd. Gnaden selbsten, auch sonsten vernommen, was gestalten Euer Käyserliche Majestät die Resolution geschöpfft haben sollen, das Hoch-Stifft Passau in eine Ertz-Bischöffliche Würde erheben, oder doch von dem Saltzburgischen Metropolitanat eximiren, und hierumen beym Römischen Stuhl durch dero expresse abgeschickten Reichs-Hof-Rath Tuccus negotiiren zu

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 473. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/509>, abgerufen am 26.04.2024.