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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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CLXXXII.
Schreiben Käysers Caroli VI. an Herren Bürgermeister und Rath der Stadt Zürch, worinn er ihnen notificiret, daß Er, und König Ludewig der XIV. in Franckreich, die zu Rastadt angefangene Friedens-Tractaten zu Baden im Ergau zu vollenden beschlossen, und dahero sie, gehöriger Orten die benöthigte Anstalten darzu zu machen, ersuchet, de Anno 1714.
Carl der VI. von GOttes Gnaden, erwehlter Römischer Käyser, allezeit Mehrer des Reichs etc.
Wohlgeehrte und besonders Liebe,

NAchdem Wir, und Ihre Liebden der König in Franckreich, zu Rastadt vor gut befunden, den zu schliessenden Frieden, bey dem das Reich ebenfalls concurriren wird, an einem neutralen Orte vollends zum Stande zu bringen, und die darzu benennten Gevollmächtigten die nöthigen Conferenzien, den 15. instehenden Monats Aprilis, oder längstens den 1. Maji, anfangen sollen; So haben wir, aus besonderm zu der löblichen Republic Schweitz tragenden Vertrauen, gantz gerne zugestanden, daß selbige in der Schweitz möchten gehalten werden, zu welchem Ende wir die Stadt Baden im Ergau zum Congress vorgeschlagen, welche, wie wir vor wenig Tagen erfahren, Ihre Liebden ebenfalls erkieset. Wir haben also nicht anstehen wollen, euch hiervon durch gegenwärtiges Nachricht zu geben, nicht zweifelnd, ihr werdet solches gerne vernehmen, mithin an behörigen Orten die nöthigen Befehle ergehen lassen, zugleich dahin Sorge tragen, damit die bey dergleichen Fällen gebührende

CLXXXII.
Schreiben Käysers Caroli VI. an Herren Bürgermeister und Rath der Stadt Zürch, worinn er ihnen notificiret, daß Er, und König Ludewig der XIV. in Franckreich, die zu Rastadt angefangene Friedens-Tractaten zu Baden im Ergau zu vollenden beschlossen, und dahero sie, gehöriger Orten die benöthigte Anstalten darzu zu machen, ersuchet, de Anno 1714.
Carl der VI. von GOttes Gnaden, erwehlter Römischer Käyser, allezeit Mehrer des Reichs etc.
Wohlgeehrte und besonders Liebe,

NAchdem Wir, und Ihre Liebden der König in Franckreich, zu Rastadt vor gut befunden, den zu schliessenden Frieden, bey dem das Reich ebenfalls concurriren wird, an einem neutralen Orte vollends zum Stande zu bringen, und die darzu benennten Gevollmächtigten die nöthigen Conferenzien, den 15. instehenden Monats Aprilis, oder längstens den 1. Maji, anfangen sollen; So haben wir, aus besonderm zu der löblichen Republic Schweitz tragenden Vertrauen, gantz gerne zugestanden, daß selbige in der Schweitz möchten gehalten werden, zu welchem Ende wir die Stadt Baden im Ergau zum Congress vorgeschlagen, welche, wie wir vor wenig Tagen erfahren, Ihre Liebden ebenfalls erkieset. Wir haben also nicht anstehen wollen, euch hiervon durch gegenwärtiges Nachricht zu geben, nicht zweifelnd, ihr werdet solches gerne vernehmen, mithin an behörigen Orten die nöthigen Befehle ergehen lassen, zugleich dahin Sorge tragen, damit die bey dergleichen Fällen gebührende

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                     die zu Rastadt angefangene Friedens-Tractaten zu Baden im Ergau zu vollenden
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                     wird, an einem neutralen Orte vollends zum Stande zu bringen, und die darzu
                     benennten Gevollmächtigten die nöthigen Conferenzien, den 15. instehenden Monats
                     Aprilis, oder längstens den 1. Maji, anfangen sollen; So haben wir, aus
                     besonderm zu der löblichen Republic Schweitz tragenden Vertrauen, gantz gerne
                     zugestanden, daß selbige in der Schweitz möchten gehalten werden, zu welchem
                     Ende wir die Stadt Baden im Ergau zum Congress vorgeschlagen, welche, wie wir
                     vor wenig Tagen erfahren, Ihre Liebden ebenfalls erkieset. Wir haben also nicht
                     anstehen wollen, euch hiervon durch gegenwärtiges Nachricht zu geben, nicht
                     zweifelnd, ihr werdet solches gerne vernehmen, mithin an behörigen Orten die
                     nöthigen Befehle ergehen lassen, zugleich dahin Sorge tragen, damit die bey
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[641/0677] CLXXXII. Schreiben Käysers Caroli VI. an Herren Bürgermeister und Rath der Stadt Zürch, worinn er ihnen notificiret, daß Er, und König Ludewig der XIV. in Franckreich, die zu Rastadt angefangene Friedens-Tractaten zu Baden im Ergau zu vollenden beschlossen, und dahero sie, gehöriger Orten die benöthigte Anstalten darzu zu machen, ersuchet, de Anno 1714. Carl der VI. von GOttes Gnaden, erwehlter Römischer Käyser, allezeit Mehrer des Reichs etc. Wohlgeehrte und besonders Liebe, NAchdem Wir, und Ihre Liebden der König in Franckreich, zu Rastadt vor gut befunden, den zu schliessenden Frieden, bey dem das Reich ebenfalls concurriren wird, an einem neutralen Orte vollends zum Stande zu bringen, und die darzu benennten Gevollmächtigten die nöthigen Conferenzien, den 15. instehenden Monats Aprilis, oder längstens den 1. Maji, anfangen sollen; So haben wir, aus besonderm zu der löblichen Republic Schweitz tragenden Vertrauen, gantz gerne zugestanden, daß selbige in der Schweitz möchten gehalten werden, zu welchem Ende wir die Stadt Baden im Ergau zum Congress vorgeschlagen, welche, wie wir vor wenig Tagen erfahren, Ihre Liebden ebenfalls erkieset. Wir haben also nicht anstehen wollen, euch hiervon durch gegenwärtiges Nachricht zu geben, nicht zweifelnd, ihr werdet solches gerne vernehmen, mithin an behörigen Orten die nöthigen Befehle ergehen lassen, zugleich dahin Sorge tragen, damit die bey dergleichen Fällen gebührende

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 641. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/677>, abgerufen am 04.05.2024.