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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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Ob die Augspurgisch Confession in dem zehenden Articul vom heiligen Nachtmal / Anno / etc. 30. also gestelt gewesen / daß dieselbige hernach billich vnd notwendig geendert worden.

GLeich im folgenden dreissigsten jar ist der gros Reichstag zu Augspurg gehalten / vnd Keysern Carolo V. die Augspurgisch Confession von den Euangelischen Ständen vber geben worden: die wort vom heiligen Nachtmal lauten in derselben Confession / im zehenden Articul / also: Von dem Abentmal des Herrn / würdt also gelehrt: daß warer Leib vnd Blut Christi / war hafftiglich vnder gestalt des Brots vnd Weins / im Abendmal gegenwertig sey / vnd da ausgetheilt vnd genommen würdt. Derhalben wirdt auch die Gegenlehr verworffen.

Dise wort (der halben würdt auch die Gegenlehr verworffen) stechen den Ambrosium Vuolfium (als ein Zwinglianer) hefftig in die Augen. Dann er versteht wol / daß mit disen worten / die Christlichen Euangelischen Chur / Fürsten vnd Ständ / den Zwinglischen Irthumb offentlich verworffen / vnd vor Keyserlicher Maiestat / vnd dem gantzen Reich offentlich sich erklärt / daß sie mit dem Zwinglischen Irthumb weder theil noch gemein hetten. Es fürchtet auch Vuolfius, es werden die jetzlebende Euangelische Christliche Chur / Fürsten vnd Ständ der Christlichen Augspurgischen Confession / durch erinnerung vnd betrachtung obgemelter wort / noch mehr verursacht werden / ob der reinen Lehr vom heiligen Nachtmal ernstlich zuhalten / vnd dem Zwinglischen

Ob die Augspurgisch Confession in dem zehenden Articul vom heiligen Nachtmal / Anno / etc. 30. also gestelt gewesen / daß dieselbige hernach billich vnd notwendig geendert worden.

GLeich im folgenden dreissigsten jar ist der gros Reichstag zu Augspurg gehalten / vnd Keysern Carolo V. die Augspurgisch Confession von den Euangelischen Ständen vber geben worden: die wort vom heiligen Nachtmal lauten in derselben Confession / im zehenden Articul / also: Von dem Abentmal des Herrn / würdt also gelehrt: daß warer Leib vnd Blut Christi / war hafftiglich vnder gestalt des Brots vnd Weins / im Abendmal gegenwertig sey / vnd da ausgetheilt vnd genommen würdt. Derhalben wirdt auch die Gegenlehr verworffen.

Dise wort (der halben würdt auch die Gegenlehr verworffen) stechen den Ambrosium Vuolfium (als ein Zwinglianer) hefftig in die Augen. Dann er versteht wol / daß mit disen worten / die Christlichen Euangelischen Chur / Fürsten vnd Ständ / den Zwinglischen Irthumb offentlich verworffen / vnd vor Keyserlicher Maiestat / vnd dem gantzen Reich offentlich sich erklärt / daß sie mit dem Zwinglischen Irthumb weder theil noch gemein hetten. Es fürchtet auch Vuolfius, es werden die jetzlebende Euangelische Christliche Chur / Fürsten vnd Ständ der Christlichen Augspurgischen Confession / durch erinnerung vnd betrachtung obgemelter wort / noch mehr verursacht werden / ob der reinen Lehr vom heiligen Nachtmal ernstlich zuhalten / vnd dem Zwinglischen

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[22/0034] Ob die Augspurgisch Confession in dem zehenden Articul vom heiligen Nachtmal / Anno / etc. 30. also gestelt gewesen / daß dieselbige hernach billich vnd notwendig geendert worden. GLeich im folgenden dreissigsten jar ist der gros Reichstag zu Augspurg gehalten / vnd Keysern Carolo V. die Augspurgisch Confession von den Euangelischen Ständen vber geben worden: die wort vom heiligen Nachtmal lauten in derselben Confession / im zehenden Articul / also: Von dem Abentmal des Herrn / würdt also gelehrt: daß warer Leib vnd Blut Christi / war hafftiglich vnder gestalt des Brots vnd Weins / im Abendmal gegenwertig sey / vnd da ausgetheilt vnd genommen würdt. Derhalben wirdt auch die Gegenlehr verworffen. Dise wort (der halben würdt auch die Gegenlehr verworffen) stechen den Ambrosium Vuolfium (als ein Zwinglianer) hefftig in die Augen. Dann er versteht wol / daß mit disen worten / die Christlichen Euangelischen Chur / Fürsten vnd Ständ / den Zwinglischen Irthumb offentlich verworffen / vnd vor Keyserlicher Maiestat / vnd dem gantzen Reich offentlich sich erklärt / daß sie mit dem Zwinglischen Irthumb weder theil noch gemein hetten. Es fürchtet auch Vuolfius, es werden die jetzlebende Euangelische Christliche Chur / Fürsten vnd Ständ der Christlichen Augspurgischen Confession / durch erinnerung vnd betrachtung obgemelter wort / noch mehr verursacht werden / ob der reinen Lehr vom heiligen Nachtmal ernstlich zuhalten / vnd dem Zwinglischen

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 22. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/34>, abgerufen am 27.04.2024.