Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

Hof- und unserer Erb-Königreiche und Landen General Post-Meistern, und des Reichs lieben Getreuen, Carl Joseph, Grafen von Paar, gnädigst befohlen, daß er, zu Beförderung der Correspondenz bey unserm im Reich anwesenden Kriegs-Herr, ein Feld-Post-Amt anordnen solle; Und demnach es Dero Liebden zu dem Ende hiemit gnädigst erinnern wollen, damit sie dero untergebene nächst gelegene und andere Reichs-Post-Meister gemessen dahin anweisen, daß dieselbe obberührtem Feld-Post-Amt die benöthigte Communication unverweigerlich zu verschaffen, mithin die Correspondenz von und zu unserer Käyserl. Armada, ohne Eingriff oder einige Neuerung, iedesmahl frey und ohnaufgehalten, wie Herkommens, zu befördern sich angelegen seyn lassen. Dessen versehen wir uns zu Dero Liebden gnädigst, beschiehet auch daran unser gnädigster Will und Meynung, und wir verbleiben Dero Liebden etc. Ebersdorff, den 12. Septembris, Anno 1701.

CLVII.
Schreiben Churfürst Lotharii Francisci zu Mäyntz an den Käyser Leopoldum, daß Seine Majestät dero Erb-Land- und Hof-Postmeister, Grafen von Paar, dahin anzuhalten allergnädigst geruhen möchten, damit er sich der Wahl-Capitulation des Römischen Königs Josephi gemäß verhalte, und dem Reichs-General-Postmeister, Fürsten von Taxis, nicht ferner in seine Jura einzugreiffen suche, de Anno 1701.

P. P.

EUer Käyserlichen Majestät wird, auser Zweifel, annoch in allergnädigstem Angedencken beruhen, was vor Irrung und schwere Streitigkeiten in Post--

Hof- und unserer Erb-Königreiche und Landen General Post-Meistern, und des Reichs lieben Getreuen, Carl Joseph, Grafen von Paar, gnädigst befohlen, daß er, zu Beförderung der Correspondenz bey unserm im Reich anwesenden Kriegs-Herr, ein Feld-Post-Amt anordnen solle; Und demnach es Dero Liebden zu dem Ende hiemit gnädigst erinnern wollen, damit sie dero untergebene nächst gelegene und andere Reichs-Post-Meister gemessen dahin anweisen, daß dieselbe obberührtem Feld-Post-Amt die benöthigte Communication unverweigerlich zu verschaffen, mithin die Correspondenz von und zu unserer Käyserl. Armada, ohne Eingriff oder einige Neuerung, iedesmahl frey und ohnaufgehalten, wie Herkommens, zu befördern sich angelegen seyn lassen. Dessen versehen wir uns zu Dero Liebden gnädigst, beschiehet auch daran unser gnädigster Will und Meynung, und wir verbleiben Dero Liebden etc. Ebersdorff, den 12. Septembris, Anno 1701.

CLVII.
Schreiben Churfürst Lotharii Francisci zu Mäyntz an den Käyser Leopoldum, daß Seine Majestät dero Erb-Land- und Hof-Postmeister, Grafen von Paar, dahin anzuhalten allergnädigst geruhen möchten, damit er sich der Wahl-Capitulation des Römischen Königs Josephi gemäß verhalte, und dem Reichs-General-Postmeister, Fürsten von Taxis, nicht ferner in seine Jura einzugreiffen suche, de Anno 1701.

P. P.

EUer Käyserlichen Majestät wird, auser Zweifel, annoch in allergnädigstem Angedencken beruhen, was vor Irrung und schwere Streitigkeiten in Post--

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0620" n="584"/>
Hof- und unserer Erb-Königreiche und Landen
                     General Post-Meistern, und des Reichs lieben Getreuen, Carl Joseph, Grafen von
                     Paar, gnädigst befohlen, daß er, zu Beförderung der Correspondenz bey unserm im
                     Reich anwesenden Kriegs-Herr, ein Feld-Post-Amt anordnen solle; Und demnach es
                     Dero Liebden zu dem Ende hiemit gnädigst erinnern wollen, damit sie dero
                     untergebene nächst gelegene und andere Reichs-Post-Meister gemessen dahin
                     anweisen, daß dieselbe obberührtem Feld-Post-Amt die benöthigte Communication
                     unverweigerlich zu verschaffen, mithin die Correspondenz von und zu unserer
                     Käyserl. Armada, ohne Eingriff oder einige Neuerung, iedesmahl frey und
                     ohnaufgehalten, wie Herkommens, zu befördern sich angelegen seyn lassen. Dessen
                     versehen wir uns zu Dero Liebden gnädigst, beschiehet auch daran unser
                     gnädigster Will und Meynung, und wir verbleiben Dero Liebden etc. Ebersdorff,
                     den 12. Septembris, Anno 1701.</p>
      </div>
      <div>
        <head>CLVII.<lb/></head>
        <l>Schreiben Churfürst Lotharii Francisci zu Mäyntz an den Käyser Leopoldum, daß
                     Seine Majestät dero Erb-Land- und Hof-Postmeister, Grafen von Paar, dahin
                     anzuhalten allergnädigst geruhen möchten, damit er sich der Wahl-Capitulation
                     des Römischen Königs Josephi gemäß verhalte, und dem Reichs-General-Postmeister,
                     Fürsten von Taxis, nicht ferner in seine Jura einzugreiffen suche, de Anno
                     1701.</l>
        <p>P. P.</p>
        <p>EUer Käyserlichen Majestät wird, auser Zweifel, annoch in allergnädigstem
                     Angedencken beruhen, was vor Irrung und schwere Streitigkeiten in Post--
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[584/0620] Hof- und unserer Erb-Königreiche und Landen General Post-Meistern, und des Reichs lieben Getreuen, Carl Joseph, Grafen von Paar, gnädigst befohlen, daß er, zu Beförderung der Correspondenz bey unserm im Reich anwesenden Kriegs-Herr, ein Feld-Post-Amt anordnen solle; Und demnach es Dero Liebden zu dem Ende hiemit gnädigst erinnern wollen, damit sie dero untergebene nächst gelegene und andere Reichs-Post-Meister gemessen dahin anweisen, daß dieselbe obberührtem Feld-Post-Amt die benöthigte Communication unverweigerlich zu verschaffen, mithin die Correspondenz von und zu unserer Käyserl. Armada, ohne Eingriff oder einige Neuerung, iedesmahl frey und ohnaufgehalten, wie Herkommens, zu befördern sich angelegen seyn lassen. Dessen versehen wir uns zu Dero Liebden gnädigst, beschiehet auch daran unser gnädigster Will und Meynung, und wir verbleiben Dero Liebden etc. Ebersdorff, den 12. Septembris, Anno 1701. CLVII. Schreiben Churfürst Lotharii Francisci zu Mäyntz an den Käyser Leopoldum, daß Seine Majestät dero Erb-Land- und Hof-Postmeister, Grafen von Paar, dahin anzuhalten allergnädigst geruhen möchten, damit er sich der Wahl-Capitulation des Römischen Königs Josephi gemäß verhalte, und dem Reichs-General-Postmeister, Fürsten von Taxis, nicht ferner in seine Jura einzugreiffen suche, de Anno 1701. P. P. EUer Käyserlichen Majestät wird, auser Zweifel, annoch in allergnädigstem Angedencken beruhen, was vor Irrung und schwere Streitigkeiten in Post--

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/620
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 584. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/620>, abgerufen am 26.04.2024.