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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Durchläuchtigster Fürst, freundlicher lieber Vetter und Gevatter,

WIr mögen Euer Durchläuchtigkeit hierdurch nicht verhalten, was Gestalt wir entschlossen seynd, den entseelten Cörper von weyland unserer hoch- und hertzgeliebten Gemahlin der Königin Majestät, den nechst bevorstehenden 28. Junii in seine Ruhestädte allhier beysetzen zu lassen. Gleichwie uns nun Euer Liebden Assistenz in der durch diesen Todes-Fall uns zugestossenen schweren Betrübniß zur sonderbaren Consolation und Soulagement gereichet; Also haben wir deroselben hiedurch davon nicht allein freund-vetterliche Notification thun, sondern dieselbe auch anbey ersuchen wollen, uns den besondern angenehmen Gefallen, dem verblichenen Leichnam aber die letzte Ehre zu erweisen, und sich gegen oberwehnte Zeit persönlich allhier einzufinden, auch nebst denen übrigen hohen Anverwandten, derer wir allhier gewärtig seynd, der Leich-Begängniß mit beyzuwohnen. Welche von Euer Durchläuchtigkeit verhoffende Affection nicht allein mit dancknehmigstem Gemüthe erkennen, sondern auch in allen, GOtt gebe! frölichern Occasionen, mit reciproquer Willfährigkeit zu erwiedern nicht unterlassen, auch sonsten deroselben zu Erweisung freund-vetterlicher Dienste und Gefällichkeiten, iederzeit bereit verbleiben werden, Cölln an der Spree, den 24. Maji, Anno 1705.

Euer Durchläuchtigkeit

Freund-williger Vetter und Gevatter,

Friedrich, R.

Gr. v. Wartenberg.

Durchläuchtigster Fürst, freundlicher lieber Vetter und Gevatter,

WIr mögen Euer Durchläuchtigkeit hierdurch nicht verhalten, was Gestalt wir entschlossen seynd, den entseelten Cörper von weyland unserer hoch- und hertzgeliebten Gemahlin der Königin Majestät, den nechst bevorstehenden 28. Junii in seine Ruhestädte allhier beysetzen zu lassen. Gleichwie uns nun Euer Liebden Assistenz in der durch diesen Todes-Fall uns zugestossenen schweren Betrübniß zur sonderbaren Consolation und Soulagement gereichet; Also haben wir deroselben hiedurch davon nicht allein freund-vetterliche Notification thun, sondern dieselbe auch anbey ersuchen wollen, uns den besondern angenehmen Gefallen, dem verblichenen Leichnam aber die letzte Ehre zu erweisen, und sich gegen oberwehnte Zeit persönlich allhier einzufinden, auch nebst denen übrigen hohen Anverwandten, derer wir allhier gewärtig seynd, der Leich-Begängniß mit beyzuwohnen. Welche von Euer Durchläuchtigkeit verhoffende Affection nicht allein mit dancknehmigstem Gemüthe erkennen, sondern auch in allen, GOtt gebe! frölichern Occasionen, mit reciproquer Willfährigkeit zu erwiedern nicht unterlassen, auch sonsten deroselben zu Erweisung freund-vetterlicher Dienste und Gefällichkeiten, iederzeit bereit verbleiben werden, Cölln an der Spree, den 24. Maji, Anno 1705.

Euer Durchläuchtigkeit

Freund-williger Vetter und Gevatter,

Friedrich, R.

Gr. v. Wartenberg.

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                     Junii in seine Ruhestädte allhier beysetzen zu lassen. Gleichwie uns nun Euer
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                     Betrübniß zur sonderbaren Consolation und Soulagement gereichet; Also haben wir
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                     allein mit dancknehmigstem Gemüthe erkennen, sondern auch in allen, GOtt gebe!
                     frölichern Occasionen, mit reciproquer Willfährigkeit zu erwiedern nicht
                     unterlassen, auch sonsten deroselben zu Erweisung freund-vetterlicher Dienste
                     und Gefällichkeiten, iederzeit bereit verbleiben werden, Cölln an der Spree, den
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[616/0652] Durchläuchtigster Fürst, freundlicher lieber Vetter und Gevatter, WIr mögen Euer Durchläuchtigkeit hierdurch nicht verhalten, was Gestalt wir entschlossen seynd, den entseelten Cörper von weyland unserer hoch- und hertzgeliebten Gemahlin der Königin Majestät, den nechst bevorstehenden 28. Junii in seine Ruhestädte allhier beysetzen zu lassen. Gleichwie uns nun Euer Liebden Assistenz in der durch diesen Todes-Fall uns zugestossenen schweren Betrübniß zur sonderbaren Consolation und Soulagement gereichet; Also haben wir deroselben hiedurch davon nicht allein freund-vetterliche Notification thun, sondern dieselbe auch anbey ersuchen wollen, uns den besondern angenehmen Gefallen, dem verblichenen Leichnam aber die letzte Ehre zu erweisen, und sich gegen oberwehnte Zeit persönlich allhier einzufinden, auch nebst denen übrigen hohen Anverwandten, derer wir allhier gewärtig seynd, der Leich-Begängniß mit beyzuwohnen. Welche von Euer Durchläuchtigkeit verhoffende Affection nicht allein mit dancknehmigstem Gemüthe erkennen, sondern auch in allen, GOtt gebe! frölichern Occasionen, mit reciproquer Willfährigkeit zu erwiedern nicht unterlassen, auch sonsten deroselben zu Erweisung freund-vetterlicher Dienste und Gefällichkeiten, iederzeit bereit verbleiben werden, Cölln an der Spree, den 24. Maji, Anno 1705. Euer Durchläuchtigkeit Freund-williger Vetter und Gevatter, Friedrich, R. Gr. v. Wartenberg.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 616. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/652>, abgerufen am 26.04.2024.