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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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Verkürzung in der Zeichenkunst Darstellung der Körper nach der perspectivischen Anschauung von einem gewissen Standpunkte aus.


Verlagskatalog, Verzeichniß der von einer Verlagshandlung unternommenen Werke, wurde schon 1471 von Wendelin in Straßburg und 1472 von Günther Zeiner in Augsburg herausgegeben, und war im 16. u. 17. Jahrh. bereits ziemlich üblich bei den Verlagshandlungen von einiger Bedeutung.


Verlagsrecht, das Eigenthumsrecht auf schriftstellerische Werke, wird durch einen Verlagsvertrag zwischen dem Schriftsteller und dem Verleger bestimmt, indem der Schriftsteller sein Werk diesem zur ausschließlichen Vervielfältigung u. Verbreitung gegen bestimmte Bedingungen übergibt. In England und Frankreich ist das V. schon seit dem vorigen Jahrh. geregelt, während in Deutschland theilweise noch abweichende Begriffe über das literarische Eigenthum herrschen und der Nachdruck erst in der neuesten Zeit bundesrechtlich verboten ist (Eisenlohr: das literarisch-artistische Eigenthums- u. V., Schwerin 1855).


Verlassung s. Desertion u. Ehe.


Verleumdung, Ehrenverletzung, s. Injuria.


Verlöbniß lat. sponsalia. s. Ehe.


Verlorene Posten, im Kriege die dem Feinde zunächst aufgestellten Posten; insbesondere Posten, die dem Feinde preisgegeben werden, um denselben aufzuhalten oder zu täuschen.


Vermächtniß, Legat, eine Schenkung vom Erblasser, welche der eigentliche Intestat- oder Testamentserbe auszurichten hat.


Vermandois (Vermangdoa), alte franz. Grafschaft in der Picardie, die unter König Philipp August an die Krone fiel; Ludwig XIV. erhob sie zum Herzogthum für seinen (mit der Valiere erzeugten) Sohn Ludwig von Bourbon, der jedoch schon 1681 st. Hauptstadt war St. Quentin, die gallisch-röm. Augusta Veromanduorum.


Vermeil (vermälj), frz., im Feuer vergoldetes Silber, Goldfirniß.


Vermejo, westl. Nebenfluß des Paraguay in der argentin. Bundesrepublik, ist 104 Ml. weit mit Dampfbooten fahrbar.


Vermessen, s. Meßkunst.


Vermeyen, Joh. von, wegen seines langen, bis zur Erde reichenden Bartes auch Hans mit dem Barte genannt, berühmter Historienmaler, geb. 1500 bei Harlem, begleitete Karl V. auf seinen Reisen und auf seinem Zuge nach Tunis, den er in 10 großen, 20' langen und mit Wasserfarben gemalten Cartons (jetzt in Wien) darstellte; gleichfalls in Wien befinden sich kostbare, nach seinen Zeichnungen gewobene Tapeten. V. starb 1559 zu Brüssel.


Vermicelli (-itschelli), ital. (d. h. Würmchen), seine Nudeln, Maccaroni.


Vermination (vom latein. vermis, Wurm), Wurmkrankheit; vermiculär, wurmförmig; Vermiculithen, versteinerte Würmer; vermifuga, wurmvertreibende Mittel.


Vermindert, in der Musik die noch verkleinerten kleinen Intervalle.


Vermischungsrechnung, s. Alligationsrechnung.


Vermögen, der Inbegriff aller Güter, die jemands (Staat, Corporation, Private) Eigenthum sind; V. ssteuer, die von dem reinen V. eines Staatsbürgers erhobene Steuer; weil das V. nicht unbedingt und ohne inquisitorisches Verfahren auch nicht annähernd ausgemittelt werden kann, so erhebt man in der Regel nicht von dem V. an sich, sondern von einzelnen Theilen desselben (Grundbesitz, Einkommen etc.) eine Steuer.


Vermögensstrafen, Geldbußen od. in schweren Fällen Confiscation des Vermögens sind in der Regel, weil sie Reiche und Arme zu ungleich und die unschuldige Familie mit betreffen, nur in geringfügigen Fällen zweckmäßig.


Vermont (Wermönnt), Staat der nordamerikan. Union zwischen Canada, Newhampshire, Massachusetts gelegen, zum Theil hügelig (Green mountains), zum Theil eben, mit Ackerbau, Viehzucht, Eisenindustrie, 480 #M. groß, mit 320000 E., sendet 2 Senatoren u. 3 Repräsentanten zum Congreß; Hauptstadt ist Montpellier.


Vernageln, im Kriegswesen Eintreibung


Verkürzung in der Zeichenkunst Darstellung der Körper nach der perspectivischen Anschauung von einem gewissen Standpunkte aus.


Verlagskatalog, Verzeichniß der von einer Verlagshandlung unternommenen Werke, wurde schon 1471 von Wendelin in Straßburg und 1472 von Günther Zeiner in Augsburg herausgegeben, und war im 16. u. 17. Jahrh. bereits ziemlich üblich bei den Verlagshandlungen von einiger Bedeutung.


Verlagsrecht, das Eigenthumsrecht auf schriftstellerische Werke, wird durch einen Verlagsvertrag zwischen dem Schriftsteller und dem Verleger bestimmt, indem der Schriftsteller sein Werk diesem zur ausschließlichen Vervielfältigung u. Verbreitung gegen bestimmte Bedingungen übergibt. In England und Frankreich ist das V. schon seit dem vorigen Jahrh. geregelt, während in Deutschland theilweise noch abweichende Begriffe über das literarische Eigenthum herrschen und der Nachdruck erst in der neuesten Zeit bundesrechtlich verboten ist (Eisenlohr: das literarisch-artistische Eigenthums- u. V., Schwerin 1855).


Verlassung s. Desertion u. Ehe.


Verleumdung, Ehrenverletzung, s. Injuria.


Verlöbniß lat. sponsalia. s. Ehe.


Verlorene Posten, im Kriege die dem Feinde zunächst aufgestellten Posten; insbesondere Posten, die dem Feinde preisgegeben werden, um denselben aufzuhalten oder zu täuschen.


Vermächtniß, Legat, eine Schenkung vom Erblasser, welche der eigentliche Intestat- oder Testamentserbe auszurichten hat.


Vermandois (Vermangdoa), alte franz. Grafschaft in der Picardie, die unter König Philipp August an die Krone fiel; Ludwig XIV. erhob sie zum Herzogthum für seinen (mit der Valière erzeugten) Sohn Ludwig von Bourbon, der jedoch schon 1681 st. Hauptstadt war St. Quentin, die gallisch-röm. Augusta Veromanduorum.


Vermeil (vermälj), frz., im Feuer vergoldetes Silber, Goldfirniß.


Vermejo, westl. Nebenfluß des Paraguay in der argentin. Bundesrepublik, ist 104 Ml. weit mit Dampfbooten fahrbar.


Vermessen, s. Meßkunst.


Vermeyen, Joh. von, wegen seines langen, bis zur Erde reichenden Bartes auch Hans mit dem Barte genannt, berühmter Historienmaler, geb. 1500 bei Harlem, begleitete Karl V. auf seinen Reisen und auf seinem Zuge nach Tunis, den er in 10 großen, 20' langen und mit Wasserfarben gemalten Cartons (jetzt in Wien) darstellte; gleichfalls in Wien befinden sich kostbare, nach seinen Zeichnungen gewobene Tapeten. V. starb 1559 zu Brüssel.


Vermicelli (–itschelli), ital. (d. h. Würmchen), seine Nudeln, Maccaroni.


Vermination (vom latein. vermis, Wurm), Wurmkrankheit; vermiculär, wurmförmig; Vermiculithen, versteinerte Würmer; vermifuga, wurmvertreibende Mittel.


Vermindert, in der Musik die noch verkleinerten kleinen Intervalle.


Vermischungsrechnung, s. Alligationsrechnung.


Vermögen, der Inbegriff aller Güter, die jemands (Staat, Corporation, Private) Eigenthum sind; V. ssteuer, die von dem reinen V. eines Staatsbürgers erhobene Steuer; weil das V. nicht unbedingt und ohne inquisitorisches Verfahren auch nicht annähernd ausgemittelt werden kann, so erhebt man in der Regel nicht von dem V. an sich, sondern von einzelnen Theilen desselben (Grundbesitz, Einkommen etc.) eine Steuer.


Vermögensstrafen, Geldbußen od. in schweren Fällen Confiscation des Vermögens sind in der Regel, weil sie Reiche und Arme zu ungleich und die unschuldige Familie mit betreffen, nur in geringfügigen Fällen zweckmäßig.


Vermont (Wermönnt), Staat der nordamerikan. Union zwischen Canada, Newhampshire, Massachusetts gelegen, zum Theil hügelig (Green mountains), zum Theil eben, mit Ackerbau, Viehzucht, Eisenindustrie, 480 □M. groß, mit 320000 E., sendet 2 Senatoren u. 3 Repräsentanten zum Congreß; Hauptstadt ist Montpellier.


Vernageln, im Kriegswesen Eintreibung

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[611/0612] Verkürzung in der Zeichenkunst Darstellung der Körper nach der perspectivischen Anschauung von einem gewissen Standpunkte aus. Verlagskatalog, Verzeichniß der von einer Verlagshandlung unternommenen Werke, wurde schon 1471 von Wendelin in Straßburg und 1472 von Günther Zeiner in Augsburg herausgegeben, und war im 16. u. 17. Jahrh. bereits ziemlich üblich bei den Verlagshandlungen von einiger Bedeutung. Verlagsrecht, das Eigenthumsrecht auf schriftstellerische Werke, wird durch einen Verlagsvertrag zwischen dem Schriftsteller und dem Verleger bestimmt, indem der Schriftsteller sein Werk diesem zur ausschließlichen Vervielfältigung u. Verbreitung gegen bestimmte Bedingungen übergibt. In England und Frankreich ist das V. schon seit dem vorigen Jahrh. geregelt, während in Deutschland theilweise noch abweichende Begriffe über das literarische Eigenthum herrschen und der Nachdruck erst in der neuesten Zeit bundesrechtlich verboten ist (Eisenlohr: das literarisch-artistische Eigenthums- u. V., Schwerin 1855). Verlassung s. Desertion u. Ehe. Verleumdung, Ehrenverletzung, s. Injuria. Verlöbniß lat. sponsalia. s. Ehe. Verlorene Posten, im Kriege die dem Feinde zunächst aufgestellten Posten; insbesondere Posten, die dem Feinde preisgegeben werden, um denselben aufzuhalten oder zu täuschen. Vermächtniß, Legat, eine Schenkung vom Erblasser, welche der eigentliche Intestat- oder Testamentserbe auszurichten hat. Vermandois (Vermangdoa), alte franz. Grafschaft in der Picardie, die unter König Philipp August an die Krone fiel; Ludwig XIV. erhob sie zum Herzogthum für seinen (mit der Valière erzeugten) Sohn Ludwig von Bourbon, der jedoch schon 1681 st. Hauptstadt war St. Quentin, die gallisch-röm. Augusta Veromanduorum. Vermeil (vermälj), frz., im Feuer vergoldetes Silber, Goldfirniß. Vermejo, westl. Nebenfluß des Paraguay in der argentin. Bundesrepublik, ist 104 Ml. weit mit Dampfbooten fahrbar. Vermessen, s. Meßkunst. Vermeyen, Joh. von, wegen seines langen, bis zur Erde reichenden Bartes auch Hans mit dem Barte genannt, berühmter Historienmaler, geb. 1500 bei Harlem, begleitete Karl V. auf seinen Reisen und auf seinem Zuge nach Tunis, den er in 10 großen, 20' langen und mit Wasserfarben gemalten Cartons (jetzt in Wien) darstellte; gleichfalls in Wien befinden sich kostbare, nach seinen Zeichnungen gewobene Tapeten. V. starb 1559 zu Brüssel. Vermicelli (–itschelli), ital. (d. h. Würmchen), seine Nudeln, Maccaroni. Vermination (vom latein. vermis, Wurm), Wurmkrankheit; vermiculär, wurmförmig; Vermiculithen, versteinerte Würmer; vermifuga, wurmvertreibende Mittel. Vermindert, in der Musik die noch verkleinerten kleinen Intervalle. Vermischungsrechnung, s. Alligationsrechnung. Vermögen, der Inbegriff aller Güter, die jemands (Staat, Corporation, Private) Eigenthum sind; V. ssteuer, die von dem reinen V. eines Staatsbürgers erhobene Steuer; weil das V. nicht unbedingt und ohne inquisitorisches Verfahren auch nicht annähernd ausgemittelt werden kann, so erhebt man in der Regel nicht von dem V. an sich, sondern von einzelnen Theilen desselben (Grundbesitz, Einkommen etc.) eine Steuer. Vermögensstrafen, Geldbußen od. in schweren Fällen Confiscation des Vermögens sind in der Regel, weil sie Reiche und Arme zu ungleich und die unschuldige Familie mit betreffen, nur in geringfügigen Fällen zweckmäßig. Vermont (Wermönnt), Staat der nordamerikan. Union zwischen Canada, Newhampshire, Massachusetts gelegen, zum Theil hügelig (Green mountains), zum Theil eben, mit Ackerbau, Viehzucht, Eisenindustrie, 480 □M. groß, mit 320000 E., sendet 2 Senatoren u. 3 Repräsentanten zum Congreß; Hauptstadt ist Montpellier. Vernageln, im Kriegswesen Eintreibung

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 611. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/612>, abgerufen am 29.04.2024.