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Musäus, Johann Karl August: Grandison der Zweite, Oder Geschichte des Herrn v. N*** in Briefen entworfen. Dritter Theil. Eisenach, 1762.

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5. Weil er schon ehemals soll gedrohet haben, gegen denjenigen, welcher außer ihm Jungfer Hannchen lieben würde, eine so beißende Satyre abzufassen, daß der unglückliche Liebhaber sich darüber zu Tode ärgern müßte, und nun unter der Hand verlauten will, daß er dieses gefährliche Werk wirklich unter der Feder habe, welches seinen Rival, so bald er es zu Gesichte bekäme, gleich einem schädlichen Basilisken ums Leben bringen könne: so wird ihm wohlmeinend angerathen, von dieser bösen Arbeit abzustehen, auch sogleich nach Verlesung dieses, dasjenige, was er bereits daran ausgearbeitet hat, zu zerreißen und ins Feuer zu werfen, oder man wird ihn zu zwingen wissen, diese Schrift öffentlich zu widerrufen, sich ins Angesicht zu schlagen, und solche zu verschlingen.

6. Wird ihm auferlegt, das Pfarrhaus nicht nur gänzlich zu vermeiden, sondern auch keine Briefe, weder an den Herrn Pfarr Wendelin, noch dessen Tochter abgehen zu lassen. Im Uebertretungsfall sollen ihm zweimal zwey und funfzig Streiche nach türkischer Manier auf die Fußsohlen, durch meinen Zahlmeister richtig zugezählet werden. Wornach er sich zu achten und für Schaden und Nachtheil zu hüten hat.



XXV. Brief. Der Herr v. N. an den Herrn v. F.

5. Weil er schon ehemals soll gedrohet haben, gegen denjenigen, welcher außer ihm Jungfer Hannchen lieben würde, eine so beißende Satyre abzufassen, daß der unglückliche Liebhaber sich darüber zu Tode ärgern müßte, und nun unter der Hand verlauten will, daß er dieses gefährliche Werk wirklich unter der Feder habe, welches seinen Rival, so bald er es zu Gesichte bekäme, gleich einem schädlichen Basilisken ums Leben bringen könne: so wird ihm wohlmeinend angerathen, von dieser bösen Arbeit abzustehen, auch sogleich nach Verlesung dieses, dasjenige, was er bereits daran ausgearbeitet hat, zu zerreißen und ins Feuer zu werfen, oder man wird ihn zu zwingen wissen, diese Schrift öffentlich zu widerrufen, sich ins Angesicht zu schlagen, und solche zu verschlingen.

6. Wird ihm auferlegt, das Pfarrhaus nicht nur gänzlich zu vermeiden, sondern auch keine Briefe, weder an den Herrn Pfarr Wendelin, noch dessen Tochter abgehen zu lassen. Im Uebertretungsfall sollen ihm zweimal zwey und funfzig Streiche nach türkischer Manier auf die Fußsohlen, durch meinen Zahlmeister richtig zugezählet werden. Wornach er sich zu achten und für Schaden und Nachtheil zu hüten hat.



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[299/0301] 5. Weil er schon ehemals soll gedrohet haben, gegen denjenigen, welcher außer ihm Jungfer Hannchen lieben würde, eine so beißende Satyre abzufassen, daß der unglückliche Liebhaber sich darüber zu Tode ärgern müßte, und nun unter der Hand verlauten will, daß er dieses gefährliche Werk wirklich unter der Feder habe, welches seinen Rival, so bald er es zu Gesichte bekäme, gleich einem schädlichen Basilisken ums Leben bringen könne: so wird ihm wohlmeinend angerathen, von dieser bösen Arbeit abzustehen, auch sogleich nach Verlesung dieses, dasjenige, was er bereits daran ausgearbeitet hat, zu zerreißen und ins Feuer zu werfen, oder man wird ihn zu zwingen wissen, diese Schrift öffentlich zu widerrufen, sich ins Angesicht zu schlagen, und solche zu verschlingen. 6. Wird ihm auferlegt, das Pfarrhaus nicht nur gänzlich zu vermeiden, sondern auch keine Briefe, weder an den Herrn Pfarr Wendelin, noch dessen Tochter abgehen zu lassen. Im Uebertretungsfall sollen ihm zweimal zwey und funfzig Streiche nach türkischer Manier auf die Fußsohlen, durch meinen Zahlmeister richtig zugezählet werden. Wornach er sich zu achten und für Schaden und Nachtheil zu hüten hat. XXV. Brief. Der Herr v. N. an den Herrn v. F. den 18 Dec.

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Zitationshilfe: Musäus, Johann Karl August: Grandison der Zweite, Oder Geschichte des Herrn v. N*** in Briefen entworfen. Dritter Theil. Eisenach, 1762, S. 299. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/musaeus_grandison03_1762/301>, abgerufen am 26.04.2024.