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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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Verfahren, kurze Voruntersuchung im Gegensatze zur nachfolgenden einläßlichen Hauptuntersuchung. 2) S.es Verhör, kurz und zusammengenommen über die Anklage, worauf das Specialverhör folgt. 3) S.er Proceß, zur vorläufigen schnellen Erledigung von Rechtsfällen, die ihrer Natur nach keinen Aufschub dulden, wie der Besitzproceß bei Besitzstörungen; Mandatsproceß, wo etwas geboten od. untersagt wird im voraus, als wäre das Urtheil schon gegeben; Arrestproceß, zur Festhaltung gegen Vermögensflüchtung; Executivproceß, zur Vollziehung liquider, urtheilsmäßiger Rechtsansprüche; Provocationsproceß, Aufforderung zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Rechnungsproceß, Austragung von Rechnungsstreitigkeiten. Der Kläger im s. en Proceß heißt Implorant, Impetrant, Inhibent, der Gegner Implorat, Impetrat.


Summe, in der Arithmetik Größe, welche mehren andern zusammen gleich ist, somit das Ergebniß der Addition; die Größen, welche addirt werden sollen, heißen deßhalb Summanden. Haben sie gleiche Vorzeichen, so heißt die Addition und die erhaltene S. eine arithmetische; haben sie aber entgegengesetzte Vorzeichen (+ und -), so ist die Addition und die S. eine algebraische. S. nformel od. summarisches Glied nennt man in der Algebra den Ausdruck der S. einer Anzahl von Gliedern einer Reihe.


Summum bonum, lat., das höchste Gut; summum jus summa injuria, lat. Sprichwort, das größte Recht ist oft die größte Ungerechtigkeit.


Sumpffieber, lat. helopyra, durch Sumpfluft erzeugtes Wechselfieber, s. Fieber.


Sumpfluft, die in Sümpfen sich entwickelnde Luft, besteht aus 75 Theilen Kohlenstoff, 25 Theilen Wasserstoff; dann überhaupt die mephitischen Ausdünstungen stehender Gewässer.


Sumpfvögel, s. Watvögel.


Sumtion, Sumption, lat.-deutsch, Annahme, Voraussetzung; sumptum, lat., Abschrift.


Sumtus, sumptus, lat., Kosten, Aufwand; leges sumtuariae, bei den Römern Gesetze zur Beschränkung des Luxus.


Sund, überhaupt soviel als Meerenge, insbesondere die Meerenge zwischen Schweden und der dän. Insel Seeland; diese heißt eigentlich Oere-S., ist 9 Ml. lang, an der schmalsten Stelle, zwischen Helsingör u. Helsingborg, nur 1/2 Meil. breit, wird aber durch die dän. Festung Kronenburg nicht beherrscht, wie die engl. Flotte 1801 bewiesen hat. Jährlich passiren bei 14000 Schiffe den S. und von allen nichtdän. erhebt Dänemark zu Helsingborg den sog. S. zoll, der jährlich über 31/2 Mill. Thlr. abwirft; derselbe datirt aus dem 16. Jahrh. d. h. aus der Zeit der Unmacht des deutschen Reichs; die großen Seemächte fanden es nicht gegen ihr Interesse den Zoll bestehen zu lassen, bis 1854 die Regierung der nordamerik. Union erklärte, daß Schiffe unter ihrer Flagge nach dem 26. April 1856 (dem Ablauf des zwischen beiden Staaten abgeschlossenen Vertrags) keinen Zoll mehr bezahlen würden. Zwar verlängerte Nordamerika die Frist um 1 Jahr, anerkannte aber nur ein Recht Dänemarks, für Leuchtthürme u. andere Anstalten zur Sicherung der Schiffahrt zureichende Entschädigung zu verlangen; gegenwärtig beschäftigt sich eine Conferenz von Abgeordneten der seefahrenden Staaten zu Kopenhagen mit der Aufgabe, die Ablösungssumme für den S.zoll an Dänemark zu ermitteln.


Sundainseln, Inseln im ostindischen Ocean, Mittelglied zwischen dem südasiat. Festland u. Australien; die Großen S. sind: Sumatra, Java, Borneo und Celebes; unter den ostwärts sich anreihenden Kleinen S. sind Bali, Lombok, Sumbava, Flores, Samba, Sandelbosch u. Timor die bedeutendsten und stehen sämmtlich unter holländ. Oberherrschaft (Residentschaften Timor u. Lombok).


Sundastraße, s. Sumatra.


Sunderbunds, das waldige Küstenland an den Gangesmündungen, zur Regenzeit fast ganz unter Wasser.


Sunderland (Sönderländ), engl. Hafenplatz an der Nordsee, an der Mündung des Wear, bildet mit Wearmouth, Bishop-Wearmouth und Monk-Wearmouth eine Stadt von mehr als 70000 E., welche eine sehr bedeutende Rhederei betreiben.

Verfahren, kurze Voruntersuchung im Gegensatze zur nachfolgenden einläßlichen Hauptuntersuchung. 2) S.es Verhör, kurz und zusammengenommen über die Anklage, worauf das Specialverhör folgt. 3) S.er Proceß, zur vorläufigen schnellen Erledigung von Rechtsfällen, die ihrer Natur nach keinen Aufschub dulden, wie der Besitzproceß bei Besitzstörungen; Mandatsproceß, wo etwas geboten od. untersagt wird im voraus, als wäre das Urtheil schon gegeben; Arrestproceß, zur Festhaltung gegen Vermögensflüchtung; Executivproceß, zur Vollziehung liquider, urtheilsmäßiger Rechtsansprüche; Provocationsproceß, Aufforderung zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Rechnungsproceß, Austragung von Rechnungsstreitigkeiten. Der Kläger im s. en Proceß heißt Implorant, Impetrant, Inhibent, der Gegner Implorat, Impetrat.


Summe, in der Arithmetik Größe, welche mehren andern zusammen gleich ist, somit das Ergebniß der Addition; die Größen, welche addirt werden sollen, heißen deßhalb Summanden. Haben sie gleiche Vorzeichen, so heißt die Addition und die erhaltene S. eine arithmetische; haben sie aber entgegengesetzte Vorzeichen (+ und –), so ist die Addition und die S. eine algebraische. S. nformel od. summarisches Glied nennt man in der Algebra den Ausdruck der S. einer Anzahl von Gliedern einer Reihe.


Summum bonum, lat., das höchste Gut; summum jus summa injuria, lat. Sprichwort, das größte Recht ist oft die größte Ungerechtigkeit.


Sumpffieber, lat. helopyra, durch Sumpfluft erzeugtes Wechselfieber, s. Fieber.


Sumpfluft, die in Sümpfen sich entwickelnde Luft, besteht aus 75 Theilen Kohlenstoff, 25 Theilen Wasserstoff; dann überhaupt die mephitischen Ausdünstungen stehender Gewässer.


Sumpfvögel, s. Watvögel.


Sumtion, Sumption, lat.-deutsch, Annahme, Voraussetzung; sumptum, lat., Abschrift.


Sumtus, sumptus, lat., Kosten, Aufwand; leges sumtuariae, bei den Römern Gesetze zur Beschränkung des Luxus.


Sund, überhaupt soviel als Meerenge, insbesondere die Meerenge zwischen Schweden und der dän. Insel Seeland; diese heißt eigentlich Oere-S., ist 9 Ml. lang, an der schmalsten Stelle, zwischen Helsingör u. Helsingborg, nur 1/2 Meil. breit, wird aber durch die dän. Festung Kronenburg nicht beherrscht, wie die engl. Flotte 1801 bewiesen hat. Jährlich passiren bei 14000 Schiffe den S. und von allen nichtdän. erhebt Dänemark zu Helsingborg den sog. S. zoll, der jährlich über 31/2 Mill. Thlr. abwirft; derselbe datirt aus dem 16. Jahrh. d. h. aus der Zeit der Unmacht des deutschen Reichs; die großen Seemächte fanden es nicht gegen ihr Interesse den Zoll bestehen zu lassen, bis 1854 die Regierung der nordamerik. Union erklärte, daß Schiffe unter ihrer Flagge nach dem 26. April 1856 (dem Ablauf des zwischen beiden Staaten abgeschlossenen Vertrags) keinen Zoll mehr bezahlen würden. Zwar verlängerte Nordamerika die Frist um 1 Jahr, anerkannte aber nur ein Recht Dänemarks, für Leuchtthürme u. andere Anstalten zur Sicherung der Schiffahrt zureichende Entschädigung zu verlangen; gegenwärtig beschäftigt sich eine Conferenz von Abgeordneten der seefahrenden Staaten zu Kopenhagen mit der Aufgabe, die Ablösungssumme für den S.zoll an Dänemark zu ermitteln.


Sundainseln, Inseln im ostindischen Ocean, Mittelglied zwischen dem südasiat. Festland u. Australien; die Großen S. sind: Sumatra, Java, Borneo und Celebes; unter den ostwärts sich anreihenden Kleinen S. sind Bali, Lombok, Sumbava, Flores, Samba, Sandelbosch u. Timor die bedeutendsten und stehen sämmtlich unter holländ. Oberherrschaft (Residentschaften Timor u. Lombok).


Sundastraße, s. Sumatra.


Sunderbunds, das waldige Küstenland an den Gangesmündungen, zur Regenzeit fast ganz unter Wasser.


Sunderland (Sönderländ), engl. Hafenplatz an der Nordsee, an der Mündung des Wear, bildet mit Wearmouth, Bishop-Wearmouth und Monk-Wearmouth eine Stadt von mehr als 70000 E., welche eine sehr bedeutende Rhederei betreiben.

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[379/0380] Verfahren, kurze Voruntersuchung im Gegensatze zur nachfolgenden einläßlichen Hauptuntersuchung. 2) S.es Verhör, kurz und zusammengenommen über die Anklage, worauf das Specialverhör folgt. 3) S.er Proceß, zur vorläufigen schnellen Erledigung von Rechtsfällen, die ihrer Natur nach keinen Aufschub dulden, wie der Besitzproceß bei Besitzstörungen; Mandatsproceß, wo etwas geboten od. untersagt wird im voraus, als wäre das Urtheil schon gegeben; Arrestproceß, zur Festhaltung gegen Vermögensflüchtung; Executivproceß, zur Vollziehung liquider, urtheilsmäßiger Rechtsansprüche; Provocationsproceß, Aufforderung zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Rechnungsproceß, Austragung von Rechnungsstreitigkeiten. Der Kläger im s. en Proceß heißt Implorant, Impetrant, Inhibent, der Gegner Implorat, Impetrat. Summe, in der Arithmetik Größe, welche mehren andern zusammen gleich ist, somit das Ergebniß der Addition; die Größen, welche addirt werden sollen, heißen deßhalb Summanden. Haben sie gleiche Vorzeichen, so heißt die Addition und die erhaltene S. eine arithmetische; haben sie aber entgegengesetzte Vorzeichen (+ und –), so ist die Addition und die S. eine algebraische. S. nformel od. summarisches Glied nennt man in der Algebra den Ausdruck der S. einer Anzahl von Gliedern einer Reihe. Summum bonum, lat., das höchste Gut; summum jus summa injuria, lat. Sprichwort, das größte Recht ist oft die größte Ungerechtigkeit. Sumpffieber, lat. helopyra, durch Sumpfluft erzeugtes Wechselfieber, s. Fieber. Sumpfluft, die in Sümpfen sich entwickelnde Luft, besteht aus 75 Theilen Kohlenstoff, 25 Theilen Wasserstoff; dann überhaupt die mephitischen Ausdünstungen stehender Gewässer. Sumpfvögel, s. Watvögel. Sumtion, Sumption, lat.-deutsch, Annahme, Voraussetzung; sumptum, lat., Abschrift. Sumtus, sumptus, lat., Kosten, Aufwand; leges sumtuariae, bei den Römern Gesetze zur Beschränkung des Luxus. Sund, überhaupt soviel als Meerenge, insbesondere die Meerenge zwischen Schweden und der dän. Insel Seeland; diese heißt eigentlich Oere-S., ist 9 Ml. lang, an der schmalsten Stelle, zwischen Helsingör u. Helsingborg, nur 1/2 Meil. breit, wird aber durch die dän. Festung Kronenburg nicht beherrscht, wie die engl. Flotte 1801 bewiesen hat. Jährlich passiren bei 14000 Schiffe den S. und von allen nichtdän. erhebt Dänemark zu Helsingborg den sog. S. zoll, der jährlich über 31/2 Mill. Thlr. abwirft; derselbe datirt aus dem 16. Jahrh. d. h. aus der Zeit der Unmacht des deutschen Reichs; die großen Seemächte fanden es nicht gegen ihr Interesse den Zoll bestehen zu lassen, bis 1854 die Regierung der nordamerik. Union erklärte, daß Schiffe unter ihrer Flagge nach dem 26. April 1856 (dem Ablauf des zwischen beiden Staaten abgeschlossenen Vertrags) keinen Zoll mehr bezahlen würden. Zwar verlängerte Nordamerika die Frist um 1 Jahr, anerkannte aber nur ein Recht Dänemarks, für Leuchtthürme u. andere Anstalten zur Sicherung der Schiffahrt zureichende Entschädigung zu verlangen; gegenwärtig beschäftigt sich eine Conferenz von Abgeordneten der seefahrenden Staaten zu Kopenhagen mit der Aufgabe, die Ablösungssumme für den S.zoll an Dänemark zu ermitteln. Sundainseln, Inseln im ostindischen Ocean, Mittelglied zwischen dem südasiat. Festland u. Australien; die Großen S. sind: Sumatra, Java, Borneo und Celebes; unter den ostwärts sich anreihenden Kleinen S. sind Bali, Lombok, Sumbava, Flores, Samba, Sandelbosch u. Timor die bedeutendsten und stehen sämmtlich unter holländ. Oberherrschaft (Residentschaften Timor u. Lombok). Sundastraße, s. Sumatra. Sunderbunds, das waldige Küstenland an den Gangesmündungen, zur Regenzeit fast ganz unter Wasser. Sunderland (Sönderländ), engl. Hafenplatz an der Nordsee, an der Mündung des Wear, bildet mit Wearmouth, Bishop-Wearmouth und Monk-Wearmouth eine Stadt von mehr als 70000 E., welche eine sehr bedeutende Rhederei betreiben.

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 379. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/380>, abgerufen am 26.04.2024.