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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894.

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und dass sie in dieser Form Kommando über fremde Arbeit sind,
Anspruch auf Aneignung fremder Arbeit geben, daher sich ver-
werthender Werth sind. Es tritt hier auch klar hervor, dass dies
Verhältniss der Titel und das Mittel zur Aneignung fremder Arbeit
ist, und nicht irgend eine Arbeit als Gegenwerth von Seite des
Kapitalisten.

Als Waare erscheint das Kapital ferner, soweit die Theilung des
Profits in Zins und eigentlichen Profit durch Nachfrage und Ange-
bot, also durch die Konkurrenz regulirt wird, ganz wie die Markt-
preise der Waaren. Der Unterschied tritt hier aber ebenso schlagend
hervor wie die Analogie. Decken sich Nachfrage und Angebot,
so entspricht der Marktpreis der Waare ihrem Produktionspreis;
d. h. ihr Preis erscheint dann geregelt durch die innern Gesetze
der kapitalistischen Produktion, unabhängig von der Konkurrenz,
da die Schwankungen von Nachfrage und Angebot nichts erklären
als die Abweichungen der Marktpreise von den Produktionspreisen
-- Abweichungen, die sich wechselseitig ausgleichen, sodass in ge-
wissen längern Perioden die Durchschnittsmarktpreise gleich den
Produktionspreisen sind. Sobald sie sich decken, hören diese
Kräfte auf zu wirken, heben einander auf, und das allgemeine
Gesetz der Preisbestimmung tritt dann auch als Gesetz des ein-
zelnen Falls hervor; der Marktpreis entspricht dann schon in seinem
unmittelbaren Dasein, und nicht nur als Durchschnitt der Bewe-
gung der Marktpreise, dem Produktionspreis, der durch die imma-
nenten Gesetze der Produktionsweise selbst geregelt ist. Ebenso
beim Arbeitslohn. Decken sich Nachfrage und Angebot, so hebt
sich ihre Wirkung auf, und der Arbeitslohn ist gleich dem Werth
der Arbeitskraft. Anders aber mit dem Zins vom Geldkapital.
Die Konkurrenz bestimmt hier nicht die Abweichungen vom Gesetz,
sondern es existirt kein Gesetz der Theilung, ausser dem von der
Konkurrenz diktirten, weil, wie wir noch weiter sehn werden, keine
"natürliche" Rate des Zinsfusses existirt. Unter der natürlichen
Rate des Zinsfusses versteht man vielmehr die durch die freie Kon-
kurrenz festgesetzte Rate. Es gibt keine "natürlichen" Grenzen
der Rate des Zinsfusses. Wo die Konkurrenz nicht nur die Ab-
weichungen und Schwankungen bestimmt, wo also beim Gleich-
gewicht ihrer gegeneinander wirkenden Kräfte überhaupt alle Be-
stimmung aufhört, ist das zu Bestimmende etwas an und für sich
Gesetzloses und Willkürliches. Weiteres hierüber im nächsten
Kapitel.

Beim zinstragenden Kapital erscheint alles äusserlich: der Vor-

und dass sie in dieser Form Kommando über fremde Arbeit sind,
Anspruch auf Aneignung fremder Arbeit geben, daher sich ver-
werthender Werth sind. Es tritt hier auch klar hervor, dass dies
Verhältniss der Titel und das Mittel zur Aneignung fremder Arbeit
ist, und nicht irgend eine Arbeit als Gegenwerth von Seite des
Kapitalisten.

Als Waare erscheint das Kapital ferner, soweit die Theilung des
Profits in Zins und eigentlichen Profit durch Nachfrage und Ange-
bot, also durch die Konkurrenz regulirt wird, ganz wie die Markt-
preise der Waaren. Der Unterschied tritt hier aber ebenso schlagend
hervor wie die Analogie. Decken sich Nachfrage und Angebot,
so entspricht der Marktpreis der Waare ihrem Produktionspreis;
d. h. ihr Preis erscheint dann geregelt durch die innern Gesetze
der kapitalistischen Produktion, unabhängig von der Konkurrenz,
da die Schwankungen von Nachfrage und Angebot nichts erklären
als die Abweichungen der Marktpreise von den Produktionspreisen
— Abweichungen, die sich wechselseitig ausgleichen, sodass in ge-
wissen längern Perioden die Durchschnittsmarktpreise gleich den
Produktionspreisen sind. Sobald sie sich decken, hören diese
Kräfte auf zu wirken, heben einander auf, und das allgemeine
Gesetz der Preisbestimmung tritt dann auch als Gesetz des ein-
zelnen Falls hervor; der Marktpreis entspricht dann schon in seinem
unmittelbaren Dasein, und nicht nur als Durchschnitt der Bewe-
gung der Marktpreise, dem Produktionspreis, der durch die imma-
nenten Gesetze der Produktionsweise selbst geregelt ist. Ebenso
beim Arbeitslohn. Decken sich Nachfrage und Angebot, so hebt
sich ihre Wirkung auf, und der Arbeitslohn ist gleich dem Werth
der Arbeitskraft. Anders aber mit dem Zins vom Geldkapital.
Die Konkurrenz bestimmt hier nicht die Abweichungen vom Gesetz,
sondern es existirt kein Gesetz der Theilung, ausser dem von der
Konkurrenz diktirten, weil, wie wir noch weiter sehn werden, keine
„natürliche“ Rate des Zinsfusses existirt. Unter der natürlichen
Rate des Zinsfusses versteht man vielmehr die durch die freie Kon-
kurrenz festgesetzte Rate. Es gibt keine „natürlichen“ Grenzen
der Rate des Zinsfusses. Wo die Konkurrenz nicht nur die Ab-
weichungen und Schwankungen bestimmt, wo also beim Gleich-
gewicht ihrer gegeneinander wirkenden Kräfte überhaupt alle Be-
stimmung aufhört, ist das zu Bestimmende etwas an und für sich
Gesetzloses und Willkürliches. Weiteres hierüber im nächsten
Kapitel.

Beim zinstragenden Kapital erscheint alles äusserlich: der Vor-

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[341/0375] und dass sie in dieser Form Kommando über fremde Arbeit sind, Anspruch auf Aneignung fremder Arbeit geben, daher sich ver- werthender Werth sind. Es tritt hier auch klar hervor, dass dies Verhältniss der Titel und das Mittel zur Aneignung fremder Arbeit ist, und nicht irgend eine Arbeit als Gegenwerth von Seite des Kapitalisten. Als Waare erscheint das Kapital ferner, soweit die Theilung des Profits in Zins und eigentlichen Profit durch Nachfrage und Ange- bot, also durch die Konkurrenz regulirt wird, ganz wie die Markt- preise der Waaren. Der Unterschied tritt hier aber ebenso schlagend hervor wie die Analogie. Decken sich Nachfrage und Angebot, so entspricht der Marktpreis der Waare ihrem Produktionspreis; d. h. ihr Preis erscheint dann geregelt durch die innern Gesetze der kapitalistischen Produktion, unabhängig von der Konkurrenz, da die Schwankungen von Nachfrage und Angebot nichts erklären als die Abweichungen der Marktpreise von den Produktionspreisen — Abweichungen, die sich wechselseitig ausgleichen, sodass in ge- wissen längern Perioden die Durchschnittsmarktpreise gleich den Produktionspreisen sind. Sobald sie sich decken, hören diese Kräfte auf zu wirken, heben einander auf, und das allgemeine Gesetz der Preisbestimmung tritt dann auch als Gesetz des ein- zelnen Falls hervor; der Marktpreis entspricht dann schon in seinem unmittelbaren Dasein, und nicht nur als Durchschnitt der Bewe- gung der Marktpreise, dem Produktionspreis, der durch die imma- nenten Gesetze der Produktionsweise selbst geregelt ist. Ebenso beim Arbeitslohn. Decken sich Nachfrage und Angebot, so hebt sich ihre Wirkung auf, und der Arbeitslohn ist gleich dem Werth der Arbeitskraft. Anders aber mit dem Zins vom Geldkapital. Die Konkurrenz bestimmt hier nicht die Abweichungen vom Gesetz, sondern es existirt kein Gesetz der Theilung, ausser dem von der Konkurrenz diktirten, weil, wie wir noch weiter sehn werden, keine „natürliche“ Rate des Zinsfusses existirt. Unter der natürlichen Rate des Zinsfusses versteht man vielmehr die durch die freie Kon- kurrenz festgesetzte Rate. Es gibt keine „natürlichen“ Grenzen der Rate des Zinsfusses. Wo die Konkurrenz nicht nur die Ab- weichungen und Schwankungen bestimmt, wo also beim Gleich- gewicht ihrer gegeneinander wirkenden Kräfte überhaupt alle Be- stimmung aufhört, ist das zu Bestimmende etwas an und für sich Gesetzloses und Willkürliches. Weiteres hierüber im nächsten Kapitel. Beim zinstragenden Kapital erscheint alles äusserlich: der Vor-

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 341. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/375>, abgerufen am 26.04.2024.