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Allgemeine Zeitung, Nr. 38, 7. Februar 1850.

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Donnerstag.
Beilage zu Nr. 38 der Allg. Zeitung.
7 Februar 1856.


[Spaltenumbruch]
Uebersicht.

Denkschrift des kaiserlich- österreichischen Handelsministers über die
Anbahnung der österreichisch-deutschen Zoll- und Handelseinigung. --
Aus Anlaß der Erfurter Wahlen. -- Die Dinge in Berlin. -- Thiers
über öffentliche Unterstützung. -- Der große See in Südafrika. --
Personalnachrichten. -- Neuestes. Griechenland: Telegraphische De-
pesche. Athen, 29 Jan. Verschärfung der Zwangsmaßregeln.



Denkschrift des kaiserlich österreichischen Handelsministers
über die Anbahnung der österreichisch-deutschen Zoll- und
Handelseinigung.

Die kaiserlich österreichische Regierung, durchdrungen von der Ueber-
zeugung daß die Frage der Zolleinigung zwischen Deutschland und Oester-
reich zur dauernden Wohlfahrt der Staaten wie der Völker einer befrie-
digenden Lösung entgegengeführt werden müsse, hat diesem wichtigen
Gegenstande ihre ernsteste reifliche Erwägung zugewendet, und sie hat zur
Anbahnung derselben in dem Regierungsblatt (Wiener Zeitung vom 26 Oct.
1849) einige Grundsätze aufgestellt (Beilage A.). Wie aus denselben zu
ersehen, ist es ihr keineswegs bloß um eine "commercielle Annäherung"
Oesterreichs an den deutschen Zollverein, sondern darum zu thun eine
neue, gemeinsame Grundlage der ökonomischen Verhältnisse und der
Volkswirthschaft für Deutschland und Oesterreich zweckmäßig zu begrün-
den und die Verschmelzung der beiderseitigen Interessen herbeizuführen.
Eine bloße Annäherung im Zollwesen, wie wünschenswerth sie bisher
erschienen seyn mag, oder ein Vertrag zur Erleichterung und bessern
Ueberwachung des Gränzverkehrs, worauf alle frühern, die Zollfrage be-
treffenden Unterhandlungen zwischen Preußen und Oesterreich sich be-
schränkten, kann heute dem mächtigen Bedürfniß der Völker, dem drän-
genden Anliegen der Industrie und des Handels nicht mehr genügen.
Die engen Linien zu Verkehrserleichterungen, wie sie vordem wohl ge-
zogen worden, vermögen jetzt nicht den weiten Kreis zu umschreiben in-
nerhalb dessen allen Bedürfnissen Rechnung getragen, und allen Bedin-
gungen zur nachhaltigen Entfaltung der Erzeugung und des Verkehrs
Raum gegeben werden soll. Nicht um jene bescheidenen Plane wieder
aufzunehmen, hat Oesterreich unter schwierigen Verhältnissen, in einem
Augenblick in welchem die heftigsten politischen Erschütterungen noch
nachschwingen, die gründliche Reform seines ganzen Zollwe-
sens
nachdrücklich in Angriff genommen. Das klarbewußte, entschieden
angestrebte Endziel ist, außer und neben der Wohlfahrt des eigenen Lan-
des, der vollständige Anschluß Oesterreichs in Zoll und Handel an ganz
Deutschland.

Es ist die Frage aufgeworfen worden weßhalb die in der Wiener
Zeitung veröffentlichten Vorschläge zur Anbahnung einer österreichisch-
deutschen Zolleinigung nicht gleich in diplomatischem Wege mitgetheilt
worden seyen? Es ist darum geschehen, weil

a) vor Einleitung einer fruchtbaren diplomatischen Verhandlung ein
Zollsystem hingestellt werden muß, das zwar selbständig ausgearbeitet
und zunächst für die österreichischen Bedürfnisse berechnet, doch nach sei-
nen leitenden Principien verwandt und gleichartig mit den im größten
Theile Deutschlands bestehenden sey.

b) Weil es damals noch an einem allgemein anerkannten deutschen
Organ fehlte, von welchem die Verhandlung, in dem Geist den Oester-
reich allein für ersprießlich halten kann, frei von allen particularen In-
teressen, ausgerüstet mit geeigneter, die untergeordneten Schwierigkeiten
bewältigender Machtvollkommenheit, und im Namen und mit Vollmacht
des gesammten Deutschlands handelnd, geleitet werden konnte.

c) Weil in keiner Richtung von den deutschen Regierungen die ge-
rechten Wünsche der deutschen Industrie, welche auch jene Oesterreichs
waren, befriedigt wurden. Der Zollverein vertagt die periodische Tarif-
revision; die Forderungen nach größerer Untertheilung und beziehungs-
weise Erhöhung der Zollsätze bleiben ungehört; die deutschen Flüsse in
alter Höhe belastet; der Steuerverein, Hamburg, Mecklenburg, alle Nord-
seestaaten verharren in ihrer Trennung.

Wenngleich diese letzteren Uebelslände zur Zeit noch nicht gehoben
find, so haben sich jetzt die beiden ersten Punkte wesentlich geändert.
Denn was die Annäherung der Zollsysteme betrifft, so ist die seit fast
einem Jahr aufgestellte Commission zur Regelung des österreichischen
Zolltarifs in ihren Arbeiten so weit vorgerückt daß bis Ende Mai's ein
vollständig ausgearbeiteter Entwurf vorgelegt seyn wird, die von ihr auf-
gestellten dabei leitenden Grundsätze (Beilage B.) sind vom Ministerium ge-
[Spaltenumbruch] nehmigt, auch liegen demselben die von ihr entworfenen Tarifpositionen auf
alle Metalle und Mineralien, Material- und Specereiwaaren, Parfümerie-,
Farb-, Arznei- und chemische Stoffe, sowie auf die Erzeugnisse daraus
zur Einsicht bereit. Was die Autorität betrifft von welcher die Verhand-
lung geleitet werden soll, finden wir eine solche nunmehr in der Bundes-
Centralcommission, die, von sämmtlichen deutschen Regierungen aner-
kannt, und von Rechtswegen zu der hohen Aufgabe berufen gemeinsame
deutsche Interessen zu regeln, bereits ihre Wirksamkeit begonnen hat.

Unter diesen Umständen hält die österreichische Regierung es daber
an der Zeit gegenwärtig die das gemeinsame Ziel anbahnenden Schritte
einzuleiten, und erlaubt sich sowohl zur nähern Begründung und zum
allseitigen Verständniß ihrer Vorschläge, als auch um ihre Ansichten über
den ersprießlichsten Gang der Verhandlungen mitzutheilen, dem deutschen
Centralorgan und den deutschen Regierungen diese erläuternde Denk-
schrift zu unterbreiten.

Was nun zuvörderst ihre eigenen Vorschläge betrifft, so wird im vor-
aus erklärt daß dieselben sich jeder Aenderung, jedem Gegenantrage bereit-
willig fügen werden, soweit diese mit der nöthigen Schonung bestehender
Interessen vereinbar und sonst geeignet sind die Sache selbst zu fördern,
und das große Ziel der Zolleinigung gewisser, rascher, leichter als auf
dem beantragten Wege erreichen zu machen. Sonst stellt sie den Grund-
satz als praktisch leitend voran: die Zolleinigung sey thunlichst so durch-
zuführen daß darunter kein wesentliches Interesse des einen oder andern
Handelsgebietes verletzt werde, daß vielmehr die verschiedenen Bedürsnisse
und Wünsche möglichst ihre Befriedigung erhalten.

Es kann nicht geläugnet werden daß jede der drei deutschen handels-
politischen Gruppen, die österreichische, vereinsländische und norddeutsche,
der Reform ihrer Zoll- und Handelsgesetzgebung bedürftig ist; und über
das was ihnen mangelt oder was sie begehren, liegen umfassende For-
schungen und sprechende Thatsachen vor. Oesterreich erkennt es offen als
Bedürfniß seiner Staats- und Volkswirthschaft: aus dem Verbot- in das
Schutzsystem überzugehen. Allein für ebenso nothwendig hält es die eigene
Zollreform, zu dem Zweck dadurch den Anschluß an Deutschland vorzube-
reiten, und das österreichische Zollsystem zu befähigen den Bedürfnissen
der deutschen Industrie und des deutschen Handels zu entsprechen.

Der entschiedene Wille für die große Handelseinigung kann sich ohne
Zweifel zur Zeit in den einzelnen deutschen Zollgebieten nicht thatkräftiger
kundgeben, als dadurch daß die eigene Zollreform so angegriffen werde daß
sie möglichst das Bedürfniß des Einzelnen mit jenem des Ganzen vereint
befriedige. Daß die österreichische Tarifregelung in diesem Sinn betrieben
werde, beweisen eben die in der Beilage B enthaltenen und in deren An-
hange näher besprochenen Grundsätze.

Die Tarifarbeiten der österreichischen Zoll-Revisions-Commission
sind fast durchaus dem System des Zollvereins homogen, und vollkommen
zur Grundlage einer weitern Verhandlung mit demselben geeignet. Es
wäre nur zu wünschen daß auf ähnliche Weise die Revision auch der übri-
gen deutschen Zolltarife entgegenkommend vor sich ginge, denn würde jede
vorläufige weitaussehende Berathung über die gemeinsam zu befolgenden
Grundsätze überflüssig werden, und man hätte den wesentlichen Vortheil
erzielt, gleich zur Sache selbst schreiten zu können.

Deßhalb wird Oesterreich, bis die Hauptfragen zur Entscheidung rei-
fen, mittlerweile seine Tarifrevision ohne Zögerung unbeirrt fortsetzen,
mit beständiger Rücksicht auf den gemeinsamen Zweck, eine möglich große,
innere und äußere Uebereinstimmung in dem Tarif und dem ganzen Zoll-
wesen auf Grund gleichartiger Principien mit dem Zollverein zu erzielen.
Ohne Besorgniß diesen Zweck zu verfehlen kann Oesterreich seine eigene
Reform durchführen, die Zölle auf Roh- und Farbstoffe für die Industrie
ermäßigen, die innern Zollschranken aufheben, und die Verbote und Ver-
botzölle in wirksame Schutzzölle umwandeln.

Die Thatsache der Tarifrevision schlägt jeden Zweifel an der be-
stimmten Absicht Oesterreichs auf Herbeiführung der handelspolitischen
Einigung nieder; denn jeder Einsichtsvolle begrüßt in der Art wie jene
durchgeführt wird zugleich den gewichtigsten Schritt zu der Anbahnung
der letzteren. Alle bisherigen Unterhandlungen zwischen dem Zollverein
und Oesterreich, von welcher Seite auch ausgegangen, scheiterten an dem
Bedenken Preußens daß die Verhältnisse auf beiden Seiten nicht gleich
seyen, und daß Oesterreich vorher sein Prohibitivsystem beseitigen und un-
ter ähnlichen Bedingungen wie der Zollverein die fremde Concurrenz zu-
lassen müsse, ehe dieser die Hand zur Annäherung bieten könne. Dieß
Hinderniß fallt nun gänzlich weg.

Indem Oesterreich so die Initiative in Aufräumung der Hindernisse
vor seiner eigenen Thür ergriffen hat, glaubt es zu der vollen Hoffnung

Donnerſtag.
Beilage zu Nr. 38 der Allg. Zeitung.
7 Februar 1856.


[Spaltenumbruch]
Ueberſicht.

Denkſchrift des kaiſerlich- öſterreichiſchen Handelsminiſters über die
Anbahnung der öſterreichiſch-deutſchen Zoll- und Handelseinigung. —
Aus Anlaß der Erfurter Wahlen. — Die Dinge in Berlin. — Thiers
über öffentliche Unterſtützung. — Der große See in Südafrika. —
Perſonalnachrichten. — Neueſtes. Griechenland: Telegraphiſche De-
peſche. Athen, 29 Jan. Verſchärfung der Zwangsmaßregeln.



Denkſchrift des kaiſerlich öſterreichiſchen Handelsminiſters
über die Anbahnung der öſterreichiſch-deutſchen Zoll- und
Handelseinigung.

Die kaiſerlich öſterreichiſche Regierung, durchdrungen von der Ueber-
zeugung daß die Frage der Zolleinigung zwiſchen Deutſchland und Oeſter-
reich zur dauernden Wohlfahrt der Staaten wie der Völker einer befrie-
digenden Löſung entgegengeführt werden müſſe, hat dieſem wichtigen
Gegenſtande ihre ernſteſte reifliche Erwägung zugewendet, und ſie hat zur
Anbahnung derſelben in dem Regierungsblatt (Wiener Zeitung vom 26 Oct.
1849) einige Grundſätze aufgeſtellt (Beilage A.). Wie aus denſelben zu
erſehen, iſt es ihr keineswegs bloß um eine „commercielle Annäherung“
Oeſterreichs an den deutſchen Zollverein, ſondern darum zu thun eine
neue, gemeinſame Grundlage der ökonomiſchen Verhältniſſe und der
Volkswirthſchaft für Deutſchland und Oeſterreich zweckmäßig zu begrün-
den und die Verſchmelzung der beiderſeitigen Intereſſen herbeizuführen.
Eine bloße Annäherung im Zollweſen, wie wünſchenswerth ſie bisher
erſchienen ſeyn mag, oder ein Vertrag zur Erleichterung und beſſern
Ueberwachung des Gränzverkehrs, worauf alle frühern, die Zollfrage be-
treffenden Unterhandlungen zwiſchen Preußen und Oeſterreich ſich be-
ſchränkten, kann heute dem mächtigen Bedürfniß der Völker, dem drän-
genden Anliegen der Induſtrie und des Handels nicht mehr genügen.
Die engen Linien zu Verkehrserleichterungen, wie ſie vordem wohl ge-
zogen worden, vermögen jetzt nicht den weiten Kreis zu umſchreiben in-
nerhalb deſſen allen Bedürfniſſen Rechnung getragen, und allen Bedin-
gungen zur nachhaltigen Entfaltung der Erzeugung und des Verkehrs
Raum gegeben werden ſoll. Nicht um jene beſcheidenen Plane wieder
aufzunehmen, hat Oeſterreich unter ſchwierigen Verhältniſſen, in einem
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nachſchwingen, die gründliche Reform ſeines ganzen Zollwe-
ſens
nachdrücklich in Angriff genommen. Das klarbewußte, entſchieden
angeſtrebte Endziel iſt, außer und neben der Wohlfahrt des eigenen Lan-
des, der vollſtändige Anſchluß Oeſterreichs in Zoll und Handel an ganz
Deutſchland.

Es iſt die Frage aufgeworfen worden weßhalb die in der Wiener
Zeitung veröffentlichten Vorſchläge zur Anbahnung einer öſterreichiſch-
deutſchen Zolleinigung nicht gleich in diplomatiſchem Wege mitgetheilt
worden ſeyen? Es iſt darum geſchehen, weil

a) vor Einleitung einer fruchtbaren diplomatiſchen Verhandlung ein
Zollſyſtem hingeſtellt werden muß, das zwar ſelbſtändig ausgearbeitet
und zunächſt für die öſterreichiſchen Bedürfniſſe berechnet, doch nach ſei-
nen leitenden Principien verwandt und gleichartig mit den im größten
Theile Deutſchlands beſtehenden ſey.

b) Weil es damals noch an einem allgemein anerkannten deutſchen
Organ fehlte, von welchem die Verhandlung, in dem Geiſt den Oeſter-
reich allein für erſprießlich halten kann, frei von allen particularen In-
tereſſen, ausgerüſtet mit geeigneter, die untergeordneten Schwierigkeiten
bewältigender Machtvollkommenheit, und im Namen und mit Vollmacht
des geſammten Deutſchlands handelnd, geleitet werden konnte.

c) Weil in keiner Richtung von den deutſchen Regierungen die ge-
rechten Wünſche der deutſchen Induſtrie, welche auch jene Oeſterreichs
waren, befriedigt wurden. Der Zollverein vertagt die periodiſche Tarif-
reviſion; die Forderungen nach größerer Untertheilung und beziehungs-
weiſe Erhöhung der Zollſätze bleiben ungehört; die deutſchen Flüſſe in
alter Höhe belaſtet; der Steuerverein, Hamburg, Mecklenburg, alle Nord-
ſeeſtaaten verharren in ihrer Trennung.

Wenngleich dieſe letzteren Uebelſlände zur Zeit noch nicht gehoben
find, ſo haben ſich jetzt die beiden erſten Punkte weſentlich geändert.
Denn was die Annäherung der Zollſyſteme betrifft, ſo iſt die ſeit faſt
einem Jahr aufgeſtellte Commiſſion zur Regelung des öſterreichiſchen
Zolltarifs in ihren Arbeiten ſo weit vorgerückt daß bis Ende Mai’s ein
vollſtändig ausgearbeiteter Entwurf vorgelegt ſeyn wird, die von ihr auf-
geſtellten dabei leitenden Grundſätze (Beilage B.) ſind vom Miniſterium ge-
[Spaltenumbruch] nehmigt, auch liegen demſelben die von ihr entworfenen Tarifpoſitionen auf
alle Metalle und Mineralien, Material- und Specereiwaaren, Parfümerie-,
Farb-, Arznei- und chemiſche Stoffe, ſowie auf die Erzeugniſſe daraus
zur Einſicht bereit. Was die Autorität betrifft von welcher die Verhand-
lung geleitet werden ſoll, finden wir eine ſolche nunmehr in der Bundes-
Centralcommiſſion, die, von ſämmtlichen deutſchen Regierungen aner-
kannt, und von Rechtswegen zu der hohen Aufgabe berufen gemeinſame
deutſche Intereſſen zu regeln, bereits ihre Wirkſamkeit begonnen hat.

Unter dieſen Umſtänden hält die öſterreichiſche Regierung es daber
an der Zeit gegenwärtig die das gemeinſame Ziel anbahnenden Schritte
einzuleiten, und erlaubt ſich ſowohl zur nähern Begründung und zum
allſeitigen Verſtändniß ihrer Vorſchläge, als auch um ihre Anſichten über
den erſprießlichſten Gang der Verhandlungen mitzutheilen, dem deutſchen
Centralorgan und den deutſchen Regierungen dieſe erläuternde Denk-
ſchrift zu unterbreiten.

Was nun zuvörderſt ihre eigenen Vorſchläge betrifft, ſo wird im vor-
aus erklärt daß dieſelben ſich jeder Aenderung, jedem Gegenantrage bereit-
willig fügen werden, ſoweit dieſe mit der nöthigen Schonung beſtehender
Intereſſen vereinbar und ſonſt geeignet ſind die Sache ſelbſt zu fördern,
und das große Ziel der Zolleinigung gewiſſer, raſcher, leichter als auf
dem beantragten Wege erreichen zu machen. Sonſt ſtellt ſie den Grund-
ſatz als praktiſch leitend voran: die Zolleinigung ſey thunlichſt ſo durch-
zuführen daß darunter kein weſentliches Intereſſe des einen oder andern
Handelsgebietes verletzt werde, daß vielmehr die verſchiedenen Bedürſniſſe
und Wünſche möglichſt ihre Befriedigung erhalten.

Es kann nicht geläugnet werden daß jede der drei deutſchen handels-
politiſchen Gruppen, die öſterreichiſche, vereinsländiſche und norddeutſche,
der Reform ihrer Zoll- und Handelsgeſetzgebung bedürftig iſt; und über
das was ihnen mangelt oder was ſie begehren, liegen umfaſſende For-
ſchungen und ſprechende Thatſachen vor. Oeſterreich erkennt es offen als
Bedürfniß ſeiner Staats- und Volkswirthſchaft: aus dem Verbot- in das
Schutzſyſtem überzugehen. Allein für ebenſo nothwendig hält es die eigene
Zollreform, zu dem Zweck dadurch den Anſchluß an Deutſchland vorzube-
reiten, und das öſterreichiſche Zollſyſtem zu befähigen den Bedürfniſſen
der deutſchen Induſtrie und des deutſchen Handels zu entſprechen.

Der entſchiedene Wille für die große Handelseinigung kann ſich ohne
Zweifel zur Zeit in den einzelnen deutſchen Zollgebieten nicht thatkräftiger
kundgeben, als dadurch daß die eigene Zollreform ſo angegriffen werde daß
ſie möglichſt das Bedürfniß des Einzelnen mit jenem des Ganzen vereint
befriedige. Daß die öſterreichiſche Tarifregelung in dieſem Sinn betrieben
werde, beweiſen eben die in der Beilage B enthaltenen und in deren An-
hange näher beſprochenen Grundſätze.

Die Tarifarbeiten der öſterreichiſchen Zoll-Reviſions-Commiſſion
ſind faſt durchaus dem Syſtem des Zollvereins homogen, und vollkommen
zur Grundlage einer weitern Verhandlung mit demſelben geeignet. Es
wäre nur zu wünſchen daß auf ähnliche Weiſe die Reviſion auch der übri-
gen deutſchen Zolltarife entgegenkommend vor ſich ginge, denn würde jede
vorläufige weitausſehende Berathung über die gemeinſam zu befolgenden
Grundſätze überflüſſig werden, und man hätte den weſentlichen Vortheil
erzielt, gleich zur Sache ſelbſt ſchreiten zu können.

Deßhalb wird Oeſterreich, bis die Hauptfragen zur Entſcheidung rei-
fen, mittlerweile ſeine Tarifreviſion ohne Zögerung unbeirrt fortſetzen,
mit beſtändiger Rückſicht auf den gemeinſamen Zweck, eine möglich große,
innere und äußere Uebereinſtimmung in dem Tarif und dem ganzen Zoll-
weſen auf Grund gleichartiger Principien mit dem Zollverein zu erzielen.
Ohne Beſorgniß dieſen Zweck zu verfehlen kann Oeſterreich ſeine eigene
Reform durchführen, die Zölle auf Roh- und Farbſtoffe für die Induſtrie
ermäßigen, die innern Zollſchranken aufheben, und die Verbote und Ver-
botzölle in wirkſame Schutzzölle umwandeln.

Die Thatſache der Tarifreviſion ſchlägt jeden Zweifel an der be-
ſtimmten Abſicht Oeſterreichs auf Herbeiführung der handelspolitiſchen
Einigung nieder; denn jeder Einſichtsvolle begrüßt in der Art wie jene
durchgeführt wird zugleich den gewichtigſten Schritt zu der Anbahnung
der letzteren. Alle bisherigen Unterhandlungen zwiſchen dem Zollverein
und Oeſterreich, von welcher Seite auch ausgegangen, ſcheiterten an dem
Bedenken Preußens daß die Verhältniſſe auf beiden Seiten nicht gleich
ſeyen, und daß Oeſterreich vorher ſein Prohibitivſyſtem beſeitigen und un-
ter ähnlichen Bedingungen wie der Zollverein die fremde Concurrenz zu-
laſſen müſſe, ehe dieſer die Hand zur Annäherung bieten könne. Dieß
Hinderniß fallt nun gänzlich weg.

Indem Oeſterreich ſo die Initiative in Aufräumung der Hinderniſſe
vor ſeiner eigenen Thür ergriffen hat, glaubt es zu der vollen Hoffnung

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[0009] Donnerſtag. Beilage zu Nr. 38 der Allg. Zeitung. 7 Februar 1856. Ueberſicht. Denkſchrift des kaiſerlich- öſterreichiſchen Handelsminiſters über die Anbahnung der öſterreichiſch-deutſchen Zoll- und Handelseinigung. — Aus Anlaß der Erfurter Wahlen. — Die Dinge in Berlin. — Thiers über öffentliche Unterſtützung. — Der große See in Südafrika. — Perſonalnachrichten. — Neueſtes. Griechenland: Telegraphiſche De- peſche. Athen, 29 Jan. Verſchärfung der Zwangsmaßregeln. Denkſchrift des kaiſerlich öſterreichiſchen Handelsminiſters über die Anbahnung der öſterreichiſch-deutſchen Zoll- und Handelseinigung. Die kaiſerlich öſterreichiſche Regierung, durchdrungen von der Ueber- zeugung daß die Frage der Zolleinigung zwiſchen Deutſchland und Oeſter- reich zur dauernden Wohlfahrt der Staaten wie der Völker einer befrie- digenden Löſung entgegengeführt werden müſſe, hat dieſem wichtigen Gegenſtande ihre ernſteſte reifliche Erwägung zugewendet, und ſie hat zur Anbahnung derſelben in dem Regierungsblatt (Wiener Zeitung vom 26 Oct. 1849) einige Grundſätze aufgeſtellt (Beilage A.). Wie aus denſelben zu erſehen, iſt es ihr keineswegs bloß um eine „commercielle Annäherung“ Oeſterreichs an den deutſchen Zollverein, ſondern darum zu thun eine neue, gemeinſame Grundlage der ökonomiſchen Verhältniſſe und der Volkswirthſchaft für Deutſchland und Oeſterreich zweckmäßig zu begrün- den und die Verſchmelzung der beiderſeitigen Intereſſen herbeizuführen. Eine bloße Annäherung im Zollweſen, wie wünſchenswerth ſie bisher erſchienen ſeyn mag, oder ein Vertrag zur Erleichterung und beſſern Ueberwachung des Gränzverkehrs, worauf alle frühern, die Zollfrage be- treffenden Unterhandlungen zwiſchen Preußen und Oeſterreich ſich be- ſchränkten, kann heute dem mächtigen Bedürfniß der Völker, dem drän- genden Anliegen der Induſtrie und des Handels nicht mehr genügen. Die engen Linien zu Verkehrserleichterungen, wie ſie vordem wohl ge- zogen worden, vermögen jetzt nicht den weiten Kreis zu umſchreiben in- nerhalb deſſen allen Bedürfniſſen Rechnung getragen, und allen Bedin- gungen zur nachhaltigen Entfaltung der Erzeugung und des Verkehrs Raum gegeben werden ſoll. Nicht um jene beſcheidenen Plane wieder aufzunehmen, hat Oeſterreich unter ſchwierigen Verhältniſſen, in einem Augenblick in welchem die heftigſten politiſchen Erſchütterungen noch nachſchwingen, die gründliche Reform ſeines ganzen Zollwe- ſens nachdrücklich in Angriff genommen. Das klarbewußte, entſchieden angeſtrebte Endziel iſt, außer und neben der Wohlfahrt des eigenen Lan- des, der vollſtändige Anſchluß Oeſterreichs in Zoll und Handel an ganz Deutſchland. Es iſt die Frage aufgeworfen worden weßhalb die in der Wiener Zeitung veröffentlichten Vorſchläge zur Anbahnung einer öſterreichiſch- deutſchen Zolleinigung nicht gleich in diplomatiſchem Wege mitgetheilt worden ſeyen? Es iſt darum geſchehen, weil a) vor Einleitung einer fruchtbaren diplomatiſchen Verhandlung ein Zollſyſtem hingeſtellt werden muß, das zwar ſelbſtändig ausgearbeitet und zunächſt für die öſterreichiſchen Bedürfniſſe berechnet, doch nach ſei- nen leitenden Principien verwandt und gleichartig mit den im größten Theile Deutſchlands beſtehenden ſey. b) Weil es damals noch an einem allgemein anerkannten deutſchen Organ fehlte, von welchem die Verhandlung, in dem Geiſt den Oeſter- reich allein für erſprießlich halten kann, frei von allen particularen In- tereſſen, ausgerüſtet mit geeigneter, die untergeordneten Schwierigkeiten bewältigender Machtvollkommenheit, und im Namen und mit Vollmacht des geſammten Deutſchlands handelnd, geleitet werden konnte. c) Weil in keiner Richtung von den deutſchen Regierungen die ge- rechten Wünſche der deutſchen Induſtrie, welche auch jene Oeſterreichs waren, befriedigt wurden. Der Zollverein vertagt die periodiſche Tarif- reviſion; die Forderungen nach größerer Untertheilung und beziehungs- weiſe Erhöhung der Zollſätze bleiben ungehört; die deutſchen Flüſſe in alter Höhe belaſtet; der Steuerverein, Hamburg, Mecklenburg, alle Nord- ſeeſtaaten verharren in ihrer Trennung. Wenngleich dieſe letzteren Uebelſlände zur Zeit noch nicht gehoben find, ſo haben ſich jetzt die beiden erſten Punkte weſentlich geändert. Denn was die Annäherung der Zollſyſteme betrifft, ſo iſt die ſeit faſt einem Jahr aufgeſtellte Commiſſion zur Regelung des öſterreichiſchen Zolltarifs in ihren Arbeiten ſo weit vorgerückt daß bis Ende Mai’s ein vollſtändig ausgearbeiteter Entwurf vorgelegt ſeyn wird, die von ihr auf- geſtellten dabei leitenden Grundſätze (Beilage B.) ſind vom Miniſterium ge- nehmigt, auch liegen demſelben die von ihr entworfenen Tarifpoſitionen auf alle Metalle und Mineralien, Material- und Specereiwaaren, Parfümerie-, Farb-, Arznei- und chemiſche Stoffe, ſowie auf die Erzeugniſſe daraus zur Einſicht bereit. Was die Autorität betrifft von welcher die Verhand- lung geleitet werden ſoll, finden wir eine ſolche nunmehr in der Bundes- Centralcommiſſion, die, von ſämmtlichen deutſchen Regierungen aner- kannt, und von Rechtswegen zu der hohen Aufgabe berufen gemeinſame deutſche Intereſſen zu regeln, bereits ihre Wirkſamkeit begonnen hat. Unter dieſen Umſtänden hält die öſterreichiſche Regierung es daber an der Zeit gegenwärtig die das gemeinſame Ziel anbahnenden Schritte einzuleiten, und erlaubt ſich ſowohl zur nähern Begründung und zum allſeitigen Verſtändniß ihrer Vorſchläge, als auch um ihre Anſichten über den erſprießlichſten Gang der Verhandlungen mitzutheilen, dem deutſchen Centralorgan und den deutſchen Regierungen dieſe erläuternde Denk- ſchrift zu unterbreiten. Was nun zuvörderſt ihre eigenen Vorſchläge betrifft, ſo wird im vor- aus erklärt daß dieſelben ſich jeder Aenderung, jedem Gegenantrage bereit- willig fügen werden, ſoweit dieſe mit der nöthigen Schonung beſtehender Intereſſen vereinbar und ſonſt geeignet ſind die Sache ſelbſt zu fördern, und das große Ziel der Zolleinigung gewiſſer, raſcher, leichter als auf dem beantragten Wege erreichen zu machen. Sonſt ſtellt ſie den Grund- ſatz als praktiſch leitend voran: die Zolleinigung ſey thunlichſt ſo durch- zuführen daß darunter kein weſentliches Intereſſe des einen oder andern Handelsgebietes verletzt werde, daß vielmehr die verſchiedenen Bedürſniſſe und Wünſche möglichſt ihre Befriedigung erhalten. Es kann nicht geläugnet werden daß jede der drei deutſchen handels- politiſchen Gruppen, die öſterreichiſche, vereinsländiſche und norddeutſche, der Reform ihrer Zoll- und Handelsgeſetzgebung bedürftig iſt; und über das was ihnen mangelt oder was ſie begehren, liegen umfaſſende For- ſchungen und ſprechende Thatſachen vor. Oeſterreich erkennt es offen als Bedürfniß ſeiner Staats- und Volkswirthſchaft: aus dem Verbot- in das Schutzſyſtem überzugehen. Allein für ebenſo nothwendig hält es die eigene Zollreform, zu dem Zweck dadurch den Anſchluß an Deutſchland vorzube- reiten, und das öſterreichiſche Zollſyſtem zu befähigen den Bedürfniſſen der deutſchen Induſtrie und des deutſchen Handels zu entſprechen. Der entſchiedene Wille für die große Handelseinigung kann ſich ohne Zweifel zur Zeit in den einzelnen deutſchen Zollgebieten nicht thatkräftiger kundgeben, als dadurch daß die eigene Zollreform ſo angegriffen werde daß ſie möglichſt das Bedürfniß des Einzelnen mit jenem des Ganzen vereint befriedige. Daß die öſterreichiſche Tarifregelung in dieſem Sinn betrieben werde, beweiſen eben die in der Beilage B enthaltenen und in deren An- hange näher beſprochenen Grundſätze. Die Tarifarbeiten der öſterreichiſchen Zoll-Reviſions-Commiſſion ſind faſt durchaus dem Syſtem des Zollvereins homogen, und vollkommen zur Grundlage einer weitern Verhandlung mit demſelben geeignet. Es wäre nur zu wünſchen daß auf ähnliche Weiſe die Reviſion auch der übri- gen deutſchen Zolltarife entgegenkommend vor ſich ginge, denn würde jede vorläufige weitausſehende Berathung über die gemeinſam zu befolgenden Grundſätze überflüſſig werden, und man hätte den weſentlichen Vortheil erzielt, gleich zur Sache ſelbſt ſchreiten zu können. Deßhalb wird Oeſterreich, bis die Hauptfragen zur Entſcheidung rei- fen, mittlerweile ſeine Tarifreviſion ohne Zögerung unbeirrt fortſetzen, mit beſtändiger Rückſicht auf den gemeinſamen Zweck, eine möglich große, innere und äußere Uebereinſtimmung in dem Tarif und dem ganzen Zoll- weſen auf Grund gleichartiger Principien mit dem Zollverein zu erzielen. Ohne Beſorgniß dieſen Zweck zu verfehlen kann Oeſterreich ſeine eigene Reform durchführen, die Zölle auf Roh- und Farbſtoffe für die Induſtrie ermäßigen, die innern Zollſchranken aufheben, und die Verbote und Ver- botzölle in wirkſame Schutzzölle umwandeln. Die Thatſache der Tarifreviſion ſchlägt jeden Zweifel an der be- ſtimmten Abſicht Oeſterreichs auf Herbeiführung der handelspolitiſchen Einigung nieder; denn jeder Einſichtsvolle begrüßt in der Art wie jene durchgeführt wird zugleich den gewichtigſten Schritt zu der Anbahnung der letzteren. Alle bisherigen Unterhandlungen zwiſchen dem Zollverein und Oeſterreich, von welcher Seite auch ausgegangen, ſcheiterten an dem Bedenken Preußens daß die Verhältniſſe auf beiden Seiten nicht gleich ſeyen, und daß Oeſterreich vorher ſein Prohibitivſyſtem beſeitigen und un- ter ähnlichen Bedingungen wie der Zollverein die fremde Concurrenz zu- laſſen müſſe, ehe dieſer die Hand zur Annäherung bieten könne. Dieß Hinderniß fallt nun gänzlich weg. Indem Oeſterreich ſo die Initiative in Aufräumung der Hinderniſſe vor ſeiner eigenen Thür ergriffen hat, glaubt es zu der vollen Hoffnung

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Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 38, 7. Februar 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine38_1850/9>, abgerufen am 16.05.2024.