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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Mauth-Städte Generalia ergehen möchten, daß sie der Gesandtschafften von Augspurg auf Regenspurg das Wasser hinab führende Bagage, Mobilien, Wein, Archiv, und anders, auf ihr, der Gesandten, vorzeigende, eigenhändig unterschriebene und sigillirte Pässe, oder wenn sie selbst in Person zugegen, auf deren durch ihre Bediente beschehende Anzeige, Mauth, Zoll und Aufschlag, auch anderer Beschwerden frey passiren, und wo sie nicht selbst wollen, anzuländen, nicht anhalten solten; Es wird des Herrn Chur-Pfältzischen Gesandtens Excellenz ein gleiches bey der Hochfürstlichen Regierung Neuburg anbringen; Auf daß nun die hohe Gesandtschafften bey denen Mauth-Städten nicht aufgehalten oder gehindert werden; So habe dieses des obbesagten Reichs-Convents Verlangen hiemit anzubringen nicht unterlassen sollen, darüber Ew. Hochfürstlichen Durchläuchtigkeit gnädigste Resolution und machende Verordnung dem ersterwehnten hochlöbl. Reichs-Convent wieder zu eröffnen erwarte, wodurch sie, die hohe Gesandtschafften sich mehr verbinden werden, und ich etc. etc. Datum Augspurg, den 30. Julii, Anno 1714.

CLXXX.
Antwort des Käyserlichen Principal-Commissarii auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, und Käyserlichen Administratoris in Bäyern, Fürst Maximilian Carls zu Löwenstein-Wertheim, auf vorherstehendes Schreiben des Chur-Mäyntzischen Gesandten auf dem Reichs-Convent zu Regenspurg, Frey-Herrns Anton Ignatii von Otten, de Anno 1714.

Mauth-Städte Generalia ergehen möchten, daß sie der Gesandtschafften von Augspurg auf Regenspurg das Wasser hinab führende Bagage, Mobilien, Wein, Archiv, und anders, auf ihr, der Gesandten, vorzeigende, eigenhändig unterschriebene und sigillirte Pässe, oder wenn sie selbst in Person zugegen, auf deren durch ihre Bediente beschehende Anzeige, Mauth, Zoll und Aufschlag, auch anderer Beschwerden frey passiren, und wo sie nicht selbst wollen, anzuländen, nicht anhalten solten; Es wird des Herrn Chur-Pfältzischen Gesandtens Excellenz ein gleiches bey der Hochfürstlichen Regierung Neuburg anbringen; Auf daß nun die hohe Gesandtschafften bey denen Mauth-Städten nicht aufgehalten oder gehindert werden; So habe dieses des obbesagten Reichs-Convents Verlangen hiemit anzubringen nicht unterlassen sollen, darüber Ew. Hochfürstlichen Durchläuchtigkeit gnädigste Resolution und machende Verordnung dem ersterwehnten hochlöbl. Reichs-Convent wieder zu eröffnen erwarte, wodurch sie, die hohe Gesandtschafften sich mehr verbinden werden, und ich etc. etc. Datum Augspurg, den 30. Julii, Anno 1714.

CLXXX.
Antwort des Käyserlichen Principal-Commissarii auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, und Käyserlichen Administratoris in Bäyern, Fürst Maximilian Carls zu Löwenstein-Wertheim, auf vorherstehendes Schreiben des Chur-Mäyntzischen Gesandten auf dem Reichs-Convent zu Regenspurg, Frey-Herrns Anton Ignatii von Otten, de Anno 1714.
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                     wo sie nicht selbst wollen, anzuländen, nicht anhalten solten; Es wird des Herrn
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                     Regierung Neuburg anbringen; Auf daß nun die hohe Gesandtschafften bey denen
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                     obbesagten Reichs-Convents Verlangen hiemit anzubringen nicht unterlassen
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[636/0672] Mauth-Städte Generalia ergehen möchten, daß sie der Gesandtschafften von Augspurg auf Regenspurg das Wasser hinab führende Bagage, Mobilien, Wein, Archiv, und anders, auf ihr, der Gesandten, vorzeigende, eigenhändig unterschriebene und sigillirte Pässe, oder wenn sie selbst in Person zugegen, auf deren durch ihre Bediente beschehende Anzeige, Mauth, Zoll und Aufschlag, auch anderer Beschwerden frey passiren, und wo sie nicht selbst wollen, anzuländen, nicht anhalten solten; Es wird des Herrn Chur-Pfältzischen Gesandtens Excellenz ein gleiches bey der Hochfürstlichen Regierung Neuburg anbringen; Auf daß nun die hohe Gesandtschafften bey denen Mauth-Städten nicht aufgehalten oder gehindert werden; So habe dieses des obbesagten Reichs-Convents Verlangen hiemit anzubringen nicht unterlassen sollen, darüber Ew. Hochfürstlichen Durchläuchtigkeit gnädigste Resolution und machende Verordnung dem ersterwehnten hochlöbl. Reichs-Convent wieder zu eröffnen erwarte, wodurch sie, die hohe Gesandtschafften sich mehr verbinden werden, und ich etc. etc. Datum Augspurg, den 30. Julii, Anno 1714. CLXXX. Antwort des Käyserlichen Principal-Commissarii auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, und Käyserlichen Administratoris in Bäyern, Fürst Maximilian Carls zu Löwenstein-Wertheim, auf vorherstehendes Schreiben des Chur-Mäyntzischen Gesandten auf dem Reichs-Convent zu Regenspurg, Frey-Herrns Anton Ignatii von Otten, de Anno 1714.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 636. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/672>, abgerufen am 26.04.2024.