Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
wider die Erb-Landes-Vereinigung gethan. V. 429. ingleichen wegen Einnehmung der so genannten Burgundischen Cräyß-Trouppen. V. 446 notificiret denen Churfürsten zu Mäyntz und Trier, was ihn bewogen, Burgundische Cräyß-Völcker in seine Festungen einzunehmen. V. 449 beschweret sich bey Chur Mäyntz über des Käyserlichen Hofs Verfahren wider sich und seine Bedienten, und bittet, solches dem Churfürstlichen Collegio nachdrücklich vorzustellen. V. 502 notificiret dem Churfürsten zu Mäyntz, daß das Stifft Hildesheim, durch Absterben dessen Bischoffs, an ihn, als Coadjutorem gedachten Stiffts, gekommen, und bittet sich bey desselben ruhigen Besitz zu handhaben, auch sonsten sein Interesse bestens secundiren zu helffen. V. 614 zu der wider denselben ergangenen Achts-Erklärung ist des Fürsten-Standes Einwilligung nicht erfodert worden. VI. 819 ersuchet Chur Mäyntz, ihn und seinen Herrn Bruder zur bevorstehenden Käyser-Wahl zu verschreiben. VII. 244. ingleichen das Churfürstliche Collegium. VII. 245 Julius Franciscus, Hertzog von Sachsen-Lauenburg, gratuliret Hertzog Augusto von Wolffenbüttel zum neuen Jahre. II. 601 demselben vertrauet Marggraf Friedrich von Baden-Durlach, bey seiner Abwesenheit, das Commando über die Reichs-Völcker. III. 271 Julius Sigismundus, bey demselben bedancket sich der Magistrat zu Breßlau, vor die Einladung zur Gevatterschafft. VIII. 151 Jüterbock wird von dem Ertz-Stifft Magdeburg eximirt, und zu dem Ober-Sächsischen Cräyß geschlagen. III. 567. 618
K.
Kärndten, wegen der Stifft Bambergischen in demselben gelegener Herrschafften intercediren Chur-Fürsten und Stände bey dem Käyser Ferdinando dem dritten. I. 287 Karg, (Johann Friedrich von) über denselben, als einen
wider die Erb-Landes-Vereinigung gethan. V. 429. ingleichen wegen Einnehmung der so genannten Burgundischen Cräyß-Trouppen. V. 446 notificiret denen Churfürsten zu Mäyntz und Trier, was ihn bewogen, Burgundische Cräyß-Völcker in seine Festungen einzunehmen. V. 449 beschweret sich bey Chur Mäyntz über des Käyserlichen Hofs Verfahren wider sich und seine Bedienten, und bittet, solches dem Churfürstlichen Collegio nachdrücklich vorzustellen. V. 502 notificiret dem Churfürsten zu Mäyntz, daß das Stifft Hildesheim, durch Absterben dessen Bischoffs, an ihn, als Coadjutorem gedachten Stiffts, gekommen, und bittet sich bey desselben ruhigen Besitz zu handhaben, auch sonsten sein Interesse bestens secundiren zu helffen. V. 614 zu der wider denselben ergangenen Achts-Erklärung ist des Fürsten-Standes Einwilligung nicht erfodert worden. VI. 819 ersuchet Chur Mäyntz, ihn und seinen Herrn Bruder zur bevorstehenden Käyser-Wahl zu verschreiben. VII. 244. ingleichen das Churfürstliche Collegium. VII. 245 Julius Franciscus, Hertzog von Sachsen-Lauenburg, gratuliret Hertzog Augusto von Wolffenbüttel zum neuen Jahre. II. 601 demselben vertrauet Marggraf Friedrich von Baden-Durlach, bey seiner Abwesenheit, das Commando über die Reichs-Völcker. III. 271 Julius Sigismundus, bey demselben bedancket sich der Magistrat zu Breßlau, vor die Einladung zur Gevatterschafft. VIII. 151 Jüterbock wird von dem Ertz-Stifft Magdeburg eximirt, und zu dem Ober-Sächsischen Cräyß geschlagen. III. 567. 618
K.
Kärndten, wegen der Stifft Bambergischen in demselben gelegener Herrschafften intercediren Chur-Fürsten und Stände bey dem Käyser Ferdinando dem dritten. I. 287 Karg, (Johann Friedrich von) über denselben, als einen
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <l><pb facs="#f0991"/>
wider die
                     Erb-Landes-Vereinigung gethan. V. 429. ingleichen wegen Einnehmung der so
                     genannten Burgundischen Cräyß-Trouppen. V. 446 notificiret denen Churfürsten zu
                     Mäyntz und Trier, was ihn bewogen, Burgundische Cräyß-Völcker in seine Festungen
                     einzunehmen. V. 449 beschweret sich bey Chur Mäyntz über des Käyserlichen Hofs
                     Verfahren wider sich und seine Bedienten, und bittet, solches dem
                     Churfürstlichen Collegio nachdrücklich vorzustellen. V. 502 notificiret dem
                     Churfürsten zu Mäyntz, daß das Stifft Hildesheim, durch Absterben dessen
                     Bischoffs, an ihn, als Coadjutorem gedachten Stiffts, gekommen, und bittet sich
                     bey desselben ruhigen Besitz zu handhaben, auch sonsten sein Interesse bestens
                     secundiren zu helffen. V. 614 zu der wider denselben ergangenen Achts-Erklärung
                     ist des Fürsten-Standes Einwilligung nicht erfodert worden. VI. 819 ersuchet
                     Chur Mäyntz, ihn und seinen Herrn Bruder zur bevorstehenden Käyser-Wahl zu
                     verschreiben. VII. 244. ingleichen das Churfürstliche Collegium. VII. 245</l>
        <l><hi rendition="#in">J</hi>ulius Franciscus, Hertzog von Sachsen-Lauenburg,
                     gratuliret Hertzog Augusto von Wolffenbüttel zum neuen Jahre. II. 601 demselben
                     vertrauet Marggraf Friedrich von Baden-Durlach, bey seiner Abwesenheit, das
                     Commando über die Reichs-Völcker. III. 271</l>
        <l><hi rendition="#in">J</hi>ulius Sigismundus, bey demselben bedancket sich der
                     Magistrat zu Breßlau, vor die Einladung zur Gevatterschafft. VIII. 151</l>
        <l><hi rendition="#in">J</hi>üterbock wird von dem Ertz-Stifft Magdeburg eximirt, und
                     zu dem Ober-Sächsischen Cräyß geschlagen. III. 567. 618</l>
      </div>
      <div>
        <head>K.<lb/></head>
        <l><hi rendition="#in">K</hi>ärndten, wegen der Stifft Bambergischen in demselben
                     gelegener Herrschafften intercediren Chur-Fürsten und Stände bey dem Käyser
                     Ferdinando dem dritten. I. 287</l>
        <l><hi rendition="#in">K</hi>arg, (Johann Friedrich von) über denselben, als einen
</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0991] wider die Erb-Landes-Vereinigung gethan. V. 429. ingleichen wegen Einnehmung der so genannten Burgundischen Cräyß-Trouppen. V. 446 notificiret denen Churfürsten zu Mäyntz und Trier, was ihn bewogen, Burgundische Cräyß-Völcker in seine Festungen einzunehmen. V. 449 beschweret sich bey Chur Mäyntz über des Käyserlichen Hofs Verfahren wider sich und seine Bedienten, und bittet, solches dem Churfürstlichen Collegio nachdrücklich vorzustellen. V. 502 notificiret dem Churfürsten zu Mäyntz, daß das Stifft Hildesheim, durch Absterben dessen Bischoffs, an ihn, als Coadjutorem gedachten Stiffts, gekommen, und bittet sich bey desselben ruhigen Besitz zu handhaben, auch sonsten sein Interesse bestens secundiren zu helffen. V. 614 zu der wider denselben ergangenen Achts-Erklärung ist des Fürsten-Standes Einwilligung nicht erfodert worden. VI. 819 ersuchet Chur Mäyntz, ihn und seinen Herrn Bruder zur bevorstehenden Käyser-Wahl zu verschreiben. VII. 244. ingleichen das Churfürstliche Collegium. VII. 245 Julius Franciscus, Hertzog von Sachsen-Lauenburg, gratuliret Hertzog Augusto von Wolffenbüttel zum neuen Jahre. II. 601 demselben vertrauet Marggraf Friedrich von Baden-Durlach, bey seiner Abwesenheit, das Commando über die Reichs-Völcker. III. 271 Julius Sigismundus, bey demselben bedancket sich der Magistrat zu Breßlau, vor die Einladung zur Gevatterschafft. VIII. 151 Jüterbock wird von dem Ertz-Stifft Magdeburg eximirt, und zu dem Ober-Sächsischen Cräyß geschlagen. III. 567. 618 K. Kärndten, wegen der Stifft Bambergischen in demselben gelegener Herrschafften intercediren Chur-Fürsten und Stände bey dem Käyser Ferdinando dem dritten. I. 287 Karg, (Johann Friedrich von) über denselben, als einen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/991
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/991>, abgerufen am 26.04.2024.