§ 8. 1. Verhältniß der Staatswissenschaften zu anderen wissenschaft- lichen Kreisen.
Alle menschlichen Verhältnisse können eine wissenschaftliche Bearbeitung erhalten, d. h. eine gründliche Erforschung ihres Wesens; Auffindung und Formulirung der Gesetze, welchen sie folgen, und zwar nach den verschiedenen möglichen Be- ziehungen; endlich Darlegung der Folgerungen für Denken und Handeln. Auch ist das geschichtliche Wissen zum Bewußt- sein zu bringen. Je nach der Verschiedenheit des Hauptgegen- standes bilden sich die großen Wissenschaftskreise.
Diese Möglichkeit liegt denn namentlich auch vor für die Organisationen des Zusammenlebens der Menschen; und zwar scheidet sich die Wissenschaft derselben nicht nur von den Durch- denkungen und Darstellungen der übrigen menschlichen Be- ziehungen, z. B. von den Erforschungen der geistigen und der körperlichen Natur des einzelnen Menschen oder seiner Be- ziehungen zu der Welt im Ganzen und zu Gott; sondern sie zerfällt auch wieder in sich in verschiedene Hauptabtheilungen, je nachdem eine bestimmte Art des Zusammenlebens der Vor- wurf ist, also das Verhältniß des Einzelnen zum Einzelnen und, als nothwendige Ergänzung hievon, die Familie, der
II. Literariſche Vorbemerkungen.
§ 8. 1. Verhältniß der Staatswiſſenſchaften zu anderen wiſſenſchaft- lichen Kreiſen.
Alle menſchlichen Verhältniſſe können eine wiſſenſchaftliche Bearbeitung erhalten, d. h. eine gründliche Erforſchung ihres Weſens; Auffindung und Formulirung der Geſetze, welchen ſie folgen, und zwar nach den verſchiedenen möglichen Be- ziehungen; endlich Darlegung der Folgerungen für Denken und Handeln. Auch iſt das geſchichtliche Wiſſen zum Bewußt- ſein zu bringen. Je nach der Verſchiedenheit des Hauptgegen- ſtandes bilden ſich die großen Wiſſenſchaftskreiſe.
Dieſe Möglichkeit liegt denn namentlich auch vor für die Organiſationen des Zuſammenlebens der Menſchen; und zwar ſcheidet ſich die Wiſſenſchaft derſelben nicht nur von den Durch- denkungen und Darſtellungen der übrigen menſchlichen Be- ziehungen, z. B. von den Erforſchungen der geiſtigen und der körperlichen Natur des einzelnen Menſchen oder ſeiner Be- ziehungen zu der Welt im Ganzen und zu Gott; ſondern ſie zerfällt auch wieder in ſich in verſchiedene Hauptabtheilungen, je nachdem eine beſtimmte Art des Zuſammenlebens der Vor- wurf iſt, alſo das Verhältniß des Einzelnen zum Einzelnen und, als nothwendige Ergänzung hievon, die Familie, der
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II.
Literariſche Vorbemerkungen.
§ 8.
1. Verhältniß der Staatswiſſenſchaften zu anderen wiſſenſchaft-
lichen Kreiſen.
Alle menſchlichen Verhältniſſe können eine wiſſenſchaftliche
Bearbeitung erhalten, d. h. eine gründliche Erforſchung ihres
Weſens; Auffindung und Formulirung der Geſetze, welchen
ſie folgen, und zwar nach den verſchiedenen möglichen Be-
ziehungen; endlich Darlegung der Folgerungen für Denken
und Handeln. Auch iſt das geſchichtliche Wiſſen zum Bewußt-
ſein zu bringen. Je nach der Verſchiedenheit des Hauptgegen-
ſtandes bilden ſich die großen Wiſſenſchaftskreiſe.
Dieſe Möglichkeit liegt denn namentlich auch vor für die
Organiſationen des Zuſammenlebens der Menſchen; und zwar
ſcheidet ſich die Wiſſenſchaft derſelben nicht nur von den Durch-
denkungen und Darſtellungen der übrigen menſchlichen Be-
ziehungen, z. B. von den Erforſchungen der geiſtigen und
der körperlichen Natur des einzelnen Menſchen oder ſeiner Be-
ziehungen zu der Welt im Ganzen und zu Gott; ſondern ſie
zerfällt auch wieder in ſich in verſchiedene Hauptabtheilungen,
je nachdem eine beſtimmte Art des Zuſammenlebens der Vor-
wurf iſt, alſo das Verhältniß des Einzelnen zum Einzelnen
und, als nothwendige Ergänzung hievon, die Familie, der
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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. [42]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/56>, abgerufen am 04.05.2024.
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